Angelschein beantragen PROBLEM Berlin

Kochtopf

Chub Niggurath
Übrigens lief damals in Westfalen auch dieser Kursus in einer Kneipe ab, und ich wette, die Polizei hätte mit ein paar Verkehrskontrollen im Anschluss an die Sitzungen ordentlich Scheine kassieren können...
Hier war es vor fünf Jahren der "Saal" einer Kleingartenkoloniekneipe, im Gedächtnis geblieben sind mir neben mannigfaltiger Schwarzangelbekenntnisse und fragwürdiger Didaktik der Verbandsgelehrten (immerhin mit einem flammenden Appell gegen das reine Kochtopfangeln [welcher nicht ganz unmaßgeblich für meinen Username war]) der Vater mit osteuropäischen Hintergrund, welcher mit seinem Sohnemann (10 Jahre) aufgerockt kam und mal eben 12 0,4er Pils reingedonnert hat bevor er mit Junior nach Hause fuhr.
Das war schon speziell
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
wenn du ein fischereischein eines anderen Bundesland hast dann ist der gleichzustellen und nichts anderes.
 

oberfranke

Active Member
Berlin
Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen ohne Fischereischein angeln.
Allerdings müssen sie ihre Befähigung zum Angeln nachweisen, etwa in Form
einer Mitgliedschaft in einer ausländischen Anglerorganisation oder eines
ausländischen Fischereischeins.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein verliert mit Zuzug
nach Berlin seine Gültigkeit. Es muss der Berliner Fischereischein A erworben
werden. Eine in einem anderen Bundesland abgelegt Fischerprüfung wird als
Voraussetzung für die Erteilung anerkannt.

Boah- des hat a g`schmägle
 

schlotterschätt

Well-Known Member
wenn du ein fischereischein eines anderen Bundesland hast dann ist der gleichzustellen und nichts anderes.

Leider nicht in Berlin. Da brauchst Du den Nachweis der abgelegten, äääääh, Sportfischerprüfung mit dem Du den Fischereischein erhalten hast.
Guckst Du : https://service.berlin.de/dienstleistung/324355/

Wird der Angelschein von NRW in Berlin nicht anerkannt? Wenn ja- dann dort deinen Schein auf Lebenszeit verlängern lassen. Halt so ein Gedankengang- Ich komme aus Bayern da ticken die Uhren eh etwas anders.

Auch in Berlin ticken die Uhren anders. Den Fischereischein gibt's für 5 Jahre, dann kannste ihn 1x für weitere 5 Jahre verlängern lassen und danach musst Du einen neuen beantragen.
Aber löhnen auf Lebenszeit, das ist dann problemlos. ;)
Über Ausweise und Papiere und deren Nachweis im Umgang mit deutschen Behörden lasse ick mich lieber nicht weiter aus, sonst krieg ick gleich auf die Fresse. :eek::D

P.S. Bei meinem Umzug von Berlin nach Brandenburg gab's z.B. überhaupt keine Probleme. Mir wurde ein lebenslang gültiger Brandenburger Fischereischein ausgestellt und den, noch gültigen, Berliner Fischereischein A konnte ick auch wieder mitnehmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
mit dem erwerb eines fischereischeins nach 1995 habe ich automatisch auch die Prüfung denn es gab keine ausgabe mehr ohne Prüfung es sei denn,dein schein war vor 1995 ausgestellt und somit hast du bestandschutz …..die meisten berliner haben ihre graublauen lappen weggeworfen und mussten dann eine Prüfung machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
Leider nicht in Berlin. Da brauchst Du den Nachweis der abgelegten, äääääh, Sportfischerprüfung mit dem Du den Fischereischein erhalten hast.
Guckst Du
das gilt für berliner in berlin
 

rutilus69

Well-Known Member
Soweit ich weiß, ist es unproblematisch, die Prüfung in Brandenburg abzulegen und damit einen Fischereischein in Berlin zu bekommen, auch wenn man nicht in Brandenburg wohnt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
Von der Anglerprüfung befreit sind
Personen, die in einem anderen Bundesland eine nach den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften zur Erteilung des Fischereischeins vorgeschriebene Prüfung abgelegt haben.
wenn du das hast gibt es auch einen nachweis wann abgelegt.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Der Nachweis wurde ja einkassiert damals
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
ja aber hast du in Deutschland schon mal was ohne durchschlag erlebt oder das irgendwo was notiert ist? selbst die im 1 wk gefallenen sind registriert....
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Ich arbeite in der Verwaltung, man glaubt gar nicht was alles verloren geht
 

wurmwerfer

Member
Genau!
Die Berliner Behörden sind schon sehr speziell, habe den LAV NW angeschrieben die haben aber ab 1972 keine Unterlagen mehr weil die ab diesem Zeitpunkt bei den unteren Fischereibehörden archiviert wurden, ich dreh mich im Kreis.
Tatsächlich gibt es ein Verzeichnis der Fischereiberechtigten bei diesen Behörden, diese sind nach § 8 der Prüfungsordnung NW verpflichtet Auskunft zu geben, allerdings nur an Behörden. Wie könnte man sonst gefälschte Fischereischeine erkennen?
Ich wette der Sachbearbeiter hat dieses Register sogar im Onlinezugriff. Ich hatte auch darum gebeten dem Fischeramt Auskunft darüber zu erteilen. Darauf ist er nicht mit einem Wort eingegangen.
Und ich revidiere mein Urteil die Essener Behörden machen sich scheinbar auch wenig Mühe.

