@oberfranke
Danke für den Rat und auch dafür dass du dich auf der Seite der unteren Fischereibehörde in Essen schlau gemacht hast.
Tatsächlich stehe ich mit den dortigen Mitarbeitern wie geschildert in Kontakt. Nur hilft mir eine Zweitschrift des Fischereischeins nicht, den habe ich und der gilt in NRW als Synonym für eine bestandene Prüfung, anders ist auch nicht an diesen heranzukommen.
Wie geschildert musste ich die Behörde auf die Führung dieses Verzeichnis extra hinweisen in den vorigen Mails war die Auskunft : Nein wir haben auch nur das was Sie auch haben.
Es gab bei Behörden einmal eine Beratungspflicht ( Sollvorschrift aus
§ 25 VwVfG S.1), diese wird dem Bürger wegen des asymmetrischen Verhältnisses zur Behörde zugestanden. Der Hinweis darauf, dass ein Unterlassen der Behörde Geld kostet, lässt die Mitarbeiter in die Gänge kommen, weil dies auf die Amtshaftung (
§ 839 BGB,
Art. 34 GG) hinweist.
Bevor ich aber Geschütz auffahre bleibe ich halt eher sehr freundlich, auch wenn es nervt. Ich muss dann immer an den Menschen im Beamten denken der wohl auch durch Kilometer Verwaltungsvorschriften selten anders kann oder mich halt weg priorisiert. Trotzdem lasse ich mich nicht abschütteln.
Mein Hinweis auf das von der Behörde zu führende Verzeichnis wurde nun beantwortet
- jetzt hat man meine Karteikarte gefunden-
und weiter, was hat das jetzt für eine Bedeutung, für mich, für die Behörde, für das Berliner Fischereiamt ?
Was geschieht nun?
nix! Kein Wort
Es bleibt spannend..
Wir könnten dies auch zum Behördenblock machen