Info Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Locke4865

Muldenfischer
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Wie bekomme ich heraus wo es in Sachsen bewirtschaftete Anlagen mit der Genehmigung zum Angeln ohne Fischereischein gibt oder kennt jemand schon welche ?
Wie verhält es sich in Niedersachsen. Laut entsprechender Verordnung reicht der Personalausweis beim Angel. Reicht der wirklich oder ist das nur zur Personalienfeststellung gedacht und der Fischereischein muß zu Hause liegen ?

Sachsen einfach in Königswartha (SMUL) anfragen
 

Klndfer

Spinnfischer
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Nabend,


ein Kumpel von mir, der in Hessen wohnhaft ist, würde gerne mal mit zum Angeln kommen (Talsperre Malter in Sachsen) und aktiv mitfischen. Er besitzt kein Fischereischein. Welche Möglichkeiten gibt es, dass er die Fischerei in dem Zeitraum ausführen darf?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Sieht schlecht aus:
Angeln ohne Angelschein in Sachsen


Wer kann ohne ablegen einer Fischerprüfung angeln?

Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen den Fischfang auszuüben.

Was sind diese Voraussetzungen:
Das „neue“ Fischereigesetz des Landes Sachsens vom 26.05.2012 erlaubt explizit die Angelfischerei an sogenannten „bewirtschafteten Anlagen“ wenn der Anlagenbetreiber oder ein ein Inhaber eines Fischereischeins die Personen ohne Fischereischein über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt.


Auf gut Deutsch:
In Sachsen kann man an einigen Forellenteichen (Forellenzirkus, Forellenpuff) ohne Angelschein angeln. Da diese Regelung relativ neu ist gibt es noch nicht so viele Anlagen die das Scheinfreie Angeln anbieten.
Fragen Sie am besten im Anglerboard im Unterforum PLZ 0 nach ob jemand solche Anlagen kennt.


Wo ist das gesetzlich geregelt?
Im §3 , des Sächsischen Fischereigesetzes SächsFischG )
Link: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8707315389531&jlink=p3&jabs=6

Wo bekomme ich weitere Auskünfte?
Beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
 

Klndfer

Spinnfischer
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Sieht ja ganz schlecht aus...
Sowas wie Touristen-schein gibts nicht, bzw benötigt man wieder ein Fischereischein?
 
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Ich wollte heute einen Touristenschein für meinen englischen Freund holen. In NRW ist dafür die Untere Fischereibehörde zuständig und wie zu erwarten war wusste kein Mitarbeiter wie dieser Schein ausgestellt werden muss noch was der kostet.Hier mal ein Auszug aus dem LFG NRW
Vierter Abschnitt
§31(FN4)
Fischereiprüfung ,Fischereischein
.
.
.
(5) Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen.

Notwendige Kenntnisse heißt :Mitglied in einem Angelverein oder Vereinigung im Heimatland
Und nun der OBERHAMMER: Im Bußgeldkatalog vom Tierschutzgesetz steht dass dieser Schein 16,-Euronen kostet

Kann mir jemand weiterhelfen der so ein Teil schon mal in NRW bekommen hat.Ende nächster Woche brauche ich die Genehmigung
 

JourFX

Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Die Holländer gehen immer zur Gemeinde, die ihrem Wohnort am nächsten liegt.
 

Anglero

Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

...nun der OBERHAMMER: Im Bußgeldkatalog vom Tierschutzgesetz steht dass dieser Schein 16,-Euronen kostet...

Wie soll sich denn der Jahresfischerein in den "Bußgeldkatalog vom Tierschutzgesetz" verirrt haben?

Das sagt doch alles: Ausländische Touristen müssen ebenfalls einen Fischereischein erwerben. Er wird ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn sie nachweisen, dass sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Halten sie sich länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen auf, müssen sie die Fischerprüfung ablegen.