Aber ich sehe das ab jetzt sportlich, bin nach Nauen, dort haben mir die Brandenburger nach meinem Vortrag anstandslos einen Brandenburger Schein ausgestellt, der gilt lebenslang und kostet nur 40 Euro Fischereiabgabe für 5 Jahre und etwas Bearbeitungsgebühr . Meine Schilderungen wurden vorsichtig kommentiert mit "die Berliner waren schon immer etwas speziell".
Ärgerlich daran ist nur dass ich den See vor der Tür habe aber ein Berliner mit BB-Fischereischein hier als Fischwilderer gilt.
So muss ich zum angeln halt 10 km nach Norden fahren um den Berliner Gewässern zu entkommen.
Zudem kann ich nicht in die Berliner Angelvereine, bei den meisten gilt der Berliner Schein als Voraussetzung für eine Aufnahme. Macht ja auch wenig Sinn im Berliner Vereinsgewässer nicht fischen zu können.
Der Kampf geht nun etwas entspannter weiter...
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Berlin
Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen ohne Fischereischein angeln.
Allerdings müssen sie ihre Befähigung zum Angeln nachweisen, etwa in Form
einer Mitgliedschaft in einer ausländischen Anglerorganisation oder eines
ausländischen Fischereischeins.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein verliert mit Zuzug
nach Berlin seine Gültigkeit. Es muss der Berliner Fischereischein A erworben
werden. Eine in einem anderen Bundesland abgelegt Fischerprüfung wird als
Voraussetzung für die Erteilung anerkannt.

Boah- des hat a g`schmägle

Also nach Holland ausbürgern, Vispas holen und nach DE zurück und auf der Strasse oder wild auf einem Hausboot leben. Und schon darfst angeln. Ist doch eigentlich ganz einfach.
Meine lieber Herren der Bürokratie, schämt Euch.
 

Tricast

Kütfischangler
hanzz, so einfach ist das nicht. In Niedersachsen und auch in Bremen z.B. gilt der Fischereischein lebenslänglich und kostet in Niedersachsen einmalig 35,- € und nicht alle 5 Jahre oder jährlich. Jeder wäre ja schön dumm wenn er sich keinen Schein in Niedersachsen holt und dann z.B. ein Leben lang in Berlin angelt und jeder Menge Geld spart.

Und es braucht auch nichts neu gemacht werden. Sportfischer Prüfung vorlegen, Obolus abdrücken und Fischereischein erhalten.

Ist doch ganz einfach, oder?

Die Probleme fangen doch erst an, wenn die Sportfischerprüfung verlegt wurde oder verloren gegangen ist und nicht rechtzeitig Ersatz besorgt wurde.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
hanzz, so einfach ist das nicht. In Niedersachsen und auch in Bremen z.B. gilt der Fischereischein lebenslänglich und kostet in Niedersachsen einmalig 35,- € und nicht alle 5 Jahre oder jährlich. Jeder wäre ja schön dumm wenn er sich keinen Schein in Niedersachsen holt und dann z.B. ein Leben lang in Berlin angelt und jeder Menge Geld spart.
Ja, das ist aber nur in DE leider nicht so einfach. Die Fischereiabgabe ist ja schon ein Witz. Andere Länder der Welt haben jährliche Kosten von unter 50,- für eine Angellizenz und bewirtschaften Ihre Gewässer trotzdem fabelhaft.
 

Racklinger

Well-Known Member
Die Probleme fangen doch erst an, wenn die Sportfischerprüfung verlegt wurde oder verloren gegangen ist und nicht rechtzeitig Ersatz besorgt wurde.
Beim TE war ja das Problem, dass die Behörde das Originaldokument eingezogen hat. Normalerweise denkt man ja, dass das dann seine Richtigkeit hat, vor allem als Jugendlicher. Da ist man einfach sorgloser.
Als ich vor ich glaub 3 Jahren meinen Schein auf Lebenszeit verlängert habe, wollte der junge Bursche in der Gemeinde auch auf einmal meine Urkunde sehen. Beim zweimaligen verlängern vorher (in einer anderen Gemeinde) wurde die nicht gebraucht. Ich hab echt Panik geschoben, bis ich die wieder gefunden hab auf dem Dachboden meiner Eltern:XD:XD Es unterscheidet sich also auch von Landkreis zu Landkreis, jedenfalls in Bayern...
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

na ja, man muss halt auf sein "Zeugs" etwas aufpassen. Ich habe mein Püfungszeugnis seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen, weiss aber genau wo es ist und wenn ich will, habe ich es in einer Minute in der Hand.

hanzz,

"Andere Länder der Welt haben jährliche Kosten von unter 50.- Euro für eine Angellizenz.......".
Nun ich kenne etliche Länder, da bekommt man für 50 Euro mitunter nicht mal ne Tageslizenz.

Petri Heil

Lajos
 

Nemo

Heckbremser
"Andere Länder der Welt haben jährliche Kosten von unter 50.- Euro für eine Angellizenz.......".
Nun ich kenne etliche Länder, da bekommt man für 50 Euro mitunter nicht mal ne Tageslizenz.

Petri Heil

Lajos
Krass, wo denn das? Im Hofteich des Palais Princier de Monaco?
 
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