Anglerposse am Coswiger Elbufer

AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

zitat:

Na da hat mal wieder eine Dame geplant sich mit "Nachhilfestunden fuer Organsiteure" einen schlechten Ruf zu verschaffen und sich als Feindbild der Sportfischer zu repräsentieren.
Die Hege und Pflege von Gewässern schliesst auch ein, daß man sich an diesen versammelt um gezielt festzustellen wieviele Fische verschiedener Weissfischarten mit der Angel fischbar auf einer Gewässerstrecke vorhanden sind.
Die Dame argumentiert mit den umstrittenen Forschungsergebnissen zum Thema Schmerzempfinden beim Fisch und benutzt diesen zur Argumentation usw. .
Sollte sich waehrend eines zur fischereilichen Hege durchgefuehrten Hegefischens an einem Gewaesser ergeben, daß eine geplante Umsetzung der Fische sich nicht als sinnvoll erweist, da sich in dem beangeltem Gewaesser einfach doch nicht so viel soviel beangelbarer Fisch aufhaelt als zuvor vermutet verlangt das einzuhaltende waidgerechte Verhalten eines Sportfischers diesem ab, daß er die gefangenen Fische nicht vollständig verwertet, damit der zukuenftige Fischbestand gesichert bleibt.
Ausserdem sollte ein Sportfischer dem Wasser nicht mehr Fische entnehmen als er selbst essen kann.
Das komplette Abschlachten von allen gefangenen FIschen verstoesst ganz klar gegen die Regeln der oekologisch sinnvollen und waidgerechten Bewirtschaftung unserer Gewaesser zu der der Sportfischer vom Staat her verpflichtet ist.
Natuerlich gibt es zuweilen Hegemassnahmen welche auch das Toeten von gefangenem Fisch sinnvoll machen, naehmlich dann wenn der Fisch wirklich im Uebermass vorhanden ist und wenn zweitens z.B. ein Zoo oder aehnliches diese Fische zur Fuetterung ihrer Tiere benutzt.
Die Umsetzung von Fisch in andere Gewaesser entspricht aber in weit groesserem Masse den Anforderungen an waidgerechter Hege und Pflege der Gewaesser, denn schliesslich bezahlen wir Sportfischer nicht dafuer, daß die von uns auch mit dem Ziel natuerlicher Vermehrung eingesetzten Fische wieder abgefangen werden um damit andere Organisationen zu sponsorn und wir zahlen sicherlich auch nicht dafuer um mit diesen Zahlungen die Taetigkeiten einer Dame zu finanzieren die sich mit der Art ihres Handelns gegen die Sportfischerei wendet und gegen die Ziele oekologischer und waidgerechter Bewirtschaftung unserer Gewaesser.
Das Umsetzen von Fischen in andere Gewaesser ist eine kostenguenstige Methode um unserer Verpflichtung der Hege und Pflege von Gewaessern nachzukommen welche genehmigt ist und sich im Rahmen von Hegefischen anhand seiner sportlichen Faehigkeiten zu vergleichen und gelegentlich auch fuer den dabei entstehenden Materialaufwand ein wenig entschaedigt zu werden ist nicht verboten.
Ein Hegefischen ist eine sportliche Veranstaltung bei der es stets darum geht moeglichst "viele" der als in mehr als ausreichendem Masse vermutenden Fische zu fangen.Wenn bei einer solchen Veranstaltung die besten Hegefischer geehrt werden ist dagegen rein rechtlich auch in der Bundesrepublik Deutschland nichts einzuwenden.
Das bei einem solchen Fischen viele Angler den Ansporn haben besser zu sein als die anderen Teilnehmer ist im Sinne des Hegefischens, denn schliesslich entspricht es ja dem Zweck bei einem solchen moreglichst viele mit der Angel zu fangenden Fische abzufangen.

#6#6#6

Quelle: http://www.matchteam-jagsttal.de/wbb3/index.php?page=Thread&postID=50609&8fb275d4#post50609
 
Zuletzt bearbeitet:

Locke4865

Muldenfischer
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

ok bei OWi wirds schwer hab auf anhieb nichts gefunden
bei Straftat kommts auf den SA an wenn er es so wie ich sieht
ja wenn nicht Freispruch
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Was wäre ein Wettkampfangeln? OWI oder Straftat?
So außem Bauch raus - für mich - ersteres...
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Straftat kein OWI ist da nicht mit aufgeführt im OWI Katalog
Kann mich aber mal kundig machen bei der Behörde
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

zitat:...
Die Hege und Pflege von Gewässern schliesst auch ein, daß man sich an diesen versammelt um gezielt festzustellen wieviele Fische verschiedener Weissfischarten mit der Angel fischbar auf einer Gewässerstrecke vorhanden sind.
...
Ausserdem sollte ein Sportfischer dem Wasser nicht mehr Fische entnehmen als er selbst essen kann
...
Natuerlich gibt es zuweilen Hegemassnahmen welche auch das Toeten von gefangenem Fisch sinnvoll machen, naehmlich dann wenn der Fisch wirklich im Uebermass vorhanden ist und wenn zweitens z.B. ein Zoo oder aehnliches diese Fische zur Fuetterung ihrer Tiere benutzt.
...
Ein Hegefischen ist eine sportliche Veranstaltung bei der es stets darum geht moeglichst "viele" der als in mehr als ausreichendem Masse vermutenden Fische zu fangen.Wenn bei einer solchen Veranstaltung die besten Hegefischer geehrt werden ist dagegen rein rechtlich auch in der Bundesrepublik Deutschland nichts einzuwenden.
Das bei einem solchen Fischen viele Angler den Ansporn haben besser zu sein als die anderen Teilnehmer ist im Sinne des Hegefischens, denn schliesslich entspricht es ja dem Zweck bei einem solchen moreglichst viele mit der Angel zu fangenden Fische abzufangen.

Quelle: http://www.matchteam-jagsttal.de/wbb3/index.php?page=Thread&postID=50609&8fb275d4#post50609

Verstehe ich jetzt nicht so ganz, weil das doch so nie Frage gestellt wurde. Zumindest von mir nicht und daher habe ich die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte, denen ich zudem fast vollständig zustimmen kann, nochmal zitiert.
Wobei mir im vorliegenden Fall in Coswig die Sache noch ein klein wenig anders gelagert scheint und man bei einem bestehenden Verbot des Wettkampfangelns (ob man es nun toll findet oder nicht sei dahingestellt), vielleicht bei einer Einschränkung der Angelmethode usw. den Wettkampfgedanken im Vordergrund sehen könnte und nicht die Hege. Wenn es z.B. darum geht "...moeglichst "viele" der als in mehr als ausreichendem Masse vermutenden Fische zu fangen..." warum dann die Einschränkung der Angelmethode und nicht frei nach Gewässerordnung und eigenem Vermögen#c. Das kann dann tatsächlich zu Mißverständnissen bis hin zu solchen Verboten führen.
Siehst Du jetzt, was ich meine, wenn ich schreibe, dass wir alle garnicht soweit voneinander weg sind und Eure selbst erfundene Opferrolle völlig fehl am Platz ist#h.
Das einizge was mir auffällt ist die unterschiedliche Bezeichnung der ausführenden Personen. Im Osten ist meist von "Anglern" die Rede. Im Westen nennt man sich "Sportfischer". Ist aber auch Wurscht, solange klar ist worum es eigentlich geht und wo die Gemeinsamkeiten sind:m.
Mich würde ja mal interessieren, was aus dem Protestangeln geworden ist|kopfkrat.

Gruß

Tomasz
 

Ralle 24

User
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

ok bei OWi wirds schwer hab auf anhieb nichts gefunden
bei Straftat kommts auf den SA an wenn er es so wie ich sieht
ja wenn nicht Freispruch

In Frage kommt lediglich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz von irgendeinem Spinner.
Die Veranstaltung war als Hegefischen deklariert und genehmigt. Damit ist dem Fischereigesetz genüge getan.

Ich denke sogar in der manchmal abstrusen Welt der Gerichte kommt kein Staatsanwalt auf die Idee eine Anzeige zu verfolgen, weil ein Zeitungsschmierer etwas umformuliert und damit unwissentlich den Eindruck einer illelgalen Handlung erweckt. Zumal hier die Presse eindeutg auf Seiten der Angler war und eine besere öffentliche Unterstützung gibt es wohl kaum.

Es wäre in der Tat eine Chance für den Verband gewesen, gewisse Dinge ins richtige Licht zu rücken. Vorausgesetzt, es hätte sich überhaupt ein Kläger gefunden, was ja absolut in den Sternen steht.

Das vorauseilende Kuschen vor juristischen Auseinandersetzungen, oder gar die Drohung damit, war schon immer Stilmittel des VDSF, eingeführt von Herrn Drosee´und hat uns letztlich in die Ecke gedrückt, in der wir heute stehen.

@ Tomasz

Die Einschränkung der Angelmethode hinsichtlich der zu fangenden Zielfische ist bei einem Hegefischen absolut normal und richtig. Es sollen ja möglichst gezielt bestimmte Arten rausgefangen werden und das in möglichst großer Menge.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

...@ Tomasz

Die Einschränkung der Angelmethode hinsichtlich der zu fangenden Zielfische ist bei einem Hegefischen absolut normal und richtig. Es sollen ja möglichst gezielt bestimmte Arten rausgefangen werden und das in möglichst großer Menge.

Ist mir als ehemaliger Kreismeister im Stippen neu:g. Aber wie schon gesagt "ehemaliger", nicht amtierender.
Vorgegeben war zu meiner Zeit lediglich "...Rute beliebiger Art, mit Einfachhaken...alle Friedfischköder...und die zu behegenden Fischarten". Und das läuft heute so in dieser Art und Weise in Brdg/Bln auch noch immer so ähnlich ab. Am 11.09. ist am Gosener Kanal traditionel das Hegefischen um den Landespokal. Das man bei einem Hegefischen auf Brassen nicht mit einer Spinnrute aufkreuzt, ist auch mir klar. Da hab mal keine Sorge:).
Wie gesagt beim Hegefischen..., nicht bei der als Hegefischen getarnten Variante des Wettkampffischens:g. Da muss es natürlich Regeln geben (z.B. die der CIPS), die halbwegs gleiche Vorraussetzungen und Bedingungen für alle Teilnehmer schaffen. Da mag es dann durchaus richtig sein, dass man sich vorher für die Stippe, oder die Matsch-Rute entscheiden muss. So blöd bin ich auch nicht.
Aber diese Einschränkungen gibt es beim Hegefischen nicht, da ja hier die zu behegende Art im Vordergrund steht und es Wurscht ist, wer da wie im Interesse der Hege das Beste Ergebnis erzielt|rolleyes.

Gruß

Tomasz
 
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

In Frage kommt lediglich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz von irgendeinem Spinner.
Die Veranstaltung war als Hegefischen deklariert und genehmigt. Damit ist dem Fischereigesetz genüge getan.
auch behörden machen fehler. hier wurde seitens der behörde der unabstreitbare vorangige wettkampf-charakter nicht erkannt.

Es wäre in der Tat eine Chance für den Verband gewesen, gewisse Dinge ins richtige Licht zu rücken. Vorausgesetzt, es hätte sich überhaupt ein Kläger gefunden, was ja absolut in den Sternen steht.
es wäre auch eine tolle chance für "tierschützer" gewesen, ein hegefischen-verbot endgültig im fischereigesetz oder naturschutzgesetz zu erwirken.

Die Einschränkung der Angelmethode hinsichtlich der zu fangenden Zielfische ist bei einem Hegefischen absolut normal und richtig. Es sollen ja möglichst gezielt bestimmte Arten rausgefangen werden und das in möglichst großer Menge.
eben und bekanntermaßen beißen verbuttete weißfischbestände bei 2er-teams, die startgebühren (von denen preise finanizert werden) zahlen, am besten!

da können wir noch so lange diskutieren. aus der geschichte kommen wir nicht raus. es zeigt wieder, dass angeln und tierschutz nicht in jedem punkt vereinbar sind. und ein so tölpelhaft ausgeschriebenes "hegefischen", ob genehmigt oder nicht, ist munition für sogenannte tierschützer.

der lav hat nur logisch gehandelt und im interesse der angler. man muss sensibel mit dem tierschutz umgehen. so naiv, zu glauben, dass man mit großen sprüchen und üerschätztem selbstbewusstsein gegen den tierschutz punktet, sollte man nicht sein. nicht in deutschland, dem muster-ökoland.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

...eben und bekanntermaßen beißen verbuttete weißfischbestände bei 2er-teams, die startgebühren (von denen preise finanizert werden) zahlen, am besten!...

Na dann wird mir jetzt auch endlich klar, warum wir uns bei der Hege der verbutteten Brassenbestände immer so schwer getan haben.
Wir hätten in zweier-Teams angeln sollen:m. Doppelt hält besser und zwei fangen mehr als einer:).
Stop mal, irgendwas geht bei dieser Rechnung doch nicht auf|kopfkrat.
Ich werde sicherheitshalber nochmal nachrechnen#t.

Gruß

Tomasz
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

eben und bekanntermaßen beißen verbuttete weißfischbestände bei 2er-teams, die startgebühren (von denen preise finanizert werden) zahlen, am besten!

Ist doch vollkommen egal ob Teams oder nicht.
Jeder angelt selbst und am Ende werden eben die Fische zweier Kumpels zusammengezählt.
Und?

da können wir noch so lange diskutieren. aus der geschichte kommen wir nicht raus. es zeigt wieder, dass angeln und tierschutz nicht in jedem punkt vereinbar sind. und ein so tölpelhaft ausgeschriebenes "hegefischen", ob genehmigt oder nicht, ist munition für sogenannte tierschützer.

der lav hat nur logisch gehandelt und im interesse der angler. man muss sensibel mit dem tierschutz umgehen. so naiv, zu glauben, dass man mit großen sprüchen und üerschätztem selbstbewusstsein gegen den tierschutz punktet, sollte man nicht sein. nicht in deutschland, dem muster-ökoland.

Mit Schwanz einklemmen und wegrennen, wie ein getretener Hund, kommt man genau dahin wo wir heute schon sind und noch viel weiter !!!
Aber kriech ruhig weiter vor dem Kreuz der Gutmenschenreligion und bitte um Absolution . . .#q
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

...Aber kriech ruhig weiter vor dem Kreuz der Gutmenschenreligion und bitte um Absolution . . .

Heute zu früh aus dem Bett gefallen?
Kann ich gut verstehen. Geht mir nämlich ähnlich:g.
Aber genau aus diesem Grunde lasse ich das scharfe Schwert der rhetorischen Allegorie noch stecken. Nachher trifft es noch den falschen#t.

Gruß

Tomasz
 

Ralle 24

User
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

auch behörden machen fehler. hier wurde seitens der behörde der unabstreitbare vorangige wettkampf-charakter nicht erkannt.

Keine Behörde, ein Verband. Wir wollen das malnicht überschätzen. Und man hat sich ja nicht auf einen Fehler berufen, sondern darauf dass man es geduldet hätte, wäre es nicht in die Öffentlichkeit getragen worden.
Das der Wettkampfcharakter zweitrangig ist, ergibt sich aus der Ausschreibung.


es wäre auch eine tolle chance für "tierschützer" gewesen, ein hegefischen-verbot endgültig im fischereigesetz oder naturschutzgesetz zu erwirken.

Behaupten kann man viel, könntest Du das untermauern?
Ich sehe da null Spielraum für eine Verurteilung. Weswegen denn überhaupt. Wettkampffischen ist gem. Tierschutzgesetz nicht explizit verboten.



eben und bekanntermaßen beißen verbuttete weißfischbestände bei 2er-teams, die startgebühren (von denen preise finanizert werden) zahlen, am besten!

Es ist ebenfalls gem. Tierschutzgesetz nicht verboten in Teams zu angeln. Auch die Vergabe von Preisen oder das zahlen von Stargeldern, das auslosen von Plätzen und die Vorgabe der Materialien ist nicht verboten.


All das findet man in ganz Deutschland bei Haustier- und Rassewettbewerben und bei Reitturnieren. Diese sind bei den Tierschützern auch nicht unumstritten und gäbe es deswegen eine Handhabe gem. dem Tierschutzgesetz, würden sich diese Leute längst einer Klagewelle gegenüber sehen.

Nach dem Tierschutzgesetz zählt ausschließlich der Umgang mit der Kreatur und der vernünftige Grund. Letzterer ist mit einer Hegemaßnahme gegeben.

da können wir noch so lange diskutieren. aus der geschichte kommen wir nicht raus. es zeigt wieder, dass angeln und tierschutz nicht in jedem punkt vereinbar sind. und ein so tölpelhaft ausgeschriebenes "hegefischen", ob genehmigt oder nicht, ist munition für sogenannte tierschützer.

Kein Tierschützer kann uns ein so erbitterter und unnachgiebiger Feind sein, wie wir Angler selbst.

der lav hat nur logisch gehandelt und im interesse der angler. man muss sensibel mit dem tierschutz umgehen. so naiv, zu glauben, dass man mit großen sprüchen und üerschätztem selbstbewusstsein gegen den tierschutz punktet, sollte man nicht sein. nicht in deutschland, dem muster-ökoland.

Es ist ganz klar im Interesse der Angler, sich in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen und sein eigenes Handeln und seine Entscheidungen ad absurdum zu führen. Aus Verbandssicht jedenfalls.

Wenn hier jemand einem imaginären Feind von außen Munition geliefert hat, dann war es der Verband selber.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

auch behörden machen fehler. hier wurde seitens der behörde der unabstreitbare vorangige wettkampf-charakter nicht erkannt.

Unabstreitbar......... |muahah: DER war echt gut!!
 
Oben