Angler attackiert Fischereiaufseher mit Axt

Newsmeldung

Ein Angler aus dem Kreis Kelheim soll einen Fischerei-Aufseher mit einer Axt attackiert haben und steht deshalb nun vor Gericht.

axe-3532130_1920.jpg


Versuchter Mord, Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte: All diese Punkte werden einem Lageristen aus dem Kreis Kelheim vorgeworfen . Nach dem Angeln soll er einen Kontrolleur brutal mit einer Axt und einem Holzschläger attackiert haben.

Seit Montag muss sich ein 59 Jahre alter Lagerist aus dem Landkreis Kelheim vor dem Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen und am gleichen Tag erging der Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Nun sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Laut Anklage wollte ein Fischereiaufseher im Juli vergangenen Jahres den Angler kontrollieren und ließ sich das Fangbuch zeigen. In diesem Buch sei jedoch kein Eintrag zu finden. Ein Kollege des Aufsehers beobachtete jedoch, wie der Angeklagte einen Fisch gefangen und eingetütet hatte. Deshalb forderte der Aufseher ihn auf, seine im Fahrzeug befindlichen Plastiktüten zu öffnen. Stattdessen holte der Angeklagte eine Axt aus seinem Fahrzeug und versuchte drei bis vier Mal auf den Kopf des Geschädigten einzuschlagen. Dies gelang nicht. Anschließend kam es zu einem Gerangel und einer weiteren Auseinandersetzung mit einem Baseballschläger. Erst als sich zwei Passanten zwischen die beiden Männer stellten, gab der Angeklagte auf. Zur Tatzeit war der Angeklagte mit 1,44 bis 1,77 Promille alkoholisiert.
Der Aufseher trug eine Schwellung und Prellung am rechten Ohr, diverse Schnitt- und Schürfwunden, ein großes Hämatom am Bauch, eine Bisswunde an der rechten Schulter und eine aufgeplatzte blutende Lippe davon.

Der Aufseher sollte getötet werden

Der Angler war bereits in der Vergangenheit durch mehrere Verstöße aufgefallen. Deshalb wurde ihm bereits der Vereinsausschluss angedroht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der er den Aufseher töten wollte, um seine erneuten Verstöße zu vertuschen.


Quelle: https://www.onetz.de/deutschland-welt/versuchter-mord-axt-id2961699.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Ich finde jeder verdient es mit einem Mindestmaß an Höflichkeit behandelt zu werden

Da stimme ich zu.

Allerdings gehören Angriffe mit Äxten und Baseballschlägern m.M.n. nicht zu höflichem Verhalten.

Dass der Aufseher sich nicht korrekt verhalten haben soll, ist reine Spekulation.

Da der Angler bereits einiges auf dem Kerbholz hatte und bei einem potentiellen Verstoß beobachtet wurde, ist für mich durchaus nachvollziehbar, wenn der Aufseher da seine Befugnisse voll ausschöpft.

Und selbst wenn man sich von einem Aufseher ungerecht behandelt fühlt, rechtfertigt das m.M. kein solches Verhalten.
 
Hallo,



Da stimme ich zu.

Allerdings gehören Angriffe mit Äxten und Baseballschlägern m.M.n. nicht zu höflichem Verhalten.

Dass der Aufseher sich nicht korrekt verhalten haben soll, ist reine Spekulation.

Da der Angler bereits einiges auf dem Kerbholz hatte und bei einem potentiellen Verstoß beobachtet wurde, ist für mich durchaus nachvollziehbar, wenn der Aufseher da seine Befugnisse voll ausschöpft.

Und selbst wenn man sich von einem Aufseher ungerecht behandelt fühlt, rechtfertigt das m.M. kein solches Verhalten.
Ich habe mit keiner Silbe gesagt dass er sich nicht korrekt verhalten hat oder ähnliches. Ich habe auf "so Leute mit Samthandschuhen anfassen?!" Erwidert dass man jedem Menschen höflich gegenüber treten sollte
 
Hallo,

Erwidert dass man jedem Menschen höflich gegenüber treten sollte

Womit du zweifelsohne recht hast.

Bezog sich auch nicht auf dich.

Wenn ich meine, dass man diese Klientel nicht mit Samthandschuhen anfassen braucht, heißt das aber für mich auch nicht im Umkehrschluss, dass man sie unhöflich behandeln soll. Nur eben etwas bestimmter vorgehen, wenn sie nicht kooperieren wollen.

Zum Vorfall selbst - wie man in den Wald rein ruft so schalt es heraus - Fischereiaufseher -Kontrollen habe ich zu 90% Prozent als unwürdig empfunden ein bischen Höflichkeit sollte man schon erwarten können !

Kann ich zum Glück in dieser Höhe so nicht bestätigen. Die Mehrheit der Aufseher in unserer Gegend verhält sich meiner Erfahrung nach korrekt.
 
Auf der Seite vom Landesfischereiverband Bayern gefunden
Verurteilung nach Axtangriff


 
Newsmeldung

Ein Angler aus dem Kreis Kelheim soll einen Fischerei-Aufseher mit einer Axt attackiert haben und steht deshalb nun vor Gericht.

