Anglerüberwachung per APP - Antwort der Regierung

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Februar


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Anglerüberwachung per APP - Antwort der Regierung

Wir hatten darüber berichtet, wie die EAA Vorschläge zur Kontrolle der Angler mit elektronischen Mitteln wie z. B. einer App per Smartphone gemacht hat:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=323764

Da man ja weiss, dass der DAFV nicht gerade zuverlässig seine Angler vor solchen Einfällen schützt, sondern im Ernstfall eher noch für weitere Verbote und Restriktionen steht, habe ich mich vorsichtshalber direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Dr. Pott, in Verbindung gesetzt und nachgefragt.

Unsere Befürchtungen wurden bestätigt.


Mein Anschreiben:
Sehr geehrter Herr Dr. Pott,

die EAA hat zur Kontrolle beim Wolfsbarsch ja eine in meinen Augen zumindest datenschutzrechtlich bedenkliche, mit Sicherheit aber anglerfeindliche Vorstellung von “Eigenkontrolle” der Angler per Smartphone oder anderen elektronischen Geräten:
http://www.eaa-europe.org/news/10179/bass-open-letter-to-eu-and-ministers-by-eaa-and-eftta.html

Da der DAFV als Vertreter von knapp über 500.000 der knapp 5 Mio. Angler in Deutschland leider weder besonders anglerfreundlich, noch besonders kompetent oder kommunikativ ist, frage ich lieber direkt bei ihnen als zuständigem Ministerium nach, ob das Ministerium Ähnliches evtl. auch bei der Kontrolle des Baglimits Dorsch (AWZ) oder den durch das BMUB angestrebten Angelverboten in den FFH-Gebieten der AWZ plant?

Wurde das evtl. Ihnen vom DAFV schon als neue Maßnahme vorgeschlagen, da der DAFV ja der größte Mitgliedsverband und Zahler der EAA ist und das daher wohl mitgetragen hat?


Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.


Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Finkbeiner

Chefredakteur Anglerpraxis/Anglerboard

Die Antwort von Dr. Pott:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner


vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich u.a. zur Überwachung von Freizeitfängen an Dorsch äußern. Grundsätzlich begrüßen wir, wenn aus der Anglerschaft selbst Anregungen kommen, wie Fangbeschränkungen in der Freizeitfischerei, die sich aus der Gemeinsamen Fischereipolitik ergeben, sinnvoll und effektiv überwacht werden können.
Insofern hat die Bundesregierung das Schreiben der EEA mit Interesse zur Kenntnis genommen, insbesondere auch den Ansatzpunkt, gegebenenfalls moderne Kommunikationsmittel wie Smartphones einzusetzen.

Hierbei geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass sich die technische Ausrüstung deutscher Angler grundsätzlich anders darstellt als bei unseren westeuropäischen Nachbarn oder dass die Problematik bei der Überwachung der Freizeitdorschfischerei auf Dorsch grundsätzlich eine andere ist als bei der Freizeitfischerei auf den Wolfsbarsch.
Die Vorschläge des EEA haben jedoch noch keinen Niederschlag in der Gesetzgebung der EU gefunden und werden daher derzeit auch nicht konkret verfolgt.

Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Überwachung der Freizeitfischerei auf Dorsch in den Küstengewässern in die Zuständigkeit der betroffenen Bundeländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein fällt und sie grundsätzlich autonom die erforderlichen Kontrollmaßnahmen festlegen.

Die Maßnahmen der Länder werden durch eine entsprechende Überwachung durch den Bund in der Ausschließlichen Wirtschaftszonen ergänzt.
Dabei wurden konkrete Kontrollansätze auf der Grundlage der Analyse der Freizeitfischerei durch das Thünen-Institut für Ostseefischerei mit diesen beiden Ländern abgesprochen, um die Einhaltung der in Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1903 festgelegten Tagesfangbegrenzung sicherzustellen.

Weitergehende Maßnahmen wie die Einrichtung von Schonzeiten und Schongebieten werden im Rahmen technischer Regelungen diskutiert, die gegebenenfalls auch auf die Freizeitfischerei ausgedehnt werden, sofern dies zum Schutze der Bestände erforderlich ist.
Diese lassen aber zumindest für 2017 die derzeit bestehende Fangbegrenzung von fünf Dorschen pro Tag (bzw. drei Dorschen/Tag während der Schließung der Dorschfischerei) und damit zusammenhängende Überwachungsfragen unberührt.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Dr. Hermann Pott

Referat 614: Seefischereimanagement und –kontrolle, IWC

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Dr. Pott für die Bundesregierung:
Grundsätzlich begrüßen wir, wenn aus der Anglerschaft selbst Anregungen kommen, wie Fangbeschränkungen in der Freizeitfischerei, die sich aus der Gemeinsamen Fischereipolitik ergeben, sinnvoll und effektiv überwacht werden können.
Insofern hat die Bundesregierung das Schreiben der EEA mit Interesse zur Kenntnis genommen, insbesondere auch den Ansatzpunkt, gegebenenfalls moderne Kommunikationsmittel wie Smartphones einzusetzen.


Man kann also festhalten, dass sich die Regierung bei den Anglerverbänden bedankt, die nach Verständnis der Bundesregierung selber darum bitten, ihre Angler mittels solcher elektronischer Überwachung so stärker kontrollieren zu können.

Dr. Pott für die Bundesregierung:
Hierbei geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass sich die technische Ausrüstung deutscher Angler grundsätzlich anders darstellt als bei unseren westeuropäischen Nachbarn


Bezieht sich auf das Geschreibsel des Hauptamtlichen für Europa im DAFV, Herrn Dr. Spahn:
http://www.dafv.de/index.php/home/nachrichten-und-pressemitteilungen/fangerfassung-und-ueberwachung

DAFV:
Zum einen besitzen viele der über 160.000 Angler, die jährlich in den deutschen Ostseegebieten angeln gehen, kein Smartphone


Die Kompetenz der "Vertretung" der Angler durch DAFV und auch EAA wird also im BMEL eher ähnlich wie bei uns gesehen und weniger nach dem "Selbstverständnis" des DAFV und der ihn nach wie vor tragenden Landesverbände.

So, wie das Dr. Pott hier schreibt;
... n o c h keinen Niederschlag gefunden,
d e r z e i t nicht verfolgt.

hält das der Regierung für die Zukunft alle Türen offen.

Man hätte andernfalls geschrieben 'sehen wir nicht als geeignetes bzw. verhältnismäßiges Mittel zur Überwachung der Einhaltung des bag limits an.'

Sowohl die elektronische Anglerüberwachung muss man daher im Auge behalten, wie auch die Abschaffung des Baglimits (da hat der DAFV und Konsorten ja schon versagt: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=324196) , da hier eher weitere Einschränkungen zu befürchten sind, als das der DAFV dieses Mal richtig, vernünftig und anglerfreundlich handeln würde.




Thomas Finkbeiner
 
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