Angelverbot nach Jahrzehnten gekippt

Pressemeldung des DAFV


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Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich entgegen. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Das Angeln den Schutzzielen von Naturschutzgebieten, Natura 2000 und Fauna-Flora-Habitaten nicht entgegensteht, zeigt ein aktuelles Beispiel vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.. Im Gegenteil! In einer aktuellen Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer in einem Naturschutzgebiet (NSG) in Niedersachsen wird die fischereiliche Nutzung ausdrücklich als Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient, gewürdigt!

Ein über Jahrzehnte in dem vorhandenen Naturschutzgebiet bestehendes Verbot, wurde im Rahmen der FFH-Gebietssicherung ausdrücklich wieder erlaubt, um die Erreichung der Schutzziele zu verbessern.
Die Richtlinien selber weisen keinerlei Vorgaben auf, Angeln einzuschränken oder zu verbieten. Es verdeutlicht, dass zahlreiche Verbote unter dem Deckmantel der Richtlinien (wie z.B. aktuell in Sachsen-Anhalt geplant) weder nötig noch sinnvoll sind.

Jahrzehntelang bestehendes Angelverbot rückgängig gemacht
Ob eine Schutzmaßnahme sinnvoll oder nötig ist, bleibt letztendlich Auslegungssache der verantwortlichen Behörde. Vielen Verantwortlichen sind die positiven Aspekte einer nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung dabei wenig oder gar nicht bekannt. Es wird oft übersehen, dass sich die Gebiete über viele Jahre erst mit der Nutzung, Hege und Pflege von Angelvereinen in dieser Form entwickeln konnten. Aus Sicht des Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. war es hilfreich frühzeitig in einen konstruktiven Dialog auf Augenhöhe zu treten. „Wir haben die Verantwortlichen erst mal gefragt, was sie in dem jeweiligen Schutzgebiet überhaupt erreichen wollen und dann gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht, wie man zusammen diese Ziele erreichen kann. Gegenseitige Schuldzuweisungen oder konfrontative Ansätze sind hier fehl am Platz. Wir haben versucht den Verantwortlichen klar zu machen, dass die organisierte Fischerei ein starker und kompetenter Partner ist, die Schutzziele zu erreichen und wir ein hohes Interesse an der Entwicklung intakter Lebensräume haben. Mit Erfolg. So konnten wir jahrzehntelang bestehende Angelverbote in dem vorliegenden Fall rückgängig machen.“, so Dr. Jens Salva, Biologe vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V..

Anbei der Auszug der Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer im Naturschutzgebiet (NSG) im Wortlaut:
Die Fischerei in dem nachfolgend beschriebenen Umfang stellt zusätzlich eine abgestimmte Betreuungsmaßnahme gern. § 36 NAGBNatSchG dar, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des NSG dient. Die Fließgewässer sind derzeit durch Aufstiegshindernisse unterbrochen, so dass sich keine stabile Gewässerbiozönose eingestellt hat. Das Gebiet unterliegt zum Teil durch Fischwilderei und andere anthropogene Beeinträchtigungen stärkeren Belastungen. Der Abschluss der Vereinbarung soll sowohl der Entwicklung ausgeglichener Fischpopulationen als auch einer Überwachung des Gebietes dienen.
 
G
Das ist ein Witz, oder? Total sinnvoll, die Aufhebung eines Angelverbotes zu "feiern", aber das Gebiet nicht zu benennen und damit den Anglern weiterhin vorzuenthalten.

Ich weiß gerade nicht, ob ich lachen oder weinen soll, bei so viel Leistung!

Die Gründe erschließen sich mir nicht. Ist das Gebiet also anglerisch so uninteressant, die Vereinbarung so anglerfeindlich, gibt es die Vereinbarung und das Gebiet überhaupt?