Das bedeutet ganz einfach, dass sich dein englischer Angelkumpel natürlich selbst zum Bürgeramt begeben muss, um dort unter Vorlage des Nachweises über die notwendigen Kenntnisse einen Jahresfischereischein für 16,- zu erwerben. Das hat mit dem Tierschutzgesetz allerdings nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Damit es nicht nur auf FB steht:

Wer eine Fischerprüfung nicht abgelegt hat, darf den gefangenen Fisch nicht töten, da ihm hierzu die nötige Sachkenntnis fehlt. Ordnungswidrig gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG. Die abgelegte Fischerprüfung stellt ein Sachkundenachweis i.S.d. § 4 I dar. Wer also in den genannten BL ohne Prüfung einen Fischereischein erhält darf nur c&r betreiben. ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Du weisst nicht, ob ihm die Sachkenntnis fehlt.

Vielleicht isser Jäger, Metzger etc..

Vielleicht hat er sich die Sachkenntnis anderweitig angeeignet (bei Knüppel aufn Kopp vor abstechen von "Sachkenntnis" sprechen ist auch hanebüchen, davon ab).
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Wer also in den genannten BL ohne Prüfung einen Fischereischein erhält darf nur c&r betreiben

Ist das Deine persönliche Meinung, oder hätte man damit im Zweifel auch vor Gericht nichts zu berfürchten?

Und wie sähe das dann für die "Touristenfischereischeine" anderer Bundesländer aus, die es ja auch ohne Prüfung oder sonstige Sachkundenachweise gibt.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Wer also in den genannten BL ohne Prüfung einen Fischereischein erhält darf nur c&r betreiben. ;)

Kein Ossi, welcher nach der Wende seinen ehemaligen DAV-Lappen in einen Fischereischein umgetauscht bekam, hat jemals ne Prüfung dafür abgelegt, geschweige denn nen Nachweis dafür.

Ok eine klitzekleine Prüfung schon, paarmal Zielwerfen auf Scheibe, damit man die Raubfischqualifikation erhalten und Master Esox endlich auch mal Blech und Köfi anbieten konnte.

Würde ja bedeuten, alle Ossis die nen umgestellten Schein haben, dürften nur c+r betreiben, ja wären gar keine richtigen Angler (ums mal spitz zu formulieren).

Wir haben das Angeln mit allem drum und dran noch in der Praxis gelernt, sei es von Opa, Vater oder Nachbar Schmidt.
Und ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, das jeder kleine Knirps damals in 2 Stunden am Wasser mehr fürs Leben und Angeln gelernt und verinnerlicht hat, als heutzutage in diesen unsäglichen 0815 Kursen...da kannste dir doch besser nen Kaugummi ausm Automaten ziehen und hast mehr und länger was von.|rolleyes

Ob nun normaler Fischereischein, Tourischein oder sonstwelche limitierten Lappen...es bleibt ein Fischereischein, der dazu berechtigt, auch einen Fisch zu töten.
Im Gesetz steht schließlich auch nirgendwo ein Vermerk, wie ein körperlich behinderter Mensch dies tun soll/muß, falls er dies mit seinen Händen nicht vermag...headbanging und dann reinbeißen?|kopfkrat
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Kein Ossi, welcher nach der Wende seinen ehemaligen DAV-Lappen in einen Fischereischein umgetauscht bekam, hat jemals ne Prüfung dafür abgelegt, geschweige denn nen Nachweis dafür.

Ok eine klitzekleine Prüfung schon, paarmal Zielwerfen auf Scheibe, damit man die Raubfischqualifikation erhalten und Master Esox endlich auch mal Blech und Köfi anbieten konnte.

Hallo,

Berichtige mich bitte, falls ich mich irre.
In der DDR gab es glaube ich drei Qualifikationsstufen; Friedfisch, Raubfisch und Salmoniden. Dies sagte mir zumindest ein Sachse, welchen ich bei der Wende kennengelernt habe.
Ab der Raubfischqualifikation bekam man damals den bayerischen Fischereischein ausgestellt.|wavey:

Petri Heil

Lajos
 

Gast

Gesperrter User
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Wer eine Fischerprüfung nicht abgelegt hat, darf den gefangenen Fisch nicht töten, da ihm hierzu die nötige Sachkenntnis fehlt. Ordnungswidrig gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG. Die abgelegte Fischerprüfung stellt ein Sachkundenachweis i.S.d. § 4 I dar.
Immer wieder lustig zu lesen das man glaubt Deutschland wäre der Nabel der Welt und alles müsse gesetzlich festgelegt werden.
In anderen Ländern funktioniert einiges auch ohne Scheine, ja, da schafft man es auch ohne Schein ordnungsgemäß einen Fisch zu töten, wenn man denn möchte.
 

ronram

...
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Damit es nicht nur auf FB steht:

Wer eine Fischerprüfung nicht abgelegt hat, darf den gefangenen Fisch nicht töten, da ihm hierzu die nötige Sachkenntnis fehlt. Ordnungswidrig gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG. Die abgelegte Fischerprüfung stellt ein Sachkundenachweis i.S.d. § 4 I dar. Wer also in den genannten BL ohne Prüfung einen Fischereischein erhält darf nur c&r betreiben. ;)

Sind dir Urteile bekannt, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die der § 4 fordert, konkret benennen?

Da steht ja nur "wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Da steht nicht: wer die dazu notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse auf eine ganz bestimmte Art und Weise erworben hat.

Die notwendigen Kenntnisse kann ich mir auch ohne Multiple-Choice-Frage, die mir ggf. in der Prüfung ja überhaupt gar nicht gestellt wurde, oder die ich evtl. sogar falsch beantwortet habe, angeeignet haben.
Die Fähigkeit zum Betäuben und Töten habe ich als gesunder Mensch mit zwei Armen und Händen ja so oder so.

Ich sehe das so:
Töte ich als Jugendlicher Jugenfischereischeininhaber den Fisch ordnungsgemäß, wie die TierSchlV es verlangt, kann ich keine OWi i.S.d. TierSchG begehen.
Hat mir Onkel, Opa oder wer auch immer gezeigt wie es geht, besitze ich die notwendigen Kenntnisse. Das ist Wissen, das sich in meinem Kopf und nicht auf einem Prüfungszeugnis befindet.

Wie gesagt, ich kann auch trotz bestandener Prüfung davon überzeugt sein, dass der Fisch durch Ersticken getötet wird. Dann habe ich die Sachkenntnis bescheinigt, obwohl ich die Sachkenntnis doch eigentlich nicht besitze.

Deshalb ja auch meine Frage...
Gab es irgendwo mal ein Gericht, dass eine Person, die einen Fisch gemäß der TierSchlV getötet hat ohne irgendeine Prüfungsbescheinigung vorlegen zu können, zu einem Bußgeld verdonnert hat?

Also ein echtes Gericht...keine Humpalumpa-Behörde..
 
Zuletzt bearbeitet:

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!

Kein Ossi, welcher nach der Wende seinen ehemaligen DAV-Lappen in einen Fischereischein umgetauscht bekam, hat jemals ne Prüfung dafür abgelegt, geschweige denn nen Nachweis dafür.

Ok eine klitzekleine Prüfung schon, paarmal Zielwerfen auf Scheibe, damit man die Raubfischqualifikation erhalten und Master Esox endlich auch mal Blech und Köfi anbieten konnte.

Hallo,

Berichtige mich bitte, falls ich mich irre.
In der DDR gab es glaube ich drei Qualifikationsstufen; Friedfisch, Raubfisch und Salmoniden. Dies sagte mir zumindest ein Sachse, welchen ich bei der Wende kennengelernt habe.
Ab der Raubfischqualifikation bekam man damals den bayerischen Fischereischein ausgestellt.|wavey:

Petri Heil

Lajos
Raubfisch und Salmoniden war ne extra Qualifikation.
Raubfisch bekam man frühestens mit 14 Jahren. Bei Salmo muß ich leider passen ob es da ne Altersvorgabe gab.
Friedfisch konnte jeder im Verband, brauchte man nix zu.
Ansonsten gab es noch ne Nachtangelmarke, die gabs frühestens mit 16 Jahren (ohne Quali, nur Marke im Ausweis dafür eingeklebt).

Wer damals keine Raubfischmarke hatte, bekan nur den Friedfisch-Fischereischein, alle andren den ganz normalen.

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Lemmy 2016

Well-Known Member
[youtube1]MkyIantTkgU[/youtube1]

Einige Landesfischereigesetze bieten mittlerweile relativ unkomplizierten Zugang zum Angeln an. Hier in diesem Thema sollen die Fakten zum "Prüfungsfreien Angeln", also wo und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist erfasst werden.

