AW: Angelschein
Hallo,
ich habe meine "Sportfischerprüfung" (die hieß damals tatsächlich so und wurde vom Verband abgenommen) 1962 gemacht, da war ich 15 Jahre alt und fischte querbeet auf alle möglichen Fischarten, schon seit 1960. Aber als Jugendlicher musste man damals zwei Jahre Praxis haben um zur Prüfung zugelassen zu werden, danach konnte man alleine zum Angeln. Da wir in der Jugendgruppe schwerpunktmäßig auf Casting getrimmt wurden, stand bei uns schon frühzeitig auch das Spinnfischen (damals selten) und das Fliegenfischen (noch viel, viel seltener als heute) im Vordergrund, eben weil wir die werferischen Voraussetzungen hatten, wofür ich noch heute dankbar bin.
Die staatliche Fischerprüfung und damit auch die Pflicht dazu kam dann (in Bayern) 1970. Die alte Sportfischerprüfung galt dann nicht mehr, aber man galt als "Altfischer" (hieß tatsächlich so) und war von der staatlichen Fischerprüfung befreit. Diese holte ich allerdings später mal nach.
Petri Heil
Lajos