Nur mal so. Stellen wir uns folgende Schlagzeile vor "Anglerdemo schafft Angelverbot ab". Ein wenig Blabla und mehr nicht. Auf Nachfrage erklärt Anglerdemo "Wir sind nicht befugt darüber zu reden". Ich denke wir könnten unsere Initiative einstampfen und die Facebookseite löschen, oder? Den Verbänden wird diese Qualität der Arbeit verziehen bzw. gar noch gefeiert? Unglaublich!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der DAFV hat keine Freigabe oder Genehmigung bekommen, das konkrete Gebiet oder Einzelhieten zu benennen. Wen dem so wäre, stände es in der PM.
Es gibt aber in den kommenden Tagen eine zweite Pressemitteilung zu diesem Sachverhalt.
Eine ähnliche Vereinbarung in einem weiteren Gebiet wird momentan erarbeitet.

"Hey, gute Neuigkeiten, wir Angler dürfen jetzt mehr!"
Angler: "Und was?"
"Tja...das darf ich auch nicht verraten! ÄÄÄÄÄTSCH!"

Ich bin ja jetzt noch nicht lange Angler, aber das liest sich schon extrem komisch.
 
Ich gebe Euch ja in einigen Punkten recht. Mich interessiert auch, wo das stattfindet und wer das bewirkt hat. Denn es ist eine sehr erfreuliche Entwicklung!
Aber eine Antwort kann ich mir leider nicht aus dem Hut zaubern! Ich kann hier nur Fakten und Aussagen von den Verantwortlichen liefern!
 
Bei uns macht die fischereikontrolle noch immer der fischereiaufseher und nicht die polizei.

Also m.E. ist für die Überwachung von Regeln/Vorschriften die Behörde zuständig, welche diese Vorschriften erlassen hat.

Wenn diese Behörde aber nicht in der Lage ist ein Angelverbot selber zu überwachen, muss sie sich ggf. halt fremde Hilfe holen.

Wenn dann jemand als Gegenleistung für seine Hilfe ein Fischereirecht fordert, halte ich das für legitim.

Angelverbote in Naturschutzgebieten zielen ja i.d.R. nicht auf den Schutz der Fischbestände ab, sondern es wird meist unterstellt, dass die bloße Anwesenheit von Anglern ein Störfaktor für die die Natur wäre.

Bei uns in der Gegend haben sich z.B. trotz Anglern an einem Gewässer wieder Brachvögel und Bekassinen angesiedelt. Daraufhin wurde kein Angelverbot erlassen, sondern ein Betretungsverbot für mehrere Hektar Wiesen- und Uferfläche von März bis Juli. Allerdings halten sich nur die Angler des betroffenen Vereins wirklich dran, denn bei Verstößen gäbe es ne Kartensperre. Spaziergänger mit und ohne Hund, Radfahrer, Geo-Cacher etc. stört das eher weniger, weil von der Behörde quasi nicht kontrolliert und sanktioniert wird. Nur ab und zu soll mal ein selbsternannter grüner Sheriff mit dem Q7 da auftauchen und die Leute beschimpfen, aber ernst soll den auch keiner nehmen. Auf die Population der Wiesenbrüter hatte das „de facto Angelverbot“ m.W. übrigens keine signifikante Auswirkung. Die schwankt nach wie vor im statistisch erklärbaren Rahmen.

Die Behörden scheinen bei solchen Verboten eher nach Vorsichtsprinzip zu handeln. Wenn man nicht beweisen kann, dass Angeln keine negativen Auswirkungen hat, wird es halt vorsorglich verboten.

Wenigstens scheint man jetzt bei dem vom DAFV genannten Fall der Meinung zu sein, wenn trotz jahrzehntelangen Angelverbots keine positiven Effekte messbar sind, könnte man mal was anderes versuchen.

Warum da keine genaueren Angaben gemacht werden dürfen, erscheint aber sehr dubios.

Aber vielleicht gesteht man jetzt nicht nur Personen, sondern auch Gebieten ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre zu?
 
Wir haben versucht den Verantwortlichen klar zu machen, dass die organisierte Fischerei ein starker und kompetenter Partner ist, die Schutzziele zu erreichen und wir ein hohes Interesse an der Entwicklung intakter Lebensräume haben. Mit Erfolg. So konnten wir jahrzehntelang bestehende Angelverbote in dem vorliegenden Fall rückgängig machen.

Ist ja an sich nicht schlecht, aber warum hat man damit jahrzehntelang gewartet?

Hat man es vorher gar nicht probiert oder musste erst in der Behörde ein Personalwechsel stattfinden und muss diese Person jetzt in eine Art "Zeugenschutzprogramm", damit ihr keine Nachteile entstehen.
 
Ich habe mal in der Schule gelernt, dass man in einem Artikel insbesondere die 7 "W-Fragen" beantworten muss, also wer, was, wann, wo, warum, wie, wozu? Den Gefallen tut uns der Pressesprecher des DAFV aber nicht. Damit kann auch niemand den Wahrheitsgehalt der Mitteilung überprüfen. Immerhin bleibt die Öffentlichkeitsarbeit beim DAFV auf gleichem Niveau.
 
War ja auch kein Vorwurf an Dich!
Du hast keine Antworten, findest das aber erfreulich? Ich finde in erster Linie das Verhalten der Verbände bedenklich. Ob es dann noch später einen Grund zur Freude gibt, warten wir lieber noch ab. Ich rechne eher mit einem bösen Erwachen und einer Luftnummer!

Das es keine konkreten Antworten gibt, finde ich nicht erfreulich! Aber die Entwicklung, dass ein Angelverbot in einem Naturschutzgebiet gekippt wurde schon!
Vorsicht Lars! Du drehst mir hier die Wörter im Munde um. Und das ganz bewusst und provozierend. Keine gute Manier! So diskutiert man nicht!
 
Das es keine konkreten Antworten gibt, finde ich nicht erfreulich! Aber die Entwicklung, dass ein Angelverbot in einem Naturschutzgebiet gekippt wurde schon!
Vorsicht Lars! Du drehst mir hier die Wörter im Munde um. Und das ganz bewusst und provozierend. Keine gute Manier! So diskutiert man nicht!
Eine Bewertung des Ganzen kann man erst vornehmen, wenn klar ist, um welches Gewässer es sich handelt und aus welchen Gründen das Angelverbot beendet wurde. Würde es sich z.B. um einen 30 cm breiten Graben handeln, der nur zeitweise unter Wasser steht, dafür aber PFT-belastet ist, wäre es wohl kein Erfolg. Da wir aber eigentlich nur wissen, dass wir nichts wissen, bleibe ich mit Beurteilungen zurückhaltend und kann nur kritisieren, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht wurden. Vielleicht will der DAFV auch nur davon ablenken, dass er dieses Jahr nicht auf der Grünen Woche vertreten ist. Das war zwar in der Vergangenheit schon immer sinnlos, aber immerhin hat die Präsine immer sehr viel Wert darauf gelegt.
 
Die Fließgewässer sind derzeit durch Aufstiegshindernisse unterbrochen, so dass sich keine stabile Gewässerbiozönose eingestellt hat. Das Gebiet unterliegt zum Teil durch Fischwilderei und andere anthropogene Beeinträchtigungen stärkeren Belastungen. Der Abschluss der Vereinbarung soll sowohl der Entwicklung ausgeglichener Fischpopulationen als auch einer Überwachung des Gebietes dienen.

Liest sich schon so, dass nach Jahrzehnten irgendjemand gemerkt hat, dass man vor lauter Naturschutz vergessen hat, dort auch Fischhege und Gewässerpflege zu betreiben. Sowas haben die meisten Schützer ja nicht auf dem Schirm.

Aber ohne weitere Informationen bleiben das nur Mutmaßungen.
 
Und selbst wenn dem so ist, bleibt es eine positive Entwicklung und eröffnet ggf. Möglichkeiten oder Argumentationsgrundlagen. Jedenfalls ordne ich es persönlich so ein...
 
Bislang können wir nur raten. Ich kann's noch gar nicht einordnen. Eins stimmt aber: Die sind mit ihrer PM zu früh losgeprescht. Wahrscheinlich waren die so froh, dass sie endlich mal einen ERfolg (so es denn einer ist) melden können, dass so kleinliche "Details" wie die Frage, um welche NSG es sich handelt, außen vor gelassen wurden ... Abwarten, was dabei rauskommt. Eins kann ich aus meiner Erfahrung sagen: WEnn es wirklich so sein sollte, dass ein bestehendes Verbot gekippt wurde, ist das ein Erfolg. Egal, um welchen Tümpel es sich handelt und ob er anglerisch interessant ist oder nicht. Denn die Naturschutzbehörden geben in der Regel keinen Jota Boden frei, weil sie Angst haben, Präzedenzfälle zu schaffen.
 
Ja ,es wäre ein Präzedenzfall.
Nur bezweifel ich sehr stark, dass unsere Verbände da auch nur einen Tropfen Saft rausziehen können.
Dazu sind sie einfach nicht in der Lage, oder gar nicht willens
 
Denn die Naturschutzbehörden geben in der Regel keinen Jota Boden frei, weil sie Angst haben, Präzedenzfälle zu schaffen

Das könnte ja eben die Ursacher der Geheminskrämerei sein. Dass die betroffenen Behördenmitarbeiter ihre Namen deshalb nicht in der Öffentlichkeit sehen wollen.
Wer weiß wer dann sonst seine Messer wetzt???

Bleibt aber eben Spekulation.

Positive PR geht anders.
 
G
Das es keine konkreten Antworten gibt, finde ich nicht erfreulich! Aber die Entwicklung, dass ein Angelverbot in einem Naturschutzgebiet gekippt wurde schon!
Vorsicht Lars! Du drehst mir hier die Wörter im Munde um. Und das ganz bewusst und provozierend. Keine gute Manier! So diskutiert man nicht!

Warum gleich so böse?

Aber die Entwicklung, dass ein Angelverbot in einem Naturschutzgebiet gekippt wurde schon!

Bisher wissen wir nicht, OB ein Angelverbot gekippt wurde, denn es gibt bisher lediglich eine Pressemeldung des DAFV dazu und keine Rechtsgrundlage! Also lieber Christian- begründe mir doch noch einmal, warum das erfreulich ist. Oder ist eine Pressemeldung vom DAFV für Dich bereits grundsätzlich erfreulich, auch wenn diese noch so inhaltslos ist?

Ich denke, wenn es alles so super wäre, hätte mit Sicherheit ein Naturschutzverband bereits einen Aufschrei veröffentlicht! Oder die Vereinbarung ist einfach ein fauler Kompromiss. Ein Meter Ufer darf wieder beangelt werden, dafür werden woanders 500 Kiliometer Ufer für Angler gesperrt....
 
was soll diese Geheimniskrämerei?
Warum soll das als Erfolg gefeiert werden, obwohl uns alle wichtigen Infos vorenthalten werden?

Irgendwas stinkt da bis zum Himmel, da ist etwas oberfaul
 
NDS Buschfunk aber ohne gewähr.....= Feuerlöschkrötenbiotopteich
Andere Flüsterer sagen, es ist der Bach vor Piepers Haus.
Das ist seine 'goldene Uhr' für geleistete Arbeit; er darf da jetzt angeln.
:laugh
Ich habe mal in der Schule gelernt, dass man in einem Artikel insbesondere die 7 "W-Fragen" beantworten muss, also wer, was, wann, wo, warum, wie, wozu? ...
Exakt!
Handwerklich ist die PM stümperhaft und inhaltlich ein Glas lauwarmes Wasser.

Man könnte jetzt einfach grölen oder sich fremdschämen (2 Begriffe, die mir LV-Präsis dazu genannt haben),
aber es bleibt ja Realität:
das ist der Laden, den ich (zwangsweise) bezahle
und der meine Interessen vertreten +
Politik als Ansprechpartner sehen soll.
Wir sind mit denen einfach voll am Ar****!
 
@kati: Nur mal so aus Interesse, obwohl OffTopic: Wieso bezahlst Du zwangsweise?

Und zum Topic: LV-Präsis haben sich Dir gegenüber exakt zu dieser PM so geäußert? Wenn ja, haben sie auch intern kritisiert oder mal wieder nur hinter vorgehaltener Hand gestänkert?
 
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