Anglerdemo- Aktuelles

Fischer am Inn

Active Member
Hallo miteinander

Und so sagte dann eine ältere Dame "Wir können doch als Naturschutzverband nicht gegen das Angelverbot im Fehmarnbelt klagen, nicht gegen das BfN".

Objektiv betrachtet hat die ältere Dame mit der Aussage ja recht. Das Verbandsklagerecht lässt das nicht zu.

Die Frage ist nur was die "ältere Dame" so für Gedankengänge hat. Könnte extrem clever sein ... könnte ... ich befürchte allerdings ....


Servus
Fischer am Inn
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Hallo miteinander,

die Frage warum ich mich in dieser Frage so hineinsteigere?

Anglerdemo hat im Thread "maschinenlesbarer Verbandsausweis gesagt und in diesem Thread hier dann bekräftigt:

Das bezieht sich sicherlich auf die neuen Managementpläne zu den NSG in der AWZ vom 09.06.2020. Ihr nennt das "Stellungnahme", das BfN schreibt (Zitat) "„In Kooperation zwischen dem BfN und dem Thünen- Institut werden Dialoge mit Freizeitfischerei- und Anglerverbänden organisiert. Dabei wird an bestehende Kooperationen z.B. zwischen dem DAFV und dem BfN angeknüpft.“ Koopertion mit dem DAFV? Erklärt das eventuell, warum der DAFV keine Klage gegen die jetzigen Angelverbote in den AWZ eingereicht hat? Sollte es keine Kooperation geben, werdet Ihr sicherlich schon eine Richtigstellung beim BfN beantragt haben, oder? Zumindest ist das aktuell so noch in den Entwürfen vorhanden. PS: Kooperation bedeutet Zusammenarbeit, die Ergebnisse sind bekannt....

Das hat so den swing als ob die Kooperation des DAFV mit dem BfN etwas anrüchiges hätte. Dem ist aber nicht so. Die Kooperation "Fisch des Jahres" ist der ideale Türöffner für den DAFV um beim BfN in die Lobbyarbeit einzusteigen.

Ich will, dass der DAFV das macht. Denn dieser Bundesverband muss dringend besser werden, vor allem im Bereich Lobbyarbeit.

Servus
Fischer am Inn

Gesagt? Zitiert aus den Managementplänen habe ich... Und ja, für mich als Angler hat es etwas anrüchiges, denn es ist mehr als zweifelhaft und einen Nutzen für Angler kann ich aus der Kooperation nicht erkennen. Die Dialoge haben wir vor 2017 mit dem BfN geführt, Ergebnis ist eine Klage und neue Managementpläne mit weiteren Beschränkungen für Angler. Also hat diese von Dir so gelobte Kooperation bzw. Lobbyarbeit zwischen DAFV und BfN zumindest bezüglich der Angelverbote in den AWZ seit 2017 keinen messbaren Erfolg gebracht. Wir Angler werden immer noch bei verschiedenen Störwirkungen (u.a. Einfluss auf Riffe) mit der Schleppnetzfischerei auf eine Stufe gestellt. Reden die in ihrer Kooperation aneinander vorbei? Hätte man in einer Kooperation (hat für mich etwas mit Partnerschaft zu tun!) nicht vor der Veröffentlichung miteinander sprechen müssen? Oder haben die gar miteinander gesprochen und die neuen Pläne sind nur das Ergebnis dieser Kooperation oder meinetwegen auch Lobbyarbeit?
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Objektiv betrachtet hat die ältere Dame mit der Aussage ja recht. Das Verbandsklagerecht lässt das nicht zu.

Man hat jedoch als Verband die gleichen Rechte wie eine Einzelperson ...

Zudem hätte beim Angelverbot im Fehmarnbelt das Verbandsklagerecht nach meinen Informationen gezogen, denn letztendlich hat man den Gedanken wohl intern durchgespielt und dann kam die ältere Dame. und zog die rote Karte aus dem roten Handtäschchen...
 

doebelfaenger

Active Member
Irgendwann, wenn auch am letzten Binnengewässer in Deutschland ein Angelverbot erlassen ist - Meeresangeln gibt es dann schon lange nicht mehr-, wird @Fischer am Inn noch sagen: "Ich sehe deutlich eine Entwicklung" und "Die Richtung stimmt".

@Grünknochen hat da schon Recht: Geschwurbel ohne Ende, selbstverliebt dazu. Und so eine von der Öffentlichkeit völlig unbeachtete Aktion wie "Fisch des Jahres" wiederholt als "idealen Türöffner" zu bezeichnen, um bald das BfN auf die Seite der Angler zu ziehen, zeigt vor allem eins: Du hast keine Ahnung.

Aber das ist egal, hier geht`s um die @Anglerdemo . Ich drücke Lars alle Daumen, dass die Klage am Ende erfolgreich ist. Jeder weitere Rückschlag, jede weitere Einschränkung, jedes weitere Angelverbot trifft nicht nur die Jungs an der Küste, sondern alle Angler. Aber das scheinen hier einige nicht zu begreifen.

Viele Grüße,
-df
 

Anglerdemo

Well-Known Member
EILMELDUNG: Nachhaltige Fischerei: Kommission legt Vorschläge für Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2021 vor

Demnach sollen die Fangquoten für Hering im Rigaischen Meerbusen und Lachs im Hauptbecken der Ostsee steigen und für Hering im Bottnischen Meerbusen, für Sprotte und Scholle gleichbleiben. Für alle übrigen Bestände schlägt die Kommission vor, die Fangmöglichkeiten zu verringern, unter anderem für Dorsch in der westlichen Ostsee um 11 Prozent und Hering in der westlichen Ostsee um 50 Prozent.

Baglimit: 5 Dorsche im Zeitraum April bis Januar, 2 Dorsche im Februar und März (RollOver)

Jetzt bleibt uns nur noch die Entscheidung des Rater im Oktober abzuwarten!
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Neue Managementpläne des BfN zum „NSG Fehmarnbelt“- Stellungnahme des Angeltourismus

Bereits im Juni hat das BfN die neuen Managementpläne zum NSG Fehmarnbelt veröffentlicht. Für uns Angler sicherlich keine Überraschung, dass die Freizeitfischerei bei den geplanten Beschränkungen einmal mehr ganz vorne genannt wird.

Fristgerecht zum 31. August 2020 haben der Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V., der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V. sowie die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH als betroffene Nutzerverbände eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Managementplans für das Naturschutzgebiet „Fehmarnbelt“ abgegeben.

Ohne diese im Detail zu veröffentlichen, möchten wir Euch hier jedoch ein paar aktuelle Informationen zu diesem Thema geben. Grundsätzlich erscheinen die Pläne des BfN weiterhin ideologisch und willkürlich, nachvollziehbare Begründungen suchen wir auch hier vergeblich. Wird es am Ende auch hier auf eine Klage hinauslaufen? Wir halten uns diese Möglichkeit natürlich offen und sind derzeit bereits mit möglichen Unterstützern im Gespräch.

Per Dialog wird hier nicht viel zu erreichen sein, denn das BfN stellte bereits im Rahmen der Anhörung am 18. August in Stralsund klar, dass eine Annahme für Verbote ausreichend sei, wissenschaftliche Begründungen/ Studien scheinen hierbei nicht zu zählen.

Lässt uns der Filz von den zuständigen Behörden und Naturschutzverbänden überhaupt eine Chance auf eine Einigung außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Letztendlich müssen wir immer wieder darauf verweisen, dass der Staatssekretär im BMUB Jochen Flasbarth viele Jahre Präsident des NABU e.V. war. Wundert uns dann heute, wenn der NABU die treibende Kraft für Angelverbote ist?

Auch der NABU hat eine Stellungnahme zu diesen Managementplänen abgegeben. Man sei zwar schon ganz zufrieden mit den Maßnahmen zur Regulierung der Freizeitfischerei und hebt die bisherigen Verbote positiv hervor, verweist aber im nächsten Absatz bereits darauf, dass die jetzigen Regulierungen nicht ausreichend sind und durch Fehler im Managementplan eine Chance für weitere Maßnahmen (speziell in Bezug auf den Dorsch) vertan wird.

Müssen wir davon ausgehen, dass das BfN diesen Fehler noch behebt? Denn abschließend fordert der NABU in seiner Stellungnahme als wichtige Maßnahme „die Umsetzung des Verbots der Freizeitfischerei nach NSG-Verordnung“. Es bleibt spannend!

Zum Schluss möchten wir uns an dieser Stelle für die wirklich sehr gute Stellungnahme des DAFV bedanken. Die ausführliche Stellungnahme des DAFV, die inhaltlich und fachlich sehr gut ausgearbeitet scheint, greift die gleichen Themen wir die Stellungnahme des Angeltourismus auf. Geht doch!
200901 Ausschnitt NSG Fehmarnbelt .JPG
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Die ausführliche Stellungnahme des DAFV, die inhaltlich und fachlich sehr gut ausgearbeitet scheint, greift die gleichen Themen wir die Stellungnahme des Angeltourismus auf. Geht doch!

Bin zwar nicht direkt betroffen und auch kein DAFV-Mitglied, aber wenn sich da zwei Interessenverbände für die Sache der Angler einsetzen, finde ich das schon besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member

tibulski

Well-Known Member
Hallo,

Zum Schluss möchten wir uns an dieser Stelle für die wirklich sehr gute Stellungnahme des DAFV bedanken. Die ausführliche Stellungnahme des DAFV, die inhaltlich und fachlich sehr gut ausgearbeitet scheint, greift die gleichen Themen wir die Stellungnahme des Angeltourismus auf. Geht doch!

Danke Lars, meine ich ganz ehrlich. Genauso habe ich persönlich Respekt und Wertschätzung dafür, dass die Anglerdemo gegen die Verbote geklagt hat. Nur der fairness halber ist es keine DAFV Stellungnahme, sondern eine gemeinsame von vier beiteiligten Freizeitfischereiverbänden und dazu hat in rechtlichen Fragen die Fischerei- und Wasserrechtskommision zugearbeitet. Ich glaube auch (wie z.B. Fischer am Inn) fest daran, dass wir gemeinsam stärker sind.

Kollegen vom LAV-MV, DFV und ich waren in Stralsund vor Ort und waren schon recht erschrocken, wie sich bei der Veranstaltung die bekannten Naturschutzverbände mit dem BfN auf deutsch gesagt gegenseitig "den Arsch wiegen". Greenpeace hat dann noch live berichtet, dass die Versenkung der Granitblöcke in den NSG-Gebieten eine zwingende Notwehr-Maßnahme darstellt, da die Ostsee ja kurz vor dem totalen Kollaps steht.

Spekulationen und Unterstellungen seitens des BfN und anderen Verbandsvertretern gegen die Fischerei (Freizeit- und Berufsfischerei) waren aus meiner Sicht auch dabei. Auf unsere Nachfrage nach wissenschaftlichen Belegen für den schädlichen Einfluss der Freizeitfischerei auf die Schutzgüter der NSG kam natürlich nichts werthaltiges (woher auch).

Das der westliche Dorsch wohl den Referenzwert für eine nachhaltige Bewirtschaftung nach MSY erreicht, passt da natürlich nicht ins Bild und das bis auf wenige Ausnahmen die meisten Fischbestände in der Ostsee einen guten bis sehr guten Bestand aufweisen auch nicht.

Auf unsere Anmerkung auf der Veranstaltung, dass die Wissenschaft (z.B. Thünen Institut) und alle uns bekannten Studien keinerlei Belege für ein Verbot der Freizeitfischerei bieten, meinte das BfN, dass man ja auch eigene Studien durchgeführt hätte (die uns und auch dem Thünen Institut leider nicht bekannt sind) und das einige Dinge auch auf Annahmen beruhen. Ich persönlich würde das eher "alternative Fakten" nennen. Leider alles sehr traurig und ein guter Grund sich mit vereinten Kräften dagegen zu wehren.

LG,

Olaf
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
@tibulski ,
ihr solltet euch mal so eine Beringungsaktion des NABU mal genauer anschauen.
Das ist pure Tierquälerei, dagegen ist ein lebender Köderfisch wie Fische streicheln.
Es kommen unzählige dabei um, viele brechen sich die Gliedmaßen, wenn sie in den Netzen hängen und sich zu
befreien versuchen.
Schlagt sie mit den eigenen Waffen! Zeigt sie an, schließlich handelt es sich auch noch um Warmblüter mit einem hohen Schmerzempfinden.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
@tibulski ,
ihr solltet euch mal so eine Beringungsaktion des NABU mal genauer anschauen.
Das ist pure Tierquälerei, dagegen ist ein lebender Köderfisch wie Fische streicheln.
Es kommen unzählige dabei um, viele brechen sich die Gliedmaßen, wenn sie in den Netzen hängen und sich zu
befreien versuchen.
Schlagt sie mit den eigenen Waffen! Zeigt sie an, schließlich handelt es sich auch noch um Warmblüter mit einem hohen Schmerzempfinden.


Sich komplett lächerlich zu machen, ist sicher auch 'ne Strategie

Nur am Rande: Bei Wiki unter dem Stichwort ''Vogelberingung'' nachzulesen, reicht eigentlich schon...
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Hallo,



Diese dann aber so geheim hält, dass andere Wissenschaftler Versuchsaufbau, Durchführung und Auswertung nicht beurteilen können?

Die Studien sind so geheim, dass sie die noch nicht einmal in ihrer Klageerwiderung aufgeführt haben... Da hat das BfN seinen eigenen Spielplatz (den Naturschutz) relativ schnell verlassen und sich auf die Seefahrt konzentriert. Das derjenige seinen Schreibtisch kedoch noch nie verlassen hat und die Seefahrt maximal aus dem Fernsehen kennt, wurde bereits im ersten Absatz deutlich. Von "Seemännischer Praxis" ist dort zu lesen und selbst Wikipedia ist da fachlich besser. Strömung, WInd und Wellen kennen die auf jeden Fall nicht... Naja, und wenn man seinen eigenen Spielplatz verlässt, wird das seine Gründe haben. So fragen wir uns eigentlich nur noch, ob die noch einen Mega- Joler im Gepäck haben, der uns schachmatt setzt. Das muss man befürchten- oder der Richter ist Ehrenmitglied im NABU. Dabei sitzen da an diesen Begründungen über 20 "Experten", alle hochbezahlt und unterm Strich kommt da nicht viel, so wie bei den Managementplänen. Oder weil es wirklich reicht, dass man als BfN mit der "Annahme einer Störwirkung" einen Freifahrtschein in Anspruch nehmen kann? Dann sollten wir unsere Angelsachen schnell bei EBay und Co reinsetzen!
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Sich komplett lächerlich zu machen, ist sicher auch 'ne Strategie

So komplett aus der Luft gegriffen ist das m.E. jetzt aber auch nicht.

Der Fang von Vögeln mit z.B. Japannetzen kann m.W. schon den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, außer es erfolgt eben zu wissenschaftlichen Zwecken.

Und gefangene Vögel zeigen ja bei solchen Maßnahmen oft auch deutliche Reaktionen, die man als Schmerz, Leid oder Stress deuten könnte.

Aber da wird die Beringungsaktion eben als "vernünftiger Grund" akzeptiert.

Große Protestaktionen oder Strafanzeigen der Tierrechtsszene sind mir da nicht auch bekannt.

Das ist m.E. dann schon ein deutliches Anzeichen, dass man damit wohl weder Erfolg noch positive Publicity erzielen könnte.

Oder weil es wirklich reicht, dass man als BfN mit der "Annahme einer Störwirkung" einen Freifahrtschein in Anspruch nehmen kann?

Das ist die Frage, ob es bereits wirklich reicht, dass eine Störwirkung nicht zu 100% ausgeschlossenen werden kann.

Wenn das so wäre, könnte man das wohl als Dammbruch werten.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Tu mir den Gefallen und schau einfach in der Wiki Quelle nach. Da steht alles. Selbstverständlich führt der NABU Beringungen zu wissenschaftlichen Zwecken mit der hierfür erforderlichen Genehmigung durch. Oder glaubst Du ernsthaft, die machen das zum Spaß, als Freizeitbeschäftigung und illegal????
 

Flatfischer

Hardcore-Fliegenfischer
Selbstverständlich führt der NABU Beringungen zu wissenschaftlichen Zwecken mit der hierfür erforderlichen Genehmigung durch.

Jein; hier werden zum Teil Fakten durcheinander gebracht. Es werden nicht vom NABU, sondern von (ehrenamtlichen) Mitarbeitern der drei Vogelwarten in Deutschland (Helgoland, Hiddensee und Radolfzell) Beringungen zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt. Selbstverständlich gibt es auch NABU-Gruppen mit Beringern. Auch kann nicht jeder Hinz und Kunz Vögel beringen; es sind hier einige rechtliche Hürden (u. a. Erwerb des Beringerscheins, konkreter wissenschaftlicher Grund der Beringung etc.) zu meistern.

Es gab übrigens schon Anzeigen gegen Vogelwarten hinsichtlich der Beringung. Näheres siehe hier unter Vorbemerkungen.

Flatfischer
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Tu mir den Gefallen und schau einfach in der Wiki Quelle nach.

Wozu denn?

Ich habe ja geschrieben, dass solche Anzeigen nicht von Erfolg gekrönt sein dürften, da die Beringung eben als "vernüftiger Grund" akzeptiert wird.
Auch wenn dabei Vögel Schmerzen, Leiden oder den Tod erleiden sollten.

Wobei es ja bei Strafanzeigen gegen Angler oft auch nicht auf die Erfolgsaussichten, sondern auf die Publicity ankommt.

Wenn das allerdings schon die Tierrechtler unterlassen, die ja auf solche Aktionen spezialsiert sind, dürfte das m.E. schon ein Hinweis sein, das dies scheinbar wenig Erfolg verspricht.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Das ist die Frage, ob es bereits wirklich reicht, dass eine Störwirkung nicht zu 100% ausgeschlossenen werden kann.

Das wäre ja noch eventuell irgendwie einem Menschen zu verkaufen, aber es reicht die völlig an den Haaren herbeigezogene Annahme ohne nur den Ansatz einer nachvollziehbaren Begründung. Das ist die Bedrohung für uns Angler!
 

tibulski

Well-Known Member
Hallo,

das könnte vielleicht noch entfernt für die Pommersche Bucht mit den vielen Seevögeln und das ungezielte umherfahren der Trollingangler auf Lachs gelten, aber auch da trollst du mit durchschnittlich 3-4km/h zwischen Tankern rum, die ein 6 stöckiges Haus übersteigen. Einmal kam da auf einem unserer Angeltrips eine Bohrinsel im Schlepptau vorbei, das war schon mehr ein Hochhaus.

Der Fehmarnbelt ist nach meiner Kenntnis eine 6 spurige Autobahn für die Berufsschiffahrt. Da gab es auf der Anhörung auch Anfragen der NGOs, ob man die Berufsschiffahrt nicht verlegen könnte, aber dafür ist laut Aussage des BfN der Schiffsverkehr zu intensiv und der Korridor zu schmal.

Aus der Anhörung war es total offensichtlich, das einzige was das BMU (Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit damals Barbara Hendricks, heute Svenja Schulze) damals aus eigener Kraft (auch wenn ohne jedes Argument) verbieten konnte, war die Freizeitfischerei. Treibende Kraft war Jochen Flasbarth, seit Dezember 2013 Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit . Vorher hauptamtlicher Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e. V. 1994 -2013.

Damit sie überhaupt was gegenüber ihrer Basis vorzuweisen hatten, haben sie das mit aller Macht durchgedrückt. Wir Anglerinnen und Angler sind ganz offensichtlich das Bauernopfer.

Die NGOs (also NABU, BUND, WWF und Greanpeace) reden nur davon, wie man mehr Verbote aussprechen könnte und am besten so genannte Nullnutzungszonen einrichtet, ohne jedes fachliche Argument. Das Thünen Institut hat das nach meiner Ansicht von Anfang an klar und deutlich kritisiert und hat den Anglern da ohne jedes wenn und aber Rückendeckung gegeben. Aber Thünen ist für das BfN ja dann eben mal nicht mehr relevant, da man ja eigene Studien hat, die wie ihr richtig sagt, keiner kennt.

Ausser der Freizeitfischerei wurde bisher nichts in den Schutzgebieten verboten, da man an alle anderen Nutzungen (Tunnelbau, Pipelines, Bodenschätze, Berufsschifffahrt, Militärische Übungen, Berufisfischerei mit grundberührenden Schleppnetzen) nicht rankam. Das hat alles verschiedene Gründe, aber wir sind ganz klar das Bauernopfer was am leichtesten zu erreichen war und man seiner Klientel im Rahmen einer ideologisch basierten Verbotspolitik geschuldet hat.

Dazu ist das Schutzgut der Naturschutzgebiete ein Witz. Die haben sich mal wieder ein paar repräsentative Tierarten und Lebensräume rausgepickt und dann versucht rauszufinden wer da stören könnte. Für den Schweinswal und die Seehunde spielen die Gebiete (laut wissenschaftlicher Studienlage) kaum ein Rolle. Und das die Angler die Riffe zerstören ist auch ein Witz. Sie haben da halt über den Fang der Dorsche argumentiert, aber der Dorsch ist kein Schutzgut der Naturschutzgebiete, er ist nicht bedroht und ein Wirtschaftsgut und wird für die Berufsfischerei über Quoten und die Freizeitfischerei durch die Gemeinsame Fischereipolitik der EU über Mindestmaße, Tagesfangbegrenzungen, Schonzeiten reglementiert. Dazu kann man einen Bestand niemals in so einem kleinen Gebiet managen.

Würden die Dorsche die Standplätze nicht neu besetzen würden auch die Angler die Gebiete nicht mehr anfahren. Es ist auch nicht Aufgabe der Managementpläne der Naturschutzgebiete zusätzlich zu der Gemeinsamen Fischereipolitik noch einmal die Freizeitfischerei zu reglementieren, schon gar nicht für Fischarten, die kein Schutzgut der Naturschutzgebiete sind. Das ist alles hanebüchen!

Alles sehr traurig. WIr haben da eine massive Front von ideologischen Behörden und NGOs gegen uns, ich finde wir sollten uns erst mal gemeinsam mit allen Kräften gegen diese Front wenden, bevor wir irgendwelche internen Streitigkeiten zwischen unseren eigenen Interessenverbänden, Berufs- oder Freizeitfischern auspacken.

LG,

Olaf
 
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