Anzeige gegen Welsangler vom Edersee

Nach dem Ausnahmefang bekommt der Welsangler vom Edersee nun eine Anzeige.

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Wels (Beispielbild)

Vor zirka sieben Wochen gelang einem Angler am Edersee eine Ausnahmefang. Er überlistete einen 2,39 Meter großen Wels (hier die Meldung dazu).
Nachdem der Angler, der anonym bleiben möchte, lange überlegte, ob er den Fisch der Presse melden solle, veröffetnlichte er ein Fangfoto in der örtlichen Zeitung und auf Whatsapp. Auch hier blieb der Angler allerdings anonym. Aus gutem Grund - denn nun kommt prompt die Anzeige gegen Unbekannt, die bei der Wasserschutzpolizei am Edersee eingeging.
Nun meldete sich der Angler noch eimal, um ein Missverständnis aufzuklären. Am Ende des ursprünglichen Artikels (hier) war zwar die Rede davon, dass der Wels zurück gesetzt wurde - dem widerspricht der Angler jedoch nun und behauptet, der Fisch wurde verwertet.

Was haltet Ihr von dem Ausnahmefang und der Anzeige? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!



Quelle: https://www.hna.de/lokales/frankenb...ge-wegen-edersee-welsfangs-doch-91746203.html
 
Wenn mir aus Gründen die ich nicht beeinflussen kann ein solches Riesentier an der Angel hängt und ich es ob der Grüße nicht verwerten kann, sondern dem Verderb preisgeben müsste, sollte es erlaubt sein den Fisch nicht abzuschlagen.

Sehe ich genauso! Allerdings sollte ein Fang eines solchen Fisches, auch anonym, nicht an die "große Glocke" (Presse, soziale Medien... usw.) gehängt werden, auch wenns schwerfällt! Lieber Foto-Anglerboard-und gut.
 
Wenn mir aus Gründen die ich nicht beeinflussen kann ein solches Riesentier an der Angel hängt und ich es ob der Grüße nicht verwerten kann, sondern dem Verderb preisgeben müsste, sollte es erlaubt sein den Fisch nicht abzuschlagen.
Ja, ist so. Aber das ist ja nicht der eigentliche Grund, warum solche Anzeigen kommen...
Ich sag mal so: Fisch versehentlich gefangen, im Wasser abgehakt und gut - wer will da was anzeigen? Selbst wenn man für sich noch ein Foto knipst? Wer will da was anzeigen? Ist halt immer ein schmaler Grad...
 
Ich verstehe die absichtlich falsche Auslegung des TSG in den Anzeigen(und die unreflektierte Verbreitung durch die Medien) immer wieder befremdlich.
Im TSG steht : "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Hat man als Angler nun einen Fisch gefangen, der nicht verwertbar ist weil er zu groß(in diesem Fall zig Kilo Wallerfleisch), nicht schmeckend(Rapfen zB), entfällt der vernünftige Grund!
Deshalb muss man das Tier am Leben lassen, sonst würde man nämlich erst recht gegen das TSG verstoßen!


Leben lassen ist doch wohl für das Tier besser als der Tod oder geht es etwa nur darum das Angeln zu diskreditieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein Dilemma, mit dem sich viele Angler schwer tun, und vermutlich eine Diskussion, die so leider nur im deutschsprachigen Raum geführt wird.

Bei uns im Verein ist für bestimmte Gewässer festgelegt, dass man gefangene Welse immer entnehmen muss, also aus Gründen der Hege. Das TierSchG sagt, dass die Tötung eines Wirbeltieres nur aus einem vernünftigen Grund zulässig ist. Zu den vernünftigen Gründen gehört nach allgemeiner Auffassung auch die Hege, auch dann, wenn keine Verwertungsabsicht besteht. Demnach müsste ich jeden gefangenen Wels töten, auch dann, wenn ich nicht vorhabe, ihn zu essen. Würde ich das nicht tun, würde ich mich streng genommen strafbar machen, da ich gegen die Gewässerregeln verstoße und damit das Fischereirecht des Vereins verletze. Das wäre dann ungefähr so, als würde ich mit 3 statt 2 erlaubten Ruten angeln. In diesem Fall ist es also eindeutig geregelt. Da ich aber keine Welse fange, betrifft mich das in der Praxis nicht.

Im vorliegenden Fall weiß ich nicht, ob auch dort die Regelung gilt, dass aus Hegegründen jeder gefangene Wels getötet werden muss. Nehmen wir mal an, das ist nicht der Fall. Nehmen wir außerdem an, dass es sich um einen Zufallsfang handelt, d.h. der Angler hat nicht gezielt auf (große) Welse gefischt. Wenn er den Fisch dann zurücksetzt, ist er m.E. immer noch rechtlich gesehen im grünen Bereich. Würde er den Fisch töten, obwohl es dazu keinen vernünftigen Grund (wie z.B. Hege und/oder Verwertungsabsicht) gibt, würde er sich nach dem TierSchG strafbar machen. Wenn der Angler allerdings gezielt auf große Welse angelt und den Fisch frei lässt, macht er sich rechtlich gesehen strafbar, da er mit dem Angeln dem Fisch ohne zulässigen Grund Schmerzen zufügt - denn Angeln ist nach deutschem Gesetz kein "Sport", sondern Mittel zur Nahrungsbeschaffung. In Frankreich, England, Spanien, Niederlande und Italien beispielsweise herrscht eine völlig andere Denkweise vor - dort ist praktiziertes "Catch and release" zulässig, ja in vielen Fällen gar erwünscht. So trifft man in Frankreich vielerorts beispielsweise auf sogenannte "No kill" Gewässer, bei denen dann beispielsweise vorgeschrieben ist, dass Karpfen nach dem Fang auch bei gezieltem Fischen darauf nicht getötet werden dürfen, sondern wieder ins Gewässer zurück gesetzt werden müssen.

Ich bin selbst kein Freund von langen Fotosessions mit Fischen und lehne Catch and release ab. Allerdings finde ich auch, dass der deutsche Gesetzgeber uns da mehr Eigenverantwortung zugestehen müsste und vor allem für mehr Klarheit sorgen muss.
Wenn ich beispielsweise mit Maden als Köder angeln ginge und die Absicht hätte, Brassen zu fangen und sie zu grillen, kann es ja durchaus sein, dass statt der Brasse ein Rotauge beißt, welches mir aber überhaupt nicht schmeckt und welches ich daher nicht verwerten möchte. Nun hätte ich zwei Möglichkeiten: aus Angst vor einer Anzeige könnte ich das Rotauge entnehmen, aber nicht verwerten - dann würde ich mich strafbar nach dem TierSchG machen, weil ich das Rotauge ohne vernünftigen Grund getötet hätte. Möglichkeit zwei: ich könnte das Rotauge wieder ins Gewässer zurück setzen, aber riskieren, dass ich eine Anzeige erhalte, weil mir jemand Catch and release unterstellt. Im Fall einer Anzeige würde dann wohl erst ein Gericht klären, ob ich mich tatsächlich strafbar gemacht habe.

Davon unabhängig wäre es traumhaft, wenn die Leute ihre Zeit sinnvoller nutzen würden, als anderen Leuten ans Bein zu pinkeln, indem sie in solchen Fällen zur Polizei rennen. Die haben auch so schon genug zu tun.
 
G
Wo ist das Problem ?
So ein grosser Wels frisst überdimensional Fisch und vor allem Aal .In Brandenburg gibt es kein Schonmass für Wels. Das heisst ,soll entnommen werden.
Nun haben Einige den Standpunkt, fangen ja aber wenn ich es nicht gebrauchen kann , setzt man zurück. Aber angeben mit dem Fang auch.
Ob wohl nen kapitalen Zander zurückgesetzt hätte???
Der Angler ist selbst schuld.
Angeln ist kein Handwerk , wo geklappert wird.
Das erste rhein.
Sprichwort,welches ich lernte:"Et jitt kee jrösser Leed,as wat de Minsch sich selvs andäät."
Das Thema ist doch nicht neu !
Ich schrieb es letztens schonmal. Moderation soll keine Animation sein !
 
Die hessische Fischereiverordnung sagt unter §10 (3)
Das Zurücksetzten eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne
vernünftigen Grund ist verboten. Gebietsfremde invasive Arten dürfen nicht zurckgesetzt werden
Aber! Auf der List der hessischen invasiven gebietsfremden Wirbeltiere finde ich keinen Waller. Der Edersee selbst (bzw. die Interessengemeinschaft) nennt ihn auch nur gebietsfremd ohne den Postfix invasiv. Unter Bedingungen darf der Wels sogar besetzt werden (§8 der o.g. Verordnung).

Die Angelscheinbedingungen für die Karte finden sich online. Ich denke nicht, dass hier irgendjemand irgendwas muss, außer natürliche geltendes Recht zu beachten.

Ungeachtet dessen, muss das Zugehen auf die Medien imho auch nicht sein, wenn man den Fisch nicht im Kühler hat. Normalerweise sollten sich im Bekanntenkreis genug Leute finden, die einem auf Basis von Mediendateien die gewünschte Anerkennung spüren lassen.

Was natürlich dämlich ist, ist dann der Presse von der speziellen Ausrüstung zu erzählen. Damit glaubt niemand mehr an unerwünschten Beifang. Der wollten 'nen großen. Das geht dann natürlich nur mit Verwertungsabsicht, denn Hege gab es hier meinem Überlick nach, in diesem Fall nicht.
 
Wenn man nen 100cm Wels für die Pfanne fangen will, muss man automatisch auch zwei bis drei Kühltruhen für so ein Monster zur Verfügung haben?
Oder abschlagen, 5 Kilo verwerten und den Rest in den Müll?
Eine 95cm-Wels habe ich beim Zelten schon in die elektrische Kühlbox "gefaltet" (geschätzt 25-30 Liter). Davor habe ich ihn jedoch ausgenommen.

Ich glaube aber zu wissen worauf du hinaus willst, wahrscheinlich geht es dir auch um etwas größere Welse als 1m. Da bin ich für das, was im Englisch mit "keep a low profile" den Nagel auf den Kopf trifft. Wer mit Wallerholz im Freiwasser unterwegs ist, soll fangen was er offensichtlich fangen will und den Fang im weiteren so behandeln, wie er es geplant hat, wenn der Fisch dadurch nicht in einen schlechten Zustand gerät (Verwertung außen vor). Das ist aber alles eine Sache zwischen Angler und Fisch. Provinzblatt, Facebook, etc. muss da beim besten Willen nicht sein.
 
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