Anglerdemo- Aktuelles

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Ich kann zwar immer noch kein Abknüppelgebot entdecken, da immer noch der Vorsatz maßgeblich ist. Aber es ist richtig , dass wir uns nicht auf Schlupflöcher verlassen dürfen oder sollten. Fakt ist, dass die Intention des Gesetzes klar Richtung Entnahmepflicht zeigt. Wie bereits oben gesagt: D n Kampf für selektive Entnahme unterstütze ich voll und ganz. Wir Angler sollten selbst entscheiden dürfen, wie wir mit dem Fang umgehen.

Dr. Lemcke sagt doch deutlich "maßig =verwertbar= Entnahmepflicht".

Es bringt uns auch nichts in die Vergangenheit zu gucken oder Schuldzuweisungen zu machen, sondern wir müssen die Zukunft aktiv gestalten. Wir haben einen Fuß in der Tür, denn die Politik hat den Ball aufgenommen. Wir müssen diesen mit Argumenten verwandeln! Nachhaltigkeit ist das Stichwort ;)

Was haben wir denn in diesem Fall zu verlieren?
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

OT:
Es bringt uns auch nichts in die Vergangenheit zu gucken oder Schuldzuweisungen zu machen,
Oh doch!
Bis heute werden die Täter mit Anglerbeiträgen gefüttert;
solange das der Fall ist,
und solange noch irgendein Hinterbänkler-Parlamentarier in denen die Ansprechpartner für die Politik sieht,
werde ich weiter mit dem Finger auf sie zeigen und ausspucken.

Musste nun sein, sorry.
Zurück zum Thema.
 

Hezaru

Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Die Berufsfischer werden von der EU reglementiert und nicht vom Fischereigesetz Schleswig Holstein.....und die EU ist meiner Meinung nach nur daran interessiert die industrielle Fischerei zu fördern....Angler oder Fischbestände sind denen egal, Hauptsache der Rubel rollt.
Ich könnte auch sagen was interessiert uns uns der Scheiss an der Ostsee hier in MFR. Aber die ganze weltfremde Scheixxx wird auch bei uns ankommen. Die Ostsee ist ein Experiment der Politik, was kriegen wir durch, welchen Wiederstand können wir im Binnenland erwarten, was werden die Wähler machen.
Ich denke es gibt auch sehr gute LVs die ausgetreten sind. Die sollten sich mal zusammenschliesen
und auf Bundesebene gemeinsam auftreten.
Und wenn sie selbst nichts auf Bundesebene machen einfach mal Anglerdemo unterstützen.:vik:
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Ja Basti, niemand hat behauptet, dass es einfach wird. Aber nur weil die Lösung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, können wir doch nicht die jetzige Fassung gutheißen, oder?

Herausforderungen sind dazu da, um sie anzugehen.

Bei der Themenauswahl. die wir für den Runden Tisch haben, ist das nicht einmal die größte Herausforderung #6.

Übrigens haben wir uns bisher zum "Runden Tisch" bewusst zurückgehalten, obwohl seit einiger Zeit bekannt. Da dieses jedoch an anderer Stelle jetzt diskutiert wurde, haben wir uns entschlossen, unsere Sichtweise auch öffentlich zu machen!
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Bastido: Absolut richtig.
Im Übrigen ist es schlicht und ergreifend falsch, zu behaupten, in § 39 LFischG S-H sei ein Entnahmegebot, volkstümlich Abknüppelungsgebot genannt, für entnahmefähige Fische geregelt. Verboten ist dort das sog. absolute C&R, d.h. das Fischen ohne jede Verwertungsabsicht von Anfang an. Die Frage ist also lediglich, wann von einem solchen Fall ausgegangen werden kann. Das Zurücksetzen selbst ist jedenfalls hierfür kein zwingendes Indiz. Und kommt mir nicht mit Dr. Lemke (oder Dr. Oetker). Wenn man dessen Einschätzung hierzu genau liest, sagt der auch nix anderes, sondern listet nur Fallgruppen auf, bei denen seiner Meinung nach ein Fall dieses absoluten C&R gegeben ist (z.B. weiteres zielgerichtetes Fischen auf Dorsch, obwohl man das Tagesfanglimit erreicht hat). Ein per Gesetz geregeltes Entnahmegebot für entnahmefähige Fische war in D bisher lediglich im Entwurf der VO LFG Hessen vorgesehen, ist aber - weil unsinnig - im später verabschiedeten Gesetz wieder gestrichen worden!

Der hier aus sicherlich guter Motivation initiierte runde Tisch kann aus meiner Sicht durchaus auch exakt das Gegenteil bewirken. Nicht nur deshalb, weil an diesem Tisch ganz überwiegend Erfahrungsjuristen ( wie der blonde FDP Mann, der sich zwar für die Angler einsetzen will, aber von §§ keine Ahnung hat) sitzen, sondern auch deshalb, weil jedes weitere Aufspalten eines unklaren Regelungsmechanismus erstens zu noch mehr Freiheitsverlust führt, zweitens unvermeidbar neue Probleme gebiert, die aus den neuen Wortkreationen folgen.

Zuletzt: Der Fisch stinkt vom Kopf. Es bringt im Zweifel so ziemlich gar nichts, die Genießbarkeit halbwegs sicherzustellen, indem man an X Stellen am Fleisch rumfrickelt.
Catch & Decide ist vernünftig, dh. Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den einzelnen, verantwortungsbewusst handelnden Angler. Statt Maximum staatliche Kontrolle bis in jedes Detail. So lange man sich hierzu nicht eindeutig bekennt, wird das nix...
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

ZITAT FISHERBANDIT: Es bringt uns auch nichts in die Vergangenheit zu gucken oder Schuldzuweisungen zu machen, sondern wir müssen die Zukunft aktiv gestalten. Wir haben einen Fuß in der Tür, denn die Politik hat den Ball aufgenommen. Wir müssen diesen mit Argumenten verwandeln! Nachhaltigkeit ist das Stichwort ;)



#6 Volle Zustimmung. Millimeterdiskussionen darüber, wer ein Gesetz ggf. wie auslegen könnte, sind tatsächlich was für die Galerie und helfen in der Praxis nicht weiter. Also Attacke nach vorne.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Bastido: Absolut richtig.
Im Übrigen ist es schlicht und ergreifend falsch, zu behaupten, in § 39 LFischG S-H sei ein Entnahmegebot, volkstümlich Abknüppelungsgebot genannt, für entnahmefähige Fische geregelt. Verboten ist dort das sog. absolute C&R, d.h. das Fischen ohne jede Verwertungsabsicht von Anfang an. Die Frage ist also lediglich, wann von einem solchen Fall ausgegangen werden kann. Das Zurücksetzen selbst ist jedenfalls hierfür kein zwingendes Indiz. Und kommt mir nicht mit Dr. Lemke (oder Dr. Oetker). Wenn man dessen Einschätzung hierzu genau liest, sagt der auch nix anderes, sondern listet nur Fallgruppen auf, bei denen seiner Meinung nach ein Fall dieses absoluten C&R gegeben ist (z.B. weiteres zielgerichtetes Fischen auf Dorsch, obwohl man das Tagesfanglimit erreicht hat). Ein per Gesetz geregeltes Entnahmegebot für entnahmefähige Fische war in D bisher lediglich im Entwurf der VO LFG Hessen vorgesehen, ist aber - weil unsinnig - im später verabschiedeten Gesetz wieder gestrichen worden!

Der hier aus sicherlich guter Motivation initiierte runde Tisch kann aus meiner Sicht durchaus auch exakt das Gegenteil bewirken. Nicht nur deshalb, weil an diesem Tisch ganz überwiegend Erfahrungsjuristen ( wie der blonde FDP Mann, der sich zwar für die Angler einsetzen will, aber von §§ keine Ahnung hat) sitzen, sondern auch deshalb, weil jedes weitere Aufspalten eines unklaren Regelungsmechanismus erstens zu noch mehr Freiheitsverlust führt, zweitens unvermeidbar neue Probleme gebiert, die aus den neuen Wortkreationen folgen.

Zuletzt: Der Fisch stinkt vom Kopf. Es bringt im Zweifel so ziemlich gar nichts, die Genießbarkeit halbwegs sicherzustellen, indem man an X Stellen am Fleisch rumfrickelt.
Catch & Decide ist vernünftig, dh. Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den einzelnen, verantwortungsbewusst handelnden Angler. Statt Maximum staatliche Kontrolle bis in jedes Detail. So lange man sich hierzu nicht eindeutig bekennt, wird das nix...

Genau dafür wollen wir die Klärung. Ob man jetzt Dr. Lemcke "aufklärt" und dann alles lässt wie bisher - seine Behörde ist nun mal verantwortlich für die Verfolgung von Verstössen - oder das klarer formuliert, ist das entscheidende! Nach aktuellem Stand sind die Fischereiaufseher angehalten, jeden Vorgang zur Anzeige zu bringen, wo ein verwertbarer Fisch zurückgesetzt wird. Das darf nicht sein! Also muss hier die Rechtssicherheit her, wie man das auch immer sicherstellt. Soll also der §39 so ausgelegt sein, wie manche es interpretieren - also der Angler entscheidet über das Zurücksetzen - dann muss auch die öffentliche Darstellung auf denn Seiten des MELUND zum "gezielten Weiterangeln auf Dorsch" angepasst werden.

Nach der jetzigen Regelung ist das unklar und deshalb besteht das Interesse an Rechtsicherheit. Das ist der Hintergrund.

Es kann doch nicht sein, dass Fischereiaufseher Angler anzeigen können, die auf dem Kutter nach dem Erreichen des Baglimit mit Wattwurm weiterangeln, gegen den §39 verstoßen und eine Anzeige erhalten. Das ist nämlich nach Auslegeung des MELUND der Fall. Wir müssen also die Auslegung des §39 angehen. Ob und wie der dann dem Angler Rechtssicherheit gewähren kann, können wir nicht vorhersehen.

Ist es also so, wie manche Juristen aktuell den §39 (3) auslegen, kann man den ja getrost streichen. Der wird aber ja nicht ohne Grund so im LFischG stehen. Der steht da genau so foruliert drin, weil sich so jede Seite die Auslegung aussuchen kann. Die Befürworter für C&R sehen Rechtssicherheit, die Gegner von C&R sagen genauso, dass es verboten ist.

Wenn ein Angler in SH eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen §39 durch die Behörde erhält und die obere Fischereibehörde die Anzeige begründet- glaubt Ihr wirklich an realistische Chancen vor Gericht einen Freispruch zu erhalten? Wenn wird es vermutlich eine Einstellung gegen Auflagen geben und das kann nicht das Ziel sein.

Nehmen wir den Fall von Claudia Darga. Hier wird jetzt ein Gericht entscheiden müssen, ob ein Koi- Karpfen verwertbar ist oder nicht und somit ob sie gegen geltendes Recht verstoßen hat. Das kann doch nicht im Sinne von uns Anglern sein.

Das Beispiel zeigt also, dass es keine Rechtssicherheit gibt, da man Angler erst einmal anzeigen kann. Zwar müssen wir das Urteil abwarten, aber auch das bezieht sich dannl auf den Einzelfall.

Aktuell legt also Jurist A den §39 so aus und Jurist B andersrum. Rechtssicherheit?

Wie die Auslegeung von nicht klar definierten Gesetzen und Verordnungen gegen uns Angler laufen kann, sehen wir ja im Fall des Gemeinschaftsfischen in Waremünde. Jahrelang interessiert das keine Sau, dann kommt PETA und Angelr werden wir Terroristen behandelt. Das ist bestimmt ein tolles Gefühl für die Betroffenen....

Natürlich sehen wir das auch so, dass ein LFischG bereits den Angler legitimiert zu angeln und der vernünftige Grund damit gegeben ist. Das wir das so sehen, heisst aber nicht, dass es rechtlich so richtig ist und uns vor Anzeigen schützt, siehe wieder Fall Claudia Darga.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Sorry, mal wieder OT:
Ein per Gesetz geregeltes Entnahmegebot für entnahmefähige Fische war in D bisher lediglich im Entwurf der VO LFG Hessen vorgesehen, ist aber - weil unsinnig - im später verabschiedeten Gesetz wieder gestrichen worden!
Die AVBayFiG ist dir aber bekannt?
Selbst trotz erster Lockerungen ist dies ein absolutes Entnahmegebot.
Hier natürlich nicht das Thema, sondern z.B. da:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=330074&highlight=Bayern


Und hier zurück zu Helden wie Bornhöft, Metzner, Lemke, Habeck...
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Guten Tag
Vielleicht habe ich es übersehen aber wer nimmt den an den Runden Tischen alles teil?
mfg

Es sind verschiedene Interessenvertreter daran beteiligt, u.a. der LSFV SH, Anglerverband SH, DMV, Kutterkapitäne und Wirtschaftsförderung (EGoH).

Ergänzen möchte ich noch zur Auslegung des §39 hier in SH das Angelverbot auf Wolfsbarsch. Die Argumentation hierzu zeigt deutlich wie der Wind weht.

