Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag November
http://www.onetz.de/reuth-bei-erbendorf/vermischtes/angler-vom-haken-d1706177.html
Eine interessante Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens - wegen der Anzeige der spendensammelnden Tierrechtsorganisation PETA wegen des Schnupperangelns des Angelsportvereines Reuth bei Erbendorf - lieferte die Staatsanwaltschaft Weiden laut Artikel bei Onetz.de.
Da wird Oberstaatsanwalt Rainer Lehner zitiert:
"Wir haben keine Straftat feststellen können. Man kann den Beteiligten unterstellen, dass sie sich den Regeln des Angelsports konform verhalten haben. Es wurden Fische gefangen, vermessen und wieder eingesetzt. Es gibt keinen Hinweis auf Tierquälerei."
Ich finde diese Darstellung der Staatsanwaltschaft im Lichte der gerade stattfindenden Diskussion um eine Lockerung des Abknüppelgebotes nach §11 AFVIG durchaus bemerkenswert.
Auch, wie das von Onetz.de weiter ausgeführt wird, ist bemerkenswert:
Es seien zwar nicht alle (wie PETA das will) der "schuppigen Tiere" in der Pfanne gelandet, aber - hier wieder das Zitat:
weil der große Rest "auf sozialadäquate Weise" wieder ins Wasser zurückkehren konnte, ließ die Staatsanwaltschaft Weiden die Fischer wieder vom Haken.
Da scheint die Staatsanwaltschaft doch weit näher sowohl an der Realität, am Bürger, am Angler, an Kindern zu sein, als dies den bayerischen Ministerien, Behörden und vor allem auch dem bayerischen Landesfischereiverband wohl je möglich sein wird.
Da capo - solche anglerfreundlichen Nachrichten hören wir gerne mehr!
Vor allem wenn man sieht, wie bisher sich auch der Verband zum Thema stellte - (von Ex-Präsi Braun bis zu Wallerangler Klaus Augenthaler)
Thomas Finkbeiner
Weitere Links und Infos zum Thema:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=317425
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=308128
Angler vom Haken - Zurücksetzen auch in Bayern nicht so schlimm
Quelle:http://www.onetz.de/reuth-bei-erbendorf/vermischtes/angler-vom-haken-d1706177.html
Eine interessante Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens - wegen der Anzeige der spendensammelnden Tierrechtsorganisation PETA wegen des Schnupperangelns des Angelsportvereines Reuth bei Erbendorf - lieferte die Staatsanwaltschaft Weiden laut Artikel bei Onetz.de.
Da wird Oberstaatsanwalt Rainer Lehner zitiert:
"Wir haben keine Straftat feststellen können. Man kann den Beteiligten unterstellen, dass sie sich den Regeln des Angelsports konform verhalten haben. Es wurden Fische gefangen, vermessen und wieder eingesetzt. Es gibt keinen Hinweis auf Tierquälerei."
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Ich finde diese Darstellung der Staatsanwaltschaft im Lichte der gerade stattfindenden Diskussion um eine Lockerung des Abknüppelgebotes nach §11 AFVIG durchaus bemerkenswert.
Auch, wie das von Onetz.de weiter ausgeführt wird, ist bemerkenswert:
Es seien zwar nicht alle (wie PETA das will) der "schuppigen Tiere" in der Pfanne gelandet, aber - hier wieder das Zitat:
weil der große Rest "auf sozialadäquate Weise" wieder ins Wasser zurückkehren konnte, ließ die Staatsanwaltschaft Weiden die Fischer wieder vom Haken.
Da scheint die Staatsanwaltschaft doch weit näher sowohl an der Realität, am Bürger, am Angler, an Kindern zu sein, als dies den bayerischen Ministerien, Behörden und vor allem auch dem bayerischen Landesfischereiverband wohl je möglich sein wird.
Da capo - solche anglerfreundlichen Nachrichten hören wir gerne mehr!
Vor allem wenn man sieht, wie bisher sich auch der Verband zum Thema stellte - (von Ex-Präsi Braun bis zu Wallerangler Klaus Augenthaler)
Thomas Finkbeiner
Weitere Links und Infos zum Thema:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=317425
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=308128
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