Angelverbot nach Jahrzehnten gekippt

Pressemeldung des DAFV


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Angeln steht den Schutzzielen von Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich entgegen. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Das Angeln den Schutzzielen von Naturschutzgebieten, Natura 2000 und Fauna-Flora-Habitaten nicht entgegensteht, zeigt ein aktuelles Beispiel vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.. Im Gegenteil! In einer aktuellen Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer in einem Naturschutzgebiet (NSG) in Niedersachsen wird die fischereiliche Nutzung ausdrücklich als Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient, gewürdigt!

Ein über Jahrzehnte in dem vorhandenen Naturschutzgebiet bestehendes Verbot, wurde im Rahmen der FFH-Gebietssicherung ausdrücklich wieder erlaubt, um die Erreichung der Schutzziele zu verbessern.
Die Richtlinien selber weisen keinerlei Vorgaben auf, Angeln einzuschränken oder zu verbieten. Es verdeutlicht, dass zahlreiche Verbote unter dem Deckmantel der Richtlinien (wie z.B. aktuell in Sachsen-Anhalt geplant) weder nötig noch sinnvoll sind.

Jahrzehntelang bestehendes Angelverbot rückgängig gemacht
Ob eine Schutzmaßnahme sinnvoll oder nötig ist, bleibt letztendlich Auslegungssache der verantwortlichen Behörde. Vielen Verantwortlichen sind die positiven Aspekte einer nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung dabei wenig oder gar nicht bekannt. Es wird oft übersehen, dass sich die Gebiete über viele Jahre erst mit der Nutzung, Hege und Pflege von Angelvereinen in dieser Form entwickeln konnten. Aus Sicht des Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. war es hilfreich frühzeitig in einen konstruktiven Dialog auf Augenhöhe zu treten. „Wir haben die Verantwortlichen erst mal gefragt, was sie in dem jeweiligen Schutzgebiet überhaupt erreichen wollen und dann gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht, wie man zusammen diese Ziele erreichen kann. Gegenseitige Schuldzuweisungen oder konfrontative Ansätze sind hier fehl am Platz. Wir haben versucht den Verantwortlichen klar zu machen, dass die organisierte Fischerei ein starker und kompetenter Partner ist, die Schutzziele zu erreichen und wir ein hohes Interesse an der Entwicklung intakter Lebensräume haben. Mit Erfolg. So konnten wir jahrzehntelang bestehende Angelverbote in dem vorliegenden Fall rückgängig machen.“, so Dr. Jens Salva, Biologe vom Landesfischereiverband Weser-Ems e.V..

Anbei der Auszug der Vereinbarung zur Befischung der Fließgewässer im Naturschutzgebiet (NSG) im Wortlaut:
Die Fischerei in dem nachfolgend beschriebenen Umfang stellt zusätzlich eine abgestimmte Betreuungsmaßnahme gern. § 36 NAGBNatSchG dar, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des NSG dient. Die Fließgewässer sind derzeit durch Aufstiegshindernisse unterbrochen, so dass sich keine stabile Gewässerbiozönose eingestellt hat. Das Gebiet unterliegt zum Teil durch Fischwilderei und andere anthropogene Beeinträchtigungen stärkeren Belastungen. Der Abschluss der Vereinbarung soll sowohl der Entwicklung ausgeglichener Fischpopulationen als auch einer Überwachung des Gebietes dienen.
 
Georg, das war natürlich inoffiziell.

Wie so vieles, bei dem ich auch nicht verstehe, warum sie das alles immer wieder mittragen.
Wenn das öffentlich würde, was hinter vorgehaltener Hand zur Präsidentin losgelassen wird...
Aber die Vögel bleiben bei der Stange, wählen sie sogar wieder.
Man sieht: das "System Verbandswesen" funktioniert wie seit Jahrzehnten.
Ok, so einige LVs haben das Handtuch geworfen, es sind grad mal nur noch die Hälfte Mitgliedsverbände & vertretene Angler, aber der Bundesverband macht ja einfach so weiter als wäre gar nichts passiert


Off Topic:
Ich habe ja nicht wirklich eine Wahl, ob ich als mittel-mittelbares Mitglied im DAFV organisiert bin oder nicht.

Ich kämpfe seit Jahren dafür, dass unser LV austritt,
aber es ist leider einer der "Fahnentreu bis zum VDSF-Endsieg"-LVs (Westfalen und Lippe).
Mein Verein kann quasi nicht aus dem LV austreten, weil dieser den Monopol-Zugang zum NRW-Kanalnetz hier vor der Haustür hat und sehr viele Vereins-Mitglieder aus dem Verein austreten würden, wenn sie diesen Zugang verlieren.
("Wer die Gewässer hat, hat die Macht"; dieser ur-alte Spruch gilt natürlich noch immer)
Und ich will nicht aus meinem Verein raus.
Es gibt auch kaum einen Verein hier in der Gegend, der nicht in diesem LV ist, halt wegen der Verbandsgewässer.
Wie viele Köpfe würde der DAFV wohl vertreten, wenn der einzelne Angler entscheiden könnte... :rolleyes:
 
Warum gleich so böse?

Also lieber Christian- begründe mir doch noch einmal, warum das erfreulich ist. Oder ist eine Pressemeldung vom DAFV für Dich bereits grundsätzlich erfreulich, auch wenn diese noch so inhaltslos ist?

Und genau wegen so einer Sch***** bin ich soooo böse zu Dir, lieber Lars. Weil Du mir Sachen einfach so in den Mund legst. Dir etwas zu begründen macht mit so einer Herangehensweise oder Einstellung gar keinen Sinn! Du redest Dir das doch eh alles schon von alleine schön oder passend für Dich!
Siehe Deine Aussage:
Oder ist eine Pressemeldung vom DAFV für Dich bereits grundsätzlich erfreulich
Das ist echt eine haltlose und dumme Unterstellung. Aber naja, glaub einfach dran. Dann ist es vielleicht verkraftbarer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Die Fischerei in dem nachfolgend beschriebenen Umfang stellt zusätzlich eine abgestimmte Betreuungsmaßnahme gern. § 36 NAGBNatSchG dar, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des NSG dient.

Wäre wirklich interessant zu erfahren, in welchem Umfang dort tatsächlich Fischerei und von wem betrieben werden darf. Ob das ganz bewusst verschwiegen wird??

Wenn dort wirklich plötzlich einfache Angler einfach nur angeln dürften, sollte man den Behördenmitarbeiter für den Oliver-Kahn-Ehrenpreis vorschlagen. Da bräuchte man wohl schon ne Portion Courage dazu, um so eine Entscheidung zu treffen.
 
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@Christian.Siegler : Auf deutsch- Du hast keine Argumente und kannst es nicht begründen...Verstanden! Denn ich habe Dich leidiglich nach einer Begründung gefragt. Nichts in den Mund gelegt oder haltlos unterstellt. Ein "?" steht am Ende eines Satzes für eine Frage....

Offtopic: Dein Diskussionsstil finde ich übrigens bedenklich! Finde Dich auch ziemlich dünnhäutig in Bezug auf Kritik am DAFV. Bist Du für die Verträge zwischen dem DAFV und dem Verlag verantwortlich? Ist nur eine Frage, keine Unterstellung oder "gar etwas in den Mund legen".

Übrigens nicht das erste Mal, dass Du mich nach einer Kritik am DAFV hier im AB so angehst- und das kotzt mich an!! Wenn Du ein Problem mit meiner Nachfrage hast, dann begründe das bitte sachlich! Wenn Du hier Aussagen tätigst, wird wohl eine Nachfrage erlaubt sein, oder? Das nennt man Diskussion. Und im Bereich Journalismus oder in Diskussionen sind grundsätzlich auch kritische Fragen zugelassen und Tagesgeschäft. Wenn das hier ein DAFV Propaganda Thread sein soll, deaktiviere die Antwortfunktion. Wie kann man sich an etwas erfreuen, was inhaltsloser nicht sein kann? Freust Du Dich auch über Spammails, die im Betreff "SIe sind heute der glückliche Gewinner eines AUDI A6" haben? Kann man glauben und auf die Post mit dem Schlüssel warten, aber ich denke das sind dann eher leere Zeilen, die nichts wert sind. So ähnlich ist aktuell die PM zu sehen, nämlich als Spam. Wobei manche Spammails interessanter erscheinen und zumindest bei mir mehr Freude auslösen!

Und wenn man mich hier jetzt wegen dieser Kritik sperrt oder meinen Account löscht, dann ist das so. Bin ich als DAFV Kritiker von anderen Seiten gewohnt....

Zurück zum Thema.

Ich frage mich wie eine Vereinbarung zur Fischerei rechtlich in den § 36 NAGBNatSchG passt. Da muss man verdammt kreativ sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass die richtigen Naturschutzverbände nur zugucken und diesen Weg mitgehen.

Auch der §3 (4) BNatSchG "Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen." lässt mich nicht erkennen, wie Angeln hier unterzubringen ist. Ist Angeln jetzt Landschaftspflege oder Gestaltung? Wenn das wirklich so wäre und das Angeln hier untergebracht werden kann, können wir wohl in allen Naturschutzgebieten wieder angeln....

Würde man in der entsprechenden Verordnung den Passus "Angeln verboten" streichen, könnte ich das eher glauben oder wenn man eine Befreiung für das Angeln zulässt. Aus rechtlicher SIcht finde ich zudem sehr bedenklich, dass Angeln verboten war, da man ja davon ausgegangen sein muss, dass die Verträglichkeit mit dem Erhaltungszustand nicht gegeben war bzw. die Annahme vorlag.

Somit stellen sich mir jetzt folgende Fragen:

1. Gibt es jetzt eine Verträglichkeitsprüfung, die belegt, dass Angeln den Erhaltungszustand des Gebietes jetzt nicht gefährdet?
2. War die bisherige Annahme der Störung demnach ein Irrtum und das Angelverbot rechtswidrig und stehen dem Inhaber der Fischereirechte Schadenersatzansprüche zu?

Das NAGBNatSchG orientiert sich am BNatSchG, wie der Name schon sagt. Da frage ich mich echt, wie man da rechtlich die Kurve kriegen will...Seit 2013 kümmere ich mich um so einen Dreck, begonnen hat es mit dem NSG hier oben in Behrensdorf. Aber das Angeln zugelassen wird, weil es dem NSG hilft- das habe ich noch nie gehört und die Argumentation ist neu. Angeln kann nur zugelassen werden, wenn es keine negativen Auswirkungen hat und nicht weil Angler Fischwilderei verhindern. Denn Angeln bleibt Angeln und entweder es ist ein Störfaktor oder nicht...

Nein, ich bin nicht erfreut!

In diesem Sinne SERVUS!
 
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Ja klar, aber rechtfertigt nicht die Aufhebung eines Angelverbotes!
 
Auf deutsch- Du hast keine Argumente und kannst es nicht begründen...Verstanden! Denn ich habe Dich leidiglich nach einer Begründung gefragt. Nichts in den Mund gelegt oder haltlos unterstellt. Ein "?" steht am Ende eines Satzes für eine Frage....

Offtopic: Dein Diskussionsstil finde ich übrigens bedenklich! Finde Dich auch ziemlich dünnhäutig in Bezug auf Kritik am DAFV. Bist Du für die Verträge zwischen dem DAFV und dem Verlag verantwortlich? Ist nur eine Frage, keine Unterstellung oder "gar etwas in den Mund legen".

Du bist DAFV-Kritiker und das respektiere ich und fordere Dich auch nicht nach jeder Aussage auf, Dich dafür zu rechtfertigen!
Ich selbst stehe der ganzen Sache neutral gegenüber. Freue mich über Positives, ärgere mich über Negatives und habe auch meine Meinung zu bestimmten Sachen.
Nur wird diese von Dir eben nicht respektiert und ich muss mich für alles hier rechtfertigen. Und zwar nur vor Dir. Und das geht irgendwie gar nicht, weil Du nicht der Nabel der Angelwelt bist! Aber das scheint eben Deine Art zu sein, wie Du mit Leuten und anderen Meinungen oder Weltbildern umgehst. Okay. Verstanden.

Deine Fragen an mich sind suggestive Fragen - und das langweilt mich, weil ich es leid bin! Dünnhäutig bin ich nicht in Bezug auf DAFV-Kritik, sondern einzig nur auf Dich. Scher doch nicht immer alles über einen Kamm! Wenn hier einer sich mal positiv, oder gar nur neutral zum DAFV äußert, wird er von Dir ja gleich verurteilt. Das ist Schwarz-Weiß-Denke. Und die ist gefährlich!
Und die Frage
Bist Du für die Verträge zwischen dem DAFV und dem Verlag verantwortlich?
ist an Lächerlichkeit, Ahnungslosigkeit und erneuter Unterstellung kaum zu überbieten.
In was für komischen Gedankengängen verlierst Du Dich da? Überleg mal nur eine Sekunde, was Du da auftischst!

@Christian.Siegler
Und wenn man mich hier jetzt wegen dieser Kritik sperrt oder meinen Account löscht, dann ist das so. Bin ich als DAFV Kritiker von anderen Seiten gewohnt....
Das Du an anderer Stelle gesperrt wirst, liegt m.M.n. nicht an Deiner Kritik am DAFV, sondern an Deiner Art und Weise zu Kommunizieren. Gibt ein passendes Sprichwort dazu: "So wie man in den Wald reinruft, so schallt's auch wieder raus!"

Und jetzt denk mal drüber nach, warum Du hier mit mir diskutierst! Weil ich eine PM des DAFV neutral veröffentlicht habe und anschließend Eure Fragen an den Pressesprecher gestellt habe. Merkste was? Bringt nix!
Und bevor das Gekeile zwischen uns beiden hier noch weiter öffetntlich ausufert, schlage ich vor, dass wir das hier beenden. Du kannst gerne noch etwas dazu sagen, falls notwendig. Ich werde mich aber hier nicht weiter mit Dir über meine oder Deine Meinung zu bestimmten Themen auslassen... Dies können wir gerne weiter per PN ausführen, falls der Bedarf dazu wirklich so groß ist! Danke!
 
Machen wir es konkret, also AV Nds:

https://av-nds.de/angelverbote.html

https://www.facebook.com/search/top/?q=anglerverband niedersachsen e.v.&epa=SEARCH_BOX

Der AV Nds ist in der Thematik seit langem hoch kompetent unterwegs, und zwar an der Stelle, auf die es ankommt. Das Ergebnis findet man in der zweiten Quelle, dh der Facebook Mitteilung vom heutigen Tage.
Dass der AV Nds nicht dem DAfV angeschlossen ist, ist ja hinreichend bekannt. Unabhängig mal davon interessiert es mich eher weniger, was welcher Verband richtig oder falsch, für oder gegen die Angler macht oder nicht. Es geht darum, dass man etwas bewegt und nicht darum, dass man sich ausschließlich an Verbandsstrukturen abarbeitet, erst recht dann nicht, wenn es eher um Personen, als um die Sache geht.
Im Übrigen: Professionelle Veröffentlichungen bedürfen keiner Nachfrage, sie sind selbst erklärend. Wieder einmal - letzte Bemerkung - zeigt sich, dass es auf Verbandsebene kompetente und im Interesse der Angler agierende Akteure gibt. Ein Blick nach Hannover genügt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das liest sich dann aber so, dass das jahrzehntelange Verbot vermutlich deshalb gekippt wurde, weil der AV Nds dafür gearbeitet hat, dass die Behörden jetzt ne hinreichende Begründung für solche Verbote liefern müssen.

In der Pressemitteilung beansprucht aber der DAFV bzw. Weser-Ems den Erfolg für sich.

Was soll man da nun glauben?
 
Ja ,es wäre ein Präzedenzfall.
Nur bezweifel ich sehr stark, dass unsere Verbände da auch nur einen Tropfen Saft rausziehen können.
Dazu sind sie einfach nicht in der Lage, oder gar nicht willens
Dazu muss es erstmal einer sein.

Mein Verein kann quasi nicht aus dem LV austreten, weil dieser den Monopol-Zugang zum NRW-Kanalnetz hier vor der Haustür hat und sehr viele Vereins-Mitglieder aus dem Verein austreten würden, wenn sie diesen Zugang verlieren.
("Wer die Gewässer hat, hat die Macht"; dieser ur-alte Spruch gilt natürlich noch immer)
In dem Zusammenhang verweise ich gerne mal wieder auf die staatlichen Vorkaufsrechte für jedes oberirdische Gewässer.
Bei uns in der Region wird das durchgängig bei jedem Verkauf zumindest versucht.
Und wer wird wohl die staatlich gekauften Gewässer verwalten (sofern sie überhaupt noch zugänglich/befischbar sind)?
Genau, der anerkannte Naturschutzverband der Angler!


Zum generellen Thema:
solange nicht bekannt ist, um was es eigentlich geht, wie es zustande gekommen ist, welche Bedingungen oder Einschränkungen dran hängen, etc. pp. geht es mir wie Lars:
ich kann noch nichts wirklich Positives erkennen - und den Präzedenzfall sehe ich auch noch nicht.

Lasse mich gerne eines besseren belehren, schau mer mal.

Eine 2. PM ist ja bereits angekündigt.
Da werden mit Sicherheit ALLE Fragen beantwortet...
 
G
Dazu muss es erstmal einer sein.


In dem Zusammenhang verweise ich gerne mal wieder auf die staatlichen Vorkaufsrechte für jedes oberirdische Gewässer.
Bei uns in der Region wird das durchgängig bei jedem Verkauf zumindest versucht.
Und wer wird wohl die staatlich gekauften Gewässer verwalten (sofern sie überhaupt noch zugänglich/befischbar sind)?
Genau, der anerkannte Naturschutzverband der Angler!


Zum generellen Thema:
solange nicht bekannt ist, um was es eigentlich geht, wie es zustande gekommen ist, welche Bedingungen oder Einschränkungen dran hängen, etc. pp. geht es mir wie Lars:
ich kann noch nichts wirklich Positives erkennen - und den Präzedenzfall sehe ich auch noch nicht.

Lasse mich gerne eines besseren belehren, schau mer mal.

Eine 2. PM ist ja bereits angekündigt.
Da werden mit Sicherheit ALLE Fragen beantwortet...

Zum staatlichen Vorkaufsrecht...

In NRW gibt es min. einen LFV welcher ziemlich eng mit dem NRW Umweltministerium zusammenarbeit.
Betrifft auch das Thema Verwendung der Fischereiabgabe, Bezahlung diverser Akademiker etc.. ;)

Und wie dieser LFV mit Kritikern umgeht sieht man ganz gut am LWAF. Entzug der Gewässerkarte.
 
Das liest sich dann aber so, dass das jahrzehntelange Verbot vermutlich deshalb gekippt wurde, weil der AV Nds dafür gearbeitet hat, dass die Behörden jetzt ne hinreichende Begründung für solche Verbote liefern müssen.

In der Pressemitteilung beansprucht aber der DAFV bzw. Weser-Ems den Erfolg für sich.

Was soll man da nun glauben?

Das ist keine Frage des Glaubens. Der AV Nds hat an dem konkret benannten Projekt erfolgreich und im Interesse der Angler mitgearbeitet. Bleibt nur im Interesse des DAfV zu hoffen, dass sich die jeder Konkretheit entbehrende Veröffentlichung des Bundesverbandes nicht genau auf dieses Projekt bezieht. Ich würde das mal näher recherchieren!! Sich mit fremden Federn zu schmücken oder aber eine Beteiligung im Wege der Ahnenforschung (über den im DAfV befindlichen W-E Landesverband), der möglicherweise ebenfalls am Verfahren beteiligt war, zu konstruieren, wäre nicht wirklich ein guter Befund...
 
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