Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Juli
Viel wurde ja bereits von uns geschrieben über die drohenden Angelverbote in den AWZ der Nord- und Ostsee, insbesondere Fehmarnbelt.
Da leider die Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei versagt haben, mussten aus Reihen normaler Angler der Widerstand organisiert werden.
In Kooperation mit Dienstleistern der Angler kam es dann zu Anglerdemo und Anglerdemo 2.0:
Anglerdemo 2.0 - 17.06. 2017 Fehmarnsund: Ausrufezeichen der Angler und Anglerfeunde!
Dazu schafften es die Organisatoren, das Thema auch in den Bundestag zu bringen:
Auch hier waren wieder normale Angler und deren Dienstleister erfolgreicher als der DAFV und seine Landesverbände:
Nun also kam heute schon die Antwort der Bundesregierung:
Hier die Antwort der Regierung, die kommen wieder mit allem möglichen (inkl. Dorschbestand, was gar nix mit allgemeinem Angelverbote zu tun hat, und auf hoher See rastenden und fressenden Vögel, die zwar nicht von Tankern, aber von Angelbooten gestört werden - LÄCHERLICH!!)
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 22.06. 2017, 14 Uhr
Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage bez. Angelverbot AWZ/Fehmarnbelt etc.
Viel wurde ja bereits von uns geschrieben über die drohenden Angelverbote in den AWZ der Nord- und Ostsee, insbesondere Fehmarnbelt.
Da leider die Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei versagt haben, mussten aus Reihen normaler Angler der Widerstand organisiert werden.
In Kooperation mit Dienstleistern der Angler kam es dann zu Anglerdemo und Anglerdemo 2.0:
Anglerdemo 2.0 - 17.06. 2017 Fehmarnsund: Ausrufezeichen der Angler und Anglerfeunde!
Dazu schafften es die Organisatoren, das Thema auch in den Bundestag zu bringen:
Und heute sind wir dann Thema im Deutschen Bundestag.
Danke Ingrid Pahlmann von der CDU/CSU!
Auch hier waren wieder normale Angler und deren Dienstleister erfolgreicher als der DAFV und seine Landesverbände:
SUPER!!!! Da sollte Frau Dr. als abgewählte Bundestagsabgeordnete dem DAFV im Bundestag mehr Gewicht verschaffen.
Dass dies bis heute gescheitert ist, zeigt unter anderem das Interview mit Gregor Gysi und Jan Korte:
[youtube1]e3HU0fpReB4[/youtube1]
https://youtu.be/e3HU0fpReB4
Gerade Jan Korte beklagt die mangelnde Präsenz des DAFV DEUTLICHST!!
Dass hier aktuell wiederum die "Amateure", die normalen Angler und die Dienstleister für Angler, die Organisatoren der Anglerdemo, es schaffen, das Thema auch in den Bundestag zu bringen, während es immer noch im Raume steht, dass Frau Dr. H-K mit dem DAFV (und LSFV-SH;M LAV-MeckPomm etc.) die Angler verkauft hat und Verständnis gezeigt für Angelverbote in den AWZ, das ist leider nur zu typisch!!
Der DAFV und seine Vasallenverbände versagen oder machen es schlimmer - Angler und ihre Dienstleister können nur noch versuchen, den Schaden zu begrenzen!
Nun also kam heute schon die Antwort der Bundesregierung:
Hier die Antwort der Regierung, die kommen wieder mit allem möglichen (inkl. Dorschbestand, was gar nix mit allgemeinem Angelverbote zu tun hat, und auf hoher See rastenden und fressenden Vögel, die zwar nicht von Tankern, aber von Angelbooten gestört werden - LÄCHERLICH!!)
Thomas Finkbeiner
Aktualisierung 22.06. 2017, 14 Uhr
Und heute sind wir dann Thema im Deutschen Bundestag.
Danke Ingrid Pahlmann von der CDU/CSU!
Es gibt jetzt die Antworten vom BMUB auf die Fragen von Ingrid Pahlmann von der CDU/ CSU.
Von der Argumentation für uns nichts Neues, es gibt weiterhin keinen wissenschaftlichen, haltbaren Nachweis.
Jedoch sollte sich jeder Wassersportler die Antworten genau durchlesen! Wir haben immer wiederholt, dass es sich hierbei um den Beginn eines generellen Verbotes für den gesamten Wassersport bis hin zu nutzungsfreien Zonen in den Natura-2000 Gebieten handeln wird.
Zitat „Der von der Freizeitfischerei ausgehende Bootsverkehr entfaltet sein Störpotenzial durch den Aufenthalt abseits der Hauptschifffahrtsrouten direkt über den Nahrungs¬gründen der Seevögel, den geschützten Sandbänken und Riffen“.
Das ist natürlich nicht wissenschaftlich belegt! Also entweder alle oder keiner wird es am Ende heißen müssen, um „Willkür“ zu vermeiden. Wie wird es dann wohl entschieden?
Eventuell verbieten die uns ja das Angeln auf Dorsch bald vollständig, damit der Schweinswal Futter hat. Der frisst im Übrigen laut der Antwort anscheinend nur die Dorsche, die nicht durch Angler gefangen werden. Das kann man zumindest denken, wenn man die Begründung liest. Damit bekommt auch das bag limit auf Dorsch eine ganz neue Bedeutung. Jeder von Anglern nicht gefangene Dorsch ist zusätzliche Nahrung für die Schweinswale. Der Wiederaufbau des Laichdorschbestandes ist also gar nicht mehr unser Problem, dass des Schweinswals war es noch nie – unser gemeinsames Problem sind die unternährten Schweinswale in der Ostsee. Ein Nachweis hierfür – fehlt wie bei allen anderen Punkten dieser Diskussion wie immer völlig.
In Wahrheit ernährt sich der Schweinswal in erster Linie von kleinen Fischen wie Heringen, Makrelen und Plattfischen wie Scholle und Flunder – von Dorschen eher nicht. Daran erkennt man die notdürftigen und lächerlichen Argumentationsversuche durch das BMUB.
Zitat „Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps „Riffe“ in der Ostsee wurde im letzten FFH-Bericht 2013 (Dritter Nationaler Bericht (Berichtsperiode 2007–2012) gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie) mit „unzureichend“ bewertet. Schutzmaßnahmen auf Ebene der Natura 2000-Schutz-ziele sind dementsprechend dringend zu ergreifen.“
Es fehlt jedoch weiterhin der Nachweis, dass die Freizeitfischerei hier Schaden anrichtet oder alleine durch ein Verbot der Freizeitfischerei die Ziele erreicht werden. Ebenso ist klar zu erkennen, dass die EU kein Verbot der Freizeitfischerei fordert, sondern lediglich darauf verweist, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Im übrigem attestiert selbst das BfN dem Schutzgebiet Fehmarnbelt einen guten bis sehr guten Zustand!
Zitat“ Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot, sondern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Regulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten. Durch die vorgeschlagenen Verordnungen wird die Freizeitfischerei nur auf einen Teil der Schutzgebiete ausgeschlossen. Das bedeutet, große Teile der deutschen Nord- und Ostsee sind weiterhin für die Freizeitfischerei uneingeschränkt nutzbar.“
Ein unbegründetes Verbot bleibt unbegründet auch wenn es nicht pauschal ist oder auf reduzierte Fläche umgesetzt wird. Auch wenn große Teile der Nord – und Ostsee – die nicht im Zugriff des BMUB unterliegen – großzügig vom BMUB „uneingeschränkt nutzbar“ betitelt wurden, ändert es nichts an der Tatsache, dass große Teile der deutschen AWZ zukünftig nicht mehr beangelt werden dürfen.
Unabhängig hiervon ist nicht die prozentuale Wasserfläche entscheidend, sondern der Anteil an Fanggründen und die liegen leider in großen Teilen in der AWZ. Wenn auf der 10% der Fläche der Deutschland das Autofahren verbietet – mag das kein „pauschales Verbot“ sein. Sind die 10% aber das gesamte Straßennetz ist dieses sehr erheblich!
Wir legen Euch einmal mehr die Karte der Natura-2000 Gebiete rund um Fehmarn bei. Dann wird jedem ersichtlich gegen was wir kämpfen und warum alle mitmachen sollten.
Dies ist nur eine erste kurze Reaktion unsererseits. Eine ausführliche Stellungsnahmen wird es von uns in den kommenden Tagen geben.
Zuletzt bearbeitet: