Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

und lt. Art 72 BayFiG nicht gedeckt

Ob das nach Art 72 BayFig gedeckt ist oder nicht könnte ich als Laie nicht definitiv beurteilen. Im BayFiG steht halt nur "sicherstellen" .

§92 StPo unterscheidet Sicherstellung und Beschlagnahme. In PAG Art. 25 wird aber auch nur von "sicherstellen" gesprochen. Für mich als Laie schwer vorstellbar, dass man zur Abwehr einer gegenwärtigen oder drohenden Gefahr Sachen trotzdem nicht gegen den Willen des Besitzers an sich nehmen dürfte.

Da müsstens ich die Polizisten hier ggf. besser auskennen.

Außerdem gibt es dafür ja entsprechende Studiengänge und selbst Volljuristen sind ja in Rechtsfragen nicht immer einer Meinung.

Egal ob nun sichergestellt oder beschlagnahmt, wenn die Aufseher sich so verhalten haben, wie geschildert, ist die Sache m.E. nicht korrekt abgelaufen.

Ohne sich vorzustellen oder Abzeichen/Dienstnummer zu zeigen und die Rechtsgrundlage zu nennen Durchsuchungen durchzuführen und ohne Sicherungsprotokoll/Quittung/Kontaktadresse mit fremdem Eigentum zu verschwinden würde ich nicht als vorbildliches Verhalten bezeichnen.

Die Kontrolle an sich finde ich Ordnung. Absolut nachvollziehbar und gut, dass da mal nachgeschaut wurde, was die am Gewässer so treiben.

Natürlich könnte die ganze Sache auch anders abgelaufen sein, aber solange ich da keine anderen Informationen habe, werde ich die Schilderungen des TE nicht in Zweifel ziehen. Mal sehen, ob er sich nochmal dazu äußert.

Mich würde schon interessieren, wie sich die Sache so entwickelt.
 
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fishhawk

Well-Known Member
Wurde an der Software was verändert? Meine ganzen Formatierungen wurden beim Abspeichern ignoriert.

Komisch, jetzt funktioniert es wieder. Allerdings ist der Hintergrund immer noch grau und die Schriftfarbe weiß, aber nur wenn ich eingeloggt bin.
 
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vonda1909

Well-Known Member
Hallo,

im Eröffnungsbeitrag. Antwort für Vonda1909 auf seine Frage nach Rute un Köder.

Gruß

Lajos
Ich hatte nicht nach Rute und Köder gefragt!
Es galt dem Beitrag wo drin stand das die Rute beködert neben dem Zelt stand .Was dem ja nicht so war.Und die Blinker erst später aus dem Rucksack geholt wurden.Nur einige haben dieses einwenig durcheinander gebracht.
 

fleks

Active Member
Update: Hab mittlerweile mit meinem 1. Vorstand meines 2. Fischereivereins gesprochen. Dieser war lebzeiten Polizist und hat selbst Fischereiaufseher angestellt die das Recht am Wasser durchsetzen sollten. Selbst er hat gesagt, dass das absoluter Blödsinn ist, was da an diiesem Abend gemacht wurde. Und selbst er meinte, dass er nicht in der Haut des Fischereiaufsehers stecken möchte. Er meinte, er hätte niemanden mehr im Verein wenn er jeden Anzeigen würde, der eine 3. Rute dabei hat am Wasser (was fast jeder hat). Er meinte auch, dass er diese Fischereiaufseher so dermaßen rund machen würde, beim Verband UND beim Landratsamt, dass sie ihre Lizenz verlieren würden.
 

Toni_1962

freidenkend
Wer was sagt aufgrund DEINER Schilderung, ist doch inzwischen in der Sache sowas von unerheblich.
Berichte doch mal, wie es in der Sache weiterging!
 

fleks

Active Member
Wer was sagt aufgrund DEINER Schilderung, ist doch inzwischen in der Sache sowas von unerheblich.
Berichte doch mal, wie es in der Sache weiterging!
Gerne, bis dato ist keine Anklageschrift oder anderes in meinem Briefkasten gelandet. Grüße
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

bis dato ist keine Anklageschrift

Ich würde zwar eher auf eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens tippen, aber auch die kann natürlich etwas dauern.

Er meinte auch, dass er diese Fischereiaufseher so dermaßen rund machen würde, beim Verband UND beim Landratsamt, dass sie ihre Lizenz verlieren würden.

Heißt das nun, dass das tatsächlich staatliche Fischereiaufseher waren?

Und haben die nun dein Zelt durchsucht oder wie kamen die an die Tasche mit den Blinkern?

Und was hat der Vorstand deines Vereines damit zu tun? Das war doch an einem fremden Gewässer?
 

YoshiX786

Active Member

Toni_1962

freidenkend
Und selbst wenn, wo ist das Problem?

Ich finde diese Frage mit entscheidend: Denn das Zelt dürfen die Kontolleure nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des TE durchsuchen; es ist auch aus anderen Gründen wesentlich, wo sich die Blinkertasche befunden hat.
Diesbezüglich habe ich ja schon vor längerer Zeit die Frage gstellt, auf die der TE aber nicht eingeht!
Warum wohl nicht?
 
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fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Und selbst wenn, wo ist das Problem?

Art 13 GG sollte man m.E. nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Erhat ja nur mal mit der Vorstand gesprochen um sich zu informieren und nicht um den auf irgendjemanden anzusetzen!

Eben, deswegen wundert es mich ja, dass der Vorstand nun als unbeteiligter Dritter ankündigt, die Aufseher "rund zu machen" .

Dienstaufsichtsbeschwerde etc. sollte m.E. der Betroffene erstatten. Dazu bräuchte er allerdings erstmal Namen und/oder Dienstnummer.

Ich würde es übrigens nicht begrüßen, wenn sie auf Betreiben des Vorstandes "ihre Lizenz verlieren" würden.

Wenn sie tatsächlich regelwidrig gehandelt haben, hielte ich eine Nachschulung und ggf. einen Kompensation beim Geschädigten für angemessener.
 
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