Anglerdemo- Aktuelles

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Anglerdemo,

verstehst Du was ich schreibe? Ich habe ganz eindeutig gesagt, dass eine rechtliche Überprüfung legitim ist. Aber das ist überhaupt nicht im Interesse der Verbände. Für die ist die jetzige Situation optimal. Und das willst Du gegen die Interessen der Verbände zerstören.

Das darfst Du. Aber ich persönlich glaube nicht, dass damit die Geschichte zu Ende ist. Ganz im Gegenteil.

Servus
Fischer am Inn
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

nur kurz zur Fischereiabgabe. Wir (Verein) bekamen heuer daraus z.B. 60 Prozent der Kosten für einen neuen Anhänger (Spezialanfertigung) für den Fischbesatz erstattet, dazu wurde ein Beamer für die Jugendarbeit ganz dadurch bezahlt und noch hohe Zuschüsse für den Fischbesatz mit Nasen und Barben geleistet.
Also, zumindest in Bayern hier können wir uns da nicht groß beklagen.

Petri Heil

Lajos
 

Anglerdemo

Well-Known Member
"Zerstören" hört sich negativ an, "geltendes Recht überprüfen lassen" doch viel humaner.

Die Geschichte ist damit nicht zu Ende, das mag sein. Doch für einen Großteil der Angler sollte das nach einer Einschätzung unseres Juristen positive Auswirkungen bzw. zumindest keine negativen Auswirkungen haben. Also wird der Masse der Angler kein Nachteil entstehen, das ist doch positiv.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Nein, es geht um die Überprüfung der jetzigen Vergabepraxis und im Optimalfall um zukünftig mehr Gelder für ANGLER und das ANGELN!

Ich kann nur für Bayern sprechen, aber zumindest hier ist ein ganz wesentlicher Hebel, den Verbände (und die in diesen organisierten Vereine) auf Entscheidungen bzgl. Nutzung von Baggerseen, Bauvorhaben von Wasserkraftanlagen, Gesetzgebungsverfahren (Stichwort "Rettet die Bienen") haben deren tiefe Einbindung in den Naturschutz. Auf dieser Basis wird beispielsweise gegen Beschlüsse argumentiert, wenn Landkreise festlegen, stillgelegte Baggerseen als Naturschutzgebiete/Biotope festzulegen und damit Angler auszuschließen.

Wenn den Verbänden die finanziellen zur Unterstützung des Naturschutz entzogen werden, entzieht man ihnen damit Einfluss auf anglerische Entscheidungen. Das ist ganz einfach ein Fakt. Nun kann man natürlich jammern, dass es alles ganz furchtbar ist mit dem naturschutzgetriebenen Deutschland, aber so ist das nun mal, Tendenz steigend.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Mag alles richtig sein, aber dafür werden alle Angler zur Finanzierung herangezogen? Mag im Einzelfall so sein, Verbände machen ja auch nicht nur schlechte Arbeit und manche Dinge dürfen sicherlich auch durch die FA bezuschusst oder gar zu 100% finanziert werden, als Beispiel habe ich die barriefreien Angelpläte in SH genannt.

Auch der NABU - nur ein Beispiel - kümmert sich um den Naturschutz, jedoch ohne eine Sonderabgabe mit Finanzierungfunktion für eine gewisse Gruppe von Naturnutzern. Geht also auch ohne, sogar bei Anglern (z.B. Niedersachsen).
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo miteinander,

wir können hier noch einige Aspekte hin und her wälzen was Öko angeht und was wahre Anglerinteressen sein könnten. Fakt ist aber, dass hier leider Milch verschüttet wurde und die kann nicht mehr eingesammelt werden. Ich möchte weder Anglerdemo noch Kolja Kreda unlautere Absichten unterstellen. Ich glaube nicht, dass sie überblickt Hauben was sie da auslösen. Wir können jetzt nur zuwarten was die Gerichte entscheiden und hoffen.

Man kann nur hoffen, dass die Angelverbände nicht mit gleicher Münze zurückzahlen.

Servus
Fischer am Inn
 

Kuddeldaddel

Minutenangler mit Sekundenpose
DER, DER, DER....

Der Eine kämpft.
Der Andere lässt kämpfen
Der Nächste kritisiert alles.
Der, der kämpft und den Kampf verliert, ist immer der Arsch.
Der, der den Kampf gewonnen hat, wird von den Kritikern beneidet aber gleichzeitig kritisiert, was er hätte besser machen sollen.

Der...... Lohn ist ……. Undank!

Die Angelverbände gehören nicht zu den Gewinnern !
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ich glaube nicht, dass sie überblickt Hauben was sie da auslösen. Wir können jetzt nur zuwarten was die Gerichte entscheiden und hoffen.

Das sehe ich anders, die möglichen negativen Konsequenzen wurden im Vorfeld diskutiert, man hat sich aber dennoch entschlossen den Sachverhalt überprüfen zu lassen.

Ob nun wirklich die unbeugsame Treue zu Recht und Ordnung das Motiv dafür war, oder auch der jahrelang geführte Zwist mit Vereinen und Verbänden; oder auch das streben sich einen Namen zu machen?
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Aber gerne stelle ich Dir @Dorschgreifer
Ich habe drei Fragen:
1.Erwartest Du von den Behörden in Deutschland einen verantwortungsvollen und rechtmäßigen Umgang mit den Geldern von uns Bürgern?
2.Erwartest Du von Angelvereinen und Verbänden ein rechtmäßiges und gesetzeskonformes Verhalten?
3. Dürfen Deiner Meinung nach Gelder (Fischereiabgabe) von Abgabepflichtigen (Anglern) gegen geltendes deutsches Recht verwendet werden, wenn es Anglern zugute kommt?

Du wirst sicherlich nach Deiner Arbeit die Zeit finden, diese Fragen zu beantworten. Danke!

Antwort zu 1: Klares Ja
Antwort zu 2: Klares Ja
Antwort zu 3: Klares Nein, aber das nach dem Komma verstehe ich in dem Zusammenhang nicht, denn hier ist es völlig egal, wem es zugutekommt, es muss nur rechtmäßig sein

Für mich gibt es keine Diskussion, es hat sich jeder Bürger an geltendes Recht zu halten.
In Bezug auf die Förderungen aus der Fischereiabgabe sehe ich für die Vereine und Verbände überhaupt keine Probleme.

Die Fischereibehörde hat eine Förderrichtlinie (Fischhorizonte) erlassen und in dessen Rahmen läuft die Bezuschussung bzw. Förderung.

Und bei einer von einer Behörde erlassenen Richtlinie gehe ich grundsätzlich erst einmal von einer entsprechenden Gesetzmäßigkeit aus. Sie sieht so aus:

https://www.schleswig-holstein.de/D...Fischhorizonte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=3
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=2

Jeder, der Geld aus diesem Topf haben möchte, muss das mit detaillierter Begründung beantragen. Dazu bedarf es von der Fischereibehörde genehmigter Hegepläne, einen Nachweis darüber, dass der Besatz in diesem Gewässer richtig ist, eines vorherigem Monitorings zur Feststellung des Bedarfes und laufender Erfolgskontrollen, inklusive Angabe alle Anglerzahlen, aller Fangdaten dieser Angler und nach Abschluss der Maßnahme eines Abschlussberichtes.
Über den Antrag muss nach Prüfung der Vergabeausschuss beratschlagen und abstimmen. Alle Kosten, die man erstattet haben möchte, muss man vorstrecken und bekommt sie auf Antrag erstattet, die Vorauslage zieht sich auch schon mal über ein Jahr hin, solange hat man als Antragsteller die Kostenlast.

Sollte diese Vergaberichtlinie nicht rechtens sein, landet der schwarze Peter bei der Fischereibehörde, Vereine und Verbände haben keinen Nachteil, eher Vorteile, weil sie sich dann eine ganze Menge Arbeit sparen können, die dann die Behörde alleine machen muss.

Da ich weiß, dass die Behörde keine personellen Kapazitäten hat, ist davon auszugehen, dass dann entsprechende Besatzmaßnahmen unterbleiben. Bei Lachs- und Meerforelle stört es die Vereine in den Binnengewässern kaum, es würde eine Fischart wegfallen, auf die eh nur spezialisierte Angler Fischen, insofern sind die Gesamtfangmengen auch nicht extrem hoch und der Rest der Angler fängt eben die reichlich anderen vorhanden anderen Fische.

Die Allgemeinheit der Angler wird dann aber folglich auch auf diese Fische verzichten müssen, bzw. nur noch die fangen können, die durch die Förderung anderer Anrainerstaaten in Deutschland ankommen, die übrigens ähnlich fördern, da machen den Besatz auch Vereine und Verbände…. Vielleicht klagt da ja auch demnächst jemand, z.B. gegen die Fischereiabgabe in Dänemark.

Vielleicht irre ich aber auch und die Fischereibehörde bekommt das 1:1 auf die Reihe und es ändert sich bei den Fischbeständen nichts. Man muss ja positiv denken.

Man muss sich immer über eines im Klaren sein, beteiligt sich die Allgemeinheit der Angler nicht an der Arbeit und dem Besatz an Vereinsgewässern, dann müssen Vereine die Allgemeinheit der Angler auch nicht an Ihre gepachteten Gewässer lassen, somit im schlimmsten Fall „NULL“ Erlaubnisscheine. Oder man rechnet alle Arbeitsstunden und Kosten um und eine Tageskarte kostet dann vielleicht 100,-€ für Nichtmitglieder…, oder die Vereine bekommen einen sehr starken Mitgliederzuwachs...

Oder, wie Du schon für den NOK geäußert hast, WiSH pachtet alle Gewässer und lässt die Allgemeinheit der Angler überall kostenlos Angeln.

Ich bin auf jeden Fall auf das Ergebnis der Klage gespannt, kann aber mit jedem Ergebnis bestens leben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hering 58

Hamburger Jung
Mag alles richtig sein, aber dafür werden alle Angler zur Finanzierung herangezogen? Mag im Einzelfall so sein, Verbände machen ja auch nicht nur schlechte Arbeit und manche Dinge dürfen sicherlich auch durch die FA bezuschusst oder gar zu 100% finanziert werden, als Beispiel habe ich die barriefreien Angelpläte in SH genannt.

Auch der NABU - nur ein Beispiel - kümmert sich um den Naturschutz, jedoch ohne eine Sonderabgabe mit Finanzierungfunktion für eine gewisse Gruppe von Naturnutzern. Geht also auch ohne, sogar bei Anglern (z.B. Niedersachsen).

Danke für Eure tolle Arbeit!Macht weiter so.thumbsup
 

torstenhtr

Active Member
@Dorschgreifer, der Verband kann doch auch selbst eine entsprechende Gebühr erheben, das wäre doch effizienter und er hätte mehr Kontrolle über die Mittel als über die FA. In Sachsen / Niedersachsen ist das doch gelebte Praxis, dort existiert keine FA (mehr). So weit ich informiert bin, ist Fischbesatz nur ein Teil der FA - vielleicht kann Lars alle Ausgaben auflisten und darstellen, was tatsächlich Anglern zugute kommt.
Ich jedenfalls war schon sehr erschrocken über manche Posten (Brandenburg, siehe Anfrage der Grünen).
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Das sehe ich anders, die möglichen negativen Konsequenzen wurden im Vorfeld diskutiert, man hat sich aber dennoch entschlossen den Sachverhalt überprüfen zu lassen.
Nicht dennoch, sondern gerade aus diesem Grund. Wir haben den Sachverhalt im Vorfeld durch einen Juristen prüfen lassen und die daraus resultierende Empfehlung zur Klage umgesetzt. Wir haben positive und negative Aspekte abgewogen und da in unseren Augen die für Angler positiven Punkte überwiegen, danach die Klage eingereicht.

