Angeln ohne Fischerprüfung

tuning-stylzz

New Member
Hallo
Hab mal wieder ne Frage, ich bin im bestitz des Angelscheins.Hab ihn vor 2 Jahren hier in Bayern gemacht.
Jetzt ist meine Freundin an überlegen den Schein vieleicht auch zu machen, nur würde sie es halt gerne 1-2 mal ausprobieren ob ihr das Angeln wirklich gefällt.
Aber hier in Bayern gibt es ja irgendwie keine Möglichkeit ohne sich strafbar zu machen. Oder wisst ihr vieleicht was?
Wir fahren nächsten Monat nach Ungarn an den Balaton, hab jetzt schon ein paar mal gelesen das man dort nur den Personalausweis vorlegen muss um sich dann den Staatlichen Fischereischein und die Gewässerkarte zu kaufen. Stimmt das wirklich? Gibts in Ungarn keine richtige Fischerprüfung? Weil dann könnte sie da ja ein paar mal mit mir mit Angeln.
Gruß Andi
 

erT

Punkroque Trattoria
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Die Geschichte mit der Prüfung gibt es nur in Deutschland.
Fast überall im Auslang benötigst du nur einen gekauften Schein und ggf. zusätzliche Erlaubnisscheine.
Wie genau es in Ungarn ist weiß ich nicht, aber sehr gut vorstellbar, dass es bei einer Gebühr und einem Schein bleibt.

Achso:
Versuchst dochmal kurz hinter der Grenze.
Weiß nun nicht wo genau du wohnst, aber in der Regel bietet es sich doch immer mal an, einen Tages- oder Wochenendausflug ins Grenznahe Ausland zu unternehmen (Osterreich, Tschechien, Schweiz). Ich denke überall dort lässt sich problemlos das Angeln ausprobieren.
 

tuning-stylzz

New Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Hallo
Ja also Österreich und Schweiz sind ganz in der Nähe, meinst du dann mit so einem Urlauber Angelschein? Da braucht man ja auch keine Prüfung oder?
Gruß Andi
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Wenn auch jetzt etwas offtopic, aber das muss nun doch sein:

Die Geschichte mit der Prüfung gibt es nur in Deutschland.

Wie kommst du nur zu so einer Aussage?
Ist es denn so?

Also ein Bekannter von mir, der in der Schweiz wohnt, hat dort eine Fischerprüfung machen müssen, als er dann beruflich nach Lichtenstein zog, hat er dort wieder eine Prüfung machen müssen ... zumindest hat er mir das vorletzte Woche so erzählt ...

tja und da ist noch mein Arbeitskollege, der nach Österreich zog und der dort den bayr. Fischreischein nicht anerkannt bekommen hat und, um dort die nötige Landesfischerkarte zu bekommen, zwingen wieder eine Fischerprüfung machen mußte, so mit Vorbereitungslehrgang usw ...

soll ich weiter aufzählen?

Nochmals: Wie kommt du nur zu solchen Aussagen? Ist es denn so?
 
Zuletzt bearbeitet:

erT

Punkroque Trattoria
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Ich komme zu der Aussage, weil ich mir sicher war, dass dem so wäre.
Lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber meines Wissens nach kann man sowohl in Österreich, als auch in der Schweiz als Urlauber Angeln.
Wenn es sich dann um einen gesonderten "Urlaubsschein" handelt, bin ich falsch informiert. Würde trotzdem bedeuten, dass TE dort angeln darf.
Mir ist kein weiteres Land bekannt, in dem eine Prüfung abgelegt werden muss (in unserem Maße. 2,3 kleine Sachwissensfragen wie z.b. in Frankreich zähle ich nicht dazu).
 
U

Udo561

Guest
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Hi,
in Österreich durfte man vor einigen Jahren zumindest ohne Fischereischein angeln.
Perso vorlegen , eine Unterschrift leisten das man sich an die Schonmaße hält und gegen einen Betrag von x bekam man eine Wochenkarte die berechtigte zum angeln in verschiedenen Gewässern.
Durch die Unterschrift bestätigte man zudem das man keine Fische entnehmen darf.
Ob es heute noch so gehandhabt wird ist mir nicht bekannt , ist ein paar jahre her.
Gruß Udo
 

_aal_Angler

is einfach nur nen Traum
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

also ich weiß das es in Deutschland auch diese sogen nannten urlauberscheine gibt aber ob es dir im Landkreis ist weiß ich nicht gehe doch einfach mal zum Angel laden oder zur unterefischereibehörde
 

Philla

Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Nimm sie doch einfach mal mit zum Angeln und lass sie schauen ... bei meiner hats geklappt ;-), seit September 2009 hat sie ihren Schein ;-)

LG,

phill
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Die Fischreprüfung in Österreicht wurde meiner Erinnerung nach 2003 eingeführt ... als ich im Mai 2004 wieder am Millstätter See/Kärnten meine Karte gelöst habe, mußte ich ertsmals meinen Fischereischein vorlegen, andere deutsche Angler, die extra ihren Familienurlaub dort als Stammgäste verbrachten, um ohne deutschen Fischereischein angeln zu können, wurden erstmalig abgewiesen.
Ich habe das damals hier im Board in einem Thread zum Fischen in Österreich gepostet.

Wenn ich von München aus schnell mal nach Österreich fahre, um dort zu angeln, muss ich grundsätzlich meinen Fischereischein vorlegen!



@ TE

Also Achtung: Wenn nach Österreicht, erkundige dich bitte dort vor der Anreise, ob ein Fischereischein an deinem ausgesuchtem Gewässer benötigt wird!
 
Zuletzt bearbeitet:

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Solltest du in einem Verein sein, folgender Vorschlag: Ich weiß ja nicht, wie es in Bayern geregelt ist. Ich habe in unserem Verein (NRW) gefragt, ob mein Sohn ein paar Mal mitangeln darf um für sich selber zu entscheiden, ob er auch Spaß am Angeln findet. In meinem Beisein durfte er. Aber das ist sicherlich von Verein zu Verein verschieden. Aber, wer nett fragt und es richtig erklärt, bekommt auch (meist) eine positive Antwort.
 

Balaton1980

Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Wir fahren nächsten Monat nach Ungarn an den Balaton, hab jetzt schon ein paar mal gelesen das man dort nur den Personalausweis vorlegen muss um sich dann den Staatlichen Fischereischein und die Gewässerkarte zu kaufen. Stimmt das wirklich? Gibts in Ungarn keine richtige Fischerprüfung? Weil dann könnte sie da ja ein paar mal mit mir mit Angeln.
Gruß Andi

ab in den angelladen, perso vorlegen, staatlichen fischereischein und erlaubnissschein kaufen und anschließend angeln gehen - so einfach ist das in ungarn :m
(ich war vor 4 wochen für eine woche unten und habe ca. 22,50€ für eine 10tageserlaubniss bezahlt - ist logischerweiße immer etwas kursabhängig)

also ich weiß das es in Deutschland auch diese sogen nannten urlauberscheine gibt aber ob es dir im Landkreis ist weiß ich nicht gehe doch einfach mal zum Angel laden oder zur unterefischereibehörde

hat mit landkreis recht wenig zu tun, kommt viel mehr darauf an in welchem bundesland du vorhast zu fischen - meines wissens ist dies in bayern nicht möglich.
 

close

Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Also in Österreich darfst du am Bodensee ohne Fischereischein Angeln.
Mußt nur im Angel Laden deinen Perso vorlegen, wird der Name und Adresse in die Karte eingetragen und schon kannst gegen über vom Angelmarkt auswerfen.
Das Gebiet geht von der Bregenzerach bis zur deutschen Grenze.

mfg.
 

olafjans

Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

In der Schweiz gibt es das so genannte "Freiangelrecht"

D.h. dass man an bestimmten Gewässern (Bodensee auch) ohne Fischreischein Angeln kann.

