Hallo,
Ob das nach Art 72 BayFig gedeckt ist oder nicht könnte ich als Laie nicht definitiv beurteilen. Im BayFiG steht halt nur "sicherstellen" .
§92 StPo unterscheidet Sicherstellung und Beschlagnahme. In PAG Art. 25 wird aber auch nur von "sicherstellen" gesprochen. Für mich als Laie schwer vorstellbar, dass man zur Abwehr einer gegenwärtigen oder drohenden Gefahr Sachen trotzdem nicht gegen den Willen des Besitzers an sich nehmen dürfte.
Da müsstens ich die Polizisten hier ggf. besser auskennen.
Außerdem gibt es dafür ja entsprechende Studiengänge und selbst Volljuristen sind ja in Rechtsfragen nicht immer einer Meinung.
Egal ob nun sichergestellt oder beschlagnahmt, wenn die Aufseher sich so verhalten haben, wie geschildert, ist die Sache m.E. nicht korrekt abgelaufen.
Ohne sich vorzustellen oder Abzeichen/Dienstnummer zu zeigen und die Rechtsgrundlage zu nennen Durchsuchungen durchzuführen und ohne Sicherungsprotokoll/Quittung/Kontaktadresse mit fremdem Eigentum zu verschwinden würde ich nicht als vorbildliches Verhalten bezeichnen.
Die Kontrolle an sich finde ich Ordnung. Absolut nachvollziehbar und gut, dass da mal nachgeschaut wurde, was die am Gewässer so treiben.
Natürlich könnte die ganze Sache auch anders abgelaufen sein, aber solange ich da keine anderen Informationen habe, werde ich die Schilderungen des TE nicht in Zweifel ziehen. Mal sehen, ob er sich nochmal dazu äußert.
Mich würde schon interessieren, wie sich die Sache so entwickelt.
und lt. Art 72 BayFiG nicht gedeckt
Ob das nach Art 72 BayFig gedeckt ist oder nicht könnte ich als Laie nicht definitiv beurteilen. Im BayFiG steht halt nur "sicherstellen" .
§92 StPo unterscheidet Sicherstellung und Beschlagnahme. In PAG Art. 25 wird aber auch nur von "sicherstellen" gesprochen. Für mich als Laie schwer vorstellbar, dass man zur Abwehr einer gegenwärtigen oder drohenden Gefahr Sachen trotzdem nicht gegen den Willen des Besitzers an sich nehmen dürfte.
Da müsstens ich die Polizisten hier ggf. besser auskennen.
Außerdem gibt es dafür ja entsprechende Studiengänge und selbst Volljuristen sind ja in Rechtsfragen nicht immer einer Meinung.
Egal ob nun sichergestellt oder beschlagnahmt, wenn die Aufseher sich so verhalten haben, wie geschildert, ist die Sache m.E. nicht korrekt abgelaufen.
Ohne sich vorzustellen oder Abzeichen/Dienstnummer zu zeigen und die Rechtsgrundlage zu nennen Durchsuchungen durchzuführen und ohne Sicherungsprotokoll/Quittung/Kontaktadresse mit fremdem Eigentum zu verschwinden würde ich nicht als vorbildliches Verhalten bezeichnen.
Die Kontrolle an sich finde ich Ordnung. Absolut nachvollziehbar und gut, dass da mal nachgeschaut wurde, was die am Gewässer so treiben.
Natürlich könnte die ganze Sache auch anders abgelaufen sein, aber solange ich da keine anderen Informationen habe, werde ich die Schilderungen des TE nicht in Zweifel ziehen. Mal sehen, ob er sich nochmal dazu äußert.
Mich würde schon interessieren, wie sich die Sache so entwickelt.
Zuletzt bearbeitet: