AW: Angler gescheitert....
Was Du so alles liest. Wie die Jagd, ist das Angeln in diesem NSG eingeschränkt möglich.
Eine derartige Einschränkung scheint mir in einem NSG quasi in der Natur der Sache zu liegen. Ich kenne Naturschutzgebiete, die für die Angelei geschlossen sind. Und ich kenne NSG'e, in denen geangelt werden darf. Heisst: Es kommt immer auf den Einzelfall an ( wie bei Natura 2000 auch). Die vorliegende Entscheidung sagt also rein gar nichts darüber aus, wie in anderen Unterschutzstellungen zu verfahren ist...
Übrigens hatte ich in der Sache eigentlich keine Zweifel, dass Hohenrode zu Recht als NSG ausgewiesen wurde. Ich kenne sowohl die Hintergründe des Verfahrens, als auch das Gebiet selbst (mein Bruder wohnt in Rinteln und ist gerne mit dem Spektiv unterwegs, trotzdem er ebenso gerne der Jagd mit der Flinte nachgeht).
Interessanter sind die Details: Wie kommt es eigentlich, dass die NABU Stiftung Eigentümerin der NSG Fläche ist, obwohl dem Voreigentümer (Auskiesung) von anderer Seite erheblich höhere Gelder geboten wurden? Stichwort Vorkaufsrecht zugunsten einer Naturschutzorganisation nach Naturschutzrecht Land iVm Bund.
Nächstes Ding: Als Eigentümerin ist die NABU Stiftung Mitglied in der Fischereigenossenschaft, die ihrerseits über die Vergabe der Fischereirechte entscheidet. NABU würde gerne die Fischereirechte anpachten. Anders wohl die Fischereigenossenschaft, in der die Stimmanteile in der Mitgliederversammlung nicht wirklich dem NABU entgegenkommen. Würde die NABU Stiftung die Fischereirechte erhalten, wäre in der Tat Ende im Gelände, die für das NSG bestehenden beschränkten Angelmöglichkeiten in der Tat nichts als Papier...
Zum Thema Nichtzulassung der Revision siehe §§ 132,133 VwGO. Wenig wunderlich also, dass die Revision nicht zugelassen wurde. Und falls man meint, das sei falsch, gibt's eben die Nichtzulassungsbeschwerde...
Hallo,
also das Gericht stellt fest, das Angeln nachhaltig gegen den Naturschutz steht und deshalb angeln im Naturschutzgebieten zu verbieten ist.
Ein Hoch auf alle Naturschutz-Angelverbände. Jetzt habe wir es auch richterlich, das das ganze nicht passt.
Aber wenn unsere Verbände zu faul sind eine eigene Naturnutzeridentität zu entwicklen und gesellschaftlich zu verbreiten .... dann passiert halt sowas.
Ein gutes Urteil für alle angelnden Naturschützer.
Was Du so alles liest. Wie die Jagd, ist das Angeln in diesem NSG eingeschränkt möglich.
Eine derartige Einschränkung scheint mir in einem NSG quasi in der Natur der Sache zu liegen. Ich kenne Naturschutzgebiete, die für die Angelei geschlossen sind. Und ich kenne NSG'e, in denen geangelt werden darf. Heisst: Es kommt immer auf den Einzelfall an ( wie bei Natura 2000 auch). Die vorliegende Entscheidung sagt also rein gar nichts darüber aus, wie in anderen Unterschutzstellungen zu verfahren ist...
Übrigens hatte ich in der Sache eigentlich keine Zweifel, dass Hohenrode zu Recht als NSG ausgewiesen wurde. Ich kenne sowohl die Hintergründe des Verfahrens, als auch das Gebiet selbst (mein Bruder wohnt in Rinteln und ist gerne mit dem Spektiv unterwegs, trotzdem er ebenso gerne der Jagd mit der Flinte nachgeht).
Interessanter sind die Details: Wie kommt es eigentlich, dass die NABU Stiftung Eigentümerin der NSG Fläche ist, obwohl dem Voreigentümer (Auskiesung) von anderer Seite erheblich höhere Gelder geboten wurden? Stichwort Vorkaufsrecht zugunsten einer Naturschutzorganisation nach Naturschutzrecht Land iVm Bund.
Nächstes Ding: Als Eigentümerin ist die NABU Stiftung Mitglied in der Fischereigenossenschaft, die ihrerseits über die Vergabe der Fischereirechte entscheidet. NABU würde gerne die Fischereirechte anpachten. Anders wohl die Fischereigenossenschaft, in der die Stimmanteile in der Mitgliederversammlung nicht wirklich dem NABU entgegenkommen. Würde die NABU Stiftung die Fischereirechte erhalten, wäre in der Tat Ende im Gelände, die für das NSG bestehenden beschränkten Angelmöglichkeiten in der Tat nichts als Papier...
Zum Thema Nichtzulassung der Revision siehe §§ 132,133 VwGO. Wenig wunderlich also, dass die Revision nicht zugelassen wurde. Und falls man meint, das sei falsch, gibt's eben die Nichtzulassungsbeschwerde...
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