Anglerdemo- Aktuelles

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RuhrfischerPG

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Touche'.. [emoji106]

Mal schauen, was da retour kommt.

Ich tippe auf ein wahres Feuerwerk an weiteren Nebelkerzen.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
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Da bin ich ja mal gespannt, ob da was "ehrliches und unpolemisches" zurückkommt.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Wir haben versprochen Euch immer aktuell über unserer Spendenaktion zu informieren. Der aktuelle Stand beträgt 6.522,20 Euro! Somit sind wir auf einem guten Weg, die für die Klage benötigten 10.000.- Euro zu erreichent! Vielen Dank an alle Spender, ja vielen Dank an alle Angler!

Aber Ihr seht auch- ja, es fehlen noch 3.500.- Euro. Also nicht nachlassen, jeder Euro hilft! Bei 180.000 Meeresanglern in Deutschlans sollten 10.000.- Euro doch kein Problem darstellen, oder? Die Politik baut darauf, dass wir das nicht schaffen und das Geld für die Klage nicht zusammen bekommen. Wollen wir denen das zeigen?

Entweder per PayPal mit einem Klick

www.paypal.me/LarsWernicke

oder per Überweisung auf unser Konto:

WiSH e.V. , Verwendungszweck: "Klage Angelverbot", Volksbank Ostholstein Nord eG
IBAN DE37 2139 0008 0000 9082 15
 

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Anglerdemo

Well-Known Member
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Sehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck,

Bezug nehmend auf Ihre Rede im Landtag vom 13. Oktober 2017 zum Angelverbot im Fehmarnbelt.

Mit Verwunderung haben wir Ihre Äußerungen zur Kenntnis genommen. Wir können Ihre Argumentation nicht im Geringsten nachvollziehen, u.a. weil Sie im Februar 2016 noch mit Ihrer Aussage „beim Angelverbot schießt der Bund echt über das Ziel hinaus“ Verständnis für die Kapitäne der Hochseeangelschiffe und dem Angeltourismus geäußert haben und in den Natura 2000-Gebieten der Schleswig-Holsteinischen Küstengewässern Schleswig-Holstein auf Verbote verzichten und dort auf freiwillige Vereinbarungen setzen wollten.

Beginnen wir mit dem Anfang Ihrer Rede.

Sie haben angeführt, dass es einen Konflikt zwischen Fischern und Anglern gebe. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass sich die Fischer bereits im April 2017 solidarisch mit uns Anglern im Kampf gegen das Angelverbot gezeigt haben. Im Juni 2017 hat der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes. Holger Ortel, dieses noch einmal öffentlich in Heiligenhafen untermauert. Zudem wurde unser Bootskonvoi im Rahmen der Anglerdemo 2.0 nicht nur von Fischereifahrzeugen unterstützt, sondern auch noch durch die Geschäftsführer der örtlichen Fischereigenossenschaften. Insofern weisen wir Ihre Aussage zu einem Konflikt zwischen Fischern und Anglern in diesem Fall zurück!

Das Sie Ihre Aussagen noch mit dem Verteilungskampf zwischen Fischern und Anglern um den Dorsch – der sich Ihrer Meinung nach in einem erbärmlichen Zustand befindet – versuchen zu unterstreichen, ist unpassend, da Fangmengen und der Dorschbestand nicht mit dem Angelverbot im Zusammenhang stehen. Da die Entscheidungskompetenz über Managementmaßnahmen der Meeres-Freizeitfischerei bei Unterschreitung der Referenzwerte formal von den den europäischen Mitgliedsstaaten an die Kommission (besser den Ministerrat) übertragen wird, sind wir beim Westdorsch bereits in der Situation, dass die Freizeitfischerei Teil des Fischereimanagements der Ostsee ist und somit keiner weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen bedarf. Somit ist die Argumentation Dorschschutz im Zusammenhang mit der NSGFmbV nicht zulässig. Daraus wird zudem deutlich, dass entgegen Ihrer Aussage die Regulierung der Freizeitfischerei nicht durch den Bund mangels Zuständigkeit stattgefunden hat, sondern durch eine EU Verordnung eingeschränkt wurde. Im Übrigen erholt sich der Dorsch laut ICES in Kopenhagen deutlich schneller als erwartet. Der Bestand wird sich voraussichtlich bereits 2018, spätestens 2019 innerhalb der sicheren Bestandsgrenzen befinden.

Können Sie uns Ihre Behauptung, dass die „Kutterangelei“ ein Drittel bis zur Hälfte der gesamten Küstenfischerei in der Ostsee ausmacht mit einer Quelle belegen?

Auch kommen die Minderfänge der Angler nicht den Beständen zu Gute, sondern das Baglimit wurde laut Wissenschaft und Politik aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit eingeführt, d.h. eine Umverteilung von der Freizeitfischerei auf die Quoten der – zumeist dänischen – kommerziellen Fischerei.

Des Weiteren führen Sie an, dass der Schutz der verbliebenen 23% Angelverbotszone notwendig sei, da es sich dort speziell um die Riffe handelt, in denen die Rückzugsgebiete der Fische liegen. Sind das Fische, die ausschließlich von Anglern gefangen werden oder warum ist die kommerzielle Fischerei in dieser Zone weiterhin erlaubt?

Der Leiter des Thünen-Institut für Ostseefischerei Herr Dr. Zimmermann hat vor Kurzen gegenüber den Lübecker Nachrichten deutlich gemacht, dass ein Verbot der Freizeitfischerei aus seiner fachlichen Sicht nicht zielführend ist. Wodurch belegen Sie Ihre Aussage?

Auch sind Schutzgebiete als Fischereimanagement-Instrumente nicht nützlich, wenn sie nicht sehr groß sind und der fischereiliche Aufwand proportional zur geschlossenen Fläche reduziert wird.
Dorsche sind außerhalb der Laichzeit außerdem sehr mobil, wandern also durch Schutzgebiete schnell durch. Insgesamt erscheint die westliche Ostsee einfach zu klein, um hier Nullnutzungszonen mit dem Ziel der Forderung des Fischereimanagements einzurichten. Andere Managementansätze sind hier sinnvoller. Das betrifft jedoch nicht die Freizeitfischerei, sondern die Fischerei insgesamt!

2016 haben Sie in einem Interview gesagt, dass „ein Verbot nicht gerechtfertigt sei, da Köder und Fanggeräte der Angelfischerei den Meeresboden kaum berühren. Davon geht keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele von Lebensraumtypen aus.“

Daraus resultieren für uns folgende Fragen:

1.Auf welchen neuen wissenschaftlichen Fakten beruht Ihre geänderte Sichtweise?
2.Können Sie uns sagen, in welcher Weise die Schutzgüter im Fehmarnbelt durch Angler gefährdet werden?
3.Bitte nennen Sie uns die Störfaktoren - in abnehmender Reihenfolge - die die Schutzgüter im Fehmarnbelt gefährden?
4.Verlangt die EU explizit die Ausweisung von Naturschutzgebiet zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete oder wären auch anderen Maßnahmen geeignet um die Anforderungen der EU zu erfüllen?
5.Kann Deutschland durch die neue Verordnung „NSGFmbV“ ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden?
6.Wäre es möglich gewesen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ohne ein Angelverbot im Fehmarnbelt zu verhindern?
7.Müssen wir durch die beschlossene „Strategie zur Erhaltung der Biodiversität“ weitere Angelverbote in Schleswig- Holstein befürchten?
8.Haben Sie sich darüber informiert, wo sich die Fanggründe der schleswig-holsteinischen Fischer und Angler befinden? Wenn ja, mit wem haben Sie gesprochen?
9.Können Sie uns neue wissenschaftliche und zugleich haltbare Nachweise liefern, die ein Angelverbot im Fehmarnbelt begründen? Die bisherigen Begründungen haben wir ja bereits mehrfach wissenschaftlich widerlegt.

Wir möchten Sie bitten, unsere Fragen bis zum 01.November 2017 zu beantworten. Gerne möchten wir unsere Fragen und Ihre Antworten veröffentlichen.

Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Lars Wernicke
Initiative Anglerdemo

 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

ERSTKLASSIG!!

Wieder macht ANGLERDEMO die Arbeit, für die organisierte Sport- und Angelfischer eigentlich ihre versagenden Naturschutzverbände DAFV, DMV, LSFV-SH und LAV-MeckPomm bezahlen..

Ich hoffe, ihr seid so anständig und bezahlt nicht nur die unfähigen Verbände, sondern spendet auch ANGLERDEMO für die Klage (zu der die Verbände ja auch nicht fähig waren!!):
Unterstützt uns im Kampf gegen die Angelverbote!
Konto: WiSH e.V. , Verwendungszweck: "Klage Angelverbot", Volksbank Ostholstein Nord eG
IBAN DE37 2139 0008 0000 9082 15
 

mirko.nbg

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Wenn ich das lese brauchen wir Angler uns nicht wundern. Geht es um wirtschaftliche Belange, darf alles gemacht werden. Geht es um unsere "minderen Weinigkeiten", ist auch klar, warum wir den ganzen Sch..... ertragen müssen.

Wenn ich die Ausnahmen lese, ist das Naturschutzgebiet im Fehmarnbelt, nix weiter als der größte Unsinn.
Vielleicht bin ich doof. Ich werde mir mal ein Brett holen und mir das 3mal auf den Kopf dreschen. Vielleicht verstehe ich es dann. Und wenn nicht, werde ich die Prozedur mit dem Brett wiederholen.


§ 5 Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen


§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert


(1) Projekte

1. zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind,

2. zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen,

3. zur Errichtung und zum Betrieb von Rohrleitungen,

4. zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln oder

5. zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung gemäß dem Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. 2009 II S. 799, 800)
 

Anglerdemo

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Wenn ich das lese brauchen wir Angler uns nicht wundern. Geht es um wirtschaftliche Belange, darf alles gemacht werden. Geht es um unsere "minderen Weinigkeiten", ist auch klar, warum wir den ganzen Sch..... ertragen müssen.

Wenn ich die Ausnahmen lese, ist das Naturschutzgebiet im Fehmarnbelt, nix weiter als der größte Unsinn.
Vielleicht bin ich doof. Ich werde mir mal ein Brett holen und mir das 3mal auf den Kopf dreschen. Vielleicht verstehe ich es dann. Und wenn nicht, werde ich die Prozedur mit dem Brett wiederholen.


§ 5 Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen


§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert


(1) Projekte

1. zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind,

2. zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen,

3. zur Errichtung und zum Betrieb von Rohrleitungen,

4. zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln oder

5. zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb einer Festen Fehmarnbeltquerung gemäß dem Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. 2009 II S. 799, 800)

Natürlich alles nur erlaubt, wenn sie nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Die feste Fehmarnbeltquerung ist demnach keine erhebliche Beeonträchtigung, lediglich mein 50g schwerer böser, böser Gummifisch!
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Geht es um wirtschaftliche Belange, darf alles gemacht werden.
Ganz so ist's ja nicht.
Der Anglertourismus geht auch in die Knie & das spielt sicherlich eine große Rolle, denn die Angler kommen auch, wenn die Badegäste längst am Ofen sitzen.

Diese Leute, die vom Tourismus leben, ihre familien, etc., sind letztendlich diejenigen vor Ort, für die die Landespolitiker primär da zu sein haben.

Aber dieser wirtschaftliche Kollaps wird in der Landtagsdebatte runtergespielt bis zum geht nicht mehr.

Es ist somit weniger ein Thema
Wirtschaft kontra Angler
sondern
ideologische Politik kontra Angler.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Aber dieser wirtschaftliche Kollaps wird in der Landtagsdebatte runtergespielt bis zum geht nicht mehr.

Und genau da bin ich mir nicht sicher! Wenn die eine Verordnung nicht verstehen, falsche Argumente anbringen- ja wie sollen die dann die Zusammenhänge verstehen und erst die Folgen einschätzen können?
 

mirko.nbg

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

§3 Lautet: Schutzzweck!

§5 Lautet: Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen!

Das ist doch kein Naturschutz. Wenn die Bauvorhaben lt §5 gemacht werden ist es ein starker Eingriff in das Ökosystem der Ostsee.

Somit ist das Gesetzt, welches den Namen Naturschutz trägt, nicht zutreffend!
Schon aus diesen Gründen lohnt sich die Klage. Ich gehe mal davon aus, das die Richter mehr Grips haben, als so mancher andere!!!|director:#q|licht
 

Ørret

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Die stellen die Vorordnung vielleicht nur deshalb nicht in Frage weil sie vom BMUB und sie automatisch denken, wenn's vom Ministerium kommt dann wird's wohl ne gute duchdachte Sache sein. Sie sollten vielleicht mal hinterfragen warum das BMUB vom NABU inoffiziell gesteuert wird und ob es schlau ist nen exNABU Präsi zum Staatssekretär zu machen ,der dann eventuell nicht neutral arbeitet.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Anglerdemo- Aktuelles

§3 Lautet: Schutzzweck!

§5 Lautet: Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen!

Das ist doch kein Naturschutz. Wenn die Bauvorhaben lt §5 gemacht werden ist es ein starker Eingriff in das Ökosystem der Ostsee.

Somit ist das Gesetzt, welches den Namen Naturschutz trägt, nicht zutreffend!
Schon aus diesen Gründen lohnt sich die Klage. Ich gehe mal davon aus, das die Richter mehr Grips haben, als so mancher andere!!!|director:#q|licht

Das Thema ist leider etwas komplizierter...
Im Übrigen kannst Du ganz entspannt davon ausgehen, dass im Bundesumweltministerium ne ganze Menge Leute unterwegs sind, die die hier relevante Rechtslage sehr genau kennen. Mit fehlendem Grips hat das garantiert nichts zu tun.
Was aber noch lange nicht heisst, dass sie im Ergebnis die richtige Entscheidung getroffen haben. Genau deshalb macht eine Klage Sinn. Nur die Argumentation wird weitaus subtiler sein (müssen)...
Lustig übrigens die Bemerkungen zu Herrn Flasbarth. Anglerfeind. Na klaro. Abgeschenkt. Aber als (vormaliger) Präsident nicht nur des Nabu, sondern ebenso des Bundesumweltamtes war er im höchsten Maße (mehr geht eigentlich nicht) qualifiziert, den Job als Staatssekretär im Bundesumweltministerium zu übernehmen. Ich würd mal sagen: Ein höchstkompetenter Gegner, was die Angelei betrifft. Man muss also (annähernd) ebenso gut aufgestellt sein, will man ne Chance haben. Grips gegen Grips...
 
Zuletzt bearbeitet:

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: Anglerdemo- Aktuelles

[Flabarth]. Man muss also (annähernd) ebenso gut aufgestellt sein, will man ne Chance haben. Grips gegen Grips...

Wenn ich mir die Verbände die in Frage kämen so ansehe komme ich zu folgendem Schluss:

WIR SIND VERLOREN!
 
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