Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

punkarpfen

Well-Known Member
Hi, vor ein paar Minuten waren die Bilder zu sehen. MIr ist nur nicht klar, was diese Beweise beweisen sollen. Nur weil ein Vortrag und Wurfspiele gemacht wurden, hat das doch nichts damit zu tun, ob die Angel am Wasser gebrauchsfertig war oder nicht.
 

DenizJP

Well-Known Member
hab gelesen er sitzt hier...


1603357538546.png
 

fleks

Active Member
Haha, sehr lustig liebe Leute ;-). Hat etwas gedauert aber hier das Ergebnis...

Die Ermittlungen wurden- völlig zurecht - nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt.

" Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Angeschuldigte die Straftat begangen hat [...] "


Also der Freispruch ... Es war kein gebrauchsfertiges Fanggerät, absoluter Blödsinn, lasst euch nicht ärgern am Wasser ! 95% der Gewässeraufsichtspersonen sind redliche Leute, das will ich hier ganz klar sagen... Aber es gibt eben auch die Fraktion "Ich zeig alles an weil ich sonst nix zu tun hab..."
Es war anscheinend nicht die erste dubiose Anzeige dieses Vereins, was sogar schon die Presse (mehrmals !) auf den Plan gerufen hat (https://www.ovb-online.de/rosenheim...lt-in-strafanzeigen-90048143.html?converted=1) .

Ich glaub das Letzte was unser schönes Hobby in Zeiten wie diesen noch gebrauchen kann, ist negative Publicity.... deshalb glaube ich, dass es notwendig ist sich an den Verband zu richten, damit die da mal ein Auge drauf werfen was da in dem Verein los ist...
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Haha, sehr lustig liebe Leute ;-). Hat etwas gedauert aber hier das Ergebnis...

Die Ermittlungen wurden- völlig zurecht - nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt.

" Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Angeschuldigte die Straftat begangen hat [...] "


Also der Freispruch ... Es war kein gebrauchsfertiges Fanggerät, absoluter Blödsinn, lasst euch nicht ärgern am Wasser ! 95% der Gewässeraufsichtspersonen sind redliche Leute, das will ich hier ganz klar sagen... Aber es gibt eben auch die Fraktion "Ich zeig alles an weil ich sonst nix zu tun hab..."
Es war anscheinend nicht die erste dubiose Anzeige dieses Vereins, was sogar schon die Presse (mehrmals !) auf den Plan gerufen hat (https://www.ovb-online.de/rosenheim...lt-in-strafanzeigen-90048143.html?converted=1) .

Ich glaub das Letzte was unser schönes Hobby in Zeiten wie diesen noch gebrauchen kann, ist negative Publicity.... deshalb glaube ich, dass es notwendig ist sich an den Verband zu richten, damit die da mal ein Auge drauf werfen was da in dem Verein los ist...
Hast auch deine Sachen wieder bekommen ?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Die Ermittlungen wurden- völlig zurecht - nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt.

Wenn es keine hinreichenden Beweise gab, wird auch kein Verfahren eröffnet.

Hätte mich auch extrem gewundert, wenn das anders gekommen wäre.

Meiner Meinung nach hätten die Aufseher wegen ihres Verhaltens bei der Kontrolle, der Durchsuchung des Zeltes und Sicherstellung ohne Protokoll ggf. mehr zu befürchten gehabt als Fleks.

Ich würde es begrüßen, wenn da beide Seiten ihren Lehren draus ziehen würden.
 

Toni_1962

freidenkend
Dass das Verfahren wegen Fischwilderei eingestellt werden wird, war seit Seite 1 hier im Tröt klar;
der Verein hätte mehr Erfolg gehabt, wenn er mit der Polizei eine Ordnungswidrigkeit "festgestellt" hätte.
Glück gehabt mit der Unwissenheit der Kontrolleure vor Ort!
Im August gab es nun vermehrt in Bayern Fälle von Wildcampern oder auch nur Feiern an Flüssen, bei denen auch unmontiertes Angelzeug vorhanden war und das zu Bußgeldern führte.
Wenn man sich nur mal ansieht, wie die Zustände an der Mangfall im Sommer waren, wo Polizei, Verein, Landratsamt in gemeinsam konzentrierter Aktion, weil man von den unerträglichen Ereignissen überrannt war, konsequent alles was mit Wildcampen, Verdacht auf Schwarzfischen usw zur Anzeige gebracht haben, kann man nur als Aussenstehender erahnen, was sich an bayerischen Flüssen und Seen abgespielt hat.

Wer nicht in Verantwortung steht, kann leicht schreien: Schweine diese Kontrolleure und Ärsche diese Vereine und Idioten diese Vorstände ...

Die Aussage "Es war anscheinend nicht die erste dubiose Anzeige dieses Vereins, was sogar schon die Presse (mehrmals !) auf den Plan gerufen hat (https://www.ovb-online.de/rosenheim...lt-in-strafanzeigen-90048143.html?converted=1) ." hat einen sehr schlechten Beigemackt, denn ohne Fakten zu kennen da ein Fass aufzumachen, naja.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Fischereiaufseher und "die Vereine" werden gerne mal von Oben herab gesehen - die Arbeit sieht dagegen Niemand !

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass manche Menschen die Natur "vernutzen" , sie sich nicht rücksichtsvoll und nicht angemessen demütig verhalten.

Ich sehe das regelmäßig an einem Baggersee - Vermüllung , Wildbaden und Zerstörung der Ufervegetation sind dort bei gutem Wetter die Regel.

Es gibt tatsächlich Menschen, die Rasenflächen und Ufervegetation beim Grillen verbrennen...als Aufseher und Naturliebender Angelverein sollte man versuchen,

solchen Schaden vom Ökosystem See , abzuwenden.

Und das wird auch von einem mir bekannten Verein gemacht ( sogn. Kampf gegen Windmühlen ) - aber der "Böse" ist dann.....

R.S.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

aber der "Böse" ist dann.

Gegen die Kontrolle an sich hatte doch auch hier kaum einer was einzuwenden. Absolut nachvollziehbar, wenn man da aktiv wird.

Wenn die Schilderungen zutreffen haben die Aufseher dabei aber selber gegen Rechtsvorschriften und die Richtlinien des Verbandes verstoßen.

Dazu dann noch die Anzeige nach 293 StGB ohne hinreichende Beweise, statt Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Art 77 BayFiG.

Deshalb bin ich immer noch stark am zweifeln, ob sich das hier wirklich um Staatliche Fischereiaufseher gehandelt hat.
Solch ein Verhalten bin ich von den hiesigen Aufsehern nicht gewohnt.
Ich hoffe mal, dass die beiden Kontrolleure da na entsprechende Nachschulung vom Verein erhalten.

Leider sind Kontrollen nach wie vor äußerst notwendig, um wenigsten den allergrößten Wildwuchs im Zaum zu halten.
Wenn man liest oder hört, dass an manchen Strecken schon aufgegeben wird, finde ich das alles andere als positiv.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Als amtlich bestellter F.A. A.D. hätte ich von einer Betretung des Zeltes inkl. Durchsuchung des fremden Eigentums in jedem Falle abgesehen.

Solche Befugnisse hat KEIN F.A. - zumindest nicht in NRW.

Die Sache mit den Wurfübungen hätte mich stutzig gemacht - dennoch wäre mir bewusst gewesen, Nichts konkretes in der Hand zu haben...weder Beute noch fangfähiges Material lagen vor.

Ich wäre nach einer "leicht ermahnenden" Ansprache wieder abgedackelt.

Anders gelagert ist es, wenn beim angeln mit Köder kontrolliert worden wäre.

Danach fragte wohl auch der Staatsanwalt im Vorfeld.

Somit war eine Einstellung für mich klar.

R.S.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Im August gab es nun vermehrt in Bayern Fälle von Wildcampern oder auch nur Feiern an Flüssen, bei denen auch unmontiertes Angelzeug vorhanden war und das zu Bußgeldern führte.

Dass gegen solche Zustände vorgegangen wird halte ich für gut. Ist leider nicht überall der Fall.

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden dann die Bußgelder verhängt?

Wildcampen, offenes Feuer etc. ist schon klar.

Aber wenn unmontiertes Angelzeug jetzt plötzlich als "gebrauchsfertig" im Sinne das BayFiG gilt, wäre ggf. schon ein Präzisierung im BayFiG oder zumindest ne Information vom Verband an seine Mitglieder notwendig.

Viele Angler in Bayern müssen am Weg zum Gewässer an fremdem Fischereirechten vorbeilaufen und würden dann ne Ordnungswidrigkeit begehen, ohne es zu wissen.

In der Ausbildung zur Fischerprüfung wird das m.W. noch anders vermittelt.
 

Salmonidenangler

Well-Known Member
Hallo,



Dass gegen solche Zustände vorgegangen wird halte ich für gut. Ist leider nicht überall der Fall.

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden dann die Bußgelder verhängt?

Wildcampen, offenes Feuer etc. ist schon klar.

Aber wenn unmontiertes Angelzeug jetzt plötzlich als "gebrauchsfertig" im Sinne das BayFiG gilt, wäre ggf. schon ein Präzisierung im BayFiG oder zumindest ne Information vom Verband an seine Mitglieder notwendig.

Viele Angler in Bayern müssen am Weg zum Gewässer an fremdem Fischereirechten vorbeilaufen und würden dann ne Ordnungswidrigkeit begehen, ohne es zu wissen.

In der Ausbildung zur Fischerprüfung wird das m.W. noch anders vermittelt.

Ich denks mir, soll ich dann demnächst mit Rutentasche mit Zahlenschloss die Flüsse entlangfahren?! Ich montiere normalerweise einfach den Köder ab, im Zweifelsfall teile ich noch die Steckrute. Genauso hat man es uns in Bayern im Lehrgang beigebracht, wenn ich mich recht erinnere.
 

Toni_1962

freidenkend
Hallo,



Dass gegen solche Zustände vorgegangen wird halte ich für gut. Ist leider nicht überall der Fall.

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden dann die Bußgelder verhängt?

Wildcampen, offenes Feuer etc. ist schon klar.

Aber wenn unmontiertes Angelzeug jetzt plötzlich als "gebrauchsfertig" im Sinne das BayFiG gilt, wäre ggf. schon ein Präzisierung im BayFiG oder zumindest ne Information vom Verband an seine Mitglieder notwendig.

Viele Angler in Bayern müssen am Weg zum Gewässer an fremdem Fischereirechten vorbeilaufen und würden dann ne Ordnungswidrigkeit begehen, ohne es zu wissen.

In der Ausbildung zur Fischerprüfung wird das m.W. noch anders vermittelt.

"gebrauchsfertig" wird oft als sehr weit gedeutet, da nach Kommentierung des Fischereigesetzes ausschlaggeben ist, dass diese Vorschrift zur " Verhütung und Ahndung von Vorbereitungshandlungen, die erfahrungsgemäß in Delikte münden, vor allem zum Nachteil des Fischereirechts“. Das heisst konkret, dass wenn Nichtangelberechtigte am Wasser campen und nachts Angelzeug bei sich haben, halt nicht fertig montiert, der Haken fehlt oder die Rute ist nicht zusammengesteckt oder die Spule nicht montiert, dennoch davon ausgegangen werden KANN, sogar MUSS, dass beabsichtigt ist, doch schwarz zu angeln; das Wort "erfahrungsgemäß" hat Bedeutung! Der Kontrolleur ist sogar in der verwirrenden Situation, rechtlich gezwungen!, also keinen Spielraum, und muss diese als Ordnungswidrigkeit anzeigen, um eine Straftat, die möglicherweise zu erwarten ist, zu verhinden.
Aktuelle Beispiele erpare ich, da dies an obigen nichts ändert und gleich der Ausgangssituation des TEs sind.

Angler, die auf dem Weg zum eigenen Gewässer an fremden Fischereirechten vorbeigehen, laufen NICHT in Gefahr einer Ordnungswidrigkeit, wenn diese auf öffentlichen Wegen sich bewegen (Kommentar zum Bayerischen Fischereigesetz.)
 
Oben