Moin,
ich war am Wochenende an der Bocholter Aa Spinnfischen, und zwar im Gebiet des Bocholter ASV. Ich stand unterhalb eines Wehrs/einer Staue.
Ein unfreundlicher, älterer Herr(keine Ahnung, ob er irgendwie mit dem ASV in Verbindung stand) klärte mich brüllend darüber auf, dass ich da gefälligst zu verschwinden hätte, weil das Angeln 50m ober- und unterhalb um Wehre verboten sei.
Auf meine Frage hin, woher diese Regelung denn stammen soll, meinte er, das sei Landesgesetz.
Ich hatte wenig Lust, mich da mit ihm rumzuärgern und bin dann ein paar Meter flussab gegangen.
Ich hab dann nachher daheim mal die Regeln des ASV und das Landesfischereigesetz bemüht, finde dort aber nirgends so eine Regelung.
Übersehe ich etwas oder beruft sich der gute Herr auf irgendeine Regelung von anno dazumal?
ich war am Wochenende an der Bocholter Aa Spinnfischen, und zwar im Gebiet des Bocholter ASV. Ich stand unterhalb eines Wehrs/einer Staue.
Ein unfreundlicher, älterer Herr(keine Ahnung, ob er irgendwie mit dem ASV in Verbindung stand) klärte mich brüllend darüber auf, dass ich da gefälligst zu verschwinden hätte, weil das Angeln 50m ober- und unterhalb um Wehre verboten sei.
Auf meine Frage hin, woher diese Regelung denn stammen soll, meinte er, das sei Landesgesetz.
Ich hatte wenig Lust, mich da mit ihm rumzuärgern und bin dann ein paar Meter flussab gegangen.
Ich hab dann nachher daheim mal die Regeln des ASV und das Landesfischereigesetz bemüht, finde dort aber nirgends so eine Regelung.
Übersehe ich etwas oder beruft sich der gute Herr auf irgendeine Regelung von anno dazumal?