Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Es ist KEIN Urteil - weil es nicht mal zur Verhandlung kam!!!!

Schon die Ermittlungen wurden ja seitens der Staatsanwaltschaft mit den Argumenten aus dem Artikel eingestellt...
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Jepp, wir fangen mit den Kollegen da gerade an, kooperativ in solchen Dingen zusammen zu arbeiten.
Freut mich ;-)

#6

Vernünftig vernetzt ist in Anbetracht der immer näher kommenden Einschläge heutzutage wichtiger denn je.
 

Frankenfischer

Nord-Norge Fan
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Für mich ist die Sache bei uns erst in Ordnung, wenn der berüchtigte Abknüppelparagraph komplett aus der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz gestrichen wurde.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Wie PETA immer behauptet, der einzige legale Grund Fische zu fangen ist sie zu essen ist natürlich Unfug.
Ich sehe schon die Argumentation des LFV vor Augen
"In einem einzelnen Ausnahmefall wurde für den ortsansässigen Fischereverein positiv entschieden, das spiegelt aber nicht die Meinung der Behörden, Ministerien und Entscheidungsträger bzgl. der AVFiG wieder." #h

Oder ist der einzige Unterschied zum Augenthaler Fall nur noch, dass der Waller "meterweise durch den Dreck gezogen wurde"?
Vielleicht würde am Ende bei Auge auch entschieden, dass das Zurücksetzen "auf sozialadäquate Weise" auch bei einem Waller dieser Größe denkbar ist - vielleicht wurden ja vorher noch 4 Waller mit 70 cm mitgenommen??!
 

Muckimors

Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Hallo zusammen.

Ich bin auch sehr erfreut über die Entscheidung dieses Staatsanwaltes.

Mich würde allerdings auch brennend die komplette Stellungnahme des Staatsanwaltes zur Einstellung des Verfahrens interessieren. Es muß ja so gewesen sein, daß der Staatsanwalt aufgrund "hinreichenden" Tatverdachts erstmal ein Ermittlungsverfahen in Gang gebracht hat. Innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens ist er dann ja zu dem Ergebnis gekommen, daß keine Straftat ermittelt werden konnte, "weil Fische gefangen, gemessen und wieder eingesetzt wurden". Insofern kann es nur so sein, daß der Staatsanwalt folgendermaßen vorgegangen ist : Es wurde ein Fisch gefangen und dieser wurde nicht zum Nahrungserwerb getötet sondern zurückgesetzt. Der Straftatbestand ist also erfolgt. Und jetzt kommt das "juristische Aber" an der Sache. Der Angler hat geangelt in der Absicht, einen Fisch zu fangen und ihn zu verspeisen. Nun kommt es aber so, daß der Fisch untermaßig ist, was der Angler "nicht steuern" konnte ( Sozialadäquanz ) . Der Angler konnte seinen grundsätzlichen Straftatserfolg, nämlich das Zurücksetzen nicht steuern. Das meinen Juristen mit "sozialadäquatem Verhalten". Der Staatsanwalt muß also davon ausgegangen sein, bzw. ermittelt haben, daß die maßigen Fische entnommen wurden und zwar alle und die untermaßigen wieder zurückgesetzt wurden nach Bundesgesetz. Mehr ist da nicht passiert meine ich.

Mit sozialadäquatem Verhalten ist aber eindeutig kein "freundlicher, bzw. schonender Umgang mit den Fischen, ob nun maßig oder nicht, gemeint. Sozialadäquanz ist das schöne Ergebnis einer nach streng juristischen Prüfungsschritten ermittelte Abfolge von steuerbaren oder nicht steuerbaren Handlungen/Geschehnissen für den Beschuldigten. Insbesondere ist die Feststellung einer Sozialadäquanz durch eine Staatsanwaltschaft absolut frei von Sympathien oder Antipathien, Wohlwollen oder Abgunst.

Der Staatsanwalt hat also lediglich nüchtern festgestellt, daß der Straftatserfolg, der durch den Angler herbeigeführt wurde, durch denselben nicht steuerbar für ihn gewesen ist und somit keine Straftat vorliegt. Es handelt sich also nicht um einen beurteilungsmäßigen "Ausnahmefall" sondern um eine regelgerechte Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach aktueller Gesetzeslage.

von Onetz.de weiter ausgeführt :
weil der große Rest "auf sozialadäquate Weise" wieder ins Wasser zurückkehren konnte, ließ die Staatsanwaltschaft Weiden die Fischer wieder vom Haken.

Richtig hätte es heißen müssen : weil der große Rest "wegen" Sozialadäquanz wieder ins Wasser zurückgesetz werden mußte ( Mindestmaß) lag keine Straftat vor...

Also wenn ich der Staatsanwalt gewesen wäre, ich hätte ( auch ) gefragt : Haben Sie Fische gefangen zum Verzehr ?

Antwort : Ja !

Und die Untermassigen haben Sie zurückgesetzt ?

Antwort : Ja !

Ergebnis also : Man kann "unterstellen" ( so ja auch das Zitat des Staatsanwaltes ) daß sich die Angler konform nach den Regeln des Angelns verhalten haben :)

Und so hat eben doch ein Staatsanwalt die Möglichkeit seine Sichtweise umzusetzen und das Verfahren legitim einzustellen.

Was in diesem Fall ja noch erfreulicher wäre. Auf jeden Fall hat der Staatsanwalt zu 200 Prozent gewußt, worum es geht, wie die eindeutige rechtliche Situation ist und was man machen kann :)....wenn man denn möchte. ;)


Gruß Muckimors
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Es muß ja so gewesen sein, daß der Staatsanwalt aufgrund "hinreichenden" Tatverdachts erstmal ein Ermittlungsverfahen in Gang gebracht hat.
Er MUSS zuerst mal ermitteln, da Tierschutzdelikte Offizialdelikte sind.

Und jetzt kommt das "juristische Aber" an der Sache. Der Angler hat geangelt in der Absicht, einen Fisch zu fangen und ihn zu verspeisen. Nun kommt es aber so, daß der Fisch untermaßig ist, was der Angler "nicht steuern" konnte ( Sozialadäquanz ) .
Da ist "Sozialadäquanz" im Strafrecht meines Wissens (KEIN Jurist) nicht richtig interpretiert von Dir.

Denn das bedeutet in meinen Augen eben gerade NICHT untermaßiger Fisch zurückgesetzt (eh rechtmäßig), sondern eben maßige, nicht zu verwertende (aus welchen Gründen auch immer) zurückgesetzt..

Denn das zurücksetzen maßiger Fische hat zwar die Merkmale (in Bayern) eines gesetzlichen Straftatbestandes/OWI, ist aber in Augen dieser Staatsanwaltschaft nicht so gravierend bzw. ist eben (noch) im gesellschaftlich geduldeten/ akzeptierten Rahmen (=Sozialadäquanz), dass da (in Augen dieser SA) kein tatbestandsmäßiges Handlungsunrecht vorliegen würde...

Hier hat sich der Staatsanwalt in meinen Augen zudem nur auf Punkt Tierschutz - wie von PETA angezeigt - eingelassen, und die OWI nach AFVIG §11 vollkommen aussen vor gelassen.

Und das ist schon bemerkenswert - nicht nur in Bayern...
 

Muckimors

Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Hallo,

das Strafrecht kennt meines Wissens zwei Auslegungen der Sozialadäquanz. Einmal die beschriebene streng nachprüfbare, durch nicht steuerbaren Geschehnisablauf und einmal die Sozialadäquanz die strafrelevantes Verhalten durch zeitliche Entwicklung aufhebt. Ich habe sehr lange darüber gegrübelt, welche von beiden der Staatsanwalt reklamiert. Stützen kann er seine Einstellung des Verfahrens nach seinen Ermittlungen mMn auch auf die erste, selbst wenn er die zweite meint und vorantreibt, sonst hätte er im Zitat nicht vom "Unterstellen" korrekten anglerischen Verhaltens" gesprochen im Sinne von fangen, messen, zurücksetzen.

Im Hinblick auf die Möglichkeit durch Peta in den nächsten Wochen hier noch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen zu können gegen die Einstellung des Verfahrens hat er sich meiner Lesart nach beide Türen offen gehalten.

Bin mal gespannt, ob Peta die Sache auf sich beruhen läßt.

Gruß Muckimors
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm

Bin mal gespannt, ob Peta die Sache auf sich beruhen läßt.
Eher nicht - da das Auswirkungen auf andere Staatsanwaltschaften haben könnte, so ein (fähiger) Anwalt das in andere (Ermittlungs)Verfahren einbringen würde und/oder von der SA so ein allgemein "gangbarer" Weg für schnelle Einstellung von Ermittlungsverfahren "gefunden" worden wäre.....
Und somit ein Teil des Geschäftsmodells von PETA einbrechen würde/könnte.

Bei der Sozialädaquanz bleibe ich - als Nichtjurist!! - dennoch bei meiner Betrachtung.

Da es ja heisst, dass"der große Rest der Fische" zurück gesetzt wurde (ne Ladung Weissfisch ohne Maß/Schonzeit dabei (in Bayern zu entnehmen laut AFVIG) wahrscheinlicher als viele (der GROßE Rest) untermaßige Karpfen/Forellen).

Dass (nur) ein Teil der Fische getötet wurde (TSG, NICHT AFVIG in der SA-Beurteilung) reichte der SA dann als vernünftiger Grund (im Gegensatz zum von PETA immer wieder vorgebrachten (und nachgewiesen falschen Argument, >> Hege) ALLEINE der Nahrungserwerb würde als sinnvoller Grund zum Angeln gesehen (1. nicht zum Angeln, sondern nur zum töten, 2. ist da ein einziger Kommentar der das punktuell so sieht, es gibt dazu x andere Veröffentlichungen))..

Meine Vermutung (!!nicht Wissen) ist, dass die SA in Bayern sich hier ein Instrument schaffen wollen, um schneller von PETA angestrengte Ermittlungsverfahren einstellen können.

WENN ein richtiger Verstoss gegen das TSG in Augen der SA vorliegt (z. B. der Angler, der Aale über Nacht hälterte und am nächsten Morgen wieder frei liess) wird auch zu Ende ermittelt (auch wenn das Verfahren dann vor Gericht gegen Zahlung eines kleinen Betrages eingestellt wurde)..

Wir werden sehen, beobachten und berichten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben