Angelverbot nach Jahrzehnten gekippt

Pressemeldung des DAFV


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Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich entgegen. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Das Angeln den Schutzzielen von Naturschutzgebieten, Natura 2000 und Fauna-Flora-Habitaten nicht entgegensteht, zeigt ein aktuelles Beispiel vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.. Im Gegenteil! In einer aktuellen Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer in einem Naturschutzgebiet (NSG) in Niedersachsen wird die fischereiliche Nutzung ausdrücklich als Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient, gewürdigt!

Ein über Jahrzehnte in dem vorhandenen Naturschutzgebiet bestehendes Verbot, wurde im Rahmen der FFH-Gebietssicherung ausdrücklich wieder erlaubt, um die Erreichung der Schutzziele zu verbessern.
Die Richtlinien selber weisen keinerlei Vorgaben auf, Angeln einzuschränken oder zu verbieten. Es verdeutlicht, dass zahlreiche Verbote unter dem Deckmantel der Richtlinien (wie z.B. aktuell in Sachsen-Anhalt geplant) weder nötig noch sinnvoll sind.

Jahrzehntelang bestehendes Angelverbot rückgängig gemacht
Ob eine Schutzmaßnahme sinnvoll oder nötig ist, bleibt letztendlich Auslegungssache der verantwortlichen Behörde. Vielen Verantwortlichen sind die positiven Aspekte einer nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung dabei wenig oder gar nicht bekannt. Es wird oft übersehen, dass sich die Gebiete über viele Jahre erst mit der Nutzung, Hege und Pflege von Angelvereinen in dieser Form entwickeln konnten. Aus Sicht des Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. war es hilfreich frühzeitig in einen konstruktiven Dialog auf Augenhöhe zu treten. „Wir haben die Verantwortlichen erst mal gefragt, was sie in dem jeweiligen Schutzgebiet überhaupt erreichen wollen und dann gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht, wie man zusammen diese Ziele erreichen kann. Gegenseitige Schuldzuweisungen oder konfrontative Ansätze sind hier fehl am Platz. Wir haben versucht den Verantwortlichen klar zu machen, dass die organisierte Fischerei ein starker und kompetenter Partner ist, die Schutzziele zu erreichen und wir ein hohes Interesse an der Entwicklung intakter Lebensräume haben. Mit Erfolg. So konnten wir jahrzehntelang bestehende Angelverbote in dem vorliegenden Fall rückgängig machen.“, so Dr. Jens Salva, Biologe vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V..

Anbei der Auszug der Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer im Naturschutzgebiet (NSG) im Wortlaut:
Die Fischerei in dem nachfolgend beschriebenen Umfang stellt zusätzlich eine abgestimmte Betreuungsmaßnahme gern. § 36 NAGBNatSchG dar, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des NSG dient. Die Fließgewässer sind derzeit durch Aufstiegshindernisse unterbrochen, so dass sich keine stabile Gewässerbiozönose eingestellt hat. Das Gebiet unterliegt zum Teil durch Fischwilderei und andere anthropogene Beeinträchtigungen stärkeren Belastungen. Der Abschluss der Vereinbarung soll sowohl der Entwicklung ausgeglichener Fischpopulationen als auch einer Überwachung des Gebietes dienen.
 
G
In einer aktuellen Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer in einem Naturschutzgebiet (NSG) in Niedersachsen wird die fischereiliche Nutzung ausdrücklich als Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient, gewürdigt!

Kann mir jemand den obigen Satz erklären? Ich denke Ihr könnt das sicherlich, wenn das hier veröffentlicht wird.

Von welchem Gebiet ist die Rede?
Was beinhaltet die Vereinbarung?

Bedeutet "Grundsätzlich" in der PM das ansonsten Angelverbote in Natura2000 Gebieten für den DAFV in Ordnung sind? Meiner Meinung nach stört Angeln in Natur2000 Gebieten überhaupt nicht den Erhaltungszustand und nicht "grundsätzlich"! Zumindest ist mir kein gegenteiliger Nachweis bekannt....
 
Was für ein inhaltsleerer Text...

- Um welches Naturschutzgebiet, welche Gewässer handelt es sich?
- Wer hatte wann genau das Angelverbot erlassen, das jetzt abgeschafft wurde?
- Welche Beteiligten haben diese “Vereinbarung” getroffen?
- Welchen rechtlichen Charakter hat diese Vereinbarung, wo ist diese komplett nachlesbar?
- In welcher Art und in welchem Umfang können Angler
an welchen Gewässern genau
wieder zu welchen Bedingungen angeln?
- Wieso muss man das NaturschutzGESETZ pflegen und entwickeln?
(Alte Version der PM, die z.B. immer noch bei Weser-Ems steht)

Und man lasse sich den Satz mal genau auf der Zunge zergehen:
" Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten NICHT GRUNDSÄTZLICH entgegen."
So einen Mist kann auch nur der DAFV raus hauen!
 
Kann mir jemand den obigen Satz erklären? Ich denke Ihr könnt das sicherlich, wenn das hier veröffentlicht wird.

Nein, eigentlich falsch gedacht!
Die Pressemeldung wurde hier nur aus Infozwecken neutral veröffentlicht. Ohne Wertung oder redaktionelle Nachbearbeitung (was nicht heißen muss, dass dies nicht noch folgt!)
Wir wissen nicht, um welches Gebiet es sich handelt oder was die Vereinbarungen beinhalten.
Olaf Lindner liest hier ggf. mit. Vielleicht kann er sich dazu äußern?
Falls nicht und es besteht weiterhin der Bedarf nach weiterführenden Infos, schreibe ich Herrn Lindner einfach an und frage nach...
 
Und man lasse sich den Satz mal genau auf der Zunge zergehen:
" Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten NICHT GRUNDSÄTZLICH entgegen."
So einen Mist kann auch nur der DAFV raus hauen!
Jetzt sei doch nicht so, die haben doch lediglich die Reihenfolge der beiden Worte "nicht" und "grundsätzlich" vertauscht...
Das kommt schonmal vor...

Da tauchen bestimmt noch mehr Fragen auf, wäre toll, wenn ihr (Christian) die sammelt und weiterleitet.
 
Hallo,

Ein über Jahrzehnte in dem vorhandenen Naturschutzgebiet bestehendes Verbot, wurde im Rahmen der FFH-Gebietssicherung ausdrücklich wieder erlaubt

super, sowas lese ich gern.

Wäre natürlich interessant zu erfahren, wem diese Verbotsaufhebung zu verdanken ist.

War das nun dem jahrzehntelangen, ausdauernden und heldenhaften Kampf des Verbandes zu verdanken? Oder ist in der zuständigen Behörde mal jemand ohne grüne Scheuklappen in eine verantwortliche Position aufgerückt?

Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient

Dass die fischereiliche Nutzung nun auch noch in das Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen werden soll, halte ich aber für unglaubwürdig.
Könnte ggf. sein, dass da Verfasser und Lektor etwas schludrig gearbeitet haben.
 
Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich entgegen. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Ist das Realsatire? Eigentlich steht das Angeln nicht grundsätzlich dem Schutzgedanken entgegen, aber irgendwie vielleicht doch? Ist das nicht Wasser auf die Mühlen all jener, die Angler aus solchen Schutzzonen raus haben wollen? Besonders Würzig im Bezug auf Natura 2000. Ich bin fassungslos.
 
G
Ich habe den Eindruck, dass hier gezielt unsere Aktivitäten boykottiert werden...
 
Ich kann das nichtmal einordnen, ich habe eben auf Netzwerkangeln dazu einen Beitrag gelesen, wo der Kern der Sache zusätzlich noch beschrieben wird. Ich darf also grundsätzlich nur ein bisschen weniger in Natura 2000 Gebieten Angeln, aber irgendwie doch noch irgendwie durch Gnade der Feudalherren? Angeln steht dem Schutzgedanken ja nicht grundsätzlich entgegen, könnte aber es aber dennoch?

Ich meine mal, ein Blick auf die Karte zu Naturschutzgebieten könnte ja Helfen. Wo soll das alles noch hinführen?
 
Naturschutzgebiete sind gut und wichtig, durch das allgemeine betretungsverbot fühlen sich in dem Gebiet Wilderer allerdings völlig frei und machen was sie wollen .
Bei uns gibt es auch einiges an Renaturierung, keiner aus unserem Verein betritt den Bereich, auch wenn einiges an Besatzfisch darein abwandert.
Unsere Vereinsmitglieder habe Angst aus dem Verein geworden zu werden, wenn sie in dem Schutzgebiet gesehen werden.
Daher ist in dem gebiet niemand mit Ahnung was dort erlaubt ist und die Schwarzangler campen im Dickicht und zerstören durch ihre Unwissenheit die Natur und nehmen mit was sie fangen, oftmals.sogar ohne zu wissen was sie dort haben.
Meiner Meinung nach sollten solche Gebiete beangelt werden dürfen, Sperren würde ich das Gebiet für jeden zu Brutzeiten der ansässigen Vögel, das muss natürlich individuell entschieden werden. Dadurch hätten alle gewonnen und die Vogel und Natur Schützer zusätzliche Unterstützung, in der für das Federvieh wichtigsten zeit, die eine zusätzlichen Ansporn hat das schon Gebiet vor Eindringlingen zu schützen.
 
G
Naturschutzgebiete sind gut und wichtig, durch das allgemeine betretungsverbot fühlen sich in dem Gebiet Wilderer allerdings völlig frei und machen was sie wollen .
Bei uns gibt es auch einiges an Renaturierung, keiner aus unserem Verein betritt den Bereich, auch wenn einiges an Besatzfisch darein abwandert.
Unsere Vereinsmitglieder habe Angst aus dem Verein geworden zu werden, wenn sie in dem Schutzgebiet gesehen werden.

Also ist Deine Argumentation, dass Angler nur bleiben dürfen, weil sie aufpassen und nicht, weil es keinen Nachweis gibt, dass sie den Erhaltungszustand gefährden? Sehr komische Logik... Ich würde eher argumentieren, dass Angler in einem Naturschutzgebiet nicht stören. Alles andere ist Humbug. Dürfen wir nur bleiben, weil wir aufpassen, funktioniert das bis zu dem Zeitpunkt, das ein Ranger diese Aufgabe übernimmt oder ein Zaun gebaut wird...Und dann suchen wir eine neue Begründung? Sehr dünnes Eis...

Sperren würde ich das Gebiet für jeden zu Brutzeiten der ansässigen Vögel, das muss natürlich individuell entschieden werden. Dadurch hätten alle gewonnen und die Vogel und Natur Schützer zusätzliche Unterstützung, in der für das Federvieh wichtigsten zeit, die eine zusätzlichen Ansporn hat das schon Gebiet vor Eindringlingen zu schützen.
Und mit welcher Begründung? Ein Beispiel: Wir Angeln in einem Gebiet seit 50 Jahren, die Vögel vermehren sich rasant. Nach 50 Jahren kommen die Ideologen und Vogelkundler und schreiben auf ein Schild "Vogelschutzgebiet, Angeln verboten". Das findest Du in Ordnung und fair? Die Vögel haben sich dort trotz der Angler angesiedelt, aber jetzt sind wir der Störfaktor? Oder wir Angler haben teilweise sogar dafür gesorgt, dass sich die Vögle dort angesiedelt haben und zum Dank fliegen wir raus? NEIN! Ohne einen haltbaren wissenschaftlichen Nachweis dürfen Menschen nicht aus der Natur ausgesperrt werden. Das müssen wir den Ideologen endlich mal klar machen. Nicht mit "grundsätzlich", sondern mit einem FETTEN NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Aber wenn Angelverbände und Angler Verständnis für diesen idelogischen Wahnsinn äußern, kann ich das Buch eigentlich zu machen. Unglaublich!
 
Naturschutzgebiete sind gut und wichtig, durch das allgemeine betretungsverbot fühlen sich in dem Gebiet Wilderer allerdings völlig frei und machen was sie wollen .
Bei uns gibt es auch einiges an Renaturierung, keiner aus unserem Verein betritt den Bereich, auch wenn einiges an Besatzfisch darein abwandert.
Unsere Vereinsmitglieder habe Angst aus dem Verein geworden zu werden, wenn sie in dem Schutzgebiet gesehen werden.
Daher ist in dem gebiet niemand mit Ahnung was dort erlaubt ist und die Schwarzangler campen im Dickicht und zerstören durch ihre Unwissenheit die Natur und nehmen mit was sie fangen, oftmals.sogar ohne zu wissen was sie dort haben.
Meiner Meinung nach sollten solche Gebiete beangelt werden dürfen, Sperren würde ich das Gebiet für jeden zu Brutzeiten der ansässigen Vögel, das muss natürlich individuell entschieden werden. Dadurch hätten alle gewonnen und die Vogel und Natur Schützer zusätzliche Unterstützung, in der für das Federvieh wichtigsten zeit, die eine zusätzlichen Ansporn hat das schon Gebiet vor Eindringlingen zu schützen.
Was haben denn Angler mit Wilderern zu tun? Sollen die jetzt die Aufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen oder hinterher den Wald fegen? Wenn es Probleme mit Fischwilderern oder Wildcampern gibt, ist das eine Sache für die Polizei oder Ordnungsbehörde. Die Begründung ist doch völlig Banane. Angeln ist per se eine nachhaltige Naturnutzung und steht daher nicht im Widerspruch mit dem Gedanken des Naturschutzes. Gerade ein von Anglern finanzierter Naturschutzverband sollte darauf hinweisen.
 
Bei uns brüten auch Eisvogel und andere seltene Gesellen. Das finde ich gut und möchte das das so bleibt. Für 2-3 monate ein Gebiet zu sperren ist aus meiner Sicht besser, als ganzjährig.
Ich glaube darauf gibt es aber keine pauschale Antwort ...
Wenn man uns den kleinen Finger reicht, in dem man uns bittet diese Schutzgebiete sinnvoll zu bewirtschaften, dann sollte die ursprüngliche Idee dieser Gebiete nicht vergessen werden. Nimmt nur einer gleich die ganze hand und macht aus solch einem Naturgebiet einen fopu, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn keine weitern gebiete freigegeben werden. Das ist --auf den Punkt gebracht-- was ich aussagen will.

Deinem Argument das wir nicht stören stimme ich zu, aber die Brutzeit sollten wir, gerade bei gefährdeten arten auch bei den vögeln respektieren, so wie wir es auch bei den Fischen machen.
 
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Was haben denn Angler mit Wilderern zu tun? Sollen die jetzt die Aufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen oder hinterher den Wald fegen? Wenn es Probleme mit Fischwilderern oder Wildcampern gibt, ist das eine Sache für die Polizei oder Ordnungsbehörde. Die Begründung ist doch völlig Banane. Angeln ist per se eine nachhaltige Naturnutzung und steht daher nicht im Widerspruch mit dem Gedanken des Naturschutzes. Gerade ein von Anglern finanzierter Naturschutzverband sollte darauf hinweisen.
Jaja, die wollen da zu 90% nichts von Wissen, weil sie eben nichts davon wissen.
Bei uns macht die fischereikontrolle noch immer der fischereiaufseher und nicht die polizei.
Weil die polizei garnicht weiß was sie kontrollieren sollte.
 
G
Jaja, die wollen da zu 90% nichts von Wissen, weil sie eben nichts davon wissen.
Bei uns macht die fischereikontrolle noch immer der fischereiaufseher und nicht die polizei.
Weil die polizei garnicht weiß was sie kontrollieren sollte.

Das hat aber nichts mit einem Naturschutzgebiet zu tun, sondern ist ein allgemeines Problem an vielen Gewässern. Wir machen das doch auch nur an "unseren" Gewässern, weil wir die vor Fischwilderei schützen wollen und nicht, damit wir angeln dürfen.

Das hat nichts damit zu tun, dass man uns nicht ohne Begründung aussperren darf! Wir haben nämlich Rechte, nicht nur Pflichten. Das wird aber gerne mal vor lauter Naturschutzgelaber vergessen- wir Angler haben Rechte, um an unseren Gewässern Fische zu fangen!
 
Jaja, die wollen da zu 90% nichts von Wissen, weil sie eben nichts davon wissen.
Bei uns macht die fischereikontrolle noch immer der fischereiaufseher und nicht die polizei.
Weil die polizei garnicht weiß was sie kontrollieren sollte.
Fischwilderei ist eine Straftat und liegt damit in der Zuständigkeit der Polizei! Da beißt die Maus keinen Faden ab.
 
Da hat doch jemand nur einen Dummen gesucht, der sein "totgeschütztes" Gewässer wieder in Schuss bringt!!! Und leider wohl auch gefunden!!! Viel Spaß dabei!

Gruß Mario

Mich wundert auch nichts mehr. Wenn Partygäste dauerhaft die Elbufer versauen, räume ich die Scheisse auch noch weg. Mache ich es nicht, muss ich obendrauf Geld bezahlen. Jetzt darf ich zusätzlich 1/4 Jahres die Fläche nicht beangeln (N2000), später aber wieder Reinigen. Kombiniert mit ein bisschen Gehirnwäsche ist das alles Akzeptabel.

Bald muss man Betteln, um Angeln zu dürfen.
 
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Die Fließgewässer sind derzeit durch Aufstiegshindernisse unterbrochen, so dass sich keine stabile Gewässerbiozönose eingestellt hat. Das Gebiet unterliegt zum Teil durch Fischwilderei und andere anthropogene Beeinträchtigungen stärkeren Belastungen.
Liest sich das nur für mich so nach: "Das Gewässer ist eh schon biologisch kaputt, daher haben wir für euch herausgeholt, dass ihr es zuminest zeitanteilig im Jahr weiter kaputt machen dürft!"? Liest sich wie ein indirekter Vorwurf an die Anglerschaft. So nach dem Motto: "Angeln ist Naturschutz, aber nur bis das Gewässer von allen anderen Belastungen befreit ist".
 
Ich habe eben mit Herr Lindner telefoniert und die hier aufkommenden Fragen gestellt.

Zusammengefasst hier seine am Telefon übermittelten Antworten:

Frage:
- Wieso muss man das NaturschutzGESETZ pflegen und entwickeln?
(Alte Version der PM, die z.B. immer noch bei Weser-Ems steht)
Antwort Olaf Lindner
Das war ein Fehler, der verbessert wurde. Es muss Naturschutzgebiet und nicht Naturschutzgesetz heißen

Fragen:

Von welchem Gebiet ist die Rede?
Was beinhaltet die Vereinbarung?
- Um welches Naturschutzgebiet, welche Gewässer handelt es sich?
- Wer hatte wann genau das Angelverbot erlassen, das jetzt abgeschafft wurde?
- Welche Beteiligten haben diese “Vereinbarung” getroffen?
- Welchen rechtlichen Charakter hat diese Vereinbarung, wo ist diese komplett nachlesbar?
- In welcher Art und in welchem Umfang können Angler
an welchen Gewässern genau
wieder zu welchen Bedingungen angeln?
Antwort Olaf Lindner
Der DAFV hat keine Freigabe oder Genehmigung bekommen, das konkrete Gebiet oder Einzelhieten zu benennen. Wen dem so wäre, stände es in der PM.
Es gibt aber in den kommenden Tagen eine zweite Pressemitteilung zu diesem Sachverhalt.
Eine ähnliche Vereinbarung in einem weiteren Gebiet wird momentan erarbeitet.
 
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