Angelverbot Dortmund, Rundschreiben Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.

Thomas9904

Well-Known Member
Hier eingestellt worden:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=3227436#post3227436

Unter Bezugnahme auf den Wunsch zu allgemeinen Verbreitung daher hier nochmal als Extrathread reingestelllt.

Rundschreiben LFV:
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.
Sprakeler Str. 409, 48159 Münster
Tel.: 0251 48271-0 E-Mail: info@lfv-westfalen.de

Angeln in LFV-Gewässern weiterhin erlaubt!

Falsche bzw. missverständliche Pressemeldungen haben in den vergangenen Tagen zu Irritationen unter den Anglern geführt.

Sie beziehen sich auf die Ergebnisse von PCB-Messungen an Fischen aus dem Dortmunder Hafen. Andere Kanalstrecken oder Gewässer wurden bisher nicht untersucht!

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige Fachbehörde spricht von der Möglichkeit, dass weitere Häfen und Industriestandorte belastet sein könnten.

Hinweise für eine Belastung von Fischen aus den freien Fahrten der Kanäle oder aus anderen LFV-Gewässern liegen zurzeit nicht vor!

Der Dortmunder Hafen ist an den Verein 1. ASV Dortmund e. V. verpachtet, der unter Androhung der Aufhebung des Pachtvertrages einem freiwilligen Angelverzicht zugestimmt hat.

Mit dem LFV-Jahreserlaubnisschein darf und durfte dort nicht geangelt werden.

Sowohl Tages- als auch Jahreserlaubnisscheine (gelbe Karten) behalten ihre Gültigkeit für alle dort verzeichneten Gewässer!

Bei der Bewertung von PCB-Messungen muss nach Fischarten unterschieden werden. Fettreiche Fische speichern die Stoffe in höherem Maße. Deshalb ist der Aal besonders betroffen. Diese Art sollte mit einem gewissen Sicherheitsabstand zum Dortmunder Hafen auch aus dem Dortmund-Ems-
Kanal bis zur Schleuse Henrichenburg nicht gefangen oder verzehrt werden.

Ein Fangverbot für Aale im Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 1,44 bis zur Schleuse Henrichenburg (ca. 10 km) wird erlassen, um die Gesundheit der Angler zu schützen. Es gilt, bis wir aufgrund weiterer Untersuchungen Entwarnung geben können.

Für den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe steht die Gesundheit der Angler an erster Stelle. Aus diesem Grund werden wir versuchen, möglichst schnell weitere Aufklärung über die Verzehrfähigkeit von Fischen zu erreichen.

Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun.

Wir werden Sie umgehend und umfassend informieren unter
www.lfv-westfalen.de

Bitte informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder über dieses Schreiben und weisen Sie auf unsere Homepage für weitere Neuigkeiten in dieser Sache hin!
 

mike_w

Member
AW: Angelverbot Dortmund, Rundschreiben Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.

Schade, dass die keine Daten nennen, wann weitere Untersuchungen stattfinden sollen. Wahrscheinlich nie oder in vielen Jahren.

Nach dem Duisburger Hafen Dioxinskandal sollte auch weiter untersucht werden, wozu es aber nie gekommen ist.
 
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