„Vorschlag für Fischereimanagementmaßnahmen nach Natura 2000 in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee“- so lautet die Überschrift eines Schreibens vom BMUB, welches wir mit großem Interesse gelesen haben. Wir haben mit der Veröffentlichung bewusst gewartet, da wir den Inhalt eigentlich nicht glauben konnten und wollten!
Zur Erinnerung- wir Angler wurden in Teilen des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt ausgeschlossen. Wir dürfen dort weder mit einem Gummifisch noch mit einer Posenangel an der Wasseroberfläche angeln, da wir Angler nach Auffassung des BUMB mit unserer Fischerei den Erhaltungszustand des Schutzgebietes gefährden und man uns eine erhebliche Störwirkung unterstellt. Dieses konnte uns Anglern bis heute nicht nachgewiesen werden und aus diesem Grund haben wir die Klage eingereicht.
Wie sieht das BMUB und BfN denn die Störwirkung der Fischerei? Nicht nur Greenpeace hält Angeln für die nachhaltigste Methode der Fischerei, sondern auch viele andere Umweltverbände. Nur das BMUB und das BfN sehen und Angler als die größte Gefahr, was in dem jetzigen Vorschlag einmal mehr deutlich wird.
Der gemeinsame Vorschlag des BMUB und BMEL für das Fischerei-Management in geschützten Meeresflächen der deutschen AWZ zu den Fischereiaktivitäten Deutschlands und der betroffenen EU-Mitgliedstaaten in diesen Gebieten sieht lediglich ein Verbot der Schleppnetzfischerei vor (Ausschluss von beweglichen Fanggeräten mit Bodenkontakt)!
Somit bleibt die Fischerei mit zum Beispiel Stellnetzen erlaubt. Wir erinnern uns an die Argumentation des BMUB, NABU und Co zum Angelverbot. Dort hieß es u.a., dass mit dem Angelverbot Schweinswale und Seehunde geschützt werden sollen. Wir kennen weder einen Angler der einen Schweinswal noch einen Seehund vor Fehmarn gefangen hat, jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zur Gefahr von Stellnetzen für diese Tiere.
Wir möchten mit diesem Artikel nicht die Fischerei angreifen, sondern lediglich unser Unverständnis gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck bringen. Hier werden Angler und der Angeltourismus gezielt ausgesperrt und ein wichtiger Wirtschaftszweig zerstört, Existenzen von Familien und Traditionsbetriebe vernichtet!
Nein, es geht hier nicht um Naturschutz, sondern um einen Verteilungskampf der Fischereiressourcen. Mit diesen Vorschlägen wird die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen einmal mehr nachhaltig gefährdet.
Selbstverständlich liegen die vollständigen Unterlagen zu diesem Vorgang bereits unserem Juristen vor und werden unsere Argumentation vor Gericht stärken.
Übrigens schreibt die Bundesregierung, dass man mit diesen Vorschlägen den Verpflichtungen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik nachkommen wird. Danach legt der „initiierende“ Mitgliedstaat mit den betroffenen Mitgliedstaaten mit fischereilichem Bewirtschaftungsinteresse zur Erfüllung naturschutzrechtlicher Unionsvorschriften (Natura 2000-Richtlinien, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) nach Durchführung eines „regionalen“ Konsultationsverfahrens (BaltFish-Gruppe) der Europäischen Kommission eine Gemeinsame Stellungnahme zwecks Erarbeitung einer Delegierten EU-Rechtsverordnung vor.
Wie war das noch? Beim Angelverbot beruft man sich also auf die EU Vorgaben und möchte ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern, aber mit diesen Vorschlägen erfüllt man die Unionsvorschriften zu den Natura2000- Richtlinien?
Müssen wir noch mehr Beweise für die Ideologie und die Willkür des BMUB und die anglerfeindliche Politik der Bundesregierung bringen?
Es zeigt die Bedeutung unserer Klage und wir möchten an dieser Stelle dran erinnern, dass wir weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind- also, bitte unterstützt unsere Arbeit weiterhin mit Spenden.
Vielen Dank- gemeinsam gegen Angelverbote in der Ostsee!