Thomas9904
Well-Known Member
Angelverbot, Envio, Offener Brief an den DAV-Bundesverband
Folgende Mail ging als "offener Brief" heute an den DAV-Bundesverband raus.
Über Antworten werden wir hier selbstverständlich berichten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
möglicherweise haben Sie die Diskussion um den ENVIO-Skandal im Dortmunder Hafen und die daraus folgenden Probleme bereits wahrgenommen.
Bei Untersuchungen der Fische aus diesem Gebiet wurden über dem zulässigen Grenzwert liegende Belastungen mit PCB gefunden, so dass diese Fische nicht mehr ohne Bedenken als Nahrungsmittel geeignet sind. Der LANUV äußerte die Vermutung, dass nicht nur die Fische im betroffenen Gebiet, sondern Fische inindustriegeprägten Gewässern generell sehr hohe und die Gesundheit gefährdende Werte aufweisen dürften. Ausgedehnte Untersuchungen sind bereits angekündigt. Ziel sind wohl zunächst alle Häfen und Kanäle und Flüsse der freien Fahrt in NRW.
Es ist davon auszugehen, dass diese Untersuchungen kritische Ergebnisse bringen werden, die nicht nur auf PCB beschränkt sein dürften. Sollte das der Fall sein, ist es wahrscheinlich, dass solche Untersuchungen zukünftig bundesweit durchgeführt werden.
Für die Mosel kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass kritische Belastungen entdeckt werden. Für den Oberlauf der Mosel bestehen in Frankreich und Luxemburg bereits Verzehrverbote oder –warnungen.
An Flüssen wie Saar, Main, Rhein, Elbe, Neckar (um nur einige aufzuzählen) sowie industriell genutzte Hafengebiete wie z.B. der Hamburger und Duisburger Hafen, sind ähnliche Ergebnisse nicht auszuschließen.
Natürlich steht hier die Ursachenforschung und die Lösungsfindung zur Vermeidung schädlicher Einleitungen an oberster Stelle. ENVIO zeigt uns aber deutlich, dass alle Gesetze und Kontrollen von krimineller Energie glatt und mit grausamen Auswirkungen jederzeit unterlaufen werden können.
Nun droht zehntausenden Anglern in NRW ein Angelverbot an den dortigen Häfen, Flüssen und Kanälen. In einigen Kölner Baggerseen und im Dortmunder Hafen ist dies bereits verhängt worden, bzw. wurden die Angler zu einem „freiwilligen“ Verzicht gezwungen.
Im Grunde wäre es ausreichend - wie in Frankreich und Luxemburg – eine Verzehrwarnung auszusprechen. Leider begnügen sich die Behörden damit nicht, sondern stützen sich auch auf das vom VdSF-Bundesverband vertretene Argument, dass der Verzehr von Fischen unabdingbare Voraussetzung für die Angelfischerei ist. Daraus folgt der logische Schluss, dass die Angelfischerei in Gewässern mit nicht zum Verzehr freigegebenen Fischen generell zu unterbinden ist.
Dazu zwei Fragen:
Wir entnehmen den bisherigen Verlautbarungen des DAV, dass der Fang von Fischen zum Verzehr nicht als alleinige grundsätzliche Voraussetzung zur Ausübung der Angelfischerei gelten kann.
1.:
Wie stellt sich der DAV der Frage ob das angeln in Gewässern, in denen die Fische generell nicht zum Verzehr geeignet sind, erlaubt sein soll, und welches Gewicht hat diese Frage in den Fusionsverhandlungen?
2.:
Was unternimmt der DAV um seine Landesverbände auf die Brisanz dieses Problems einzustellen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner