AW: Anglerdemo- Aktuelles
Trophäenangeln definieren und verbieten? Was ist denn da genau der Hintergrund? Die jetzige Regelung lässt immerhin den Spielraum, zufällig gefangene Großfische wieder zurückzulassen, da ich natürlich nicht gezielt auf diese gefischt habe. Ich kann ja nicht ausschließen, dass ein Meterhecht beißt, obwohl ich eigentlich auf den 70er für die Küche aus bin. Zugegebenermaßen sehr schwammig und auch nicht wirklich rechtsicher, aber immer noch besser als ein drohendes Abknüppelgebot. Deine Einschätzung würde mich interessieren.
Hallo Georg, Trophäenangeln ist "fangen, fotografieren/ filmen, zurücksetzen". Das ist heute bereits nicht gestattet, jedoch wird genau dadurch der §39 schwammig, nämlich durch die aktuelle C&R Definition im §39. Eigentlich meint man damit das Trophäenangeln, hat dieses halt nur nicht explizit so definiert.
Die jetzige Regelung ermöglicht PETA und Co jeden Angler anzuzeigen, der einen maßigen Fisch zurücksetzt. Aktuell enteht der Eindruck, dass wir Angler einer Hetzjagd von PETA ausgesetzt sind. Also benötigen wir klare Regelungen. Natürlich wünschen wir uns, dass wir einen Dorsch von 80cm oder einen Hecht von einem Meter zurücksetzen dürfen und genau das ist unser Ziel. Ich möchte auch keinen 20 Pfund Karpfen entnehmen oder jeden Dorsch mitnehmen. Mir reichen in der Regel 2 oder 3 Dorsche um die 50cm pro Angeltag (habe halt ein Boot und bin regelmäßig auf dem Wasser). Manchmal habe ich die jedoch nach 15 Minuten- also angel ich weiter und entnehme mehr, als ich frisch verwerten kann oder ich setze zurück. Das möchte ich dann aber legal können! Dein Beispiel, einen Meterhecht zurückzusetzen, weil Du einen Küchenhecht fangen möchtest, ist in SH nicht rechtssicher definiert. Da wird Dir ein Richter schnell Vorsatz unterstellen, insbesondere wenn Du den 2.ten oder 3.ten Hecht an einem Tag zurücksetzt. Das muss endlich geklärt werden. Möchtest Du beweisen, dass der Meterhecht nicht zu verwerten ist?
Wenn man unterstreicht, dass der §39 so oder so auszulegen ist, müssen wir damit leben. Es kann aber nicht in unserem Interesse sein, ständig der Gefahr von Anzeigen durch PETA oder der Fischereiaufsicht ausgesetzt zu sein.
Beispiel Meerforelle. Wenn die Polizei sagt, Du hast eine nicht geschonte Meerforelle zurückgesetzt, dann hast Du das getan. Wenn PETA das behauptet, sind die Chancen auch nicht so gering, verurteilt zu werden. Sicherlich hat niemand Lust, immer auf Glück zu hoffen und nicht in ein Verfahren zu geraten. Genauso wenig haben wir Angler Bock, jeden Fisch abzuknüppeln. Sicherlich gibt es Juristen, die hier in der aktuellen Fassung bereits eine Rechtssicherheit sehen, wir aber nicht!
Nur mal ein paar Zahlen zum Dorsch zum Vergleich: in Norwegen werden 66% der von Anglern gefangenen Dorsche zurückgesetzt, in UK gar 70% und in Dänemark 61%. In Deutschland hingegen sind es nur 29%.Wir sollten und müssen hier einfach nachhaltiger denken und für dieses Verhalten Rechtssicherheit durch das Gesetz erlangen! Hier haben wir in meinen Augen extremen Nachholbdearf in Sachen Nachhaltigkeit.
Wie das Ministerium den §39 ansieht, kann man auf den Seiten des MELUND ausfühlrich nachlesen- maßige Fische sind zu entnehmen, wenn sie nicht geschont sind.
Wenn also das Ministerium den §39 bereits jetzt als Abknüppelgebot sieht, dann müssen die ja auch nichts ändern. Wenn die das nicht als Abknüppelverbot sehen, dann kann man das ja zu unseren Gunsten deutlicher formulieren!
So ist Auslegungssache und nicht rechtssicher!