Allerdings unterliegt nicht jedes Gewässer diesem Gesetz und man sollte sich vorher informieren.
 

tuning-stylzz

New Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Hallo
Super vielen dank euch allen.
Das ist ja perfekt wenn das in Ungarn so einfach ist, dann kann sie ja da ein paar mal mit Angeln.
Ja ich bin schon in einem Fischereiverein, nur wenn da der Vorstand jetzt sagen würde das es klar geht wenn sie auch mal Angelt was wäre dann wenn gerade an diesem Tag die Polizei zum Kontrollieren vorbei kommt? Geht das dann immer noch klar oder gibts dann Probleme?
Im Vorbereitungskurs der Fischerprüfung wurde erklärt das man ohne Angelschein nur an einem Gewässer fischen darf wenn der Pächter oder Eigentümer dabei ist, dann dürfen sogar bis zu 3 Personen ohne Angelschein Angeln, wenn sie in Sichtweite bleiben.
Dann müsste ja in dem Fall der Vorstand oder wer auch immer der Pächter ist mit dabei sein oder wird das in einem Vereinsgewässer anderst geregelt?
Gruß Andi
 

Balaton1980

Member
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Hallo
Super vielen dank euch allen.
Das ist ja perfekt wenn das in Ungarn so einfach ist, dann kann sie ja da ein paar mal mit Angeln.
Ja ich bin schon in einem Fischereiverein, nur wenn da der Vorstand jetzt sagen würde das es klar geht wenn sie auch mal Angelt was wäre dann wenn gerade an diesem Tag die Polizei zum Kontrollieren vorbei kommt? Geht das dann immer noch klar oder gibts dann Probleme?
Im Vorbereitungskurs der Fischerprüfung wurde erklärt das man ohne Angelschein nur an einem Gewässer fischen darf wenn der Pächter oder Eigentümer dabei ist, dann dürfen sogar bis zu 3 Personen ohne Angelschein Angeln, wenn sie in Sichtweite bleiben.
Dann müsste ja in dem Fall der Vorstand oder wer auch immer der Pächter ist mit dabei sein oder wird das in einem Vereinsgewässer anderst geregelt?
Gruß Andi



will mich jetzt nicht zu weit aus dem fenster lehnen aber nach meinem kenntnissstand wirst du auf alle fälle probleme bekommen wenn die polizei vorbeischaut.
nur weil du ein gewässer besitzt darfst du noch lange keine bestehenden gesetze zu deinen gunsten auslegen ;)
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Also, ich angel jetzt seit mehreren Jahren an unseren Vereinsgewässern und habe dort noch nie die Polizei gesehen. Aber das kann auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Ich würde sie natürlich nicht an einem Fluss oder Kanal angeln lassen (Polizeikontrolle oder WSP), sondern an einem Vereinssee. Mit Genehmigung vom Vorstand.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angeln ohne Fischerprüfung

Im Vorbereitungskurs der Fischerprüfung wurde erklärt das man ohne Angelschein nur an einem Gewässer fischen darf wenn der Pächter oder Eigentümer dabei ist, dann dürfen sogar bis zu 3 Personen ohne Angelschein Angeln, wenn sie in Sichtweite bleiben.
Dann müsste ja in dem Fall der Vorstand oder wer auch immer der Pächter ist mit dabei sein oder wird das in einem Vereinsgewässer anderst geregelt?
Gruß Andi

Da bringst du etwas durcheinander zumindest was hierzu Bayern angeht #h:

Der Pächter oder Fischereiberechtigte (Achtung: das ist nicht gleich dem Vorstand, sondern nur die Personen, die als Vertreter des Vereins notariell für den Verein eingetragen sind, meist der 1. und 2. Vorstand) darf bis zu 3 Personen ohne ERLAUBNISSCHEIN für das Gewässer mitnehmen, diese aber brauchen dennoch den Fischereischein (Art 29 (4) Bayer. Fischereigesetz (BayFiG)!
 
Oben