Antworten auf unseren offenen Brief an die Verbände

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Thomas9904

Well-Known Member
Heute kamen die Antwprten vom VdSF und DAV:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,



nach den Anfragen zu im Internet verabredeten Angelveranstaltungen in Hamburg, wo der größte Teil der wenigen Anfrager gar nicht im VDSF organisiert waren, haben Sie mit der Art Ihrer Anfrage zur Vereinigung der beiden deutschen Anglerverbände erneut für Irritationen gesorgt.

Das beginnt bereits bei Ihrer Feststellung, dass sich vorwiegend die älteren Angler „noch gut an die Zeit des VDSF-Präsidenten Hermann Drossé“ erinnern können.

Lieber Herr Finkbeiner, die Anzahl meiner Vorgänger im Amt ist so gering, dass eine gute Übersicht vorhanden ist, zumal der VDSF in den vielen Jahrzehnten seines Bestehens immer für eine stabile Vertretung der im VDSF organisierten großen deutschen Anglerschaft gesorgt hat.

Ein Hermann Drossé war zu keiner Zeit Präsident des VDSF. Er war auch nie Mitglied des Präsidiums des VDSF. Hier sollten Sie sauberer recherchieren.

Weiterhin können wir Ihr Zahlenspiel nicht nachvollziehen.

Unabhängig von der mündlichen Befragung einer Reihe von Bundesbürgern, die Herrn Prof. Dr. Arlinghaus bei seinen Erhebungen geantwortet haben und daraus etwa 3,7 Mio. Angler hochgerechnet worden sind, Sie sprechen in der Zwischenzeit sogar von „knapp 5 Millionen Menschen, die sich selbst als Angler sehen“, halten wir uns lieber an belastbare Zahlen. Eine unumstößliche Tatsache ist, dass entsprechend der belastbaren Angaben der einzelnen Bundesländer in Deutschland etwa 1,75 Mio. gültige Fischereischeine existieren.

Diese Zahl korreliert sehr deutlich mit der ebenfalls unbestrittenen Tatsache, dass in den einzelnen Bundesländern etwa 50% der Fischereischeininhaber in Vereinen organisiert sind, 50% aber nicht. Das schwankt in einigen Bundesländern um bis zu 8%, der statistische Mittelwert ist gesichert.

Wer sind nun die nach Ihrer Rechnung knapp 3,25 Millionen Menschen, die sich aus Ihrer Rechnung als Differenz ergeben, die sich selbst als Angler sehen?

Sind dies Schwarzangler? Für die werden Sie sich sicherlich nicht als Sprachrohr betätigen.

Sind es Angler, die ohne einen deutschen Fischereischein ausschließlich im Ausland angeln?

Das wäre möglich, obgleich wir fest davon überzeugt sind, dass diese Zahl um Größenordnungen kleiner ist. Aber sei es wie es sei: auf Angler, die ausschließlich im Ausland angeln, treffen Ihre Fragen nicht zu.



Ich glaube, ich muss Ihnen nicht versichern, dass ich in meiner fast 15-jährigen Amtszeit als Vizepräsident im DAV als auch im VDSF und als langjähriger Präsident des VDSF immer die Interessen der organisierten Angler vertreten habe.

Aus der Mitgliedschaft in den Vereinen, Kreis- und Bezirksverbänden und der Landesverbände resultiert das Mandat des Präsidiums und des Präsidenten und alle sind satzungsgemäß gehalten, sich ausschließlich für die Umsetzung der Wünsche der organisierten Mitglieder einzusetzen.

Nicht organisierte Mitglieder sind ja nicht ohne Grund nicht in einem Verein. Die Gründe mögen vielfältig sein, aber letztendlich umgehen sie einen Mitgliedsbeitrag und in vielen Fällen auch Arbeitsstunden am oder im Gewässer. Dabei verzichten sie auf eine Lobby, die durch die organisierte Anglerschaft und deren gewählte Vertreter auf Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene durch demokratische Wahlen entsteht; Ihre sehr demagogische Unterstellung, die Abwendung der Menschen von der Politik würde auch auf die Anglerschaft zutreffen, falls wir nicht mit Ihnen zusammenarbeiten, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus.

Wir haben in den Verbänden ein so hohes Maß an Demokratie wie es kaum andere Organisationen darstellen können.



Wir können auch nicht nachvollziehen, dass in der organisierten Anglerschaft nach Ihrer Aussage im Vorfeld einer Fusion Ängste vieler Angler bestehen.

Sie werden sicherlich nicht mit uns streiten wollen, dass eine Fusion der beiden deutschen Anglerverbände ausschließlich die Mitglieder dieser beiden Verbände angeht; alles andere wäre ungerecht und z.T. rechtswidrig, denn es werden existentielle Fragen berührt, die ausschließlich die Mitglieder beider Verbände zu entscheiden haben.

Ausweislich aller Protokolle der 12-er-Kommission als auch der Protokolle der Arbeitstagungen unter Einbeziehung beider geschäftsführender Präsidien sowie anlässlich der Fischereitage in 2008, 2009 und 2010 haben beide Verbände immer wieder dafür gesorgt und bestätigt, dass alle Informationen über eine Fusion bis in die Vereine durchgestellt worden sind.

Wenn also jemand tatsächlich Ängste haben sollte, dann sind diese in seinem Verein, in seinem Kreis-, Bezirks- oder Landesverband oder aber auch über den Dachverband sehr schnell klärbar. Außer natürlich bei Anglern, die nicht organisiert sind.

Aber um es nochmals ganz deutlich zu sagen: zu keinem Zeitpunkt bestand Veranlassung Angst zu haben und auch in Zukunft braucht kein Angler davor Angst zu haben, dass sich die Angelbedingungen verschlechtern. Im Gegenteil.

Der Beitrag wird für die Mitglieder des aufzunehmenden Verbandes um 75 % sinken, alle Formen des legalen Angelns sind satzungsmäßig festgeschrieben und ein von beiden Verbänden akzeptierter neuer Name bildet die Grundlage dafür, dass sich im verschmolzenen Verband alle Mitglieder wiederfinden können.

Hier sollte ein Blick in den Entwurf der Satzung des angestrebten fusionierten Verbandes alle Zweifler eines Besseren belehren.



Nun zu Ihren Fragen.

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass wir nicht bei „Wünsch Dir was“ sind, sondern wir alle bewegen uns innerhalb unserer föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland mit all seinen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc.

So ist u.a. das Fischereirecht Ländersache und es ist, hier sei nur an die langwierigen Verhandlungen in der Förderalismuskommission erinnert, kurz- und mittelfristig keine Änderung zu erwarten.

Auf diese Gegebenheit haben sich die 22 Landesverbände des VDSF eingestellt und sie bringen sich zu jedem relevanten Gesetz oder einer Novellierung jeweils fachkundig ein. Dazu sollten Sie einmal mit den Gremien in den Ländern sprechen, die diese Arbeit seit Jahrzehnten sehr fachgerecht vollzogen haben.

Oder auch mit unserem Landesfischereiverband Saar, der als Körperschaft öffentlichen Rechts als untere Fischereibehörde des Saarlandes seit Jahren hoheitliche Aufgaben vollzieht.

Sie müssen nur ein wenig mehr recherchieren und die Ergebnisse nur einmal zur Kenntnis nehmen, dann erübrigt sich so manche Frage.

Und hier sind wir wieder beim Tenor Ihrer Thematik.

Die gewählten Vertreter der Landesverbände setzen die Wünsche der Vereine, Kreis- und Bezirksverbände um, die organisiert sind. Für Wünsche von Dritten besteht weder ein Mandat noch eine sonstige Vertretungsmacht.

Und wenn der Landesverband es wünscht, dann wird der Bundesverband ihn immer bei seinen Bemühungen zur Durchsetzung der Wünsche der im Landesverband organisierten Angler vollinhaltlich unterstützen.

