Angelverbot im NSG Schoritzer Wiek/Rügen

corvuscorax0

New Member
Angelverbot im NSG Schoritzer Wiek -



Im Naturschutzgebiet „Schoritzer Wiek“ kommt es immer wieder zu Begegnungen von Anglern die dort ihr Hobby ausüben möchten und Bediensteten von Naturschutzbehörden die diese Aktivitäten untersagen.

Es wurden schon viele Broschüren, Faltblätter und Webseiten hergestellt die unter Berufung auf Naturschutzgesetze ein Angelverbot im NSG durchsetzen sollen. Ebenso wird bei Kontrollen vor Ort durch die Bediensteten von Naturschutzbehörden argumentiert. Neuerdings (seit 2020) wurden sogar Hinweisschilder installiert, die das Angeln untersagen.

Ich möchte hier versuchen, die Fakten zur derzeitigen Gesetzeslage zusammenzustellen (Stand 09/2020) und Schlussfolgerungen auf die Rechtssicherheit des Angelverbotes im NSG „Schoritzer Wiek“ ziehen. Ich muss hier im Vorfeld aber sagen, dass ich ein juristischer Laie bin und mit meinen Schlussfolgerungen auch falsch liegen kann. Deshalb sollten diese Ausführungen lediglich einen Meinungsäußerung und Diskussionsgrundlage sein.

Wir befinden uns im NSG „Schoritzer Wiek“ (N128) und gleichzeitig im Landschaftsschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ (L142 – Wasserflächen) und bei den angrenzenden Landflächen Im Landschaftsschutzgebiet Südwest-Rügen-Zudar“ (L144)

Es wird in den Broschüren und Webseiten und auch bei Kontrollen vor Ort immer wieder damit argumentiert dass es

1.) im NSG verboten ist Tiere zu beunruhigen, zu fangen und zu töten und das die Fischfauna in dieses Verbot mit eingeschlossen ist und

2.) es grundsätzlich verboten in Naturschutzgebieten zu angeln.

Naturschutzgebiete, Nationalparke und Landschaftsschutzgebiete sind gem. BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete für die es, für das betreffende Gebiet zugeschnittene Schutzverordnungen gibt, in denen der Schutzzweck, Erhaltungsziel und die Maßnahmen mit denen das erreicht werden soll (also Verbote und auch zulässige Handlungen), beschrieben werden. Diese Verordnungen gibt es für viele NSG und LSG (L142 und L144 sh. oben), für das NSG „Schoritzer Wiek“ jedoch nicht. Merke: Für das NSG „Schoritzer Wiek“ existiert keine rechtsgültige Schutzverordnung.

Es gibt jedoch eine aus DDR – Zeiten stammende „Behandlungsrichtlinie zur Entwicklung, Gestaltung und Pflege des NSG Schoritzer Wiek“, die in etwa denselben Sinn und Zweck hat wie eine Verordnung nach bundesdeutschen Recht. Da in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass eine Schutzverordnung für das NSG „Schoritzer Wiek“ erarbeitet und beschlossen wird, wurde kurzerhand die Behandlungsrichtlinie aus der DDR für rechtsgültig erklärt.

Dort findet man unter 3.1. „Allgemeines“ Anstrich 2 wieder den Satz dass es nicht gestattet ist Tiere zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten.

Aber gilt das auch für Fische?

Da die beangelten Fischarten weder zu den besonders geschützten Arten noch zu den streng geschützten Arten gem. § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG und § 7 Abs. 13 und 14 BNatSchG zählen, gilt für sie der allgemeine Artenschutz nach § 39 BNatSchG. Dort finden wir unter (1) 1. den Satz wieder „ Es ist verboten wild lebende Tiere …., zu verletzen oder zu töten“ und unter (2) „Vorbehaltlich jagd- und fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere der in Anhang V der Richtlinie92/43 EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen“. In diesem Anhang finden sich die beangelten Fischarten (Hecht, Barsch, Zander) nicht wieder.

Unter Punkt 3.2.3. Ausnahmeregelungen – Fischerei - der geltenden Behandlungsrichtlinie für das Schoritzer Wiek ist die traditionelle Stellnetz- und Reusenfischerei …. , gestattet. Das würde bedeuten dass 1.) Fische gerade NICHT in die unter 3.1. angesprochenen Tiere fallen. und 2.) die Fischerei im NSG auch NICHT verboten ist, im Gegenteil gemäß der geltenden Richtlinie wird die (gewerbliche) Fischerei ausdrücklich erlaubt.

Dies spiegelt sich auch im „Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.04.2005“ so wieder. Hier heißt es unter §13 (1) „Die Fischerei darf in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Rahmen des jeweiligen Schutzzwecks ausgeübt werden.“ Hiermit wäre das o.g. Argument, dass es in NSG per se verboten ist zu angeln, schon mal widerlegt. Es muss demnach die (Angel)-Fischerei in den das Schutzgebiet betreffenden Verordnungen oder Behandlungsrichtlinien ausdrücklich untersagt oder geregelt werden. Ein gutes Beispiel ist hier das in der Nähe liegende NSG „Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel“ mit seiner Schutzverordnung.

In den für das NSG „Schoritzer Wiek“ zutreffenden Schutzverordnungen der LSG „Greifswalder Bodden“ (L142) und „Südwest-Rügen-Zudar“ (L144) werden keine Aussagen bezüglich eines Angelverbotes getroffen.

In der Behandlungsrichtlinie für das NSG „Schoritzer Wiek“ wird als Schutzzweck (in der DDR hieß das noch „Gesellschaftliche Aufgabenstellung“ J) sinngemäß - der Schutz der Brutplätze von seltenen Limikolenarten und die Erhaltung als Rast- und Mauserplatz angegeben. Es würde demnach das Beunruhigen dort brütender und rastender Vögel dem Schutzzweck des Gebietes zuwider laufen.

Wenn aber gemäß 3.2.3. der gültigen Behandlungsrichtlinie die gewerbliche Fischerei, die ja unter die Ausnahmeregelung fällt, diesem Schutzzweck nicht zuwiderläuft, kann die hobbymäßige Fischerei dies auch nicht tun. Eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Arten der Fischerei unter der derzeitigen Gesetzeslage ist rechtlich wohl kaum durchzusetzen.

Fazit: Es entsteht schon der Eindruck, dass hier Gesetzesgrundlagen „zusammengefummelt“ werden die eigentlich nicht miteinander kompatibel sind und dann mit Weglassungen und Falschauslegung versucht wird ein Verbot durchzusetzen, dass die derzeit gültigen Verordnungen und Gesetze nicht hergeben. Meiner Meinung nach kann unter diesen Voraussetzungen kein Angelverbot für das NSG „Schoritzer Wiek“ durchgesetzt werden.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Und jetzt brauchst du einen "Persilschein", weil du unbedingt und ausgerechnet dort angeln willst?
Es gibt ja auch so wenige andere, freie Gewässer, wo du in der Region dort angeln kannst.
Da brauchst du doch schon eine Rechtsberatung, die dir hier wahrscheinlich niemand, zudem noch kostenlos, liefern kann.
Ich bin jedenfalls gespannt.


Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben