Angler wegen verbotenem Messer vor Gericht

Newsmeldung

Weil ein Internetanbieter einem Angler ein falsches Messer schickte, musste er sich vor Gericht verantworten.

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Vorsicht bei der Messerwahl. Nicht alle Modelle sind legal und eignen sich fürs Angeln (Beispielfoto)

Die Angelausrüstung, die er sich im Internet besorgte, bescherte einem Königsdorfer Angler nun Ärger mit der Justiz. Die Sendung, beinhaltete ein verbotendes Springmesser – wie die Zollbehörde bei einer Prüfung feststellte. Der 59-Jährige musste sich daraufhin wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.

Verfahren eingestellt
Der Angeklagte beteuerte, dass Messer nie gesehen zu haben und bestritt auch, die Waffe überhaupt bestellt zu haben. Zu dem Angel-Set, welches er bei einem ausländischen Versandhandel bestellte, habe ein sogenanntes finnisches Messer zum Ausnehmen der Fische gehört. Das Angelset habe er erhalten, das Messer jedoch fehlte. Per E-Mail sei ihm vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass das Messer vergriffen sei und ihm ein Ersatz geschickt werde. Der Angeklagte wusste allerdings nicht, was als Ersatz geliefert werden sollte und konnte dies glaubhaft beweisen. Richter und Staatsanwalt glaubten ihm und stellten das Verfahren ohne Auflagen ein.




Quelle: https://www.merkur.de/lokales/wolfr...ingt-angler-vor-das-amtsgericht-90965682.html
 
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Spyderco UK Penknife kaufen. Das ist völlig Legal und aufgeklappt geht das auch nicht so schnell zu. Wurde extra für die Engläänder entwickelt die haben ja noch schlimmere Gesetze wie wir :)

Vielen Dank für diesen Tipp. thumbsup

Dieses Messer hatte ich mir bereits angeschaut, mir liegen solche entschärften "Das gestehen wir euch zu." Varianten allerdings nicht so. Schade, ansonsten finde ich die Messer von Spyderco nämlich schon sehr ansprechend. Nur um mir damit zu Hause Tomaten auf's Brot zu schneiden sind sie mir allerdings etwas zu teuer bzw. auch zu schade.

Für mich sind Friction Folder, bei (noch) legal zu führenden nicht feststellbaren Einhandmessern, daher noch immer die bessere Wahl, da auf jeden Fall ein Original und keine kastrierte "Du darfst." Variante. Mit der entsprechenden Sorgfalt bei der Verwendung finde ich diese Art von Klingensicherung sogar sicherer, als etwa einen viel zu lockeren Slipjoint-Verschluss. Beim UK Penknife von Spyderco bewahren einen zwar Zeigefinger und Daumen vor einem unkontrollierten Zuklappen der Klinge aber bei einem Friction Folder, mit gutem Längen- und Kräfteverhältnis zwischen Klingenlänge und Länge des Ausklapp- bzw. Sicherungsfortsatzes, habe ich gefühlt doch mehr Kontrolle bei der Handhabung des Messers.

Von Spyderco gab es übrigens auch einmal einen Friction Folder, leider ist das Modell heute aber bereits vergriffen oder falls doch zu finden arg teuer.
https://www.knivesandtools.de/de/pt/-spyderco-friction-folder-c167gp-filip-de-leeuw-design.htm
 
Mal ne blöde Frage...
Unter was läuft eigentlich ein Leatherman? Das kann ich ja auch mit einer Hand aufklappen und es verriegelt. Da ist ja aber auch genug anderes Werkzeug dran. Wäre es auch verboten das am Gürtel zu tragen? Wenn man es streng sieht bestimmt, oder?
Auf dem Bau hat das ja fast jeder dabei und ich beim Angeln auch. Muss ich jetzt ins Gefängnis?
 
Wie sieht es denn mit Macheten aus , könnte ich gut gebrauchen um meine Angelstellen freizuhalten , Schifhalme stehen teilweise im Wasser mit der Hand kommt mann da nicht ran , Sichel ist auch zu kurz , Machete wäre ideal aber wohl sicher nicht erlaubt
 
@ ollidi , nö nicht ins Gefängnis - meinem Bekannten wurde sein Multitool von der Polizei
eingezogen , als Haustechniker hatte er immer an seinem Gürtel seiner Arbeitshose .
zum Thema möchte ich mich eigentlich nicht äußern , trotz Meinungs - und Redefreiheit
gibt es auch Wortgefüge die srafrechtlich verfolgt werden und da ich sie nicht alle kenne ....
ich hoffe - das ich kotzen könnte - nicht dazu gehört .
 
Machete ist verboten aber Kettensäge würde gehen
Machete ist erlaubt ! Zumindest beim Angeln... Ob man die beim Einkaufen aufm Rücken mit sich rumtragen darf ist aber zu bezweifeln :D
Die Chancen von der Polizei durchsucht zu werden sind hier wo ich lebe schon Recht gering wenn man sich nicht wie ein Assi benimmt gehen die Chancen gegen 0 deshalb hab ich mein Spyderco paramilitary immer mit dabei...

Für mich ist das auch ein Thema,da reg ich mich extrem drüber auf...
 
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Mal ne blöde Frage...
Unter was läuft eigentlich ein Leatherman? Das kann ich ja auch mit einer Hand aufklappen und es verriegelt. Da ist ja aber auch genug anderes Werkzeug dran. Wäre es auch verboten das am Gürtel zu tragen? Wenn man es streng sieht bestimmt, oder?
Auf dem Bau hat das ja fast jeder dabei und ich beim Angeln auch. Muss ich jetzt ins Gefängnis?

Der Leatherman gilt als Einhandmesser und ist verboten.

Nach meinem Verständnis gibt es rechtlich zwischen dem Besitz eines Springmessers und eines Einhandmessers einen großen Unterschied:
Der Besitz eines Springmessers ist eine Straftat (sogar das Reparieren) und kann theoretisch mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Besitz eines Einhandmessers ist hingegen erlaubt, nicht aber das Mitführen in der Öffentlichkeit, wozu auch das Angeln gilt. Hier handelt es sich aber "nur" um eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 € Strafe.

Alles gaga, aber alles nix z.B. im Vergleich zu Dänemark. Da wird es schnell sehr teuer. Haben Kollegen von mir bereits erlebt. Die waren nicht mal Angler, sondern mit dem Camper unterwegs: https://sweforum.schwedenstube.de/viewtopic.php?t=31273
 
Sämtliche Taschenmesser, die sich irgendwie mit einer Hand öffnen lassen und eine feststellbare Klinge aufweisen, unterliegen einem Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Dazu zählen im Zweifel auch feststellbare Zweihandmesser, wenn der Polizeibeamte oder Richter nachweisen kann, dass man die Klinge auch einhändig öffnen kann. Bei entschärften Einhandmessern, an denen etwa die Öffnungshilfe entfernt wurde, sieht es genauso aus. Da viele Zweihandmesser aber ja über einen herkömmlichen Slipjoint-Verschluss verfügen, die Klinge also lediglich über eine starke Rückenfeder offen gehalten wird, bin ich mir nicht sicher inwieweit dass bereits als feststell- bzw. arretierbar zählt? Im Grunde rastet da ja kein Mechanismus ein und stellt die Klinge damit fest.

Leatherman-Messer bzw. Multitools, sofern sie tatsächlich einhändig zu öffnen sind und auch die Klinge arretiert, fallen demnach ebenso unter das Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Auch Rettungsmesser, etwa zum Durchschneiden eines Autogurtes oder zum Einschlagen einer Autoscheibe dürfen nur Polizisten und etwa Feuerwehrleute bei sich führen, sofern diese einhändig zu öffnen sind und deren Klingen arretierbar sind.

Ich schätze selbst die Füchse unter uns können mit so etwas im Handschuhfach des Autos, bei einer Polizeikontrolle, im Zweifel wohl trotzdem auf den Sack bekommen. Weil diese gefährliche Waffe dort im Grunde griffbereit herumliegt. Ein verschlossenes Behältnis müsste es sein. Am besten wohl noch in der Nähe vom Verbandskasten verstaut, irgendwo hinten im Kofferraum. Damit man im Notfall auch schnell den klemmenden Gurt seines brennenden Autos zerschneiden kann.

Bei diesen 08/15 Teppichmessern sieht es ähnlich aus, die Klinge lässt sich einhändig aus dem Griff schieben und zumindest bei den besseren Modellen, etwa bei Stanley, arretiert sie auch. Auf dem Firmengelände, also z.B. im Lager oder der Warenannahme, darf man sie bei sich führen. Außerhalb sicherlich nur in einem verschlossen Behältnis aber bestimmt nicht etwa im Handwerkergeschirr an der Hose.

Dieser Zusatz des begründeten Führens in der Öffentlichkeit ist glaube ich mit Absicht so schwammig gehalten. Ich denke im Zweifel zählt nicht einmal eine große Baustelle dazu, auch wenn alle Handwerker das Cuttermesser dort natürlich griffbereit bei sich führen. Beim Angeln wird es ähnlich aussehen. Etwa ein angepisst...r Kontrolleur braucht so ein Messer nur irgendwo zu sehen, ruft die Schnittlauchbrüdern und schon ist man das Messer los und bekommt dafür im Gegenzug Post von Vater Staat.

Bezüglich Macheten, da hat man tatsächlich wohl lieber eine Kettensäge dabei. Damit wäre man zumindest auf der sicheren Seite, so bekloppt das auch sein mag. Eine Machete, also ein feststehendes Messer, hat in der Regel eine Klingenlänge von über 12 Zentimetern und darf damit in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Sicherlich gibt es auch da irgendwo Ausnahmen aber wirklich sicher kann sich damit wohl etwa nur ein nachgewiesener Waldarbeiter fühlen. Lediglich zm Angeln ist es sicherlich nicht okay, zumindest nicht wenn sich ein Kläger und somit auch Richter findet.

Auch ein Jäger von Niederwild sollte sich wohl lieber nicht mit einem Hirschfänger oder einer Saufeder draußen erwischen lassen. Obwohl bei Jägern ja eine begründete Ausnahme des Führens von solchen großen Messern besteht, gilt diese in dem Fall sicherlich nicht.
 
Was heißt eigentlich in der Öffentlichkeit führen? Tatsächlich nur unterwegs und unter Menschen? Ist mein Angelplatz, auch wenn er vielleicht irgendwo am Ars...h der Heide liegt, nicht zumindest auch öffentlicher Raum? Ich denke schon.

Bei Anglern besteht, soweit ich weiß, leider keine begründete Ausnahme, für das Führen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge. Brauchtum gehört wohl jedenfalls nicht dazu, das ist klar.
 
Bezüglich Macheten, da hat man tatsächlich wohl lieber eine Kettensäge dabei. Damit wäre man zumindest auf der sicheren Seite, so bekloppt das auch sein mag. Eine Machete, also ein feststehendes Messer, hat in der Regel eine Klingenlänge von über 12 Zentimetern und darf damit in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Sicherlich gibt es auch da irgendwo Ausnahmen aber wirklich sicher kann sich damit wohl etwa nur ein nachgewiesener Waldarbeiter fühlen. Lediglich zm Angeln ist es sicherlich nicht okay, zumindest nicht wenn sich ein Kläger und somit auch Richter findet.
meine liegt die ganze zeit von Frühling bis früh Herbst im Kofferraum.
 
Bei Anglern besteht, soweit ich weiß, leider keine begründete Ausnahme, für das Führen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge.
Doch, soweit ich weiß, gibt es da schon Freisprüche... Hat aber nix zu heißen - Stress kannste trotzdem bekommen.
Ich habe letztens eine irre Story gehört:
Ein Erstherlfer (nicht beruflich) musste sich vor Gericht verantworten, nachdem er bei einem Unfall den Verunglückten mit einem Einhandmesser (Gurt durchgeschnitten) befreit hat... (ich kann es nicht mehr mit Sicherheit sagen, aber es kam, glaube ich, nicht zu einem Freispruch)
Also ganz ehrlich - manchmal treibt es schon komische Blüten...
 
Doch, soweit ich weiß, gibt es da schon Freisprüche... Hat aber nix zu heißen - Stress kannste trotzdem bekommen.
Ich habe letztens eine irre Story gehört:
Ein Erstherlfer (nicht beruflich) musste sich vor Gericht verantworten, nachdem er bei einem Unfall den Verunglückten mit einem Einhandmesser (Gurt durchgeschnitten) befreit hat... (ich kann es nicht mehr mit Sicherheit sagen, aber es kam, glaube ich, nicht zu einem Freispruch)
Also ganz ehrlich - manchmal treibt es schon komische Blüten...

Genau das ist auch das Problem, denke ich. Nichts genaues weiß man nicht und die Leute sind im Unklaren. Meiner Ansicht nach wird das auch mit Absicht vom Gesetzgeber so gemacht. In der Hoffnung durch diese Verunsicherung die Leute dazu zu bewegen, sich gar nicht erst ein solches Messer einzustecken. Außerdem hat der Staat dadurch im Zweifel weiterhin alle Trümpfe in der Hand.

Die Story mit dem Ersthelfer, wenn sie sich denn tatsächlich so zugetragen hat, ist natürlich ein Hammer.
 
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