[youtube1]MkyIantTkgU[/youtube1]
https://www.youtube.com/watch?v=MkyIantTkgU
Einige Landesfischereigesetze bieten mittlerweile relativ unkomplizierten Zugang zum Angeln an. Hier in diesem Thema sollen die Fakten zum "Prüfungsfreien Angeln", also wo und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist erfasst werden.
Sich ein Bild über das Thema „Angeln ohne Angelschein in Deutschland“ zu verschaffen ist leider gar nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint.
Denn Fischereirecht ist eine Angelegenheit der Bundesländer – und somit haben wir in Deutschland mindestens 16 z.T. völlig verschiedene Fischereigesetze welche die Themen rund um den „Angelschein“ regeln.
Bevor es ans Wasser geht, ist es vor allem nötig sich zuerst mit einigen Begriffen die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen vertraut zu machen, dann wird man auch feststellen dass der Begriff "Angeln ohne Angelschein" eigentlich falsch ist - einen Angelschein braucht man fast immer, es geht vielmehr darum, welche Hürden man überwinden muss um einen Angelschein zu bekommen.
Fischereischein:
Der Fischereischein ist das, was man in der Bevölkerung als „Angelschein“ betrachtet.
Ein personalisiertes Dokument welches von öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinde- /Stadtverwaltung) ausgestellt wird.
Der Fischereischein berechtigt zum Erwerb von (Fischerei-) Erlaubnisscheinen.
Häufig wird der Fischereischein nur dann ausgestellt, wenn man die erfolgreiche Absolvierung der Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) nachweisen kann.
(Fischerei-) Erlaubnisschein:
Ein Erlaubnisschein ist ein personalisiertes Dokument welches vom Gewässerinhaber z.B. einem Angelverein ausgestellt wird. Der Erlaubnisschein berechtigt den Angler dazu in einem lt. Erlaubnisschein definierten Gewässer den Fischfang auszuüben.
Erlaubnisscheine gibt es in unterschiedlichen "Gültigkeitsformaten", angefangen vom Tageserlaubnisschein, der also das Angeln für einen Tag erlaubt, über Wochen- und Jahreserlaubnisscheine.
Fischerprüfung (Sportfischerprüfung):
Die (Sport-) Fischerprüfung ist eine Prüfung die vielerorts abgelegt werden muss, damit man sich einen Fischereischein ausstellen lassen kann. Die Prüfungen sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Mancherorts benötigt man einen monatelangen Vorbereitungslehrgang um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, andernorts kann man einfach spontan die Prüfung ablegen. Entsprechend unterschiedlich ist auch der „Schwierigkeitsgrad“ dieser Prüfungen.
Der häufig praktizierte Weg legal an einem Gewässer in Deutschland zu Angeln, sieht in der Regel also so aus:
Sie besuchen einen Vorbereitungskurs und legen eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) ab.
Dann gehen Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur entsprechenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) und lassen sich gegen Gebühr einen Fischereischein ausstellen.
Mit Ihrem Fischereischein gehen Sie nun zu einem Gewässerinhaber (z.B. Angelverein) und kaufen sich dort einen Erlaubnisschein um im Gewässer des Gewässerinhabers angeln zu können.
Das größte Problem in dieser Reihe ist natürlich das ablegen der Sportfischerprüfung, welche wie schon beschrieben, häufig erst den Zugang zu einem Fischereischein ermöglicht.
In einigen Bundesländern hat man nun aber Möglichkeiten geschaffen um deutlich unkomplizierter völlig legal Angeln zu können. Das bedeutet, dass es Bundesländer gibt in denen es nicht zwangsläufig nötig ist eine Prüfung abzulegen.
Hier nochmal zur Übersicht:
Welche Möglichkeiten Sie in den einzelnen Bundesländern haben können Sie in den nachfolgenden Beiträgen lesen.
Wenn Sie irgendwelche Fragen zu den Regelungen in einzelnen Bundesländern oder zu abweichenden Begrifflichkeiten (kann bei 16 versch. Landesfischereigsetzen vorkommen!) haben - immer raus damit!