Sich ein Bild über das Thema „Angeln ohne Angelschein in Deutschland“ zu verschaffen ist leider gar nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint.

Denn Fischereirecht ist eine Angelegenheit der Bundesländer – und somit haben wir in Deutschland mindestens 16 z.T. völlig verschiedene Fischereigesetze welche die Themen rund um den „Angelschein“ regeln.

Bevor es ans Wasser geht, ist es vor allem nötig sich zuerst mit einigen Begriffen die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen vertraut zu machen, dann wird man auch feststellen dass der Begriff "Angeln ohne Angelschein" eigentlich falsch ist - einen Angelschein braucht man fast immer, es geht vielmehr darum, welche Hürden man überwinden muss um einen Angelschein zu bekommen.

Fischereischein:
Der Fischereischein ist das, was man in der Bevölkerung als „Angelschein“ betrachtet.
Ein personalisiertes Dokument welches von öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinde- /Stadtverwaltung) ausgestellt wird.
Der Fischereischein berechtigt zum Erwerb von (Fischerei-) Erlaubnisscheinen.
Häufig wird der Fischereischein nur dann ausgestellt, wenn man die erfolgreiche Absolvierung der Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) nachweisen kann.

(Fischerei-) Erlaubnisschein:
Ein Erlaubnisschein ist ein personalisiertes Dokument welches vom Gewässerinhaber z.B. einem Angelverein ausgestellt wird. Der Erlaubnisschein berechtigt den Angler dazu in einem lt. Erlaubnisschein definierten Gewässer den Fischfang auszuüben.
Erlaubnisscheine gibt es in unterschiedlichen "Gültigkeitsformaten", angefangen vom Tageserlaubnisschein, der also das Angeln für einen Tag erlaubt, über Wochen- und Jahreserlaubnisscheine.


Fischerprüfung (Sportfischerprüfung):
Die (Sport-) Fischerprüfung ist eine Prüfung die vielerorts abgelegt werden muss, damit man sich einen Fischereischein ausstellen lassen kann. Die Prüfungen sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Mancherorts benötigt man einen monatelangen Vorbereitungslehrgang um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, andernorts kann man einfach spontan die Prüfung ablegen. Entsprechend unterschiedlich ist auch der „Schwierigkeitsgrad“ dieser Prüfungen.


Der häufig praktizierte Weg legal an einem Gewässer in Deutschland zu Angeln, sieht in der Regel also so aus:

Sie besuchen einen Vorbereitungskurs und legen eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) ab.

Dann gehen Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur entsprechenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) und lassen sich gegen Gebühr einen Fischereischein ausstellen.

Mit Ihrem Fischereischein gehen Sie nun zu einem Gewässerinhaber (z.B. Angelverein) und kaufen sich dort einen Erlaubnisschein um im Gewässer des Gewässerinhabers angeln zu können.

Das größte Problem in dieser Reihe ist natürlich das ablegen der Sportfischerprüfung, welche wie schon beschrieben, häufig erst den Zugang zu einem Fischereischein ermöglicht.

In einigen Bundesländern hat man nun aber Möglichkeiten geschaffen um deutlich unkomplizierter völlig legal Angeln zu können. Das bedeutet, dass es Bundesländer gibt in denen es nicht zwangsläufig nötig ist eine Prüfung abzulegen.

Hier nochmal zur Übersicht:
zugang_angeln.jpg


Welche Möglichkeiten Sie in den einzelnen Bundesländern haben können Sie in den nachfolgenden Beiträgen lesen.

Wenn Sie irgendwelche Fragen zu den Regelungen in einzelnen Bundesländern oder zu abweichenden Begrifflichkeiten (kann bei 16 versch. Landesfischereigsetzen vorkommen!) haben - immer raus damit!

P.S.:
Wenn jemand Anregungen, Korrekturen oder neue Entwicklungen in einzelnen Bundesländern beizutragen hat bitte einfach hier posten! Danke!
Boah, Junge!
Ich kauf erst mal ne Tüte Satzzeichen. Und setz sie an die richtige Stelle. Was für ein konfuses Zeug ist das denn?
 
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