Und wenn die Mehrheit der Landesverbände auf eine Änderung im System orientiert, dann wird der Bundesverband dies in Berlin und Bonn ansprechen und darum kämpfen es durchzusetzen.

Das war immer so, das ist heute so und wir hoffen, dass auch im Falle des Vollzuges der Fusion auch das dann neue Präsidium eine solche Unterstützung gewährt.

Nicht der Wunsch einiger, in der Regel gar nicht organisierter Angler ist dabei der Tenor, sondern der Wunsch der Mehrheit der organisierten Angler.



Ob es einmal eine einheitliche Fischereigesetzgebung in Deutschland geben wird steht in den Sternen, im absehbaren Zeitraum ist unbeschadet einer Fusion der Verbände keineswegs damit zu rechnen.



Satzungsgemäß sind unsere Landesverbände sowohl juristisch als auch in ihrer Beschlusslage völlig autonom.

Der Bundesverband wird Fragen, die der Weiterentwicklung des Angelns dienen, immer sehr komplex im Verbandsausschuss beraten und auch Empfehlungen geben.

Die Beschlüsse zur realen Ausübung der Angelfischerei werden aber, die jetzige Gesetzeslage als Grundlage genommen, immer und ausschließlich in den Landesverbänden gefasst; ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.

Hier können Sie nun die gesamte Palette aufführen: Setzkescher, Nachtangeln, leichter Zugang zum Angeln, Wettfischen etc.

Überall dort, wo die politischen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern es erlaubten, haben die Landesverbände der organisierten Anglerschaft dafür gesorgt, dass zu Gunsten der Angler immer bessere Bedingungen geschaffen worden sind, wie z.B. die Aufhebung des Setzkescherverbotes in einigen Bundesländern, der leichtere Zugang zum Angeln etc.

Hier unterscheidet sich z.B. Brandenburg (DAV) nicht von Mecklenburg-Vorpommern (VDSF).

Wohlgemerkt: es waren die Vertreter der Landesverbände, die diese Erleichterungen durchgesetzt haben, nicht die nicht organisierten Angler und auch nicht die Meinungen im Internet. Die Mehrheit der organisierten Anglerschaft hat dies über ihre gewählten Vertreter jeweils durchgesetzt.

Der Bundesverband hat in Berlin, Bonn und Brüssel immer für eine Verbesserung der Angelmöglichkeiten ohne bürokratische Hemmnisse gekämpft und auf Wunsch der Landesverbände auch im betreffenden Bundesland die Politik in der gewünschten Weise unterstützt.

Kein Angler hätte mehr unquotiert und nur innerhalb starker bürokratischer Einschränkungen auf der Ostsee angeln können, wenn nicht die deutsche organisierte Anglerschaft mit Unterstützung der wichtigsten europäischen Verbände und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, insbesondere des BMELV, dies verhindert hätte.

So stellen wir uns eine gemeinsame Arbeit vor.

Und wenn die politischen Verhältnisse in einem Bundesland gegen die Anglerinteressen sind, dann, verehrter Herr Finkbeiner, kann man sich im Internet prächtig beklagen, an der „Front“ nutzt das gar nichts.

Das beste Beispiel ist z.Z. Nordrhein-Westfalen. Mit vieler Mühe hatten sich die organisierten Angler aus diesem Bundesland gegen die Lobby der so genannten Vogelschützer durchgesetzt und eine passable Kormoranverordnung verabschiedet, die das Problem in NRW zwar nicht löste, aber doch eine Möglichkeit war, die Schäden auch in den Angelgewässern zu mindern.

Und nun gibt es dort eine neue Regierung. Und keine Kormoranverordnung mehr.

Und wer, sehr geehrter Herr Finkbeiner, soll nun diese Landesregierung wieder dazu bringen, eine neue Kormoranverordnung zu erarbeiten und zu verabschieden?

Die Regierung der BRD? Keine Möglichkeit.

Die Bundeskanzlerin? Sie hat unter der gegenwärtigen politischen Linie in NRW wohl keinerlei Möglichkeit auf die Landesregierung einzuwirken.

Der Bundesrat? Dort ist NRW Mitglied, steht aber auf der Seite der SPD/Bündnis 90/Die Grünen-Bundesratsmehrheit. Was nun?

Die Zuschriften im Internet? Wohl kaum.

Wer oder was bleibt also übrig? Wiederum nur die organisierte Anglerschaft von NRW mit Unterstützung des Bundesverbandes, die sich seit mehr als 20 Jahren um dieses Problem kümmert.

Als Vizepräsident des Deutschen Fischereiverbandes darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen: vor wenigen Tagen haben wir auf dem Deutschen Fischereitag in München mehr als 100.000 Unterschriften für ein europäisches Kormoranmanagement vorgelegt, die als erste Tranche dem Bundesumweltminister als auch dem Kommissar für Umwelt in Brüssel vorgelegt werden.

In einer nächsten Tranche anlässlich der „Grünen Woche“ wollen wir weitere 150.000 oder mehr Unterschriften übergeben.

Sie haben nach eigenen Angaben monatlich mehr als 1,5 Millionen Besucher.
Das Kormoranproblem ist für alle Angler und Fischer ein existentielles Problem.

Es ist mir aber nicht geläufig, dass trotz der behaupteten hohen Anzahl von Besuchern unterstützende Unterschriften beim DFV gelandet wären.

Die mehr als 100.000 Unterschriften resultieren zu mehr als 90 % aus der organisierten Anglerschaft Deutschlands, der Rest von den Berufsfischern.



Gleichgültig ob man, wenn man Ihrer Diktion folgen will, „schlechtes Wettfischen“ oder „gutes Gemeinschaftsfischen“ betreibt: wenn der Kormoran alle Fische gefressen hat, dann gibt es weder gutes noch schlechtes Fischen, dann gibt es gar kein Fischen mehr.

Da sind auch Sie und all Ihre Besucher in der Verantwortung.

Ebenso natürlich auch bei den Wünschen und Beschwerden.

Wenn rund 50% der deutschen Angler zwischen 70 und 90% der deutschen Binnengewässer nach guter fachlicher Praxis bewirtschaften, wenn diese 50% dafür Zeit und Geld opfern, um primär den Mitgliedern attraktive Gewässer anbieten zu können, dann ist zumindest der hohe Prozentsatz nicht organisierter Angler zu hinterfragen, die eine direkte Mithilfe und Verantwortung aus unterschiedlichen Gründen scheuen. Die aber andererseits sehr gern in diesen Gewässern angeln wollen. Mit Geld allein lässt sich eine gute fachliche Praxis nicht ersetzen.



Vielleicht verstehen Sie nun, warum im Verband Deutscher Sportfischer die Interessen der Mitglieder, der Vereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände immer an erster Stelle stehen.

Je stärker sich die Vereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände um attraktive Gewässer kümmern, je ausgewogener der Bestand, auch der Besatz, im Angelgewässer ist, je besser diese Gewässer als wertvolles Allgemeingut dargestellt werden können, um so stärker sind die jeweiligen Landesverbände in ihrem Druck zur Durchsetzung der Wünsche der Anglerschaft in den jeweiligen Bundesländern.

Und umso stärker ist der Dachverband, der für alle Landesverbände in Berlin, Bonn und Brüssel für die Grundlagen einer anglerfreundlichen Gesetz- und Verordnungsgebung zu sorgen hat.

Wenn dann noch die politischen Rahmenbedingungen passen werden die angestrebten Verbesserungen und Ziele auch Raum greifen.



Der nicht organisierte Teil leistet hierfür leider keinen Beitrag.



Die Grundsätze einer zukünftigen Anglerpolitik ergeben sich aus der im Entwurf vorliegenden Satzung; hier wird es sicherlich noch Feinheiten in der Abstimmung geben, aber die wesentlichsten Punkte mit klaren Aussagen auch zu den gestellten Fragen sollten erkennbar sein.

Auch im fusionierten Verband werden die Landesverbände das starke Rückrat des dann verschmolzenen Verbandes sein. Hier gilt es dann um Mehrheiten zu werben.

Mehrheiten entstehen nicht im Internet, hier kann man seinen Frust über wen oder was auch immer abladen, das ist legitim. Meist hilft es nichts oder nicht viel.

Besser wäre eine aktive Mitarbeit in den Vereinen und Verbänden all derer, die Wünsche, Fragen und Forderungen haben.



In diesem Sinne grüße ich Sie und würde mich über eine hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele der deutschen Anglerschaft sehr freuen.



Petri Heil!



Peter Mohnert

Präsident VDSF


Hier nochmal die Antwort des DAV zum direkten Vergleich:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

auch mit diesem Schreiben noch einmal vielen Dank für den „Offenen Brief“ vom 15. September 2010.

Wir freuen uns, dass Sie über Ihre populäre und moderne Internetpräsenz dazu beitragen möchten, alle Angler auf dem Weg zu einer Fusion unseres Verbandes mit dem Verband Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) positiv mitzunehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, wie bereits mitgeteilt, für eine Antwort zunächst die gemeinsame Beratung der Verhandlungskommission und des Geschäftsführenden Präsidiums des Deutschen Anglerverbandes (DAV) abwarten mussten.

Gerne nehmen wir jedoch nun nachfolgend Stellung zu Ihren Fragen, um zur weiteren Aufklärung aller Anglerinnen und Angler über die Standpunkte des DAV beizutragen.

1. Sollen die angelpolitischen Richtlinien des zukünftig gemeinsamen Verbandes bei den Landesverbänden durchgesetzt werden, um eine möglichst bundeseinheitliche Gesetzgebung zu erreichen? Wenn ja, wie?

Die angelpolitischen Richtlinien des gemeinsamen Verbandes werden von den Delegierten der Landesverbände gemeinsam bestimmt. Selbstverständlich sollte sich ein gemeinsamer Verband verstärkt dafür einsetzen, dass der Zugang zum Angeln erleichtert wird. Hier wird bei den einzelnen Landesgesetzen derzeit noch viel Kraft gebraucht.
Auf lange Sicht wäre natürlich eine für alle Angler tragbare bundeseinheitliche Gesetzgebung zu begrüßen. Vorschläge zur Umsetzung würden natürlich im Einvernehmen mit den Mitgliedern abgestimmt werden. Leider haben wir diesbezüglich aber noch einen weiten Weg vor uns.


2. Wird sich der zukünftige gemeinsame Verband dafür einsetzen, dass auch die Landesverbände beim jeweiligen (Landes)Gesetzgeber folgende Punkte durchsetzen sollen:
2.1. Das Primat der Interessen der Angler bei der Verbandsarbeit vor denen von Natur- oder Tierschutzorganisationen? Da ja klar ist, dass sich Angler zuerst einmal grundsätzlich rechtskonform verhalten (also auch den Tier- und Naturschutz achten und fördern) und es daher keine weiteren, anglerspezifischen Einschränkungen braucht.


Ich kann Ihnen nur zustimmen! Natürlich handeln wir Angler nicht gegen das Gesetz! Uns aber aus in meinen Augen oft fadenscheinigen Gründen von wem auch immer Einschränkungen aufzuerlegen erscheint mir völlig unsinnig.
Schauen Sie in die Satzung des DAV! Dort steht wörtlich:
„Der DAV ist eine Vereinigung von Anglerverbänden und -vereinen in Deutschland, deren vorrangigstes Anliegen darin besteht, für ein waidgerechtes Angeln einzutreten und sich von den Grundsätzen des Umwelt- und Naturschutzes, insbesondere den Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes, leiten zu lassen. Dabei setzt er sich besonders für die Erhaltung und Schaffung gesunder aquatischer Lebensräume zum Wohle der Allgemeinheit ein.“
Wir sind ein Anglerverband und sind somit den Interessen der Angler verpflichtet.
Das wissen wir und deswegen würden wir diese Verpflichtung für einen gemeinsamen Verband bestimmt nicht über Bord werfen!


2.2. Ein möglichst leichter Zugang zum Angeln. Brandenburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern und ganz aktuell Thüringen haben ja schon in den jeweiligen Gesetzen festgeschrieben, dass Prüfungen für die Erlangung des Fischereischeines nicht rechtlich notwendig sind. Ebenso dürfen ja in vielen Bundesländern ausländische Touristen, Behinderte und sonstige Gruppen ohne Prüfung angeln.

Es ist erfreulich, dass sich die Regelungen in einigen Bundesländern bereits in die richtige Richtung entwickeln. Damit sind wir schon einen guten Schritt vorangekommen. So sollte es weitergehen!

2.3. Die auch gesetzliche Wiederzulassung des Wettfischens. Statt der bisherigen Unterscheidung zwischen "schlechtem Wettfischen" und "gutem Gemeinschaftsfischen" also klarzumachen, dass auch Wettfischen tierschutzgerecht durchgeführt werden können und nicht per se tierschutzwidrig sind?

Den Ausdruck „Wettfischen“ benutze ich grundsätzlich nicht. Er impliziert an erster Stelle den Vergleich des anglerischen Könnens. Ich habe absolut nichts dagegen, wenn die Fangergebnisse eines Gemeinschaftsfischens verglichen werden. Sieger wird der, der den größten Beitrag zum Sinn und Zweck des Gemeinschaftsangelns geleistet hat. Er ist eben der beste Angler. Und das sollte auch gewürdigt werden.

An dieser Stelle möchte ich auf eine Broschüre der Juristen Jendrusch und Niehaus verweisen, die der DAV in Auftrag gegeben hat und die Interessenten gerne zugeschickt werden kann. Wir stellen sie auch auf unserer Internetseite www.anglerverband.com zum Download zur Verfügung.

In den „Aktuellen Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechts“ werden die verschiedenen Begriffe, die als „Gemeinschaftsfischen“ zusammengefasst sind, kurz und knapp dargelegt.

Die Definition von „Gemeinschaftsfischen“ wie sie der VDSF bisher anführt, wird sachlich diskutiert und der gegenwärtigen Rechtslage gegenübergestellt. Willkürliche Festlegungen und schwer greifbare Abgrenzungen in diesen Definitionen, die zu fatalen Fehlurteilen in der Vergangenheit führten, werden aufgezeigt.

Gravierende Unterschiede in der Definition und im Verständnis der „Gemeinschaftsfischen“ sind auch auf Landesebene zu finden. Oftmals ist eine klare Abgrenzung von „legalen Gemeinschaftsfischen“ und „illegalen Gemeinschaftsfischen“ nicht gegeben. Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch die differenzierteste und klarste Regelung von „Gemeinschaftsfischen“ aus.

Die Durchführungsformen von „Gemeinschaftsfischen“ und die sinnvolle Weiterverwertung der gefangenen Fische werden erörtert. In diesem Zusammenhang werden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Hannover aus den Jahren 2005/2006 diskutiert, die auf Grundlage eines sachlich fundierten Gutachtens des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellt wurden.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss: „dass Gemeinschaftsfischen und die damit verbundenen etwaigen Schmerzen, Leiden und Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes im Rahmen der Hege und des Nahrungserwerbs erlaubt sein sollten.“

Auf der Basis dieses Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht die Ermittlungsverfahren gegen die Ausrichter und Teilnehmer eines Gemeinschaftsfischens eingestellt.

Von den Autoren wird jedoch auch belegt, dass ein „Gemeinschaftsfischen“ schnell zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz werden kann, z. B. in dem Falle, dass Fische lebend gehältert, gewogen und dann wieder in das gleiche Gewässer zurück gesetzt werden.

