Angelschein beantragen PROBLEM Berlin

Racklinger

Well-Known Member
Hallo,

na ja, man muss halt auf sein "Zeugs" etwas aufpassen. Ich habe mein Püfungszeugnis seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen, weiss aber genau wo es ist und wenn ich will, habe ich es in einer Minute in der Hand.

Lajos
Dass ist schon klar, und ich wusste ja, dass es noch wo verstaut ist. (Nach einem Hausumzug war mir nur nicht mehr ganz klar wo;)) Aber bei zwei Gemeinden hat der erste Stempel/erstes Siegel gereicht als Nachweiß, dass ich die Prüfung abgelegt hatte. Bei der dritten Gemeinde wieder nicht (und ich bin nur innerhalb Bayerns umgezogen). Es kommt also auch immer drauf an, wie der jeweilige Beamte das sieht und auslegt.
 

Lajos1

Well-Known Member
Krass, wo denn das? Im Hofteich des Palais Princier de Monaco?

Hallo,

nein, ganz normale Salmonidengewässer in Österreich, Slowenien, Kroatien, England (fast unbezahlbar), mitunter auch noch Schweiz und Italien.
Wenns richtig teuer sein soll, dann hätten wir noch exclusive Lachsstrecken in Norwegen und Island, da reichen aber keine 500 Euro am Tag, nur die Lizenz wohlgemerkt.

Petri Heil

Lajos
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
hanzz, so einfach ist das nicht. In Niedersachsen und auch in Bremen z.B. gilt der Fischereischein lebenslänglich und kostet in Niedersachsen einmalig 35,- € und nicht alle 5 Jahre oder jährlich. Jeder wäre ja schön dumm wenn er sich keinen Schein in Niedersachsen holt und dann z.B. ein Leben lang in Berlin angelt und jeder Menge Geld spart.

Und es braucht auch nichts neu gemacht werden. Sportfischer Prüfung vorlegen, Obolus abdrücken und Fischereischein erhalten.

Ist doch ganz einfach, oder?

Die Probleme fangen doch erst an, wenn die Sportfischerprüfung verlegt wurde oder verloren gegangen ist und nicht rechtzeitig Ersatz besorgt wurde.
dann darfst du aber deinen Hauptwohnsitz nicht in berlin haben....
 

oberfranke

Active Member
@wurmwerfer
Wie schon in meinem ersten Beitrag zum Thema geschrieben würde ich ein Duplikat bzw eine Bescheinigung, bei der Behörde anfordern an der du deine Prüfung gemacht hast und die das Original ausgestellt haben.
Das Jahr und wo du die Prüfung gemacht hast weißt du doch, da kann man die Suche ja eingrenzen.
Dann sollte doch irgendeine Antwort kommen.
ggf. immer wieder nachfragen wo denn das Duplikat bzw Bescheinigung bleibt.

Kostet dir nur ein paar Minuten Arbeit, Porto (Einschreiben) und dann sollen die Damen und Herren vom Amt mal arbeiten.
Es gibt doch mehr Möglichkeiten das ein Original verschwindet - Brand, Diebstahl( warum auch immer), Vandalismus usw.
Wenn die sich weigern oder die Unterlage nicht finden- mit dem NRW schein in NRW bei der Behörde aufschlagen und ihnen erklären dass dir ihre Schlamperei Geld kostet. Die Behörde ist verpflichtet diese Unterlagen aufzubewahren.

Kopie aus der Seite Ordnungsamt Essen.
Zweitschrift
Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhanden kommt oder zerstört wird, kann auf Antrag bei den oben genannten Stellen eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis und ein Passfoto mit.

Gebühr: 5 Euro
Kontakt
Untere Fischereibehörde
Tel 0201 8832110
Fax 0201 8832220
E-Mail info32-2@ordnungsamt.essen.de

Wenn sie dir eine neuen Angelschein ausstellen - scheinbar ohne erneute Vorlage der Urkunde- dann können sie dir auch eine Bestätigung ausstellen "Das" und "wann" du die Prüfung gemacht hast. Wenn sie das nicht wissen, könnten sie dir ja auch keinen Ersatz ausstellen, also muss das irgendwo gespeichert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

wurmwerfer

Member
@oberfranke
Danke für den Rat und auch dafür dass du dich auf der Seite der unteren Fischereibehörde in Essen schlau gemacht hast.
Tatsächlich stehe ich mit den dortigen Mitarbeitern wie geschildert in Kontakt. Nur hilft mir eine Zweitschrift des Fischereischeins nicht, den habe ich und der gilt in NRW als Synonym für eine bestandene Prüfung, anders ist auch nicht an diesen heranzukommen.
Wie geschildert musste ich die Behörde auf die Führung dieses Verzeichnis extra hinweisen in den vorigen Mails war die Auskunft : Nein wir haben auch nur das was Sie auch haben.
Es gab bei Behörden einmal eine Beratungspflicht ( Sollvorschrift aus § 25 VwVfG S.1), diese wird dem Bürger wegen des asymmetrischen Verhältnisses zur Behörde zugestanden. Der Hinweis darauf, dass ein Unterlassen der Behörde Geld kostet, lässt die Mitarbeiter in die Gänge kommen, weil dies auf die Amtshaftung ( § 839 BGB, Art. 34 GG) hinweist.
Bevor ich aber Geschütz auffahre bleibe ich halt eher sehr freundlich, auch wenn es nervt. Ich muss dann immer an den Menschen im Beamten denken der wohl auch durch Kilometer Verwaltungsvorschriften selten anders kann oder mich halt weg priorisiert. Trotzdem lasse ich mich nicht abschütteln.
Mein Hinweis auf das von der Behörde zu führende Verzeichnis wurde nun beantwortet
- jetzt hat man meine Karteikarte gefunden-
und weiter, was hat das jetzt für eine Bedeutung, für mich, für die Behörde, für das Berliner Fischereiamt ?
Was geschieht nun?

nix! Kein Wort

Es bleibt spannend..

Wir könnten dies auch zum Behördenblock machen
 
Zuletzt bearbeitet:

Nemo

Heckbremser
Danke übrigens für die Info. Falls ich meine Urkunde über die bestandene Prüfung bei der Fischereibehörde Essen jemals wiederfinden sollte, werde ich sie verlustsicher aufbewahren...:annoyed
 

wurmwerfer

Member
@ZF
Beim Suchen viel Glück!
Deine Urkunde liegt bestimmt neben meiner, sicher im Rathauskeller verbuddelt,
so gut dass niemand mehr weis was in der silbernen Zargesbox aus dem letzten Büroumzug ist, die in Reihe 265 links in 55ter Reihe an zweit unterster Position im Raum UG 78 c im Rathauskeller wegen der Aufbewahrungsfrist ausgelagert wurde. - Außer dem alten Müller der vor zwei Jahren in Pension gegangen ist.
Mit Nachfragen und Zweitschriften oder dem Informationsfreiheitsgesetz hat keiner gerechnet- das kommt nie!
Digitalisierung ist eh schnick schnack / Schi schi.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Hallo,

na ja, man muss halt auf sein "Zeugs" etwas aufpassen. Ich habe mein Püfungszeugnis seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen, weiss aber genau wo es ist und wenn ich will, habe ich es in einer Minute in der Hand.

hanzz,

"Andere Länder der Welt haben jährliche Kosten von unter 50.- Euro für eine Angellizenz.......".
Nun ich kenne etliche Länder, da bekommt man für 50 Euro mitunter nicht mal ne Tageslizenz.

Petri Heil

Lajos
Mag sein. Ist mir in dem Zusammenhang auch ziemlich wumpe, ob da 50, 100 oder 200 pro Tag einkassiert werden.
Ist ja auch Wucher und mir völlig unverständlich
Sehr elitär. Gewässer kann man auch anders schützen.
Es ging mir auch darum, dass es woanders einfach sehr gut klappt und mit viel weniger Geld geht und vor allem unbürokratisch.
Registrierung, Bezahlung und Jahreslizenz.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
ja alle berliner Neuköllner angler ...denn die unterlagen vom wirtschaftsamt (die stellten den fischereischein bis 95 aus)sind auf dem behördenweg nach Spandau abhanden gekommen alles weg nix mehr da und archviert worden....also nix nur in Essen.....
 

Nemo

Heckbremser
...also ich habe aktuell kein Problem damit, war aber immer davon ausgegangen, dass eine Behörde einen in einem anderen Bundesland gültigen!!! Schein akzeptieren kann und nicht eine uralte Prüfungsbescheinigung benötigt. Man fragt sich echt, ob das hier noch Deutschland ist oder eine Bananenrepublik.
 

wurmwerfer

Member
Hi ZF!
Mit Deutschland meinst Du den Bund, Fischereirecht ist aber Landessache und ja hier fängt die Banane an.
Aber Vorsicht, fragt mal die Amis , die sind aus Ihrer Erfahrung gegen einen starken Bund und die wissen warum.

Also besser Banana als allmächtiger Kürbis der alles platt macht.
Wir müssen also manchmal mit den Unvollkommenheiten des förderalen Systems leben und auf weitblickende Beamte mit Ermessensspielraum hoffen, und diese gibt es.
Das Problem ist, diese zu finden, eben Macher.
Und das soll ein Plädoyer sein.
Verwaltungsvorschriften sind Leitlinien für dem Regelfall, aber nur für diesen.
Augenmaß hat noch nie geschadet.
Zudem sollte man sich auch mal als Fan unseres Staates outen, auch wenn es mal nicht so läuft.
Dass es Landesrecht gibt, dass sich gegen dem Bundesrecht behaupten kann ist schon Ok, es gibt Angelegenheiten die von BL zu BL anders sind und Berücksichtigung benötigen.
Denkt mal an Dänen in SH, Slaven in BB, Franken in Bayern etc. die wollen wir doch alle mitnehmen und das müssen wir.
Deshalb zeigt ein wenig Gnade, ich wollte nicht zum Behörden-bashing aufrufen, was ich schildere ist eher ein persönlicher Erfahrungsbericht, der sportlich zu nehmen ist.
Die Nichterteilung eines Angelscheins bringt mich auch nicht um.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
...also ich habe aktuell kein Problem damit, war aber immer davon ausgegangen, dass eine Behörde einen in einem anderen Bundesland gültigen!!! Schein akzeptieren kann und nicht eine uralte Prüfungsbescheinigung benötigt. Man fragt sich echt, ob das hier noch Deutschland ist oder eine Bananenrepublik.

In welcher Sache braucht man was anderes, als das Prüfungszeunis?
 

Nemo

Heckbremser
In welcher Sache braucht man was anderes, als das Prüfungszeunis?
keine Ahnung...... als ich meinen Führerschein auf den neuen EU-Führerschein habe umschreiben lassen, habe ich dafür auch den Führerschein vorgelegt, und nicht die Bescheinigung der bestandenen Prüfung von 1992...:rolleyes:
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Der Führerschein ist "das" Dokument, der Fischereischein bestätigt, das du die Fischereiabgabe bezahlt hast. dem Schupo reicht es auch nicht, wenn ich ihm die Quittung von einer Knolle zeige, die ich mal bezahlt habe, wenn er nach dem Führerschein fragt.
 

Nemo

Heckbremser
Der Führerschein ist "das" Dokument, der Fischereischein bestätigt, das du die Fischereiabgabe bezahlt hast. dem Schupo reicht es auch nicht, wenn ich ihm die Quittung von einer Knolle zeige, die ich mal bezahlt habe, wenn er nach dem Führerschein fragt.
Unsinn... du bekommst den Führerschein, wenn Du die Prüfung abgelegt hast. Du bekommst den Fischereischein (den ersten bei Vorlage des Prüfungsnachweises), wenn Du die Prüfung bestanden hast.

Dein Vergleich bezieht sich eher auf die Quittung, die man bekommt, wenn man die Fischereiabgabe entrichtet. Der Fischereischein ist ein behördliches Dokument und eine Urkunde dafür, dass man die Prüfung abgelegt hat. Sonst könnte ich beim Angeln auch die Prüfungsbescheinigung und die Quittung für die Fischereiabgabe mitführen. Das will aber keiner sehen, sondern den Fischereischein. Komisch, dass der bei einer Kontrolle gültig ist...
 
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