Wenn ich das lese brauchen wir Angler uns nicht wundern. Geht es um wirtschaftliche Belange, darf alles gemacht werden. Geht es um unsere "minderen Weinigkeiten", ist auch klar, warum wir den ganzen Sch..... ertragen müssen.
Wenn ich die Ausnahmen lese, ist das Naturschutzgebiet im Fehmarnbelt, nix weiter als der größte Unsinn.
Vielleicht bin ich doof. Ich werde mir mal ein Brett holen und mir das 3mal auf den Kopf dreschen. Vielleicht verstehe ich es dann. Und wenn nicht, werde ich die Prozedur mit dem Brett wiederholen.
§ 5 Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen
§ 5 wird in
2 Vorschriften zitiert
(1) Projekte
1. zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind,
2. zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen,
3. zur Errichtung und zum Betrieb von Rohrleitungen,
4. zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln oder
5. zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung gemäß dem Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. 2009 II S. 799, 800)