Angler bei Kormoran-Verordnung in Schleswig-Holstein vergessen

Pressemeldung

Die Anglerboard-Redaktion erhielt folgende Pressemeldung vom Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.
In der Meldung geht der Verband auf die kürzlich verabschiedete Kormoran-Verordnung ein. Das AB berichtete darüber hier.


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Hier die offizielle Pressemeldung vom Verband:

Angler bei Kormoran-Verordnung in Schleswig-Holstein vergessen

Die überarbeitete Komoran-Verordnung in Schleswig-Holstein schützt die gefräßigen Vögel und lässt Teich- und Binnenfischer weiter allein. „Für die fast 40.000 im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV SH) organisierten Angler hat sich nach wie vor nichts geändert“, sagt Präsident Peter Heldt. Der LSFV SH, der mit Westen-, Dobersdorfer und Stolper See sowie einem Teil des Schaalsees große Wasserflächen fischereilich unterhält, bleibt weiter außen vor. Nicht nur, dass den Anglern das Bejagen bzw. Vergrämen des Vogels verboten sei. Obwohl auch den LSFV-Gewässern Aale besetzt werden. Auch Entschädigungsleistungen seien für die organisierten 40.000 Angler nicht vorgesehen.

Bei dieser Verordnung unterscheidet die Landesregierung zwischen betriebswirtschaftlichen Bewirtschaftung und der durch den LSFV, also freizeitliche Nutzung und dem Naturschutz. Mit großer Fachkenntnis und ausgewiesen Experten, wie den Fischereibiologen des Landessportfischerverbands werden die Gewässer nach hohen Maßstäben und mit großer Kompetenz gepflegt und gehegt. Der Komoran macht allerdings zwischen bewirtschafteten Teichanlagen und großen, idyllischen Naturseen keinen Unterschied. Im Gegenteil: Wenn der Vogel bei den Fischern bejagt wird, wird er sich ruhigere Plätze suchen, wo er in Ruhe gelassen werden muss“, sagt Heldt. Er vermutet, dass die Schäden durch den Kormoran an den Gewässern des LSFV in der Zukunft noch zunehmen werden.

„Wir würden uns Gleichberechtigung wünschen. Wir verstehen, dass den Teich- und Binnenfischern, die vom Fischfang leben, geholfen werden muss.“ Aber auch die Angler unter dem Schirm des LSFV würden sehr viel für die Gewässer und die Natur tun. „Und da brauchen auch wir Unterstützung gegen die Schäden durch den Kormoran“, appelliert Peter Heldt an die Landesregierung.

LSFV-Präsident Peter Heldt / LSFV-Pressereferent Sönke Rother
 
Nun fragt sich aber auch, ob, wie und welchen Einfluss der Landesverband genommen hat?

Sind dazu fundierte Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen abgegeben worden? Fundstellen? Auf der Website konnte ich unter Stellungnahmen dort nichts finden!

Solche Verordnungen zeigen wiederholt erhebliche handwerkliche Fehler in fachlicher als auch übergreifender rechtlicher Hinsicht auf.

Der AVN Niedersachsen hat im Rahmen der Umsetzung Natura 2000 nun bereits mehrfach aufgezeigt, dass auf die Entscheidungsfindung und Verordnungen intensiv und dann auch erfolgreich Einfluss im Sinne der Angler genommen werden muss und kann.
 
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