P.S.:
Wenn jemand Anregungen, Korrekturen oder neue Entwicklungen in einzelnen Bundesländern beizutragen hat bitte einfach hier posten! Danke!
https://www.youtube.com/watch?v=MkyIantTkgU
Einige Landesfischereigesetze bieten mittlerweile relativ unkomplizierten Zugang zum Angeln an. Hier in diesem Thema sollen die Fakten zum "Prüfungsfreien Angeln", also wo und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist erfasst werden.
Sich ein Bild über das Thema „Angeln ohne Angelschein in Deutschland“ zu verschaffen ist leider gar nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint.
Denn Fischereirecht ist eine Angelegenheit der Bundesländer – und somit haben wir in Deutschland mindestens 16 z.T. völlig verschiedene Fischereigesetze welche die Themen rund um den „Angelschein“ regeln.
Bevor es ans Wasser geht, ist es vor allem nötig sich zuerst mit einigen Begriffen die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen vertraut zu machen, dann wird man auch feststellen dass der Begriff "Angeln ohne Angelschein" eigentlich falsch ist - einen Angelschein braucht man fast immer, es geht vielmehr darum, welche Hürden man überwinden muss um einen Angelschein zu bekommen.
Fischereischein:
Der Fischereischein ist das, was man in der Bevölkerung als „Angelschein“ betrachtet.
Ein personalisiertes Dokument welches von öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinde- /Stadtverwaltung) ausgestellt wird.
Der Fischereischein berechtigt zum Erwerb von (Fischerei-) Erlaubnisscheinen.
Häufig wird der Fischereischein nur dann ausgestellt, wenn man die erfolgreiche Absolvierung der Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) nachweisen kann.
(Fischerei-) Erlaubnisschein:
Ein Erlaubnisschein ist ein personalisiertes Dokument welches vom Gewässerinhaber z.B. einem Angelverein ausgestellt wird. Der Erlaubnisschein berechtigt den Angler dazu in einem lt. Erlaubnisschein definierten Gewässer den Fischfang auszuüben.
Erlaubnisscheine gibt es in unterschiedlichen "Gültigkeitsformaten", angefangen vom Tageserlaubnisschein, der also das Angeln für einen Tag erlaubt, über Wochen- und Jahreserlaubnisscheine.
Fischerprüfung (Sportfischerprüfung):
Die (Sport-) Fischerprüfung ist eine Prüfung die vielerorts abgelegt werden muss, damit man sich einen Fischereischein ausstellen lassen kann. Die Prüfungen sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Mancherorts benötigt man einen monatelangen Vorbereitungslehrgang um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, andernorts kann man einfach spontan die Prüfung ablegen. Entsprechend unterschiedlich ist auch der „Schwierigkeitsgrad“ dieser Prüfungen.
Der häufig praktizierte Weg legal an einem Gewässer in Deutschland zu Angeln, sieht in der Regel also so aus:
Sie besuchen einen Vorbereitungskurs und legen eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) ab.
Dann gehen Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur entsprechenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) und lassen sich gegen Gebühr einen Fischereischein ausstellen.
Mit Ihrem Fischereischein gehen Sie nun zu einem Gewässerinhaber (z.B. Angelverein) und kaufen sich dort einen Erlaubnisschein um im Gewässer des Gewässerinhabers angeln zu können.
Das größte Problem in dieser Reihe ist natürlich das ablegen der Sportfischerprüfung, welche wie schon beschrieben, häufig erst den Zugang zu einem Fischereischein ermöglicht.
In einigen Bundesländern hat man nun aber Möglichkeiten geschaffen um deutlich unkomplizierter völlig legal Angeln zu können. Das bedeutet, dass es Bundesländer gibt in denen es nicht zwangsläufig nötig ist eine Prüfung abzulegen.
Hier nochmal zur Übersicht:
Welche Möglichkeiten Sie in den einzelnen Bundesländern haben können Sie in den nachfolgenden Beiträgen lesen.
Wenn Sie irgendwelche Fragen zu den Regelungen in einzelnen Bundesländern oder zu abweichenden Begrifflichkeiten (kann bei 16 versch. Landesfischereigsetzen vorkommen!) haben - immer raus damit!
P.S.:
Wenn jemand Anregungen, Korrekturen oder neue Entwicklungen in einzelnen Bundesländern beizutragen hat bitte einfach hier posten! Danke!
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