!!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

GeraldL

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Habe heute noch mal den Verordnungsentwurf überflogen, für mehr war leider keine Zeit da er sehr umfangreich uns schwer verständlich ist. Vielleicht ist das ja auch Absicht der Verfasser. Aber die Benutzung von Booten auf der Elbe und Havel wird wohl nicht eingeschränkt, demzufolge kann man auch von ihnen Angeln.

Petrie Heil
 

s-mario

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo motocross11,

zum Thema Boot habe ich folgende Auszüge aus dem Entwurf zur Verordnung des Naturschutzgebietes Elbaue Jerichow herausgesucht, damit du dir ein Bild machen kannst.
Ich gebe dir aber noch zu bedenken, das noch nicht feststeht, wo, wie weit und ob Fluss übergreifende Zonen eingerichtet werden.
In unserem Gewässerabschnitt zwischen Tangermünde ( Bölsdorfer Haken ) bis nach Klietznick ( Heidebleck Löcher / Bucher Brack ), ist die Elbe schon seit Jahren flussübergreifend ein Naturschutzgebiet. Und dort ist auch das angeln vom Boot aus verboten.
Stellt sich aber die Frage, welche Gebiete werden so wie das oben genannte ausgewiesen und wo darf noch getrailert werden.

Zum nachlesen hier noch einmal der Link zum Entwurf,
http://www.sachsen-anhalt.de/filead.../NSGVO_Entwurf_Elbaue_Jerichow_nach_407.f.pdf

§ 10
Fischerei/ Angelsport

Abs.(1)

12. unter Einhaltung eines Mindestabstand von 20 m zu Röhrichten,
Schwimmblattgesellschaften, Verlandungsbereichen und Flachwasserbereichen
beim Angeln vom Boot aus und unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 Nr. 6.


§ 6
Zulässige Handlungen

6. das Benutzen von Wasserfahrzeugen auf dem Gnevsdorfer Vorfluter, dem
Buhnenhaken bei Werben, dem Elbe-Havel-Verbindungskanal, dem Hafen
Industriepark Arneburg, der Yachthäfen Arneburg, der Alten Elbe und der
Baggerelbe bei Derben, dem Pareyer Verbindungskanal und dem Eingang zum
Niegripper Altkanal, welche in den Karten 2.1. bis 2.12 markiert sind.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Petri Heil
 

GeraldL

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo S-mario,
hast Dir ja richtig Arbeit gemacht mit deinem Widerspruch wie am 20.11. beschrieben#6 prima so. Aber ich glaube Du solltes Deine Argumente zu gegebener Zeit,im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, als Einwendungen gegen den Verordnungsentwurf vortragen. Dies ist für uns als einzelne die einzige Möglichkeit Einfluss zu nehmen. Nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Pächter der betroffenen Gewässer. Sollten die Einwendungen und ich hoffe es werden viele, nicht zum Erfolg führen und unsere Belange unbegründet weggewogen werden besteht nur der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht. Eine Verbandsklage des LAV wäre dann sicher das geeignete Mittel. Aber soweit ist es ja zum Glück noch nicht. Es ist auch ein Glück das wir so früh Kenntnis vom Vorentwurf erhalten haben. Dem Netz sei Dank.

Meines Wissens ist das jetzt vorliegende Dokument ein Vorentwurf. Es dient der behördeninternen Beratung und Abstimmung. Die betroffenen Landkreise /Kreisverwaltungen sind vom Landesverwaltungsamt aufgefordert sich zur Unterschutzstellungsabsicht und zum Entwurfstext zu äußern. Der Bördekreis hat sich dazu schon sehr kritisch geäußert. Eine Möglichkeit einfluss zu nehmen besteht vieleicht auf der politischen Schiene. Du kommst aus Jerichow oder ?? Landkreis Jerichower Land#q. Der dortige Landrat ist doch der Präsident des Kreissportbundes, da müsste doch was zu machen sein. Spitze doch mal Deine Vereinsführung an, hilft vielleicht weiter. Die gewählten Volksvertreter im Kreistag könnten u. U. auch helfen.

Im Fischereiverein Burg e. V. aus den ich 2010 ausgetreten bin, haben leider Leute das Sagen die nur wenig für die angelnde Allgemeinheit unternehmen dafür sehr aktiv bei der Vorbereitung und Organisation von Gemeinschaftsangeln sind. Damit erzielen sie Einkünfte, siehe Ausschreibung Grevensteincup 2012, betreiben ein Anglerheim und beschäftigen ihren Schatzmeister hauptamtlich. Aus dieser Richtung ist also kaum mit Hilfe zu rechnen.
 

s-mario

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo GeraldL,

mein Kenntnisstand ist folgender,
als Erstes muss ein Widerspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
Danach wird dann noch einmal eine öffentliche Anhörung geben, diese wird dann für unseren Bereich in Jerichow stattfinden.
Meine Vereinsführung habe ich darüber informiert und es ruht alles auf meinen Schultern, da ich auch im Vorstand tätig bin.
Aber, ich muss auch feststellen, das viele den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben und lieber ihren Dornröschenschlaf |schlaf:weiterdämmern und damit dem Gesetzgeber in die Hände spielen.

Selbstverständlich werde ich so viele Argumente wie möglich bringen, damit es für den Gesetzgeber nicht so einfach wird diese zu ignorieren.
Außerdem werde ich versuchen, noch mehr Betroffene davon zu überzeugen einen Widerspruch zu schreiben und Leute mit ins Boot holen, damit es am Ende nicht ganz so drastisch für uns wird.
Einen Widerspruch kann jede Person einreichen die sich von dem Vorentwurf zum geplanten Naturschutzgebiet Elbaue Jerichow betroffen fühlt.
Auszüge von meinem Widerspruchsentwurf habe ich euch ja schon hier ins Forum gestellt.
Ich hoffe nur, das sich auch viele dazu aufraffen, denn nur auf andere verlassen, das ist hier in diesem Fall die falsche Einstellung.
Sonst wird es bald am Forellenpuff sehr voll werden, denn das wird eine der wenigen Möglichkeiten sein, die wir dann noch zur Ausübung unseres Hobbys haben werden.

Hier noch ein Hinweis zum Widerspruch,

es sollte auf jedenfall auch noch auf die von Euch befahrenen Wege zum Angelgewässer hingewiesen werden z.B. Name des Weges, Karte auf der ihr dann die Wege farblich kennzeichnet, als Anhang zum Widerspruch ( könnt ihr z.B. im Rathaus oder dem Verwaltungsamt erfragen )


Bis denne und Petri Heil #:
 

Elbhunter86

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Das kann doch nur ein schlechter Witz sein!
Ich angel jetzt seit ca. 10 Jahren an der Elbe bei Arneburg
und das soll jetzt einfach so verboten werden?

Ich würde trotzdem mein Hobby weiter ausleben,das interesiert mich nicht,paragrafenreiter,so denken wohl die meisten
 

Elbhunter86

New Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Ich würde trotzdem mein Hobby weiter ausleben,das interessiert mich nicht was sollche paragrafenreiter beschliessen,so denken wohl die meisten die davon betroffen sind
 

GeraldL

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo Elbehunter86,
ob das der richtige Weg ist, Kopf in den Sand und weiter wie bisher, glaube ich nicht. Spätestens nach den ersten Bußgeldbescheiden wirst Du sicher umdenken. Aber dann nutzt alles jammern nichts. smario hat da schon, den aus meiner Sicht, besseren Weg gefunden. Nur wer sich einbringt, seine Meinung sachlich und öffentlich vertritt kann was erreichen. Vieleicht beräts Du dich mal mit Deinem Vereinsvorstand. Oft ist es so, zumindest bei uns, das die eine Anstoß benötigen.

Grüße aus Burg, Petri Heil und uns allen maximale Kampferfolge |krach:
 

Pitti

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Hallo ! Wäre es auch möglich einen Sammeleinspruch zu verfassen um somit mit einer Unterschriftenaktion Einfluss zu nehmen.?

Gruß Pitti
 

s-mario

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo Pitti,

auf jedenfall ist das möglich.
Das haben die Schönhausener Sportsfreunde hier in unserer Region erst gemacht.
Widerspruch fertigen und die gesammelten Unterschriften als Anhang dran und ab damit zum Landesverwaltungsamt,
denn es kann ja jeder der sich von den geplanten Einschränkungen betroffen fühlt gegen das geplante Naturschutzgebiet Elbaue Jerichow aussprechen, egal wo er wohnt.

Nur gibt es eines zu bedenken, nämlich die Einspruchsfrist.
Meines Wissens endet die noch einmal verlängerte Frist nun am 14.12.12.

Diese Fristverlängerung kam durch den Landwirtschaftsminister Aikens zu stande.

Petri Heil wünscht,
s-mario
 

ironfish

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Petri Heil

Auch mein Respekt gebührt S-Mario.

Hab es persönlich `nur`auf eine Seite "Änderungsvorschläge" gebracht hatte aber auch nur ein paar Stunden Zeit, nachdem meine Bürgermeisterin mich über die Infoveranstalltung der Verbandsgemeinde mit den Bürokraten des Verwaltungsamtes informierte.
Die beste Antwort die dort von eben diesen gegeben wurde war:

Es könnten doch im nachhinein Anträge an die obere Naturschutzbehörde gestellt werden.

Ich frage mich wie viele Leute die Einstellen wollen, um im nachhinein
Angelstellen und befahrbare Wege einzutragen, welche ja laut Kartenskalierung vorhanden sein sollen.
Ich habe für meinen Bereich (karten 10- 12) aber keine gefunden!

Am 12.12. soll nochmal eine Infoveranstalltung für die anliegenden Landwirte in Heinrichsberg (Agrargenossenscharf/ Saal) stattfinden. Beginn weiß ich noch nicht genau irgendwann zwischen 9.30 und 10.30 Uhr.

Anwesenheit zählt!

Die Bürokratie in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!
 
Zuletzt bearbeitet:

GeraldL

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Erst einaml allen einen schönen 1. Advent.

vollkommen richtig, in den Legenden z. d. Karten sind mit braun frei befahrbare Wege benannt, blos in den Karten selbst, zumindest denen zwischen Niegripp und Derben sind solche Wege gar nicht dargestellt ?? Absicht !!!!

Habe gehört, dass die VO von extra dafür eingestellte Mitarbeiter im LvWA verfast wurde die die betroffenen Regionen überhaupt nicht kennen. Vielleicht sollte man diese Leuten zu einer Bereisung laden. Ich trage mich mit dem Gedanken dies zu tun, kann das allerdings nur für die Region Burg absichern.

Sicher wäre es besser, wenn das der Vorstand des Landesanglerverband LSA zentral für alle tun würde, da sitzen ja schließlich unsere Intressenvertreter und es gibt hauptamtlich angestellt. Aber aus dieser Richtung war ja bisher gar nichts zu dem Thema zu hören oder habt Ihr andere Info.

Grüße aus Burg#h
 

s-mario

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Hallo Leute,

wie Ironfish schreibt,
Die beste Antwort die dort von eben diesen gegeben wurde war:

Es könnten doch im nachhinein Anträge an die obere Naturschutzbehörde gestellt werden.

Das habe ich schon durch, nämlich als ich einen Antrag zur Bootsnutzung auf einem alten Elbarm für unseren Verein stellte. Dieser wurde an die untere Naturschutzbehörde gestellt, von dieser wurde mein Antrag nach einer gewissen Bearbeitungszeit an die obere Naturschutzbehörde weitergeleitet und nach einer weiteren Bearbeitungszeit wurde der Antrag dann kostenpflichtig abgelehnt.
An dem Beispiel kann man erkennen, was da für eine Masche dahinter steckt. Hoffnung machen, Beantragen ja, Genehmigen nein.

Das mit den Wegen ist auch so eine Masche, denn wenn es Niemandem auffällt und keiner in den Widersprüchen darauf hinweist, das die bisher seit Jahren genutzten Wege auch weiterhin zu berücksichtigen und zur Nutzung in die Verordnung zum Naturschutzgebiet einzutragen sind.

Vom LAV S/A hört man wirklich nichts, was ich wirklich nicht verstehe.
Unsere Vertreter wollen uns bestimmt bloß nicht auf aufregen, sonst fehlt uns noch die Konzentration fürs angeln.

Habe meinen Widerspruch heute ausgedruckt und eingetütet, sind dann doch 8 A4 Seiten geworden.
Morgen gebe ich ihn im Rathaus ab, denn dort sammelt man die Widersprüche und leitet sie dann weiter.

Dann drücke ich uns allen die Daumen und hoffe darauf, das wir Gehör finden.

Petri Heil
 

GeraldL

Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo alle zusammen. Habe gestern erfahren, dass in der Region Parey/ Jerichow, in Supermerkten, Tankstellen und so Unterschriftensammlungen gegen das NSG ausliegen. Währe vieleicht auch eine Variante die Sportfreunde die ein persönlicher Einspruch zu viel Arbeit macht zumindest zu einer Unterschrift auf diesen Listen zu bewegen. Machen wir doch mal etwas Werbung dafür.

Wobei es sei bemerkt, es ist nicht alles schlecht in diesem Entwurf. Die Einschänkungen für die Landwirtschaft ( Düngung, PSM, Gülle + Klärschlammausbringung), wenn sie denn durchgesetzt werden, könnten unsere Gewässer sehr helfen denn die meiste Belastung unserer Gewässer kommt ja aus Industrei und Landwirtschaf. Ich sage blos Nährstoffeinträge und Eutophierung
 

s-mario

Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo,

die Unterschriftenlisten zum Einspruch wurden am 28.11. eingesammelt.
Die Sportfreunde des Schönhausener Angelvereins hatten das organisiert.



Es scheint sich doch ganz schön Widerstand zu regen,
denn es sind doch einige Anwälte beauftragt worden, gegen den Entwurf zum NSG vorzugehen.
Wir haben auch schon mit Landtagsabgeordneten gesprochen,
die sich für uns einsetzen wollten.
Man muss eben an allen Fäden ziehen, um für UNS etwas zu erreichen.

Es wäre auch wünschenswert, wenn die Bürgermeister der betroffenen Gebiete sich untereinander verständigen und gemeinsam gegen das Vorhaben vorgehen.

In diesem Sinne,
Petri Heil
 

ironfish

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AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Petri Heil

Habe in dieser Woche ca 100 Unterschriften von Vereinsmitgliedern und Anderen Sportfreunden gesammelt und werde diese am 12.12. bei dei Infoveranstalltung feierlich Überreichen.

Mal sehen wie die neuesten Aussagen der Bürokraten lauten!

Eine Freundin die in sollchen Kreisen arbeitet sagte mir das Verordnungen die von der EU kommen auch durchgesetzt werden müssen.
Ich hoffe das dies nicht 1:1 so geschieht!

Die Bürokratie in Ihrem lauf hält weder Ochs noch Esel auf!
 

GeraldL

Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo ironfish

erst einmal vorweg, ich kommen auch aus diesen Kreisen, aber trotzdem einen schönen 2. Advent. Die Freundin hat recht EU- Beschlüsse sind verpflichtend in nationales Recht umzusetzen. Wie das aber geschieht, mit welchen Reglungen, Verboten usw. bleibt dem jeweiligen Land überlassen sofern die Ziele der EU erreicht werden. Das hier verfolgte Ziel besteht darin den Naturraum Elbtal als naturnahmen Fluß, als Lebensraum und auf Grund seines Erholungswertes zu schützen. Ist aus meiner Sicht auch vollkommen OK. Wenn dann in einer solchen Verordnung, wie hier geschehen, Sachen geregelt werden die in anderen Gesetzen bereits geregelt sind, Rastpläzte für Vogel augewiesen werden wo nie ein Vogel rastet oder Ungleichbehandlungen zwischen Jägern, Landwirten, Anglern und Fischern geregelt werden sollen dann stimmt da was nicht. In unserer Angelgruppe des AV "Kugelfisch" e.V. in Burg fand am Freitag die Beitragskassierung f. 2013 statt. Dabei haben wir beschlossen Einwände vorzutragen , insbesondere bezüglich folgender Umstände:

- Außengrenzen des NSG zwischen Niegripp u. Zerben
- Rast- und Ruhegebiete im gleichem Naturraum
- frei benutzbare Wege die in den Legenden der Karten blau dargestellt sind aber in den Karten selbst gar nicht eingetragen wurden.
- Einschränbkungen der Angelfischerei in bestimmten Gebieten 1.10. bis 30.04. eines jeden Jahres für bestimmte Tage.

Petri Heil
Gerald
 

ironfish

New Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Petri Heil!

So sollte es auch sein!
Wenn jeder etwas für seine Angelstrecken tut ist eventuell allen geholfen!
Ihr müßt euch nur beeilen! Freitag muss es in Halle sein.

Die Bürokratie in Ihrem lauf hält weder Ochs noch Esel auf!
 

.Sebastian.

Well-Known Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

#6 an alle Engagierten. Ich bin Freitag kurz in MD und wollte in Burg im Verein vorbei schauen. Um neuere Infos vom Vereinseinspruch zu erfahren.

@Gerald: welche weiteren Gründe haben dich zum Austritt bewegt (oder lag es am Finanzsystem des Vereins)? ich bin seit diesem Jahr dort Mitglied.
 

GeraldL

Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

[FONT=Freestyle Script, Pristina, cursive][/FONT]
[FONT=Freestyle Script, Pristina, cursive]wem es noch interessiert hier unsere Stellungnahme zum VO-Entwurf[/FONT]
[FONT=Freestyle Script, Pristina, cursive]Angelverein der Stadt Burg [/FONT]
[FONT=Freestyle Script, Pristina, cursive]- Kugelfisch e.V. 1992 - [/FONT]


[FONT=Benguiat Bk BT, Bookman Old Style, serif]Angelgruppe „Fischwaid“[/FONT]




Landesverwaltungsamt Halle
Referat Naturschutz/ Landschaftspflege
Postfach200256


Unterschutzstellungsverfahren NSG „Elbaue Jerichow“
Hier: Einwendungen der Angelgruppe Fischwaid
Sehr geehrte Frau Heinig,
Einleitend möchte ich festzustellen, dass auch wir Angler ein besonderes Interesse an intakter Natur und effektiven Artenschutz haben und dafür auch aktiv sind. Ein Beleg dafür ist die Anerkennung des DAV Landesangelverbandes Sachsen- Anhalt e.V. (LAV) als „ anerkannter Naturschutzverband“ gemäß NatSchG LSA. Unser Verein/ unsere Angelgruppe ist Mitglied im LAV.
Dies vorangestellt möchte ich nun, aus Sicht unserer Mitglieder, zum vorliegende Verord-nungsentwurf, Stellung nehmen. Diese bezieht sich ausschließlich auf den Naturraum zwischen Hohenwarthe und Zerben. Nach intensiver Einsicht in den Verordnungstext sehe ich mich zu div. Einwänden veranlasst. Diese möchte ich jedoch nicht auf einzelne § beziehen sondern vielmehr als Produkt des Gesamtentwurfs verstanden wissen.
1. Der Verordnungsentwurf weist einen erheblichen Textumfang auf, enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, viele Abkürzungen und ist mit einer Vielzahl von Querverweisen versehen. Diese Umstände dienen nicht der allgemeinen Verständlichkeit. Sie macht es den Nutzern und Betroffenen im Gebiet fast unmöglich der Verordnung sicher zu entnehmen, was wo erlaubt, verboten oder tatsächlich freigestellt ist. Eine solche Verordnung kann nur auf wenig Akzep-tans in der Öffentlichkeit hoffen. Die Realisierung Ihrer Schutzziele scheint somit gefährdet.
2. Die in den Entwurfskarten, Teil 2, dargestellte Grenze des NSG wurde offensichtlich mit wenig Ortskenntnis festgelegt. Sie verläuft teilweise quer über intensiv genutzte Ackerflächen so z. B. im Raum Schartau und zwischen Blumenthal und Ihleburg. Unter Umständen könnte damit beabsichtigt sein, bestimmte Biotope in das NSG einzubeziehen (Röhrichte, Kleinge-wässer, Feldgehölze u. ä.). Ein solches Erfordernis besteht jedoch gar nicht. Derartige Biotope hat der Gesetzgeber bereits unter besonderen Schutz gestellt (§ 30 BNatSchG i. V. m. NatSchG LSA). Dem entgegen wurden für den Naturschutz interessante und wertvolle Bereiche nicht in das NSG einbezogen. So z. B. die Ausgleichsflächen für den Ausbau des Elbe-Havel- Kanals, gegenüber der Hohenwarther Kanalsiedlung.
Vorschlag zum Grenzverlauf Der Grenzverlauf sollte sich weitestgehend am Hochwasserschutzdeich der Elbe oder an der bestehenden Grenze des LSG „Elbtalaue“ orientieren. Diese ist den Anglern seit Jahren bekannt und wurde bisher auch akzeptiert. Im Bereich der Hohenwarther Kanalsiedlung könnte die Grenze, unter Einbeziehung des NSG „ Taufwiesenberge“, der erwähnten Aus-gleichsfläche (Mischwaldaufforstung) und der vorhandenen Kleingewässer (keine allge-meinen Angelgewässer), bis an die Straße herangezogen werden.
3. Offensichtlich willkürlich, ohne den den Aktören vor Ort vorliegenden Erkenntnisse genutzt zu haben, wurden die Rastgebiete in den Kartenteil 2 eingetragen. Diese stimmen mit den tatsächlichen Rastplätzen der Zugvögel in keinster Weise überein. Die Zugvögel rasten in unserer Region zum überwiegenden Teil auf den abgeernteten Landwirtschaftsflächen nicht aber im eingedeichten, elbnahen Naturraum. Hier besteht ein grundlegender Änderungsbe-darf.
Vorschlag Die zwischen Hohenwarthe und Ihleburg dargestellten Rastgebiete sollten ersatzlos aus dem Entwurf entfernt werden. Im Bereich der Kiesseen bei Zerben (Schlafgewässer) könnte die Ausweisung eines solchen Gebietes sinnvoll sein.
4. Ähnlich der Ausführungen unter Ziffer 3 ist die Situation bei den dargestellten Ruhezonen. Zur Vermeidung von Wiederholungen erfolgen dazu keine Einlassungen.
Vorschlag Als Rohezonen sollten ausschließlich Flächen östlich der Fährchaussee Schartau- Rogätz festgelegt werden. Und auch hier nur in einem Bereich von max. 200 m vom Elbstrom entfernt. Beispielsweise zwischen Fährchaussee und Blumenthaler Kiesloch, auf der Insel nordlich vom Parchauer Baggerloch und im Bereich einer gedachten Linie zwischen den Parchauer und Zerbener Hacken (natürliche Elbaltwässer).
5. Im Kartensatz 2, wird auf freigegebene Wege hingewiesen die blau gekennzeichnet sein sollen. In den Karten sind jedoch derartig gekennzeichnete Wege gar nicht enthalten. Dies ist sicher ein versehen. Als Schutzzweck haben Sie auch den Erholungswert des Gebietes her-vorgehoben. In der heutigen Zeit ist es völlig realitätfremd davon auszugehen, dass ein so weitreichendes Gebiet von den Erholungssuchenden nur begangen wird. Zuwegungen (auch mit Kfz) und Parkmöglichkeiten sollten daher in den Verordnungskarten eindeutig und unmissverständlich dargestellt werden. Im übrigen, auch Angler sind Erholungssuchende !!!!. Es besteht, auch unter dem Gesichtspunkt der Besucherlenkung, ein diesbezüglicher Ergänzungsbedarf.
Vorschlag Den Anglern wurden nach dem FFOG-LSA und der Schutzgebietsverordnung für das LSG „Elbtalaue“ durch die Zuständigen Behörden, der UNB des Landkreises Jerichower Land und der Stadtverwaltung Burg, Befahrungsgenehmigungen für bestimmte Straßen und Wege erteilt. Dies hat bisher zu keine negativen Auswirkungen auf diesen Naturraum geführt. Im Gegenteil, bei der Nutzung dieser Wege hat sich die Natur in der Form entwickelt wie Sie sie jetzt im NSG schützen wollen. Schon dieser Umstand sollte Ihnen zu denken geben. Ich möchte Ihnen im Namen unserer Anglerschaft vorschlagen die bisher genehmigten Straßen und Wege in Ihre Verordnung als frei befahrbare aufzunehmen. Gern bin ich bereit Ihnen diese, bei Zusendung entsprechendem Kartenmaterials, dort einzutragen.


6. Im Verordnungsentwurf wurden im § 4 Regelungen getroffen die bereits in Gesetzesform geregelt sind. Es wird beispielhaft auf das FFOG LSA, das BNatSchG und das NatSchG LSA verwiesen. Diese doppelten Regelungen sollten aus dem Verordnungstext entfernt werden. Sie verwirren die im Gebiete lebenden Bürger genauso wie die Erholungssuchenden (uns Angler). Auch erhöhen sie in unverhältnismäßiger weise den Verwaltungsaufwand der erbracht werden muss um den individuellen Angelsport ausüben zu können oder der Gewässerpflegepflicht = Biotoppflege nachzukommen.


7. Wir Angler zahlen an das Land Sachsen-Anhalt, zur angelfischereilichen Nutzung der Elbe, von der Stadtgrenze Magdeburg bis zum Elbkilometer 350 (Ohremündung), eine Pacht im mittleren vierstelligen Bereich. Nutzbar sind schon jetzt, auf Grund der Regelungen über das LSG „Elbtalaue“ und dem FFOG – LSA nur ca. 1/3 dieser Strecke. Mit der NSG Ausweisung, in der ausgelegten Form, wird die nutzbare Wasserfläche noch weiter eingeschränkt. Ist das das Ziel unserer Landesregierung ? Ich denke dies ist nicht so und dieser Umstand wurde von Ihnen lediglich übersehen. Mit einer Beibehaltung der jetzigen Nutzung der Elbe als Angel-gewässer, inklusive der unter Ziffer 5 erwähnten Wege, könnte dieses Problem einver-nehmlich gelöst werden und der Naturschutzgedanke an Akzeptanz gewinnen.


8. Im Entwurf sind wieder, wie schon im FFOG-LSA unterschiedliche Behandlungen zwischen Jägern auf der einen und Anglern auf der anderen Seite enthalten. Warum ? Stört der still am Wasser sitzende Angler den Naturraum oder die Tierwelt etwa mehr als der Jäger auf der Pirsch? Ist es Ziel der Angler Zugvögel zu erbeuten? Das nur einige Fragen welche sich der Entwurfsverfasser stellen lassen muss. Diese Ungleichbehandlung ist für die Anglerschaft vollkommen unakzeptabel und nicht zeitgemäß.


Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe nochmals mit den Hinweis, dass auf eine inhaltliche Einzelprüfung der § bewusst verzichtet wurde da grundsätzliche Änderungen am Verordnungsentwurf als dringlicher erachtet wurden.


Mit freundlichen Grüßen „Petri Heil“

G. Lauenroth











 

GeraldL

Member
AW: !!! Angelverbot Elbe zwischen Hohenwahrte und Werben !!!

Hallo Aalredl

hoffentlich triffst Du im Verein noch jemanden an !!!
zwecks Info zum Austritt aus FV Burg e. V.
wenn Du Fragen hast erreichst Du mich morgen 7:00-17:00 Uhr 03921-9497383
 
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