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6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt

Soeben bekamen wir die Pressemeldung des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV). Am 16.08. hat nun auch der Dachverband Anzeige gegen PeTA erstattet. Zuvor war bereits der Anglerverband Niedersachsen sowie einige Privatpersonen diesen Schritt gegangen. Unsere Meldung dazu lest Ihr HIER. Die Begründung des DAFV entspricht inhaltlich dem, was auch der AVN anbringt - PeTA rufe öffentlich zu Straftaten auf und mache sich der Volksverhetzung schuldig. Letzter Stein des Anstoßes war eine "Handlungsanweisung" der Tierrechtsorganisation, beim Anblick von Anglern Steine ins Wasser zu werfen oder ihnen gar den Fang abzunehmen.
„Interessengruppen so gegeneinander aufzustacheln, ist zivilgesellschaftlich äußerst bedenklich und zeigt, dass die Organisation jegliche Form des üblichen gesellschaftlichen Umgangs miteinander ausgeblendet hat. Wer zum Steine schmeißen aufruft, gehört hinterfragt.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Warum jetzt?
Dieses Hinterfragen sollen nun also nach Wunsch des DAFV Gerichte übernehmen. Was den DAFV bewog, ausgerechnet jetzt den Rechtsweg zu beschreiten, geht aus der Pressemeldung allerdings nicht hervor. Bereits in der Vergangenheit war der DAFV wiederholt aufgefordert worden, auch rechtlich gegen PeTA vorzugehen. Lange war man im Dachverband jedoch der Auffassung, dass dies nur zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Tierrechtler lenke und man sie besser "totschweigen" solle. Die Erkenntnis, dass diese Strategie "grandios gescheitert ist", wie Thomas Klefoth, Biologe beim Anglerverband Niedersachsen, sagt, hat sich nun offensichtlich auch bei der Führungsriege des DAFV durchgesetzt. Ganz offensichtlich ist der Druck durch die Angler zu groß geworden.
Wir sagen: Besser spät als nie und wünschen ganz viel Erfolg!
 
Hallo,

einerseits positiv:

Der Aufruf gegen Angler auch ohne Anlass – gleichsam ins Blaue hinein - den Verdacht der Begehung einer Straftat gegenüber der Polizei zu äußern, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat bzw einer falschen Verdächtigung.

Das ist jetzt also amtlich festgestellt.

negativ:

Denkbar sei eine Vielzahl weiterer Auslegungsmöglichkeiten (nur als Beispiel sei genannt: Abkaufen des Fisches und anschließendes Freilassen)

Da fragt man sich dann schon wie das angesichts der Anzeigen gegen angebliche "C&R"-Angler zusammenpassen soll.
Ganz zu schweigen, dass das ggf. je nach Region auch Verstöße gegen Fischereibestimmungen sein könnten.

War für PETA anscheinend kein Nachteil, dass sie den Geschäftssitz nach Stuttgart verlagert haben.
 
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