Angelverbot Corona - Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet pro Angler

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Mit Erfolg hat sich der AVN in Kooperation mit dem FV Peine-Ilsede gegen das vom Landkreis Peine ausgesprochene pauschale Angelverbot im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gewehrt. Mit Beschluss vom 23.4. 2020 hat sich das Verwaltungsgericht Braunschweig vollunfänglich der Argumentation des Klägers angeschlossen, weder sei das Angeln Sport im rechtlichen Sinn, noch handele es sich bei in freier Landschaft befindlichen und jedermann zugänglichen Gewässern um Sportstätten iSv § 1 Abs.3,5 Corona VO Nds.

Der AVN klärt nunmehr mit dem Landkreis, dass diese Entscheidung, die zunächst einmal nur die Gewässer des FV Peine betrifft, für sämtliche Gewässer gilt, die im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Peine liegen und die Voraussetzungen erfüllen, wie sie streitgegenständlich waren.

P.S.: Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf in freier Landschaft liegende und für jedermann zugängliche Gewässer. D.h. Angelverbote im Kontext kommerzieller Angelanlagen ( Forellenteiche etc.) waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

 
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