Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Thomas9904

Well-Known Member
Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Folgende Mail ging als "offener Brief" heute an den DAV-Bundesverband raus.

Über Antworten werden wir hier selbstverständlich berichten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

möglicherweise haben Sie die Diskussion um den ENVIO-Skandal im Dortmunder Hafen und die daraus folgenden Probleme bereits wahrgenommen.

Bei Untersuchungen der Fische aus diesem Gebiet wurden über dem zulässigen Grenzwert liegende Belastungen mit PCB gefunden, so dass diese Fische nicht mehr ohne Bedenken als Nahrungsmittel geeignet sind. Der LANUV äußerte die Vermutung, dass nicht nur die Fische im betroffenen Gebiet, sondern Fische inindustriegeprägten Gewässern generell sehr hohe und die Gesundheit gefährdende Werte aufweisen dürften. Ausgedehnte Untersuchungen sind bereits angekündigt. Ziel sind wohl zunächst alle Häfen und Kanäle und Flüsse der freien Fahrt in NRW.

Es ist davon auszugehen, dass diese Untersuchungen kritische Ergebnisse bringen werden, die nicht nur auf PCB beschränkt sein dürften. Sollte das der Fall sein, ist es wahrscheinlich, dass solche Untersuchungen zukünftig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Mosel kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass kritische Belastungen entdeckt werden. Für den Oberlauf der Mosel bestehen in Frankreich und Luxemburg bereits Verzehrverbote oder –warnungen.
An Flüssen wie Saar, Main, Rhein, Elbe, Neckar (um nur einige aufzuzählen) sowie industriell genutzte Hafengebiete wie z.B. der Hamburger und Duisburger Hafen, sind ähnliche Ergebnisse nicht auszuschließen.

Natürlich steht hier die Ursachenforschung und die Lösungsfindung zur Vermeidung schädlicher Einleitungen an oberster Stelle. ENVIO zeigt uns aber deutlich, dass alle Gesetze und Kontrollen von krimineller Energie glatt und mit grausamen Auswirkungen jederzeit unterlaufen werden können.

Nun droht zehntausenden Anglern in NRW ein Angelverbot an den dortigen Häfen, Flüssen und Kanälen. In einigen Kölner Baggerseen und im Dortmunder Hafen ist dies bereits verhängt worden, bzw. wurden die Angler zu einem „freiwilligen“ Verzicht gezwungen.

Im Grunde wäre es ausreichend - wie in Frankreich und Luxemburg – eine Verzehrwarnung auszusprechen. Leider begnügen sich die Behörden damit nicht, sondern stützen sich auch auf das vom VdSF-Bundesverband vertretene Argument, dass der Verzehr von Fischen unabdingbare Voraussetzung für die Angelfischerei ist. Daraus folgt der logische Schluss, dass die Angelfischerei in Gewässern mit nicht zum Verzehr freigegebenen Fischen generell zu unterbinden ist.

Dazu zwei Fragen:
Wir entnehmen den bisherigen Verlautbarungen des DAV, dass der Fang von Fischen zum Verzehr nicht als alleinige grundsätzliche Voraussetzung zur Ausübung der Angelfischerei gelten kann.

1.:
Wie stellt sich der DAV der Frage ob das angeln in Gewässern, in denen die Fische generell nicht zum Verzehr geeignet sind, erlaubt sein soll, und welches Gewicht hat diese Frage in den Fusionsverhandlungen?

2.:
Was unternimmt der DAV um seine Landesverbände auf die Brisanz dieses Problems einzustellen?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Die Antwort vom Präsidenten des DAV-Bund, Herrn Markstein, ist schon da:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

vielen Dank für Ihren offenen Brief zum Thema „Angelverbot in NRW wegen Envio - Bald Angelverbote in ganz Deutschland?“.

Nach Auffassung des DAV kann der Fang von Fischen zum Verzehr durch den Menschen nicht als alleinige grundsätzlich sinnvolle Voraussetzung zur Ausübung der Angelfischerei angeführt werden.

Das Angeln und der damit verbundene Fang von Fischen sind mit vielschichtigem Sinn und Nutzen, ob nun ökologischer, sozialer oder auch ökonomischer Art verbunden.

Alle drei Arten des Nutzens sind sinnvoll, jedoch nicht notgedrungen an den Verzehr von Fischen gekoppelt. Selbst positive ökologische Auswirkungen, sind nicht von einer unbedingten Fischentnahme zum Verzehr abhängig.

Hinsichtlich der festgestellten Belastung der Fische sollte sehr genau hinterfragt werden, wie hoch die Belastung tatsächlich ist. In vielen Fällen der Vergangenheit bewegte sich diese innerhalb zugelassener Grenzwerte.

Meistens reichte es aus, wie in Frankreich, Luxemburg oder auch anderen Bundesländern vor dem übermäßigen Verzehr zu warnen. Auch nach Hochwassern, beispielsweise der Elbe, wurden, verursacht durch die aufgewirbelten Sedimente, höhere Schwermetallkonzentrationen bei Fischen festgestellt, die bei den meisten Fischen nach relativ kurzer Zeit abgebaut wurden.

Es spricht in der Regel nichts dagegen, aus belasteten Gewässern Fisch zu entnehmen und sie in ausgestickte bzw. vom Kormoran leergefressene Gewässer umzusetzen. Je nach Schadstoff lässt die Belastung nach einiger Zeit nach.

Gleichfalls sind diese Fische als Initialbesatz in Steinbrüchen oder Tagebaurestgewässern verwendbar. Allerdings muss streng darauf geachtet werden, dass die zu besetzenden Gewässer für die jeweilige Fischart geeignet sind.

Ein generelles Fangverbot ist aus Sicht des DAV nicht zielführend. Es ist eine Verbandsaufgabe, mit wissenschaftlicher Fachkenntnis und vernünftigen Argumenten notorischen Angelgegnern den Wind aus den Segeln zu nehmen und dem Gesetzgeber zu helfen, ein vernünftiges Maß zur Bewältigung des Problems anzusetzen.

Wir werden unsere Landesverbände selbstverständlich über aktuelle Themenschwerpunkte wie den von Ihnen angeführten Sachverhalt informieren und mit ihnen darüber beraten, damit Fehlentwicklungen aus unserer Sicht nicht passieren.

In den Fusionsverhandlungen mit dem VDSF spielte diese Problematik bisher keine Rolle. Der jetzt vorliegende Satzungsentwurf für den gemeinsamen Verband enthält keine Formulierung, die der DAV nicht mittragen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Markstein
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Also konkret:

Da der DAV das Angeln, das von "Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist" ablehnt, sprich im belasteten Gewässer zu angeln, um dann den Fisch wieder dort zurückzusetzen,

bleiben die oben zwei genannten Entnahmevarianten:

1. Der Fisch ist zum Verzehr doch nicht zu stark belastet => also essen
2. Den Fisch fangen und hältern und umsetzen in andere Gewässer => das muss aber
a) in der Praxis erst ermöglicht werden (Gewässer finden, Verträglichkeit des Gewässers prüfen, Fisch auf Verträglichkeit für das Gewässer prüfen (gesundheitlicher Aspekt, Seuchengefahr usw ... !!! )

b) und dann der einzelne Angler auch ausführen können (Umsetzungsmaßnahme).

=> unrealistisch ?!?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Toni_1962 schrieb:
Da der DAV das Angeln, das von "Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist" ablehnt, sprich im belasteten Gewässer zu angeln, um dann den Fisch wieder dort zurückzusetzen,
........und im Gegensatz zum VDSF für jeden einzelnen Angler das Recht vorbehält, Fische auch ganz legal zurücksetzen zu können (auf der DAV-Seite genauso offiziell zu finden wie das Abknüppelgebot des VDSF, der ja den Fischverzehr als "unabdingbare Voraussetzung" zum Angeln sieht).

Von daher stimmen Deine Ausführungen schlicht nicht und Du solltest eben mal die Stellungnahme richtig lesen..

Oder ist das nicht deutlich genug für Dich?
DAV schrieb:
Ein generelles Fangverbot ist aus Sicht des DAV nicht zielführend. Es ist eine Verbandsaufgabe, mit wissenschaftlicher Fachkenntnis und vernünftigen Argumenten notorischen Angelgegnern den Wind aus den Segeln zu nehmen und dem Gesetzgeber zu helfen, ein vernünftiges Maß zur Bewältigung des Problems anzusetzen.

Und im Gegensatz zum VDSF, der immer noch stur auf seinen alten und abstrusen anglerfeindlichen Ansichten besteht, ist da der DAV eben viel weiter, wie man auch hier wieder sehen kann....

Mit Ausnahme des NRW-Verbandes, sei es aus Einsicht oder weil sie direkt betroffen sind, dieser VDSF-Landeservband argumentiert ja genauso wie der DAV und lehnt nun auf einmal die Verwertung als einzig sinnvollen Grund zum Angeln ab und führt die gleichen weiteren Gründe wie der DAV auch an..

In manchen Köpfen rührt sich halt schon was - auch beim VDSF!
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Meins ist ein Zitat des von dir veröffentlichen Vorschlags des DAV Landesverband.

Ich habe es richtig gelesen! Hast du es denn verstanden?
Das steht doch nicht im Widerspruch zu meinem! Generelles Fangverbot wird abgelehnt mit der Alternative 1 und 2.

Die Position des VDSF habe ich nicht angesprochen und angedacht, weil ich das oben veröffentlich diskutiere.
Mein Posting ist auch nicht gegen den DAV gerichtet.

Mensch Thomas, was ist los mit dir?! Achso ja ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter51

Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

In Anbetracht der Brisanz in diesem Thema.
Das ging schnell, Hut ab Herr Markstein.

Um den "vorliegenden Satzungsentwurf" bewerten zu können, ob man sich darin thematisch anlehnt oder nicht, müßte man den Inhalt kennen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Toni_1962 schrieb:
Meins ist ein Zitat des von dir veröffentlichen Vorschlags des DAV Landesverband.
Tja, Toni, und?
Der DAV-Verband lehnt reines Angeln nur zum zurücksetzen ab - fordert aber nicht aber deswegen wie der VDSF grundsätzlich das Abknüppeln jeden maßigen Fisches wegen dem Verzehr als einzigen sinnvollen Angelgrund, sondern steht dafür, dass der Angler das selber entscheiden können muss, was und wann er zurücksetzt.

Und das ist auch gut so!!!!

Wie gesagt, auch der VDSF-Verband in NRW proklamiert dies inzwischen so wie der DAV - die scheinen da lernfähiger als Du zu sein, lieber Toni ;-))

Und deswegen auch zu loben, was hiermit geschieht!
 

steppes

Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Also konkret:

Da der DAV das Angeln, das von "Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist" ablehnt, sprich im belasteten Gewässer zu angeln, um dann den Fisch wieder dort zurückzusetzen,

bleiben die oben zwei genannten Entnahmevarianten:

1. Der Fisch ist zum Verzehr doch nicht zu stark belastet => also essen
2. Den Fisch fangen und hältern und umsetzen in andere Gewässer => das muss aber
a) in der Praxis erst ermöglicht werden (Gewässer finden, Verträglichkeit des Gewässers prüfen, Fisch auf Verträglichkeit für das Gewässer prüfen (gesundheitlicher Aspekt, Seuchengefahr usw ... !!! )

b) und dann der einzelne Angler auch ausführen können (Umsetzungsmaßnahme).

=> unrealistisch ?!?

Sehe ich ganz genauso!
Umsetzen ist eine absolute Notausrede und gesetzlich kaum machbar. Verseuchter Fisch in ein gesundes Gewässer #c
Die Belastungswerte sind stark überschritten und nicht wie der DAV versucht schön zu reden. Scheint so als wären sie im mom selbst Ratlos.

Es geht nicht nur um das gesetzliche abknüppeln (natürlich wird auch von uns der ein oder andere Fisch zurückgesetzt,trotz gesetzlichem Verbot) "Aber es sollte wohl doch noch der Hauptgrund für einen Angler sein den ein oder anderen Fisch für den verzehr zu fangen, reine Sportfischerei nein danke" Da könnten wir auch Tauben oder ähnliches fangen Nur um sie wieder fliegen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Thomas!

Was interessiert mich der VDSF ??

Ich habe ein Resume zu der Veröffentlichung des DAV verbunden mit dem Gedanken einer möglichen Umsetzung geschrieben! Ich habe das nicht mal bewertet!

Was hat das mit Lernfähigkeit von mir zu tun?

Bist du Thomas nicht fähig oder willens, beim Thema zu bleiben und persönliches aus dem Spiel zu lassen?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Die Belastungswerte sind stark überschritten und nicht wie der DAV versucht schön zu reden.
Das ist so schlicht falsch, nur bei Aalen und sonst nur bei einzelnen Fischen.
Siehe dazu die Zahlen vom VDSF/NRW und vom Dortmunder Verein..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Toni_1962 schrieb:
Ich habe ein Resume zu der Veröffentlichung des DAV verbunden mit dem Gedanken einer möglichen Umsetzung geschrieben! Ich habe das nicht mal bewertet!
Und ich hab Dir die als Antwort die wirkliche Sichtweise des DAV - nach all dessen Veröffentlichungen - klar gemacht, da Du nur den Teil zitiert hast, der Dir gerade passte (wie immer halt).

Und natürlich mit dem VDSF verglichen, da dieser mit seinen falschen angelpolitischen Grundsätzen (Verzehr als alleiniger Angelgrund und Abknüppelgebot) ursächlich daran schuld ist, dass das dann wie in NRW ein anglerfeindlicher grüner Minister für Angelverbote ausnutzen kann.

Nicht umsonst sieht das der dortige VDSF-Verband ja genau wie der DAV auch - auf einmal, wenn man merkt, dass man mit der alten und abstrusen VDSF-Scheuklappenpolitik nur zu Angelverboten kommt, damit massiv Einnahmen wegbrechenb können und auch der Verband selber in seiner Existenz bedroht ist - denn wer braucht einen Verein oder Verband, wenn man ehg nicht mehr angeln darf??..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

ob die Ausführungen des Herrn Markstein nun sachlich fundiert sind oder nicht, Fakt ist, er setzt sich für seine Klientel ein !
Und genau dass ist es , was ein Verbandsfuktionär zu tun hat.
Im Übrigen hat er in den meißten Ausführungen durchaus Recht,
und ich weiß sehr genau wovon ich rede. Ich verdiene nämlich mein Brot damit.
Danke Herr Markstein
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Und ich hab Dir die als Antwort die wirkliche Sichtweise des DAV - nach all dessen Veröffentlichungen - klar gemacht, da Du nur den Teil zitiert hast, der Dir gerade passte (wie immer halt).

Zitat von DAV-Landesverband-SH
Uetersen, den 31. Januar 2011

"Wir schlagen vor, basierend auf Drucksache 17/1069 den § 39 wie folgt neu zu fassen:
㤠39 Tierschutz
(1) Die Fischerei ist ordnungsgemäß, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattfindet. Gegen ordnungsgemäße Fischerei verstößt insbesondere
1. das tierschutzgesetzwidrige Wettfischen
2. die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder sowie
3. das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist.“

Wobei das ja gar nicht Diskussions gebend war:

Denn:
Die Antwort des DAV schlägt explizit diese 2 Möglichkeiten für Entnahme aus dem belastenten Gewässer vor:
1. Essen
2. Umsetzen

Diese habe ich mit der Frage einer möglichen Handhabung angedacht. Ohne Wertung oder anderem.
Aber der Umsetzungsgedanke gefällt mir, wenn aber eben möglich durchführbar. Das muss überlegt werden.

Schade, dass Thomas nicht in der Sache bleiben kann und lieber persönlich wird ...
 

Ralle 24

User
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

ob die Ausführungen des Herrn Markstein nun sachlich fundiert sind oder nicht, Fakt ist, er setzt sich für seine Klientel ein !
Und genau dass ist es , was ein Verbandsfuktionär zu tun hat.
Im Übrigen hat er in den meißten Ausführungen durchaus Recht,
und ich weiß sehr genau wovon ich rede. Ich verdiene nämlich mein Brot damit.
Danke Herr Markstein

Sehe ich genauso und kann auch nur so bewertet werden.

Man kann jedoch weder vom DAV, noch vom VdSF erwarten eine allumfassende Patentlösung zu haben.

Man kann aber erwarten, dass man sich nicht durch unsinnige Verzehrgebote selbst so fesselt, dass man gar nicht mehr anders argumentieren kann.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Lieber Toni, und nochmal:
Ich argumentiere da vollkommen sachlich an Hand der Veröffentlichungen.

Weder das was der DAV in SH schreibt noch das was Herr Markstein hier schreibt, ist wie beim VDSF als alleinigem Grund fürs Angeln der Fischverzehr.

Und beides steht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des DAV (im Gegensatz zu dem Unfug, den der VDSF da stehen hat):
http://www.anglerverband.com/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=68

Zitat daraus:
Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
Begreif oder lass es - mir machts nix.

Wie gesagt, selbst der VDSF in NRW hat das schon begriffen und schreibt das auch so öffentlich - du kommst auch irgendwann vielleicht noch drauf...
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

Die beiden TO's hier reden aneinander vorbei.

@Toni:
Die Ausführungen von Herrn Markstein habe ich nicht so verstanden, dass jeder einzelne Angler Fische umsetzen soll.
Er meint dies nur als Beispiel, welche weiteren sinnvollen Varianten es geben könnte.

@Thomas:
Jetzt geht es doch gar nicht um Vergleich, sondern nur um Durchführbarkeit.

Ihr überseht mir dabei zu sehr das hier:
Nach Auffassung des DAV kann der Fang von Fischen zum Verzehr durch den Menschen nicht als alleinige grundsätzlich sinnvolle Voraussetzung zur Ausübung der Angelfischerei angeführt werden.

Das Angeln und der damit verbundene Fang von Fischen sind mit vielschichtigem Sinn und Nutzen, ob nun ökologischer, sozialer oder auch ökonomischer Art verbunden.

Alle drei Arten des Nutzens sind sinnvoll, jedoch nicht notgedrungen an den Verzehr von Fischen gekoppelt. Selbst positive ökologische Auswirkungen, sind nicht von einer unbedingten Fischentnahme zum Verzehr abhängig.

Alles andere ist doch nur Beispiel und im Bezug auf NRW und PCB schlichtweg nicht relevant, da PCB eine Langzeitbelastung ohne natürliche Abbaufähigkeit darstellt.

Warten wir ab, ob und ggf. wie der VDSF sich dazu stellt, und ob die von mir zitierte Aussage in der Satzung des fusionierten Verbandes wieder zu finden ist.

Alles andere ist nix Neues!
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

@ Ralle,
eine Patentlösung wird es so oder so nie geben !!
Dieser Herr vertritt seine >Klientel so wie man es erwartet. Das zollt mir mehr Respekt ab als das Geschleime und Gesabbel der anderen Partei.
Obwohl ich immer noch die Hoffnung habe dass gerade die endlich mal Farbe bekennen und offen dazu stehen, warum sie wirklich angeln gehen.
Zum Gklück beginnen einige wenige Landesverbände ja umzudenken.
Und schadet es ihnen ? >> Ganz sicher nicht ! Im Gegenteil >> sie finden auf einmal Gehör, selbst bei Nichtanglern und sogar Naturschützern
 

Ralle 24

User
AW: Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband

@ Ralle,
eine Patentlösung wird es so oder so nie geben !!
Dieser Herr vertritt seine >Klientel so wie man es erwartet. Das zollt mir mehr Respekt ab als das Geschleime und Gesabbel der anderen Partei.
Obwohl ich immer noch die Hoffnung habe dass gerade die endlich mal Farbe bekennen und offen dazu stehen, warum sie wirklich angeln gehen.
Zum Gklück beginnen einige wenige Landesverbände ja umzudenken.
Und schadet es ihnen ? >> Ganz sicher nicht ! Im Gegenteil >> sie finden auf einmal Gehör, selbst bei Nichtanglern und sogar Naturschützern

Mein reden, Du Ökoheini. |supergri|supergri
 
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