Entscheidend ist immer der Grund des „Gemeinschaftsfischens“! Nahrungserwerb und Hegemaßnahmen sind solche „vernünftigen Gründe“. Ist ein vernünftiger Grund vorhanden, schadet der zusätzliche „Sportgeist“ in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht.
An einem vernünftigen Grund mangelt es jedoch, wenn das Gemeinschaftsfischen ausschließlich Wettkampfcharakter als Selbstzweck hat!
Deswegen wird dies bei derzeit gültiger Rechtslage auch beim DAV nicht stattfinden.

Von Jendrusch und Niehaus werden auch Beispiele angeführt von verurteilten Veranstaltern bzw. Ausrichtern von „Gemeinschaftsfischen“.
Es ist tragisch, dass diesbezügliche Entscheidungen der Gerichte oftmals nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sondern vielfach auf einer sehr subjektiven Auslegung von Schmerzen und Leiden bei Fischen fußen.

Wie der DAV zu Gemeinschaftsfischen steht, kann auch dem beigefügten Dokument „Gemeinschaftsfischen im DAV“ entnommen werden.
Hier:
http://www.anglerverband.com/index.php?option=com_content&view=article&id=236&Itemid=247


2.4. Die Abschaffung in allen Bundesländern von in keinster Weise nachvollziehbaren Restriktionen wie z. B. das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg?

Natürlich wäre ich der letzte, der nicht nachvollziehbare Restriktionen für Angler befürwortet. Das stünde auch völlig im Gegensatz zu den Grundsätzen des DAV. Auch dieser Standpunkt wäre aus unserer Sicht für einen gemeinsamen Verband mit dem VDSF unstrittig.

2.5. Die Abschaffung "gesetzlicher Rückwurfverbote" wie in Bayern und das Anstreben vernünftiger und rechtssicherer Möglichkeiten, Fische, welche nicht sinnvoll verwertet werden können, auch rechtlich sicher zurücksetzen zu können?

Auch an dieser Stelle ein Verweis an die oben genannte Broschüre von Jendrusch und Niehaus. Basierend auf der aktuellen Rechtsprechung vertritt der DAV schon lange die Auffassung, dass wir angeln gehen, um Fische zu fangen und zu verwerten, wir uns jedoch weiterhin das Recht vorbehalten, Fische auch zurückzusetzen!

Warum mancherorts „gesetzliche Rückwurfverbote“ existieren, kann ich nicht begreifen. Hier fehlt oft einfach der Sinn. Untermaßige Fische oder geschützte Arten werden doch auch zurückgesetzt. Dazu sind wir verpflichtet.

Es gibt genügend wissenschaftliche Studien, die ein generelles Rückwurfverbot in Frage stellen. Unsere Freunde im Ausland schütteln zu dieser Regelung aber auch zu vielen anderen „deutschen Vorschriften in der Angelei“ unverständlich den Kopf.


2.6. Wird eine Aufhebung der gesetzlichen allgemeinen Hälterungsverbote (Setzkescherverbot) angestrebt?

Warum sollten an geeigneten Stellen vernünftig angebrachte ausreichend qualitative und große Setzkescher verboten sein?
Aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse gehen von nicht vorhandenem Schmerz- und Leidempfinden bei Fischen aus. Die korrekte Anwendung entsprechender Setzkescher hat sich in der Praxis bewährt und fügt den Fischen keinen Schaden zu.
Vielmehr erscheinen mir Setzkescher äußerst sinnvoll, z.B. bei der Hälterung von Fischen, die zu Hegezwecken in ein anderes Gewässer umgesetzt werden sollen. Natürlich würden wir auch im gemeinsamen Verband alle Argumente anführen, um sinnlose Hälterungsverbote abzuwenden oder aufzuheben.


3. Wird eine offene und kommunikative Öffentlichkeitsarbeit gegenüber auch nichtorganisierten Anglern, der Öffentlichkeit und den Medien gepflegt werden?

Es wäre schlimm, wenn ich diese Frage nicht mit einem klaren „Ja!“ beantworten würde.
Günter Markstein
Präsident


Hier gehts zur Diskussion:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=199943
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben