Im Mittelalter lag mitten in Deutschland eine Stadt, die Schilda hieß. Ihre Bewohner nannte man deshalb die Schildbürger. Das waren seltsame Leute…
Ist das heutige Berlin etwa Schilda?
Viele Angler verstehen leider immer noch nicht, warum wir uns mit einer Klage gegen die Verbotszone für Freizeitfischerei in Teilen des Fehmarnbelts wehren. Schließlich wird mit dem Angelverbot doch die Natur geschützt. Es gibt jedoch bis heute keinen haltbaren wissenschaftlichen Nachweis für das Angelverbot- und genau das wird jetzt durch das BMUB bestätigt!
Auch die Fischerei soll Einschränkungen auferlegt bekommen
Die Politik hat uns ja immer wieder versichert, dass selbstverständlich auch die erwerbsmäßige Fischerei aus diesem Gebiet ausgeschlossen wird. Ja, und jetzt wird es tatsächlich ernst, zumindest ein wenig.
Der Entwurf zu Beschränkungen der Fischerei
Der deutsche Entwurf einer gemeinsamen Empfehlung des BMUB und BMEL für den Schutz der Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ in der Ostsee sieht vor, dass Fischereien mit „beweglichen Bodenkontaktgeräten“ aus Teilen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden.
Das hört sich tatsächlich im ersten Stepp nach einem Schutz der Natura-2000 Gebiete an. Schließlich wurden ja auch Freizeitfischer mit ihrer Angelrute aus Teilen des Fehmarnbelts zum Schutz der Natur ausgeschlossen.
Große Gefahr von Freizeitfischern?
Das BMUB sieht ja auch heute noch von der Freizeitfischerei eine große Gefahr für den Fehmarnbelt ausgehen, denn ansonsten hätte ja die verantwortliche Ministerin Svenja Schulze die Verordnung entsprechend ändern können.
Zum Verständnis haben wir die Verbotszone der Freizeitfischerei auf der beigefügten Karte rot dargestellt und Ihr könnt erkennen, dass diese mittig in der geplanten Verbotszone der Fischerei für bewegliche Bodenkontaktgeräte liegt.
Beschäftigen wir uns noch einmal intensiver mit der Empfehlung des BMUB (SPD geführt) und BMEL (CDU geführt). Die Maßnahme zielt gemäß der Empfehlung darauf ab, einen wirksamen Schutz der Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke und ihrer benthischen Gemeinschaften im Natura 2000-Gebiet „Fehmarn Belt“ gegen bewegliche, mit dem Boden in Kontakt stehende Fanggeräte zu gewährleisten. Zur Erinnerung- aus dem gleichen Grund hat man ja uns Freizeitfischern das Angeln verboten.
„Wer angelt“ ist für das BMUB entscheidend bei den Schutzmaßnahmen
Interessant ist dann die Unterscheidung zwischen Angeln durch Angler und Angeln durch Fischer. Das BMUB sieht nämlich von Anglern, die Angeln eine Gefahr für die Riffe und Sandbänke, für Fischer die Angeln hingegen nicht.
Könnt Ihr uns noch folgen?
Das BMUB hat das Angeln durch Angler ja explizit verboten, hingegen das Angeln für die Fischerei vom Verbot ausgenommen. Ja, die Fischer dürfen sogar Schleppangeln. Oder mit einer Ringwade fischen (dort wird ein Anker eingesetzt). Grundberührende Gummifische oder Pilker mit 50 Gramm sind also eine Gefahr für Riffe und Sandbänke, Anker von 10 Kg und mehr hingegen nicht.
Wir haben Euch die zukünftig erlaubten Angelmethoden für die erwerbsmäßige Fischerei auch einmal dieser Meldung beigefügt.
Verstehen können wir das alles nicht mehr, aber wir haben selbstverständlich in den zuständigen Ministerien einmal nachgefragt.
Bitte teilt wie gewohnt diesen Beitrag, damit wir möglichst viele Menschen über diesen politischen Wahnsinn aufklären können.
Herzliche Grüße von der Küste und ein sonniges Wochenende!