Ob nun wirklich die unbeugsame Treue zu Recht und Ordnung das Motiv dafür war, oder auch der jahrelang geführte Zwist mit Vereinen und Verbänden; oder auch das streben sich einen Namen zu machen?

Ich habe keinen jahrelangen Zwist mit Vereinen/ Verbänden! Ich habe sogar zu manchem Verantwortlichen ein gutes Verhältnis und einen regelmäßigen Austausch. Ich nenne hier keine Namen, da ich nicht möchte, dass es Probleme für diejenigen gibt. Denn Frau Dr. HK wäre sicherlich "not amused", wenn das durchsickert. Sind ja nicht alle so gut auf uns zu sprechen.

Würde ich mir einen Namen machen wollen, würde ich warten bis Greta 18 ist und sie heiraten oder hätte eines meiner vorherigen ehrenamtlichen Projekte fortgeführt und hätte die Anonymität dort aufgegeben. Dort habe ich im Hintergrund gearbeitet, so wie es auch ursprünglich mein Plan mit Anglerdemo war. Bis jemand die Idee mit der Podiumsdiskussion hatte und ich mich habe breitschlagen lassen. Eine Entscheidung, die ich heute noch teilweise bereue, zumindest dann, wenn ich privat mit meiner Familie auf Fehmarn oder in Heiligenhafen bin.

Antwort zu 1: Klares Ja
Antwort zu 2: Klares Ja
Antwort zu 3: Klares Nein, aber das nach dem Komma verstehe ich in dem Zusammenhang nicht, denn hier ist es völlig egal, wem es zugutekommt, es muss nur rechtmäßig sein

Für mich gibt es keine Diskussion, es hat sich jeder Bürger an geltendes Recht zu halten.
In Bezug auf die Förderungen aus der Fischereiabgabe sehe ich für die Vereine und Verbände überhaupt keine Probleme.

Die Fischereibehörde hat eine Förderrichtlinie (Fischhorizonte) erlassen und in dessen Rahmen läuft die Bezuschussung bzw. Förderung.

Und bei einer von einer Behörde erlassenen Richtlinie gehe ich grundsätzlich erst einmal von einer entsprechenden Gesetzmäßigkeit aus. Sie sieht so aus:

https://www.schleswig-holstein.de/D...Fischhorizonte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=3
https://www.schleswig-holstein.de/D...8B49E74A109B4E890D?__blob=publicationFile&v=2

Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Im Ergebnis zeigt es ja, dass wir hier zumindest - was anderes hätte ich von Dir nicht erwartet - in Bezug auf das Rechtsverständnis auf einer Linie sind. Ich unterstelle den Verbänden ja auch nicht, dass sie sich nicht gesetzeskonform verhalten haben, sondern ich lasse nur die Vergabepraxis prüfen. Die Klage läuft ja gegen das Land (MELUND) und nicht gegen einen Verband/ Verein.

Ich gehe auch grundsätzlich erst einmal davon aus, dass Richtlinien rechtlich einwandfrei sind. Aber ob diese dann auch so umgesetzt werden, ist zumindest bei der Fischereiabgabe in SH nicht sichergestellt. Bei der letzten Prüfung hat der Landesrechnungshof diverse Punkte aufgelistet, die nicht korrekt waren. Seitdem hat sich viel geändert, das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen mehrfach angepasst. Somit muss man prüfen, ob diese Änderungen alle berücksichtigt werden (ohne die einzelnen Punkte alle jetzt noch einmal hier aufzuführen).


Jeder, der Geld aus diesem Topf haben möchte, muss das mit detaillierter Begründung beantragen. Dazu bedarf es von der Fischereibehörde genehmigter Hegepläne, einen Nachweis darüber, dass der Besatz in diesem Gewässer richtig ist, eines vorherigem Monitorings zur Feststellung des Bedarfes und laufender Erfolgskontrollen, inklusive Angabe alle Anglerzahlen, aller Fangdaten dieser Angler und nach Abschluss der Maßnahme eines Abschlussberichtes.
Über den Antrag muss nach Prüfung der Vergabeausschuss beratschlagen und abstimmen. Alle Kosten, die man erstattet haben möchte, muss man vorstrecken und bekommt sie auf Antrag erstattet, die Vorauslage zieht sich auch schon mal über ein Jahr hin, solange hat man als Antragsteller die Kostenlast.
Leider wird nur ein geringer Teil der Fischereiabgabe für Fischbesatz eingesetzt. Der größte Teil der FA versickert in anderen Kanälen, die direkt mit Angeln nichts zu tun haben oder für Angler eher unbedeutend sind.

Sollte diese Vergaberichtlinie nicht rechtens sein, landet der schwarze Peter bei der Fischereibehörde, Vereine und Verbände haben keinen Nachteil, eher Vorteile, weil sie sich dann eine ganze Menge Arbeit sparen können, die dann die Behörde alleine machen muss.

Da ich weiß, dass die Behörde keine personellen Kapazitäten hat, ist davon auszugehen, dass dann entsprechende Besatzmaßnahmen unterbleiben. Bei Lachs- und Meerforelle stört es die Vereine in den Binnengewässern kaum, es würde eine Fischart wegfallen, auf die eh nur spezialisierte Angler Fischen, insofern sind die Gesamtfangmengen auch nicht extrem hoch und der Rest der Angler fängt eben die reichlich anderen vorhanden anderen Fische.

Die Allgemeinheit der Angler wird dann aber folglich auch auf diese Fische verzichten müssen, bzw. nur noch die fangen können, die durch die Förderung anderer Anrainerstaaten in Deutschland ankommen, die übrigens ähnlich fördern, da machen den Besatz auch Vereine und Verbände…. Vielleicht klagt da ja auch demnächst jemand, z.B. gegen die Fischereiabgabe in Dänemark.
Der Unterschied in Dänemark ist relativ einfach zu erklären- hier zahlen Angler über den Fischereischein die Abgabe und die Gelder werden zu 100% für Angler und Besatzmaßnahmen eingesetzt, speziell auch in der Ostsee mit Meerforelle und Lachs.

Wenn die Behörde dann also keinen Besatz mehr durchführen würde, dann wird die Verwendung der FA ja noch fraglicher. Ist dann der Besatz mit Nordseeschnäpel u.ä. geschützten Fischarten gar nicht erforderlich, sondern eher als "nice to have" anzusehen, weil die Angler das bezahlen? Dann sehe ich mich in der Entscheidung , die FA überprüfen zu lassen, bestätigt!

Wenn Vereine und Verbände keinen Nachteil haben, verstehe ich die Aufregung übrigens umso weniger. Die Behörde hat auch keinen Nachteil, denn entweder sie ist verpflichtet, bestimmte Maßnahmen durchzuführen - dann wird es eine Finanzierungsmöglichkeit im Haushalt geben - oder eben nicht. Dann hat man jahrelang die Gelder der Angler einfach mal ohne Notwendigkeit verbraten.

Man muss sich immer über eines im Klaren sein, beteiligt sich die Allgemeinheit der Angler nicht an der Arbeit und dem Besatz an Vereinsgewässern, dann müssen Vereine die Allgemeinheit der Angler auch nicht an Ihre gepachteten Gewässer lassen, somit im schlimmsten Fall „NULL“ Erlaubnisscheine. Oder man rechnet alle Arbeitsstunden und Kosten um und eine Tageskarte kostet dann vielleicht 100,-€ für Nichtmitglieder…, oder die Vereine bekommen einen sehr starken Mitgliederzuwachs...
Teilweise kosten die Karten für Gewässer - wo der Besatz durch die FA gefördert wird - für Nichtmitglieder bereits jetzt teilweise das 3-fache!

Ich denke nicht, dass es für Angler negative Folgen bezüglich der Gewässer hat, eher im Gegenteil. Aus kaufmännischer Sicht wird es den Wettbewerb erhöhen, da man zusätzliche Mitglieder benötigt, um die wegfallenden Einnahmen aus der FA auszugleichen. Beiträge erhöhen, wäre sicherlich ein Fass ohne Boden, denn dadurch könnten wieder Mitglieder kündigen, was zu neuen Erhöhungen führen könnte. Erhöhung der Erlaubnisscheine? Könnte ähnliche Folgen haben, wie eine Beitragserhöhung, also weniger verkaufte Karten. Also muss man die Qualität der Gewässer z.B. durch Besatz, Zugang zu den Gewässern etc. und die Dienstleistung als Ganzes verbessern und sich von der Masse der Vereine absetzen. Davon partizipieren Angler.

Auch würde man unter Umständen beginnen den Besatz "Profis" zu überlassen. Fachleute einzusetzen und zu bezahlen, könnte auf Dauer günstiger sein, als dieses in Eigenregie durchzuführen. Einfach ein paar Regenbogenforellen in den Vereinteich werfen, reicht dann eventuell nicht mehr aus. Auch das könnte Gewässer für uns Angler reizvoller werden lassen. Wettbewerb erhöht grundsätzlich erst einmal die Qualität und die Leistung, auch wenn manche in dieser dann neuen Welt auf der Strecke bleiben werden. Die Gewässer werden dann von anderen Vereinen übernommen, eventuell gar von jemanden, der ein wirtschaftliches Interesse hat. Das bedeutet erst einmal nichts schlechtes, denn auch derjenige muss sich dem Wettbewerb stellen.

Oder, wie Du schon für den NOK geäußert hast, WiSH pachtet alle Gewässer und lässt die Allgemeinheit der Angler überall kostenlos Angeln.
Sollte die WiSH den NOK pachten, würde das Angeln dort sicherlich nicht kostenlos sein, das erwartet auch keiner vom LSFV SH, oder? Zumindest würde es keine Preisunterschiede von 300% zwischen Mitgliedern und normalen Anglern/ Touristen geben, das kann ich bereits heute versichern! Wir würden sicherlich ein solches Gewässer nutzen, um den (Angel-) Tourismus zu fördern und nicht um Touristen durch völlig überhöhte Preise (Wucher?) abzuschrecken.

Ich bin auf jeden Fall auf das Ergebnis der Klage gespannt, kann aber mit jedem Ergebnis bestens leben.
Und wieder eine Gemeinsamkeit.

Danke für Eure tolle Arbeit!Macht weiter so.thumbsup
Danke, Machen wir!

@Dorschgreifer, der Verband kann doch auch selbst eine entsprechende Gebühr erheben, das wäre doch effizienter und er hätte mehr Kontrolle über die Mittel als über die FA. In Sachsen / Niedersachsen ist das doch gelebte Praxis, dort existiert keine FA (mehr). So weit ich informiert bin, ist Fischbesatz nur ein Teil der FA - vielleicht kann Lars alle Ausgaben auflisten und darstellen, was tatsächlich Anglern zugute kommt.
Ich jedenfalls war schon sehr erschrocken über manche Posten (Brandenburg, siehe Anfrage der Grünen).
Die Auflistung werde ich die Tage mal einstellen, da ich aktuell mal wieder unterwegs bin. Die Zahlen sprechen auf jeden Fall eine deutliche Sprache, aber nicht für uns Angler!
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Es ist erschreckend, zu sehen und zu lesen, wie dieses Forum zu einem reinen Verbandsforum mutiert.
Es ist beschämend, zu lesen wie unverhohlen gegen Verbandskritiker polemisiert wird.
Und es ist erschreckend, dass diese Hetze von der Forumsleitung offensichtlich nicht nur tolleriert , sondern wohl auch so gewollt ist.
Anglerdemo ist seit Jahren die einzige Verbindung, die sich tatkräftig für Angler einsetzen und dies auch schon mehrfach bewiesen haben.
Die Verbände, deren Vertreter jemanden, der mal den Mund aufmacht , gerne mal als Krakeeler beschimpfen, tun seit Jahrzehnten so gut wie nix, und wenn sie mal was tun,
hätten sie es besser gelassen.

Ich behaupte mal: Ihr bereichert euch bei der Fischereiabgabe an des Anglers Geld.
Und jetzt, wo die Verteilpraxis mal überprüft werden soll, spielt ihr die Empörten, dabei ist eine solche Überprüfung etwas völlig Normales.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
So weit ich informiert bin, ist Fischbesatz nur ein Teil der FA - vielleicht kann Lars alle Ausgaben auflisten und darstellen, was tatsächlich Anglern zugute kommt.

Alle Ausgaben auflisten ist mit (zu) viel Aufwand verbunden, aber einen kurzen Überblick kann ich verschaffen.

Alle Zahlen (gerundet) sind bezogen auf die Fischereiabgabe in SH in 2018, Stand November 2018.

Zuwendungen Gesamt laut Haushaltsplanung: 1.996.000 Euro
Der Anteil an Zuwendungen des LSFV SH beträgt rund 18%.
Fischbesatz "für Angler interessant*" (Aal, Forelle): 238.000 Euro, davon Aal 82.000 Euro
Fischbesatz "für Fischerei*" (Maräne) oder "Artenschutz"(Elritze, Schlammpeitzger): 287.000 Euro

Nehmen wir den Schlammpeitzger als Beispiel. Der Schlammpeitzger ist vom Aussterben bedroht und gemäß FFH-Richtlinie als prioritäre Fischart eingestuft, es sind intensive Schutzmaßnahmen gemäß FFH Richtlinie zu entwickeln. Dafür zahlen wir Angler? Das ist wohl eher eine Aufgabe aus dem allgemeinen Haushalt, oder? Irgendwann muss man eine Grenze ziehen, ansonsten wird das Geld bald vermutlich nur noch für solche Projekte ausgegeben.

94.000.- Euro sind für ein Schweinswal- Warngerät geplant gewesen, Otterschutzmaßnahmen wurden mit 153.000 Euro und Edelkrebse mit 50.000 Euro gefördert.

*Man kann die Fischarten nur grob zwischen Anglern und Fischerei trennen. Aus diesem Grund habe ich den Aal mal den Anglern zugerechnet, die Maräne der Fischerei. Der Anteil des LSFV SH am Aalbesatz beträgt 27.000 Euro (von 82.000 Euro), die Zuwendungen für die Maräne fließen vollständig an den Verband der Binnenfischer / Teichwirte.

Unterm Strich werden also von der Fischereiabgabe rund 10% in Besatzmaßnahmen für Angler investiert. Zur Erinnerung, Angler in SH bringen 99% der Fischereiabgabe auf, davon rund 65% von nicht organisierten Anglern.

Die Angaben beruhen sich auf alle mir durch Behörden und Verbände zur Verfügung gestellten Dokumente/ Unterlagen/ schriftlichen Aussagen (Mail und Brief). Die Planungen für 2019 sehen im Verhältnis ähnlich aus.

Viele andere Posten habe ich nicht aufgeführt, weil ich den Nutzen nicht oder schlecht einschätzen kann. Die mit Abstand höchsten Zuwendungen erhält der Verband der Binnenfischer und Teichwirte e.V.

Ich denke mit der Aufstellung wird zudem das Argument entkräftet, dass ich die Verbände schädigen möchte oder ich die Klage gar nur aus dem Grund ins Rollen gebracht habe. Meine Motivation sollte auch dem letzten "Hater" klar werden, es geht darum diese Ungerechtigkeit zu beenden. Anglergeld für Angler ist mein Ziel.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Alle Ausgaben auflisten ist mit (zu) viel Aufwand verbunden, aber einen kurzen Überblick kann ich verschaffen.

Alle Zahlen (gerundet) sind bezogen auf die Fischereiabgabe in SH in 2018, Stand November 2018.

Zuwendungen Gesamt laut Haushaltsplanung: 1.996.000 Euro
Der Anteil an Zuwendungen des LSFV SH beträgt rund 18%.
Fischbesatz "für Angler interessant*" (Aal, Forelle): 238.000 Euro, davon Aal 82.000 Euro
Fischbesatz "für Fischerei*" (Maräne) oder "Artenschutz"(Elritze, Schlammpeitzger): 287.000 Euro

Dafür hätte ich gerne handfeste Quellen..., weicht ja teilweise heftig vom Haushaltsabschluss 2017 ab, den ja jeder öffentlich einsehen kann. Ich habe an belegbaren Fakten folgendes gefunden:



Haushaltsabschluss 2017

Einnahmen Fischereiabgabe: 1.117.500,-€ (8,20€/Angler)



Ausgaben Besatz und Sachmittel Fischhorizonte Binnengewässer: 535.800,-€

das sind:

  • Forelle: 181.800,-€

  • davon Ausrüstung Laichfischfang Forelle: 45.000,-€

  • Ostseeschnäpel: 62.000,-€

  • Aal: 100.000,-€

  • Große Maräne: 26.000,-€

  • Kleine Maräne: 20.000,-€

  • Norseeschnäpel: 31.000,-€

  • weitere Fischarten, Quappe, Schlammpeitzger u ä.: 50.000,-€

  • Erfolgskontrolle: 65.000,-€



    Ausgaben sonstige: 512.000,-€



  • Aalbesatz Küste (Ostsee): 188.000,-€

  • Untersuchungen für Zweck Fischerei: 500,-€

  • Fischereiaufsicht: 69.200,-€

  • Untersuchung Fischgewässer u. Wanderungen: 33.800,-€

  • Verwaltungskosten zur Erfüllung Landesfischereigesetz: 46.900,-€

  • Personalausgaben Fischerei (2 Biologen LLUR): 173.600,-€
sonstiges nicht näher aufgeführt: 69.700,-€

Für 2018 gibt es nach meiner Kenntnis noch keinen Abschluss, da läuft ja ein Doppelhaushalt 2018/2019 und da ist zumindest beim Posten Fischereiaufsicht fast die dreifache Plansumme mit 150.000,-€ zu 69.200,-€ in 2017 eingestellt... Bei den Biologen ist die Plansumme auf 180.000,-€ (wohl geplante tarifliche Lohnerhöhungen)gestiegen.

Man sieht hier auch, dass die Aus- und Fortbildung sowie Verwaltungsaufwand zur Fischereischeinprüfung überhaupt nicht auftaucht, die hat die Behörde ja auch an die Landesverbände abgedrückt..., da könnten z.B. die von Lars erwähnten Zuschüsse an die Verbände drin stecken, die wohl auch in den nicht eindeutig zuzuordnenden Kosten von 69.700,-€ von mir bei "sonstiges" aufgeführt sind.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Unsere Informationen berufen sich auf eine detaillierte Aufstellung aus dem MELUND vom 13.11.2018!

Interessant finde ich den von Dir erwähnten Posten "Personalausgaben" beim LLUR. Wir Angler bezahlen also die Biologen im LLUR?
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Verwaltungskosten betragen in meiner Aufstellung 249.000.- Euro (Plan 2019 300.000 Euro, Steigerung von rund 20% in einem Jahr!).
 
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