Genau!
Die Berliner Behörden sind schon sehr speziell, habe den LAV NW angeschrieben die haben aber ab 1972 keine Unterlagen mehr weil die ab diesem Zeitpunkt bei den unteren Fischereibehörden archiviert wurden, ich dreh mich im Kreis.
Tatsächlich gibt es ein Verzeichnis der Fischereiberechtigten bei diesen Behörden, diese sind nach § 8 der Prüfungsordnung NW verpflichtet Auskunft zu geben, allerdings nur an Behörden. Wie könnte man sonst gefälschte Fischereischeine erkennen?
Ich wette der Sachbearbeiter hat dieses Register sogar im Onlinezugriff. Ich hatte auch darum gebeten dem Fischeramt Auskunft darüber zu erteilen. Darauf ist er nicht mit einem Wort eingegangen.
Und ich revidiere mein Urteil die Essener Behörden machen sich scheinbar auch wenig Mühe.
Aber ich sehe das ab jetzt sportlich, bin nach Nauen, dort haben mir die Brandenburger nach meinem Vortrag anstandslos einen Brandenburger Schein ausgestellt, der gilt lebenslang und kostet nur 40 Euro Fischereiabgabe für 5 Jahre und etwas Bearbeitungsgebühr . Meine Schilderungen wurden vorsichtig kommentiert mit "die Berliner waren schon immer etwas speziell".
Ärgerlich daran ist nur dass ich den See vor der Tür habe aber ein Berliner mit BB-Fischereischein hier als Fischwilderer gilt.
So muss ich zum angeln halt 10 km nach Norden fahren um den Berliner Gewässern zu entkommen.
Zudem kann ich nicht in die Berliner Angelvereine, bei den meisten gilt der Berliner Schein als Voraussetzung für eine Aufnahme. Macht ja auch wenig Sinn im Berliner Vereinsgewässer nicht fischen zu können.
Der Kampf geht nun etwas entspannter weiter...