Hallo,
also ich gehöre der " Sekte" IGM an, und wir bleiben nicht nur unter uns, sondern Teilen uns auch mit !
In der Kanalkarte steht doch eine Telefonnummer ( Leiter der Fischereiaufsicht ) dort kann man auch mal anrufen, wenn es um eine Frage, Meldung eines Vorfalls, o.ä. geht.
Zu deinen Fragen : In der Karte steht , "es soll vom Betriebsweg aus geangelt werden, bzw. Steinpackung. Betonbuhne vor Schleusen ist auch ok. ( Mindestabstand beachten )
Damit ist alles gesagt !
Also von der Brücke angeln ist nicht erlaubt !
Mit den Wollhandkrabben könnt Ihr machen was Ihr wollt, Krebsteller, Reusen, Netze verboten! Steht aber auch in dem Passus "Zugelassenen Fanggeräte "!!
Mann kann nicht alles und jede Einzelheit aufschreiben, dafür würde man dann ein Buch mitführen müssen, ich glaube das wichtigste steht im Fischereischein der IGM drin. Lesen tun sowiso die wenigsten das geschriebene, das sehe ich jedes Jahr zich mal an den nicht unterschriebenen Karten . Gerade dieses Jahr gab es auch einige Änderungen in der Karte....bin gespannt ob das auch umgesetzt wird. Also aufmerksam lesen, sich daran halten, dann vermeidet man unnötigen Ärger.
Grüße AXTI