Angelschein Fragen!

richtig verstanden ?

ZITAT:Wenn du unter 16 bist, kannst Du zwischenzeitlich auch nen Jugendfischereischein erwerben, der kostet nur Geld, musst dann aber zwingend einen Begleiter mit Fischereischein dabeihaben beim Fischen.
Aber das sollte ja mit Kollegen kein Problem sein.

also ich hab darunter verstanden dass ich mir den schein kaufen kann ganz ohne prüfung und ich dann mit jmd der nen schein hat nur angeln darf richtig ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
AW: Angelschein Fragen!

Wie das bei Euch geregelt ist weis ich jetzt nicht. Hier in Bayern ist es so das man bis 18 Jahre einen Jugendfischereischein bei der zuständigen Gemeinde erwerben, kaufen, kann.
Ein Prüfung ist für diesen Jugendfischereischein nicht nötig. Der Inhaber darf aber bloß Angeln gehen wenn eine Begleitperson mit gültigem Fischereischein, der mit Prüfung, dabei ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
AW: Angelschein Fragen!

Da fragst Du am einfachsten auf deiner Gemeinde, Rathaus, nach. Die sollten dir da helfen können.
 

Debilofant

Well-Known Member
AW: richtig verstanden ?

Als Alternative zur selbst abgelegten, allerdings auch an ein Mindestalter von 14 Jahren geknüpften Fischerprüfung dürfte das mit dem begleiteten Angeln für Personen zwischen 10 und 16 Jahren auf Grundlage eines Jugendfischereischeines für NRW korrekt sein, siehe unter § 32 Fischereigesetz NRW im folgenden Link:

http://www.sav-paderborn.de/recht/fischereigesetz.pdf

Tschau Debilofant #h
 

Wattwurm62

Rheinfaller
AW: richtig verstanden ?

Für NRW kostet er 8€. 4€ Verwaltungsgebühr und 4€ Fischereiabgabe. Hier ist der Link für Leverkusen
 
Zuletzt bearbeitet:

MarioDD

Member
AW: Angelschein Fragen!

Dann schreib dem Land NRW, dass die Prüfungsordnung für'n Arsch ist.
In Niedersachsen musste ich im praktischen Teil auch nur die Rollen und Ruten benennen können.

Fischereirecht ist Landesrecht und so wird es halt überall anders gehandhabt.

Ich denke, die Prüfer wollen damit eine gewisse Grundkenntnis abfragen, mehr nicht.

nee, du-da solln die selber drauf kommen|kopfkrat
ich hab übrigens nichts dagegen, wenn man die arten der angeln und der angelmethoden gezeigt bekommt. aber mann sollte doch nicht die anzahl der wirbel oder die art des vorfachs zum prüfungsgegenstand nehmen.
noch was zum jugendfischereisschein: in sachsen gilt folgendes: den gibt es vom 9. bis zum vollendeten 16. lebensjahr und dann nur in begleitung eines "erwachsenen" anglers. allerdings: diesen braucht man nur, wenn man nicht mindestens ein jahr mitglied in einem anglerverband war.

ich finde, man könnte das ruhig vereinheitlichen..
was ist eigentlich, wenn ein 12 jähriger sächsischer angler in nrw alleine angeln gehen will??
 
AW: richtig verstanden ?

also braucht mann doch ne prüfung ablegen ?

dass steht da:
des Prüfungszeugnis der Fischerprüfung oder des vorhandenen Fischereischeines
 

antonio

Active Member
AW: richtig verstanden ?

für den jugendfischereischein brauchst du keine prüfung, den kaufst du einfach.

antonio
 

antonio

Active Member
AW: Angelschein Fragen!

Wie das bei Euch geregelt ist weis ich jetzt nicht. Hier in Bayern ist es so das man bis 18 Jahre einen Jugendfischereischein bei der zuständigen Gemeinde erwerben, kaufen, kann.
Ein Prüfung ist für diesen Jugendfischereischein nicht nötig. Der Inhaber darf aber bloß Angeln gehen wenn eine Begleitperson mit gültigem Fischereischein, der mit Prüfung, dabei ist.

bist du wirklich sicher bis 18 jahre, meist geht das nur bis 14 oder 16 jahre.
wo man noch drauf achten sollte, daß in einigen bl dann ein volljähriger fischereischeininhaber dabei sein muß.

antonio
 

Wattwurm62

Rheinfaller
AW: Angelschein Fragen!

Warum machst du dich nicht einfach auf den Weg dorthin. Da kannst du dann fragen. Ausserdem gibt es da Wegweiser in dem Gebäude. Und wenn die am Eingang ne Information haben, kannste da auch fragen. oder rufe die Nummer in dem Link an. Nu machste dir es aber zu einfach...
 

Stachelritter86

gummi durch die luft schmeißer
AW: Angelschein Fragen!

Also lieber Fischkopflarry, ein wenig weniger Fischkopf und dafür mehr Larry wäre schon nötig, kombiniert mit einem Minimum an Eigeninitiative....


Hier nochmal aus dem Post von Wattwurm62, genau dein Ansprechpartner in Leverkusen:

Ihre Ansprechpartner/innen:

[Abt. 322 Boden / Natur / Umweltvorsorge, Umweltplanung]
Heike Lützenkirchen
Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
Raum 211
Quettinger Str. 220 (Ecke Feldstr.)
51381 Leverkusen

Tel.: (0214) 406-3251
Fax: (0214) 406-3202
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

Mo-Fr: 08.30 - 12.30 Uhr


Jetzt zur genauen Planung zum Erwerb eines Jugendfischereischeins:


Du machst dich ab 8.30 Uhr auf Richtung Quettinger Str. 220 (Ecke Feldstr.), bewaffnet mit einem 10 EUR Schein (2 EUR für die Kaffeekasse, wenn alles einwandfrei geklappt hat) und Passbild. Da findest du ein Gebäude, darin befindet sich die liebe Heike im Raum 211. Beachte dabei die Beschilderung, die Abteilung 322 Boden/Natur/Umweltvorsorge, Umweltplanung ist sicherlich ausgeschildert, damit man sie schneller findet. Bei der Heike füllst du dann den Antrag für den Jugendfischereischein aus, gibst dein Passbild und die Gebühren ab und entweder kannst du den Lappen gleich mitnehmen oder du musst ihn ein Andermal abholen.



Gibts jetzt noch fragen?







Mit den besten Grüßen,
Markus

 

Wattwurm62

Rheinfaller
AW: Angelschein Fragen!

@Markus
:q:q:q gleich fragt er dich, ob du ihm nicht den Schein holen kannst. weil er nicht weiß, wie er dahinkommen soll... :vik:
 
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