Anglerdemo- Aktuelles

Anglerdemo

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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußern sich zu Nutzungsverboten in FFH/ Natura-2000 Gebieten

Mit großem Interesse haben wir eine Veröffentlichung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu den Nutzungsverboten in den FFH/ Natura-2000 Gebieten zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Begründung für unsere Klage sind wir u.a. auf diese Stellungnahme gestoßen. Leider geben die wissenschaftlichen Dienste laut den Verfahrensgrundsätzen keine Rechtsauskünfte im Einzelfall- Fragen hätten wir nach dem Lesen dieser Veröffentlichung mehr als genug.

Weiterhin keine nachvollziehbare Begründung für ein Angelverbot


Man hat zwar erkannt, dass die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten zu Konflikten zwischen dem Naturschutz und den Erholungs- und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung, einschließlich des Tourismus, führen kann, jedoch weder eine rechtliche Lösung oder gar eine wissenschaftliche nachvollziehbare Begründung für ein Angelverbot geliefert. Deutlich wird in der Veröffentlichung zumindest, dass es bei den Angelverboten in erster Linie um die Fischbestände geht- ich denke zwischen den Zeilen kann man dann auch entnehmen, dass wir Angler der Fischerei einfach zu viel Fische entnehmen. So wird hier das Baglimit mit den Angelverboten mal eben in einen Topf geworfen und der Dorsch mehrfach im Zusammenhang mit den Angelverboten erwähnt, obwohl bereits vorher darauf hingewiesen wird, dass von den Lebensraumtypen des Anhangs I und den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für deren Erhaltung Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen, in den deutschen Meeresgebieten der AWZ die Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke, Säugetierarten (Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde) sowie Fischarten (zum Beispiel Finte, Flussneunauge) vorkommen. Den Dorsch finden wir hier weiterhin nicht aufgeführt!

Es geht doch um die Fangmengen der Freizeitfischerei

Und so kommt dann, was kommen muss. Man schreibt von den bösen Anglern die Dorsche fangen. Freizeitfischer hätten beispielsweise nach einer Untersuchung des Thünen-Instituts in den Jahren 2005-2010 zwischen 34 und 70 % der Masse an Dorschen gefangen, die durch Berufsfischer gefangen wurde. Für das Jahr 2018 wäre es allerdings auch den Freizeitfischern in der Ostsee nach Art. 7 Abs. 1 der EU-Verordnung 2017/1970 nur erlaubt, jeweils fünf Dorsche pro Tag zu fangen. Was haben die Fangmengen in der Ostsee aus diesem Zeitraum mit einem Angelverbot im Fehmarnbelt gemeinsam? Nichts! Seit wann ist der Dorsch im Fehmarnbelt eine bedrohte Art? Auch das wäre uns neu.

Die „deutsche Politik der Verbote“ wird bestätigt

Wir haben ja immer von einer „deutschen Politik der Verbote“ gesprochen. In vielen Veröffentlichungen zum Angelverbot im Fehmarnbelt wurde immer wieder von einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU geschrieben. Immer wieder haben wir darauf verwiesen, dass die EU kein Angelverbot fordert und das Angelverbot keinen Einfluss auf das Vertragsverletzungsverfahren hat, sondern es sich hierbei um ein deutsches ideologisches und willkürliches Verbot handelt. Unsere Interpretation der EU- Richtlinie – es wird kein Angelverbot durch die EU gefordert - wird durch den wissenschaftlichen Dienst bestätigt. Es bleibt also dabei, dass in der FFH-Richtlinie selbst sich keine An- oder Vorgaben finden lassen, nach denen die Anordnung eines pauschalen Fischerei- oder Angelverbots vorgenommen werden kann. In Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie ist in diesem Zusammenhang lediglich von „nötigen Erhaltungsmaßnahmen“, in Art. 6 Abs. 2 von „geeigneten Maßnahmen“ die Rede. Die Begründung, dass ein Angelverbot nicht gerechtfertigt, erforderlich oder wissenschaftlich haltbar ist, haben wir ja mehrfach widerlegt. Und so rechtfertigt man das Angelverbot plötzlich über die CFP, genauer gesagt über die EU- Verordnung 1380/2013. Nebenbei wird auch noch die Verordnung 2017/1970 (Baglimit) angeführt. Müssen wir das jetzt verstehen? Wir wollen es mal versuchen.

Verbote nur bei in ihrem Bestand bedrohte Arten

In Art. 2 Abs. 2 der Verordnung 1380/2013 wird als Ziel der Fischereipolitik festgelegt, dass bis 2020 ein Maß der Befischung erreicht werden soll, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht. „Höchstmöglicher Dauerertrag“ bezeichnet dabei die Mengen an Fischen, die entnommen werden können, ohne dadurch das Überleben des Fischbestandes als solchen zu gefährden. Nach Erwägungsgrund Nr. 22 dieser Verordnung soll es möglich sein, die Fischereitätigkeit in Schutzgebieten einzuschränken oder generell zu unterbinden, um eine in ihrem Bestand gefährdete Art zu schützen. Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung können für in ihrem Bestand bedrohte Arten unter Berücksichtigung der bestehenden Schutzgebiete solche Gebiete eingerichtet werden, in denen die Fischerei beschränkt oder gänzlich verboten werden kann.
Nach den Vorgaben der Verordnung 1380/2013 könnte also bei akuter Bedrohung des Bestands einer bestimmten Art entweder die Fischerei in einem begrenzten Gebiet komplett oder nur für diese bedrohte Art verboten werden. Also wiederholen wir unsere Frage- ist der Dorsch in der westlichen Ostsee bedroht? Nein! Unterstützt wird unsere Aussage durch den ICES Advice für 2019. Eine Erhöhung der Dorschfänge um 137% für die Industriefischerei zeigt doch deutlich, dass der Dorsch sich erholt. Der Bestand an Elterntieren liegt 2019 bei gut 50.000 Tonnen, der sichere Bestand (SSB) liegt bei gut 28.000 Tonnen.

Dorschschutz nicht in der Zuständigkeit des BMUB

Weiter darf und muss die Frage erlaubt sein, ob ein Verbot der Freizeitfischerei in diesem Gebieten – bei gleichzeitiger Erlaubnis der Schleppnetzfischerei – dem Dorschbestand entscheidend helfen wird. Hätte man dazu nicht erst einmal die Fänge der Freizeitfischerei in den betroffenen Gebieten untersuchen müssen? Oder müssen wir Angler gar zukünftig ein vollständiges Angelverbot auf Dorsch fürchten? Nimmt diese Veröffentlichung sogar Einfluss auf das Baglimit für 2019? Fakt ist auf jeden Fall, dass das BMUB keine Zuständigkeit hat, ein Angelverbot auszusprechen, denn der Dorsch wird bereits über die CFP quotiert, bei uns Anglern speziell über die EU- Verordnung 2017/1970 (Baglimit) und der Dorsch keine bedrohte Art ist.[FONT=&quot]

So sieht es dann abschließend auch der wissenschaftliche Dienst, denn Schutzmaßnahmen, insbesondere die mengen- und ortsmäßige Begrenzung des Fischfangs, sollen langfristig den Erhalt des Bestands der geschützten und bedrohten Fischarten sichern. Besonders schwerwiegende Maßnahmen, wie ein komplettes Verbot des Fischfangs in Bezug auf ein bestimmtes Gebiet oder einzelne Fischarten sollen nur dann ergriffen werden, wenn dies zur Erhaltung der Art nötig ist. Ja, und das können wir jetzt wirklich nicht erkennen.[/FONT]
 

smithie

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Frau Nahles hat es doch vorgesungen (Ich mach mir die Welt...) und Hendricks hat nachgesungen.

Und dann wundern sie sich, dass sie jetzt %ual gleich auf mit rechts außen sind.

Wie soll jemand dieser Politik vertrauen, Glauben schenken oder was auch immer, wenn Fakten schlichtweg irrelevant sind.

Man weiß nicht, was man noch dazu sagen soll :(
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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Und auch hier sind beim Fangmengenvergleich keine illegalen Rückwürfe der Fischerei erwähnt. Die Zahlen sind doch auch nicht zu unterschätzen...
 

Deep Down

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@Anglerdemo
Eine sehr schöne an den Vorgaben abarbeitende Auseinandersetzung mit der Stellungnahme! #6
 

Rheinangler

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.... das alles hinterlässt einen sehr faden Nachgeschmack nach dem lesen.

Da werden Argumente aufgeführt, die schlicht und einfach nicht zutreffen.

Blöd ist nur, dass die politischen Entscheider, die über solche Dinge letztlich abstimmen, überhaupt keine Ahnung von der Thematik haben und sich an dem niedergeschriebenen Käse orientieren.
Dazu kommt dann noch der zweifelhafte Quatsch von Thünen, dass pauschale Naturschützer Gekreische und schon versteht man, warum es immer schlimmer wird in Deutschland für Angler.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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Ich kann doch nicht einem Ministerialrat Glauben schenken, wenn eine Verordnung eine deutliche Sprache spricht! (...)Übrigens kenne ich die Sichtweise/ Interpretation des BMEL zum Anlandegebot und kann wirklich nur davor warnen, dieses auszusitzen!

Ich habe mir erlaubt noch einmal im BMEL nachzufragen. An der Sichtweise/ Interpretation hat sich bis heute nichts geändert. Auch mein Hinweis zur Aussage von Helene Clark brachte keine Änderung oder eine Erklärung, warum ein Rückwurfverbot nicht für möglich hält. Es gibt zwar Erklärungsversuche, die jedoch so einfach nicht haltbar sind.

Somit halte ich einfach mal fest, dass man die Verordnungen der EU anscheinend nicht versteht- oder die drohende Gefahr einfach weiterhin stumpf ignoriert wird.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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das wird nicht ignoriert, das ist gewollt!!!! befürchte ich!!!!!

Deshalb schrieb ich ja bereits:

Ich kann doch nicht einem Ministerialrat Glauben schenken, wenn eine Verordnung eine deutliche Sprache spricht! Wenn das diesem Ministerialrat zum Beispiel einfach gar nicht interessiert, was mit uns Anglern oder den Fischen passiert und der einfach nur seine Ruhe haben will (die er ja durch diese Aussage erst einmal hat)- ja was dann? Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen, wir Angler knüppeln die Fische ab und die Verantwortlichen zucken mit den Schultern?

Weil ich grundsätzlich Beamten einen eher überschaubaren Einsatz bei manchen Dingen zutraue. Ich behaupte auch mal, das ganz gut einschätzen zu können. Ich habe ja auch mal auf einem ähnlichen Posten gesessen und bin dann in die freie Wirtschaft gewechselt. Mir war das einfach zu langweilig und die Goldfische im Glas haben eine wahnsinnige Unruhe in meinen Arbeitsalltag gebracht...
 

TeeHawk

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Deshalb schrieb ich ja bereits:



Weil ich grundsätzlich Beamten einen eher überschaubaren Einsatz bei manchen Dingen zutraue. Ich behaupte auch mal, das ganz gut einschätzen zu können. Ich habe ja auch mal auf einem ähnlichen Posten gesessen und bin dann in die freie Wirtschaft gewechselt. Mir war das einfach zu langweilig und die Goldfische im Glas haben eine wahnsinnige Unruhe in meinen Arbeitsalltag gebracht...

Hey, dabei sitzen doch in unseren Ämtern, in den Landtagen und im Bundestag nur Spitzenleute, die in der freien Wirtschaft sofort einen deutlich besser bezahlten Job finden würden! Die machen ihren Job doch überhaut nur, weil sie so altruistisch veranlagt sind.

/Ironie off
 
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Die neue Fangempfehlung 2019 für Dorsch in der westlichen Ostsee ist online. Berufsfischer sollen oder können lt. Empfehlung 188% mehr Dorsch gegenüber 2018 fangen und entnehmen dürfen #d.
Da muss also auch was für uns Angler drin sein. Trotzdem habe ich die Befürchtung das wir Hobbyangler fast leer ausgehen.
 

Meefo 46

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Moin .

Was passiert wenn die Fischer höhere Quote bekommmen für die Angler das

Baglimit bleibt ,die Dorschpopulation nächstes oder

übernächstes Jahr wieder ein bricht wer bekommt dann den schwarzen

Peter.
 
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Deep Down

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Interessant vielleicht noch dieser Satz: „ Da die Anglerfänge bei einem steigenden Bestand und einem gleichbleibenden Bag-Limit durch eine bessere Ausnutzung des Bag-Limits ansteigen, sind jedoch geringere Fangmengen für die kommerzielle Fischerei zu erwarten.“ Die gehen quasi davon aus, dass Angler noch weniger gefangen haben als sie durften, deswegen brauchen die auch kein höheres Baglimit. Ist schon schlimm genug, dass die das jetzt auch noch ausschöpfen könnten. Mit ernsthafter und gerechter absoluter Quotierung hat das doch alles nix zu tun.
.....

Grandios bestechende Argumentation! Die ist sogar zweistufig gefährlich! Erstens ist sie pro Baglimit und zweitens zielt sie sogar noch in Richtung einer Verschärfung des Baglimits, da die Quantität und wohl auch Qualität der Fänge steigt
Ob das nun nach den Zahlen tragfähig ist oder nicht, ist völlig egal, es ist ausgesprochen und wirkt verfänglich!

Herrlich, da hat man schon fast seine Freude dran, wie geschickt das lanciert ist!

So (!) funktioniert Lobbyismus!

Um so etwas zustande zu bekommen, reicht ein Biologiestudium aber eventuell nicht aus!
 
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TeeHawk

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Jeder andere Nutzer der natürlichen, begrenzten Ressource Fisch hat ein Interesse, dass die Freizeitfischerei so wenig wie möglich oder am besten gar keinen Fisch entnimmt. Die ganzen Hobbyangler sollen alle schön in den Laden gehen und sich den Fisch kaufen, statt ihn "kostenlos" (was ja totaler Schwachsinn ist, wenn ich bedenke, was ich in meinem Anglerleben schon in Angelausrüstung investiert habe. Mit Boot(en) sind das zehntausende Euros) zu bekommen.

Ich verstehe nicht, warum die Großen, die von der Freizeitfischerei am meisten profitieren, ja, davon leben, nicht auf die Barrikaden gehen:

Die Hersteller der Angelgeräte und -zubehör und die Fachpresse.

Klar, Eisele, ein kleiner der Branche und direkt betroffen, setzt sich zur Wehr. Aber wo bleiben die Großen? Pure Fishing (Hardy, Greys, Chub, Mitchell, Abu Garcia, Berkley, Sebile, Penn, JRC, Spiderwire, Shakespeare und Stren), Balzer, Daiwa-Cormoran, Shimano, Svendson Sport (DAM, Okuma, Savage Gear, Prologic, Water Wolf, Ron Thompson, Imax, Lenz Optics und Scierra), Zebco (Zebco, Quantum, Rhino, Browning, Fin-Nor, Black Cat, Radical, Magic Trout und VanStaal), Jenzi (Dega...), Behr, Sänger-tts (ANACONDA, IRON CLAW, DOIYO, P.F.S., MS RANGE, UNI CAT und IRON TROUT) und wen es da evtl. noch gibt und Parey und Jahr und die Anderen. Die müssen doch auch mitbekommen, dass EU-weit Stimmung gegen ihre Kundschaft gemacht wird und damit auch ihre Existenz bedroht wird, zumal sie doch leicht nachweisen können, dass sie volkswirtschaftlich gesehen, eigentlich wichtiger als die deutsche Berufsfischerei sind.

Ich hab mich mit einem selbstständigen Vertreter für Angelsportgeräte und -zubehör in MV unterhalten. Der meinte auch, dass es zu wenig ist, was die Branche unternimmt. Jenzi hätte sich wohl aber schon beteiligt. Grundsätzlich ist es wohl schwierig für die Branche, da wirtschaftlich selbst angeschlagen, Geldmittel für Gegenkampagnen bereitzustellen.

Ich denke, wenn nicht jetzt etwas unternehmen, auch wenn wirtschaftlich angeschlagen, dann wird es zu spät sein. Gerade wenn schon jemand Erfahrung und Kontakte aufgebaut hat wie Anglerdemo, sollen sie Anglerdemo doch jeder ein Budget zur Verfügung stellen, für Anzeigen, Kampagnen, Berichte, online und TV etc.. Aber wahrscheinlich ist es so wie immer. Jeder gönnt dem anderen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln und warten lieber ab, bis die Konkurrenz Pleite geht... ... und irgendwann man selbst!
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
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Wir haben auch einen Bundesverband DAFV der > 1.000.000.- Euro erhält.

Übrigens ist davon kein einziger Euro in die Initiative Anglerdemo geflossen... |rolleyes
 

schlotterschätt

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Im Moment ist das Baglimit und eine gefühlte oder tatsächliche? "Stimmung gegen Angler" bei den meisten Anglern im Binnenland ohne Bezug zur Küste gar kein Thema.


Leider ist das so !:(
Aber die Angler, die sich für dieses Thema in keiner Weise interessieren, werden eines Tages feststellen das die Auswirkungen von FFH und Natura 2000 u.U. auch vor ihren Haus-und Hoftümpeln nicht halt machen werden.
Versprochen !!!
 
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TeeHawk

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Wollte gerade sagen. So blauäugig und uninteressiert können die Firmenchefs von diesen Firmen doch gar nicht sein. Massive Beschränkungen gab und gibt es auch für Binnenangler. Und außerdem denke ich, dass ein ganz erheblicher Teil des Umsatzes mit Meeresangelequipment gemacht wird und für eine Initiative seitens der Hersteller muss ich nicht warten, bis auch der letzte Binnenangler merkt, dass er zwar seine Angelkarte kaufen kann, aber nirgendswo das Angeln noch erlaubt ist...

AUFWACHEN! Ihr Leute da in den Chefetagen von all den Herstellern. Tut jetzt was und sitzt es nicht aus...
 
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