"Seit Beginn des Jahres 2016 gelten für Angler an der Nordsee besondere EU-Regeln für das Angeln auf Wolfsbarsch. Im Jahr 2018 haben sich diese Regeln gemäß Beschluss des EU-Fischereirats vom Dezember 2017 geändert.
So gilt für das gesamte Jahr 2018 ein vollständiges Entnahmeverbot für Wolfsbarsche. Das im Rahmen des EU-Ratsbeschlusses zulässige Angeln nach dem Prinzip "Fangen und Zurücksetzen" ("catch & release") gilt in Schleswig-Holstein nicht, weil es sowohl gemäß Landesrecht (Landesfischereigesetz) als auch Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist. Sofern beim gezielten Angeln auf andere Fischarten Wolfsbarsche zufällig mitgefangen werden, sind sie im gesamten Jahr 2018 schonend zurückzusetzen.
Diese Regelung gilt für das Jahr 2018. Ende des Jahres wird der EU-Fischereirat über eine Fortführung oder Änderung dieser Vorschrift beraten."


www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/angelfischerei.html
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
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Nix besonders. Maximal ein laues Lüftchen.
Ich kann Euch nur raten, bei solchen Gesprächen einen Juristen mit an Bord zu haben, der sich mit dieser speziellen Materie richtig gut auskennt und außerdem Angler ist.
Die bisher vorgetragene Argumentation ist zwar löblich, aber leider nicht auf den Punkt, so dass der runde Tisch - so sinnig ein solcher Event ist - möglicherweise im Nirvana endet.
 

MarkusZ

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Das im Rahmen des EU-Ratsbeschlusses zulässige Angeln nach dem Prinzip "Fangen und Zurücksetzen" ("Catch & release") gilt in Schleswig-Holstein nicht, weil es sowohl gemäß Landesrecht (Landesfischereigesetz) als auch Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist.

Die drehen sich alles, wie es ihnen passt.

Angelverbot weil die EU das angeblich vorschreibt und somit nichts anderes übrig bleibt.

EU-Ratsbeschluss juckt sie nicht, weil sie andere Regeln haben.

Und so will man der Politikverdrossenheit entgegenwirken?
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Solche Allgemeinplätze helfen keinen Zentimeter weiter.
Gedreht wird hier rein gar nichts. Die Rechtslage in D ist schon seit langem so wie sie ist. In anderen EU Staaten, wie zB NL, sieht es komplett anders aus. Was mir nicht nur insoweit, sondern auch zum Thema Sterbehilfe gefällt...
Wieso also Politikverdrossenheit.? Sich in die Kurve legen und seine Interessen hartnäckig - auch gegen andere Interessen - vertreten, ist das Thema. Das war schon immer so. Politische Entscheidungen sind kein Wunschkino. Anglerdemo legt sich in die Kurve. Schon allein das ist genug Grund für Applaus und Support.
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
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EU-Ratsbeschluss juckt sie nicht, weil sie andere Regeln haben.

Beschlüsse des EU-Rats haben m.W. keine Gesetzeskraft.

Das ist wohl eher wie der Piratenkodex bei Kapitän Barbosa, also bestenfalls Richtlinien an die man sich halten kann, aber nicht muss.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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Ich kann Euch nur raten, bei solchen Gesprächen einen Juristen mit an Bord zu haben, der sich mit dieser speziellen Materie richtig gut auskennt und außerdem Angler ist.

Denjenigen müssen wir noch finden ;).

Wir haben allerdings eine fertige juristische Ausarbeitung zu dem Thema dabei, aus der wir zitieren können/ werden, sind aber auch für Tipps und Anregungen weiterhin dankbar.

Es ist ja auch eine erste Runde, wo sicherlich erst einmal die grundsätzliche Ausrichtung abgeklopft wird. Wir werden an diesem Tag vermutlich nicht auseinander gehen und ein völlig neuen Entwurf für ein LFischG in der Hand haben. Wichtig ist doch, erst einmal einen Fuß in der Tür zu haben und gehört zu werden. Wir versuchen den Anglern zumindest eine Stimme zu geben und haben in den letzten 12 Monaten sicherlich schon einiges erreicht. Auf dem bisher erreichten müssen wir jetzt in Ruhe aufbauen.

Wunder werden wir nicht vollbringen können, aber wir werden weiterhin an unseren Zielen arbeiten, versprochen!
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Lars,
allmählich find ich es ziemlich doof, dass ich so weit weg wohne von Euch!!
 
G

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Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Saugute Idee.
Bin definitiv im Frühjahr/ Sommer mit dem California nicht nur in Norge auf Tour, sondern auch in eurer Kante unterwegs.
Angelklamotten immer an Bord.
Meld mich, wenn sich was konkretes abzeichnet!!
 
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