Anhang anzeigen 338062


Versuchter Mord, Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte: All diese Punkte werden einem Lageristen aus dem Kreis Kelheim vorgeworfen . Nach dem Angeln soll er einen Kontrolleur brutal mit einer Axt und einem Holzschläger attackiert haben.

Seit Montag muss sich ein 59 Jahre alter Lagerist aus dem Landkreis Kelheim vor dem Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen und am gleichen Tag erging der Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Nun sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Laut Anklage wollte ein Fischereiaufseher im Juli vergangenen Jahres den Angler kontrollieren und ließ sich das Fangbuch zeigen. In diesem Buch sei jedoch kein Eintrag zu finden. Ein Kollege des Aufsehers beobachtete jedoch, wie der Angeklagte einen Fisch gefangen und eingetütet hatte. Deshalb forderte der Aufseher ihn auf, seine im Fahrzeug befindlichen Plastiktüten zu öffnen. Stattdessen holte der Angeklagte eine Axt aus seinem Fahrzeug und versuchte drei bis vier Mal auf den Kopf des Geschädigten einzuschlagen. Dies gelang nicht. Anschließend kam es zu einem Gerangel und einer weiteren Auseinandersetzung mit einem Baseballschläger. Erst als sich zwei Passanten zwischen die beiden Männer stellten, gab der Angeklagte auf. Zur Tatzeit war der Angeklagte mit 1,44 bis 1,77 Promille alkoholisiert.
Der Aufseher trug eine Schwellung und Prellung am rechten Ohr, diverse Schnitt- und Schürfwunden, ein großes Hämatom am Bauch, eine Bisswunde an der rechten Schulter und eine aufgeplatzte blutende Lippe davon.

Der Aufseher sollte getötet werden

Der Angler war bereits in der Vergangenheit durch mehrere Verstöße aufgefallen. Deshalb wurde ihm bereits der Vereinsausschluss angedroht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der er den Aufseher töten wollte, um seine erneuten Verstöße zu vertuschen.


Quelle: https://www.onetz.de/deutschland-welt/versuchter-mord-axt-id2961699.html
[Servus!!manche Aufseher benehmen sich wie die die Axt im Walde das rechtfertigt aber noch lange nicht das ich ihn mit einer Axt oder sonstwas angreife!bin selber schon in Situationen mit Aufsehern geraten die mir die zornesröte ins Gesicht getrieben haben,aber ich habe es dann über den Verein geregelt!!
Aber auch wir normalen Angler können es einem Aufseher schwer machen!!ich und ein Anglerkollege haben ihn sehr oft beobachtet und seine vergehen gemeldet z.b angeln ohne kescher, Kunstköder zu groß oder zu klein oder der Klassiker lebender Köderfisch(kommt ja öfter vor als man denkt)
Aber im großen und ganzen benehmen sie sich korrekt zumindest bei uns oder mir Gegenüber seien wir froh daß es Leute gibt die diesen Job machen wollen(ich würde es nicht tun)
Wie man in den Wald hinein schreit so kommt es zurück!!
 
"ein großes Hämatom am Bauch, eine Bisswunde an der rechten Schulter "
Für mich sieht das eher nach beginnendem -Kannibalismus aus :devil
 
2. hatte der Kontrolleur einen richterlichen Durchsungsbeschluß ???

Jedes Bundesland hat bzgl. der Rechte eines Fischereiaufsehers eigene gesetzliche Regelungen, aber zumindest in Bayern hat der Fischereiaufseher weitreichende Rechte:


Zitat:
"(2) Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit
1. die Identität feststellen,
2. die Aushändigung des Fischereischeins einschließlich des Jugendfischereischeins sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
3. die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.
...
(3) Die Fischereiaufseher können bei Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften zu deren Verhütung oder Unterbindung in entsprechender Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes
1. die Identität von Personen feststellen,
2. eine Person von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweisung),
3. Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Abs. 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
...
(4) Im Rahmen ihrer Befugnisse nach den Abs. 2 und 3 sind die Fischereiaufseher berechtigt, Grundstücke mit Ausnahme von Wohnungen zu betreten und unbeschadet des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Wassergesetzes Gewässer zu befahren."
 
Hallo,

auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden

Das scheint ja nach den Presseberichten der Auslöser gewesen zu sein.

Fische nicht ins Fangbuch eingetragen und anschließend abtransportieren lassen, weshalb der Aufseher dann vergeblich im VW-Bus danach gesucht hat.

Sehr unerfreulich die ganze Geschichte.

Ziemlich übel und einseitig auch die Darstellungen in der Mittelbayerischen Zeitung, wo der Autor fleißig versucht hat, den Aufseher und den Verein in ein schiefes Licht zu rücken. Ich hoffe mal, dass da einige Angler/Abonnenten ihren Unmut bekundet haben und mit Abo-Kündigung zumindest gedroht haben.

Ich hoffe auch, dass nicht nur wegen der momentanen Situation Angler und Aufseher zukünftig etwas humaner miteinander umgehen.

Ohne Aufseher hätten wir an einigen Gewässern vermutlich ziemlich üble Zustände.
 
Hallo Angelfreunde,

man sollte die Kirche im Dorf lassen, solche Spinner gehören bestraft und zwar nicht milde!!:mad:

siehe Link Donaukurier.


Angeln ist das Aufregendste überhaupt..auch wenn nichts beißt!!!
 
Oben