Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

Naturliebhaber

Well-Known Member
Vielen Dank Toni 1962, sehr hilfreich. Zwar nicht gut für mich aber zumindest nur eine Ordnungswidrigkeit so wie ich das lese?!

Lass dich da bitte nicht verarschen. Du hast nichts rechtswidriges getan. Setze dich zur Wehr. Mein Verband hat sich im vergangenen Jahr von mehreren Aufsehern getrennt, weil die sich ähnlich des von dir geschildertem Falles aufgeführt haben.
 

Toni_1962

freidenkend
Vielen Dank Toni 1962, sehr hilfreich. Zwar nicht gut für mich aber zumindest nur eine Ordnungswidrigkeit so wie ich das lese?!

Wenn man sich den Gesetzestext durchlest scheint das nur eine Ordnungswidrigkeit zu sein wenn man ein "gebrauchsfertiges Fanggerät ...." mitführt. Mein Gerät war nicht gebrauchsfertig, da zerlegt und ohne Köder oder Haken dran. Wenns aber trotzdem blöd kommt, kann man sagen wie viel das kostet? Werden ja nicht die 5000 Euro draufschlagen oder?!

Danke

Ja, es schaut so, wie du es geschildert hast, maximal als Ordnungswidrigkeit aus.
Meiner Einschätzung nach kommst du aus der Nummer unbeschadet raus.
"Gebrauchsfertig" nachts neben einem Zelt mit Lagerfeuer ist Auslegungssache, denn es läßt offen, ob du die Absicht hast, die Rute zu benutzen oder benutzt zu haben; die Diskussion, ob ein beködeter Haken dran ist oder nicht, ist nicht zielführend und bisher meiner Erfahrung nach auch nicht ausschlaggebend.
Besonders ungünstig, wenn man noch eine Tasche mit Blinkern im Zelt hat.

Jetzt warte ab, was kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
"Gebrauchsfertig" nachts neben einem Zelt mit Lagerfeuer ist Auslegungssache, denn es läßt offen, ob du die Absicht hast, die Rute zu benutzen oder benutzt zu haben;

Nein, das ist keine Auslegungssache. Eine gebrauchsfertige Angel muss angelfertig zusammengesteckt sein. Und Köder darf ich bei mir tragen, so viele ich will. Die Angler meines Vereins müssen teils hundert Meter am Ufer des Nachbarvereins entlang laufen, um zu unserer Strecke zu kommen (unterhalb eines Wehrs). Die Ansage ist, dass sie die Angel bis zum Erreichen unseres Abschnittes nicht angelfertig zusammengesteckt haben dürfen.

Jetzt warte ab, was kommt.

Meiner Einschätzung nach kommst du aus der Nummer unbeschadet raus.

Es geht nicht nur darum, ggf. mit viel Stress unbeschadet aus so einer Nummer herauszukommen, sondern solche Honks, die sich an ihrer Macht als Fischereiaufseher aufgeilen aus dem Verkehr zu ziehen.

Hier in der Nachbarschaft meinte ein Aufseher, Leuten den Schein wegen Parkens im Landschaftsschutzgebiet entziehen zu können. Dummerweise war der Falschparker ein Polizist und hat den Typen wegen Amtsanmaßung angezeigt. Der hatte seinen Schein am nächsten Tag wieder und der Typ ist jetzt kein Fischereiaufseher mehr. So muss es sein.
 

Danielsu83

Well-Known Member
Erstens: Nimm dir unbedingt einen Anwalt. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, alles kein Thema, anderenfalls musst du halt erst mal zahlen und dann versuchen, das Geld von den Verursachern einzutreiben.

Wird so nicht klappen, die Versicherung wird auf den Delikt-Vorsatz verweisen und keine Deckungszusage erteilen. Auch die Gegenseite wird den Anwalt im Nachgang eher nicht übernehmen. Abgesehen davon würde ich trotzdem so bald sich Staatsanwaltschaft oder Polizei bei dir melden einen Anwalt einschalten.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Wenn man sich den Gesetzestext durchlest scheint das nur eine Ordnungswidrigkeit zu sein wenn man ein "gebrauchsfertiges Fanggerät ...." mitführt. Mein Gerät war nicht gebrauchsfertig, da zerlegt und ohne Köder oder Haken dran.

Solange das so stimmt und auch so aufgenommen wird, bist du fein raus. Wenn an den Ködern keine Schnur dran ist, ist es keine Angel.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Wird so nicht klappen, die Versicherung wird auf den Delikt-Vorsatz verweisen und keine Deckungszusage erteilen.

Der Delikt-Vorsatz ist hier nicht gegeben. Das lässt sich rechtlich einfach begründen.

Auch die Gegenseite wird den Anwalt im Nachgang eher nicht übernehmen.

Da muss man halt Eier haben und eine Zivilklage anstrengen. Das hab ich vor 3 Jahren durchgezogen, als ein "Zeuge" meinte, mein Auto im Parkverbot in Stuttgart gesehen zu haben, ich aber zeitgleich im Essen war. Der hat halt das Nummernschild falsch abgeschrieben und am Ende meine Portokosten (weniger als 10 Euro :)) gezahlt, plus der anfallenden Gerichtskosten. Zum Verfahren kam es natürlich nicht. War für den Typen vermutlich eine Lehre, das nächste Mal besser hinzuschauen.
 

Fruehling

Well-Known Member
Ich habe es mal so gelernt, daß eine klare Fangabsicht bestehen muß, um für Fischwilderei oder umgangssprachlich Schwarzangeln belangt werden zu können.

Würde bedeuten, daß ich sogar Köder ins Wasser werfen darf, solange sie keine Haken, also Anbißstellen haben... :whistling
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Moin,

Castingsport und Spielchen mit der Angel unmittelbar an einem bayerischen Angelgewässer und zudem ohne Angelschein.

Wie soll ein Aufseher da auch drauf reagieren?

Die Geschichte hört/sieht sich auf den ersten Blick eben sehr krude an !

Auch, dass man nur Spielen wollte hört sich nach Schutzbehauptung an - für einen normal schlussfolgernden Aufseher.

Wie es denn schlussendlich auch war,

der Aufseher will sich ja melden, wie die Sachen zurückzubekommen sind. Ich denke, da wird Nichts weiter passieren und lediglich die Angel zurückgegeben.

In keinem Fall würde ich jetzt ( schon ) einen Anwalt einschalten - erst, wenn ein Brief von der Staatsanwalt käme mit Klageerhebung.

Dann erst fallen unvermeidliche Kosten an, zuvor freut sich nur der Anwalt.

Wie gesagt wird wohl Nix weiter kommen oder es wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Ich würde allerdings so einen Quatsch in Zukunft unterlassen - führ NUR zu Irritationen !

R.S.
 

Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Die Sache mit dem „gebrauchsfertigen Angelgerät“ ist jedenfalls eine Frage der Auslegung weil schwammig.

Während der Schulung zum Schein haben wir genau so, mit Blei aber ohne Haken und Köder (genau genommen wars sogar ein Blinker, ohne Haken) Wurfübungen an einem zugefrorenen See veranstaltet. Der Chef meinte, so könne man nicht angeln also ist es kein gebrauchfertiges Gerät aber ein Richter könnte das im Ernstfall anders beurteilen.

Ein Anwalt ist jedenfalls eine gute Idee und wenn er gut ist, weiß er auch wie die Kosten des Schlamassels einzutreiben sind.
 

rhinefisher

Wellknown Member
Würde bedeuten, daß ich sogar Köder ins Wasser werfen darf, solange sie keine Haken, also Anbißstellen haben...

Und genau so verhält es sich in NRW und BW.
Das weiß ich, weil ich solche Situationen schon mehrmals erlebt habe.
Aber auch in Bayern würde ich da ganz entspannt bleiben...:cool:
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Vielen Dank Toni 1962, sehr hilfreich. Zwar nicht gut für mich aber zumindest nur eine Ordnungswidrigkeit so wie ich das lese?!

Die Sache mit dem „gebrauchsfertigen Angelgerät“ ist jedenfalls eine Frage der Auslegung weil schwammig.



Nein.
Eine gebrauchsfertige bzw. fangbereite Angel muss eine Anbissstelle besitzen!
Also mindestens einen Haken haben, sonst ist sie kein Fanggerät!

Kein Fanggerät = keine Angelabsicht.

Alles andere sind nichts als haltlose Unterstellungen.
 
Dieses Vorgehen, dass er dich anruft und dann aufklären möchte, wie du das zurückbekommst, zeigt doch schon alles auf. Der Typ ist auf einem Machttrip - wie leider einige Kontrolleure. Habe da in meiner kurzen Anglerkarriereauch auch schon einige schlechte Erfahrungen machen müssen. Aber auch gute, das sollte man nie unerwähnt lassen. Wenn du das Zeug ohne weitere Auflagen und Probleme zurück bekommst, lass es auf sich beruhen. Das ist den Stress nicht wert. Auch wenn du sicher bei ihm vorbei fahren musst und er dir dann eine Standpauke halten will. Fordere deine Sachen zurück und lass dich nicht schulmeistern. So wie du die Faktenlage beschrieben hast, hat er einen Fehler gemacht, nicht du. Weise ihn da ruhig drauf hin, wenn der frech wird.
Solche Leute können nur existieren, wenn vernünftige Leute nichts machen und nachgeben. Wenn die Kontra bekommen, werden sie meist ganz kleinlaut.
Aber bedenke: Du solltest dich im Recht befinden, sonst geht das natürlich nach hinten los.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

ich glaube auch, dass da letzten Endes nichts dabei herauskommt. Aber eine Rute mitführen und noch Köder dabei haben (ist ja klar, dass man die, wenn die Rute nachts vor dem Zelt steht nicht dranläßt) da kann man keinem übelnehmen, wenn er die Sache mit dem Zielwerfen für eine Schutzbehauptung hält. Es wirft die Frage auf, warum hatte man Köder dabei? Das Urteil des OLG hat nichts zu sagen. In Deutschland gibt es keine Präzendenzfälle an die ein Gericht eventuell gebunden wäre, da kann jeder Richter nach seiner Beurteilung entscheiden. Umsonst heißt es nicht: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Aber ich denke auch nicht, dass es soweit kommt. Aber drücken wir es mal höflich aus: etwas ungünstig hast Du Dich da schon benommen.

Gruß

Lajos
 

daci7

Käpt'n Iglo
Kam denn ein Anruf?
 

Fruehling

Well-Known Member
An Präzedenzfälle ist in Deutschland per se kein Gericht gebunden, da die Richter bei der Entscheidungsfindung dem Gesetz und nicht den Entscheidungen anderer Gerichte unterworfen sind.

Des Weiteren ist der bloße Vorsatz auch in einem solchen Fall ganz sicher nicht strafbar, sondern höchstens ein vorsätzliches Verhalten. smile01
 
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