Newsmeldung
Weil ein Internetanbieter einem Angler ein falsches Messer schickte, musste er sich vor Gericht verantworten.
Vorsicht bei der Messerwahl. Nicht alle Modelle sind legal und eignen sich fürs Angeln (Beispielfoto)
Die Angelausrüstung, die er sich im Internet besorgte, bescherte einem Königsdorfer Angler nun Ärger mit der Justiz. Die Sendung, beinhaltete ein verbotendes Springmesser – wie die Zollbehörde bei einer Prüfung feststellte. Der 59-Jährige musste sich daraufhin wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.
Verfahren eingestellt
Der Angeklagte beteuerte, dass Messer nie gesehen zu haben und bestritt auch, die Waffe überhaupt bestellt zu haben. Zu dem Angel-Set, welches er bei einem ausländischen Versandhandel bestellte, habe ein sogenanntes finnisches Messer zum Ausnehmen der Fische gehört. Das Angelset habe er erhalten, das Messer jedoch fehlte. Per E-Mail sei ihm vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass das Messer vergriffen sei und ihm ein Ersatz geschickt werde. Der Angeklagte wusste allerdings nicht, was als Ersatz geliefert werden sollte und konnte dies glaubhaft beweisen. Richter und Staatsanwalt glaubten ihm und stellten das Verfahren ohne Auflagen ein.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/wolfr...ingt-angler-vor-das-amtsgericht-90965682.html
Weil ein Internetanbieter einem Angler ein falsches Messer schickte, musste er sich vor Gericht verantworten.
Vorsicht bei der Messerwahl. Nicht alle Modelle sind legal und eignen sich fürs Angeln (Beispielfoto)
Die Angelausrüstung, die er sich im Internet besorgte, bescherte einem Königsdorfer Angler nun Ärger mit der Justiz. Die Sendung, beinhaltete ein verbotendes Springmesser – wie die Zollbehörde bei einer Prüfung feststellte. Der 59-Jährige musste sich daraufhin wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.
Verfahren eingestellt
Der Angeklagte beteuerte, dass Messer nie gesehen zu haben und bestritt auch, die Waffe überhaupt bestellt zu haben. Zu dem Angel-Set, welches er bei einem ausländischen Versandhandel bestellte, habe ein sogenanntes finnisches Messer zum Ausnehmen der Fische gehört. Das Angelset habe er erhalten, das Messer jedoch fehlte. Per E-Mail sei ihm vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass das Messer vergriffen sei und ihm ein Ersatz geschickt werde. Der Angeklagte wusste allerdings nicht, was als Ersatz geliefert werden sollte und konnte dies glaubhaft beweisen. Richter und Staatsanwalt glaubten ihm und stellten das Verfahren ohne Auflagen ein.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/wolfr...ingt-angler-vor-das-amtsgericht-90965682.html
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