Anglerdemo- Aktuelles

Anglerdemo

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Das wird keine lustige Kaffeerunde.
Und auf der Suche nach 'für Angler klaren Bestimmungen' kann das schnell, bei einer so wie jetzt gestrickten Landesregierung samt grün besetztem Ministerium MELUND, zu einem Ritt auf Messers Schneide werden.

Nein, wir können hier nur gewinnen! Warum? Weil wir jetzt eine schwammige C&R Regelung haben, die PETA alle Türen öffnet. Entweder wir wissen zukünftig woran wir sind und müssen jeden Fisch zurücksetzen oder wir Angler dürfen entscheiden.

Wichtig ist - und das war der Tenor der heutigen Debatte - das wir dem Trophäenanglern keinen Freibrief ausstellen.

Somit müsste man das Trophäenangeln genau definieren und verbieten. Dann wäre für "Catch & Decide" der Weg frei.

Wir sind auf jeden Fall weiter gekommen, denn es gibt zumindest erste Gespräche terminiert und das Thema hat es bereits in den Landtag geschafft. Somit ist das Thema schon einmal in der Politik angekommen und wurde wahrgenommen. Egal mit welchem Ergebnis!
 

Hezaru

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Ist doch schon mal ganz gut. Ich finde persönliche Gespräche sind durch nichts zu ersetzen. Wir erleben das auch immer wieder auf wesentlich niedrigerer Ebene.
Bei solchen Gesprächen kann man Politikern auch mal verständlich erklären weshalb ein Pilker weniger Schaden auf dem Meeresgrund anrichtet als ein Schleppnetz. Und wie selektiv man im Gegensatz zu Schleppnetzen Angeln kann.:m
 

Georg Baumann

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Trophäenangeln definieren und verbieten? Was ist denn da genau der Hintergrund? Die jetzige Regelung lässt immerhin den Spielraum, zufällig gefangene Großfische wieder zurückzulassen, da ich natürlich nicht gezielt auf diese gefischt habe. Ich kann ja nicht ausschließen, dass ein Meterhecht beißt, obwohl ich eigentlich auf den 70er für die Küche aus bin. Zugegebenermaßen sehr schwammig und auch nicht wirklich rechtsicher, aber immer noch besser als ein drohendes Abknüppelgebot. Deine Einschätzung würde mich interessieren.
 

Deep Down

Well-Known Member
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....
Was spricht dagegen, dem geprüften Angler die Entscheidung der Entnahme im Sinne der Bestandserhaltung in die eigene Verantwortung zu legen? Das würde sicherlich auch einen Umdenkprozess in der Anglerschaft einleiten, nämlich das die Ressource Fisch endlich ist! Somit würden sicherlich viele Angler vor einer Entnahme nachdenken, ob dieser Fisch wirklich entnommen werden muss oder ob er nicht doch zurückgesetzt werden kann. Zudem würde diese Vorgehensweise eine Erleichterung in Bezug auf das Baglimit beim Dorsch bedeuten und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern ausgleichen. Die unterschiedliche Sichtweise in den Gesetzen bedeutet, dass ein Dorsch in einem Bereich der westlichen Ostsee nicht zurückgesetzt werden darf, er jedoch - schwimmt er 10 Meter weiter in dänisches Gebiet - sehr wohl weiterleben darf. Wofür würde der Dorsch sich entscheiden- tot oder (eventuell) kurzen Stress und weiterleben?
......

Zu dem wäre als Argument für eine solche Regelung anzuführen, dass dadurch das Verständnis und die Einsicht/ Akzeptanz von Regelungen unmd deren Befolgung gesteigert wird, was auch zu einem niedrigeren Kontrollzwang und Kosten führt!
 

Ørret

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Trophäenangeln definieren und verbieten? Was ist denn da genau der Hintergrund? Die jetzige Regelung lässt immerhin den Spielraum, zufällig gefangene Großfische wieder zurückzulassen, da ich natürlich nicht gezielt auf diese gefischt habe. Ich kann ja nicht ausschließen, dass ein Meterhecht beißt, obwohl ich eigentlich auf den 70er für die Küche aus bin. Zugegebenermaßen sehr schwammig und auch nicht wirklich rechtsicher, aber immer noch besser als ein drohendes Abknüppelgebot. Deine Einschätzung würde mich interessieren.

Diesen Spielraum lässt das Fischereigesetz In SH nicht zu.... Entnahmepflicht für maßige Fische soweit ich weiß.Siehe Antwort Dr. Lemke
http://www.anglerforum-sh.de/showth...rbsfischer-unterst%FCtzen&p=379456#post379456
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Das Tötungsgebot maßiger Fische kann ich nicht finden. Fisherbandit hat es oben zitiert und eine schnelle google-Suche ergibt auch nichts anderes. Ich hoffe, ich habe die aktuell geltende Fassung erwischt. Dort heißt es lediglich in §39 (3) „Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)“[FONT=&quot]Das ist im Prinzip nichts anderes als das Bundesnaturschutzgesetz in §1 aussagt: § 1 „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Als vernünftiger Grund wir in D nun mal vor allem die Verzehrabsicht anerkannt. Heißt konkret, dass Du, wenn Du einen Karpfen fängst und er „zu groß“ ist, diesen auch zurücksetzen darfst, sofern Du ihn nicht sinnvoll verwerten kannst. Denn natürlich willst Du ja eigentlich maximal den 10Pfünder für die Räuchertonne fangen …Wie gesagt ist das natürlich sehr schwammig und alles andere als rechtsicher. Aber ist es realistisch, dass wir eine Regelung erreichen, in der explizit drin steht, dass die Freude am Fangerlebnis als vernünftiger Grund aussreicht?
[/FONT]
So lese ich auch die zitierte Aussage vom Herrn Lemke. Entscheidend ist der Einzelfall. Wenn man nachweisen kann, dass von vornherein feststand, dass der Fisch zurückgesetzt werden soll, hat man schlechte Karten.

Das möchte ich aber bitte nicht als Plädoyer fürs Nichtstun verstanden wissen. Das war noch immer die schlechteste Lösung, denn dann werden Entscheidungen ohne die wirklich betroffenen getroffen.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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Trophäenangeln definieren und verbieten? Was ist denn da genau der Hintergrund? Die jetzige Regelung lässt immerhin den Spielraum, zufällig gefangene Großfische wieder zurückzulassen, da ich natürlich nicht gezielt auf diese gefischt habe. Ich kann ja nicht ausschließen, dass ein Meterhecht beißt, obwohl ich eigentlich auf den 70er für die Küche aus bin. Zugegebenermaßen sehr schwammig und auch nicht wirklich rechtsicher, aber immer noch besser als ein drohendes Abknüppelgebot. Deine Einschätzung würde mich interessieren.

Hallo Georg, Trophäenangeln ist "fangen, fotografieren/ filmen, zurücksetzen". Das ist heute bereits nicht gestattet, jedoch wird genau dadurch der §39 schwammig, nämlich durch die aktuelle C&R Definition im §39. Eigentlich meint man damit das Trophäenangeln, hat dieses halt nur nicht explizit so definiert.

Die jetzige Regelung ermöglicht PETA und Co jeden Angler anzuzeigen, der einen maßigen Fisch zurücksetzt. Aktuell enteht der Eindruck, dass wir Angler einer Hetzjagd von PETA ausgesetzt sind. Also benötigen wir klare Regelungen. Natürlich wünschen wir uns, dass wir einen Dorsch von 80cm oder einen Hecht von einem Meter zurücksetzen dürfen und genau das ist unser Ziel. Ich möchte auch keinen 20 Pfund Karpfen entnehmen oder jeden Dorsch mitnehmen. Mir reichen in der Regel 2 oder 3 Dorsche um die 50cm pro Angeltag (habe halt ein Boot und bin regelmäßig auf dem Wasser). Manchmal habe ich die jedoch nach 15 Minuten- also angel ich weiter und entnehme mehr, als ich frisch verwerten kann oder ich setze zurück. Das möchte ich dann aber legal können! Dein Beispiel, einen Meterhecht zurückzusetzen, weil Du einen Küchenhecht fangen möchtest, ist in SH nicht rechtssicher definiert. Da wird Dir ein Richter schnell Vorsatz unterstellen, insbesondere wenn Du den 2.ten oder 3.ten Hecht an einem Tag zurücksetzt. Das muss endlich geklärt werden. Möchtest Du beweisen, dass der Meterhecht nicht zu verwerten ist?

Wenn man unterstreicht, dass der §39 so oder so auszulegen ist, müssen wir damit leben. Es kann aber nicht in unserem Interesse sein, ständig der Gefahr von Anzeigen durch PETA oder der Fischereiaufsicht ausgesetzt zu sein.

Beispiel Meerforelle. Wenn die Polizei sagt, Du hast eine nicht geschonte Meerforelle zurückgesetzt, dann hast Du das getan. Wenn PETA das behauptet, sind die Chancen auch nicht so gering, verurteilt zu werden. Sicherlich hat niemand Lust, immer auf Glück zu hoffen und nicht in ein Verfahren zu geraten. Genauso wenig haben wir Angler Bock, jeden Fisch abzuknüppeln. Sicherlich gibt es Juristen, die hier in der aktuellen Fassung bereits eine Rechtssicherheit sehen, wir aber nicht!

Nur mal ein paar Zahlen zum Dorsch zum Vergleich: in Norwegen werden 66% der von Anglern gefangenen Dorsche zurückgesetzt, in UK gar 70% und in Dänemark 61%. In Deutschland hingegen sind es nur 29%.Wir sollten und müssen hier einfach nachhaltiger denken und für dieses Verhalten Rechtssicherheit durch das Gesetz erlangen! Hier haben wir in meinen Augen extremen Nachholbdearf in Sachen Nachhaltigkeit.

Wie das Ministerium den §39 ansieht, kann man auf den Seiten des MELUND ausfühlrich nachlesen- maßige Fische sind zu entnehmen, wenn sie nicht geschont sind.

Wenn also das Ministerium den §39 bereits jetzt als Abknüppelgebot sieht, dann müssen die ja auch nichts ändern. Wenn die das nicht als Abknüppelverbot sehen, dann kann man das ja zu unseren Gunsten deutlicher formulieren!

So ist Auslegungssache und nicht rechtssicher!
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Und gerne noch einmal die Interpretation des §39 durch das MELUND am Beispiel Dorsch:

www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/dorsch.html

Muss ich das Angeln generell einstellen, wenn das Tagesfanglimit von 5 Dorschen (Februar, März: 3 Dorsche) erreicht ist?

Das hängt von der Fallkonstellation ab. Es ist nicht gestattet, gezielt auf Dorsch weiter zu angeln und gefangene Dorsche dann zurückzusetzen, wenn das Tagesfanglimit bereits erreicht ist. Damit wäre der Tatbestand des "catch & release" erfüllt, das gemäß Landesfischereigesetz eine verbotene Handlung darstellt.
 

Ørret

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

@ Georg ......Lemcke und seine Behörde legen den Paragraph 39 aber anders aus als du|bigeyes

P.S. Lars war schneller und eloquenter
 

Hezaru

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Ich finde wir Angler müssen viel selbstbewusster werden.
Der Trööt schweift ab in Richtung dürfen wir dis oder das oder lieber nicht. Ich bin eher der Meinung solange die anderen Grundschleppnetze durchziehen dürfen in denen alles zerquetscht oder erstickt wird (die Fische gibst dann im Supermarkt mit WWF und nachhaltiger Fischerei Plakette) ist Angeln eine unschlagbar selektive Entnahmemetode.
Ich begreife nicht wie ein halbwegs normal denkender Mensch auf die Idee kommt einen 30er Dorsch abschlagen zu müssen.:r
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

@ Georg ......Lemcke und seine Behörde legen den Paragraph 39 aber anders aus als du|bigeyes

So ist es!

Gerne zitiere ich aus einem Mailverkehr zum Thema C&R mit dem MELUND vom 13.11.2017. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung liegt vor. Ich bin seit 2013 im regelmäßigem Austausch mit dem Ministerium zu diesem Thema.

Zitat:

[FONT=&quot]"An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Nicht nur in Schleswig-Holstein sondern bundesweit ist die Frage des „vernünftigen Grundes“ (gemäß Tierschutzgesetz) maßgeblich, um eine rechtliche Grundlage zum Fang von Fischen zu haben (generell, nicht nur Dorsch). Der vernünftige Grund in der Angelfischerei ist regelmäßig dann gegeben, wenn mit der Absicht geangelt wird, die gefangenen Fische als Lebensmittel zu verwerten. Sofern Fische maßig sind, stehen sie einer sinnvollen Verwertung als Lebensmittel grundsätzlich zur Verfügung. Sie sind daher im Regelfall auch zu entnehmen und zu verwerten. Ein Angler, der verwertbare Fische zurücksetzt, verliert seine tierschutzrechtlich erforderliche Legitimation zum Angeln. Die Ahndung von Verstößen richtet sich in Schleswig-Holstein nach LFischG § 39 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 12. Die Höhe der Geldbuße wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 25.000 Euro betragen. "[/FONT]
 

kati48268

Well-Known Member
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Ja, solche Argumentationen kennen wir.
Zu deutsch: nach 2 Küchenfischen fährst du gefälligst heim, wenn du mehr nicht verwerten kannst.
Und wenn du den Meterhecht partout nicht verwerten kannst, hast du nicht angeln zu gehen.

Das kommt dabei raus, wenn man als VDSF jahrzehntelang nur die Verwertung als einzig zulässigen Grund predigt;
der Gesetzgeber übernimmt solche "Angler"vorstellungen nur zu gern und präzisiert diese TierSchG-Auslegung in seinen Landesgesetzen.

Und wenn nun noch ein Grund entsteht,
dass Fische nicht verwertbar sind (toxische Belastung z.B.) ist:
Aus die Maus.
 

Hezaru

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steht da vielleicht auch irgendwas drin das man Untermassige Fische in Schleppnetzen nicht töten darf oder regelt sich das nur über die Maschenweite?:r
 

Ørret

Member
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Ja, solche Argumentationen kennen wir.
Zu deutsch: nach 2 Küchenfischen fährst du gefälligst heim, wenn du mehr nicht verwerten kannst.
Und wenn du den Meterhecht partout nicht verwerten kannst, hast du nicht angeln zu gehen.

Das kommt dabei raus, wenn man als VDSF jahrzehntelang nur die Verwertung als einzig zulässigen Grund predigt;
der Gesetzgeber übernimmt solche "Angler"vorstellungen nur zu gern und präzisiert diese TierSchG-Auslegung in seinen Landesgesetzen.

Und wenn nun noch ein Grund entsteht,
dass Fische nicht verwertbar sind (toxische Belastung z.B.) ist:
Aus die Maus.
Siehste ja beim Wolfsbarsch....EU sagt C&rR, Niedersachsen sagt C&R laut Tierschutzgesetz verboten.....auch aus die Maus! Zum Kotzen was die nichtangelnden VDSF Schergen über die Jahre mit ihrem Verwertungscheiß angerichtet haben.
 

Ørret

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

steht da vielleicht auch irgendwas drin das man Untermassige Fische in Schleppnetzen nicht töten darf oder regelt sich das nur über die Maschenweite?:r
Die Berufsfischer werden von der EU reglementiert und nicht vom Fischereigesetz Schleswig Holstein.....und die EU ist meiner Meinung nach nur daran interessiert die industrielle Fischerei zu fördern....Angler oder Fischbestände sind denen egal, Hauptsache der Rubel rollt.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Ich kann zwar immer noch kein Abknüppelgebot entdecken, da immer noch der Vorsatz maßgeblich ist. Aber es ist richtig , dass wir uns nicht auf Schlupflöcher verlassen dürfen oder sollten. Fakt ist, dass die Intention des Gesetzes klar Richtung Entnahmepflicht zeigt. Wie bereits oben gesagt: D n Kampf für selektive Entnahme unterstütze ich voll und ganz. Wir Angler sollten selbst entscheiden dürfen, wie wir mit dem Fang umgehen.
 
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