geomas
Swing is mein Ding
Manchmal hat eine Watschen mehr aussagekraft bzw. derjenige der sie erhält versteht es schneller und besser als in einem Forum.
Dann lag ich ja richtig mit meiner Vermutung.
Manchmal hat eine Watschen mehr aussagekraft bzw. derjenige der sie erhält versteht es schneller und besser als in einem Forum.
Lohnt sich nicht der Spaß, ist zu weit weg.
Ich glaub, du verwechselst da was.Das wäre ja so als könnte ich meine Waffe in einem fremden Revier einschießen, stört doch keinen ist ja nur just for fun ...
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht von was du sprichst, alle meine Antworten haben sich auf den Anfangspost bezogen dieser kam ja noch nicht einmal von dir. Eigentlich ist es ganz einfach geregelt, du darfst nicht mit fangfähigem Angelgerät irgendwo aufschlagen wo du gar keine Angelberechtigung hast und dann mit der Ausrede Zielwerfen kommen.Ich kenne weder West oder Ost Modelle unsere Gewässer sind gekauft und nicht gepachtet
Sehr schön für euch, wenn genug Geld da ist und Gewässer zum Verkauf angeboten werden!
Für dich nochmal der Kern des Disputs mit dem Kontrolleur! Er wirft mir vor, die Köfis die ich dabei habe, sind nicht aus dem Gewässer, geschlussvolgert aus der Tatsache, das ich sie schon dabei habe. Ich habe dem Widersprochen und erklärt, an der Angelstelle besteht keine Möglichkeit Köfis zu erwischen, da zu flach in Ufernähe. Somit habe ich an einer anderen Stelle gesenkt.
Es gibt in unserer Gewässerordnung keinen Punkt, der dies verbietet.
Sollte in eurem Privatgewässer die selbe Regelung gelten, würde ich dem Kontrollierenden genauso antworten und einer etwaigen Anzeige relaxed entgegen sehen!
irgendwo aufschlagen wo du gar keine Angelberechtigung hast und dann mit der Ausrede Zielwerfen kommen.
mit fangfähigem Angelgerät
Offenbar Doch, liebe liebe @DonauAnglerIn, genau das ist ja die Pointe des Threads, wenn man sich die Mühe machen würde ihn zu lesen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Es ist natürlich klar, das bei dem brisanten, heiklen und wirklich interessanten Thema (oder casus, wie dieJuristenMatlocksbejahrten Spiegelleserbriefschreiber unter uns sagen würden) nun noch jedes verschüttete Reiskorn aus dem umgefallenen Sack inChinaBayern untersucht wird. Da sind deine erfrischend körperlich-eindeutigen "Basta" Einlassungen (die natürlich nur ohne Lesen des ganzen Threads entstehen konnten) eine späte, aber würzige Bereicherung für den ohnehin amüsanten Perpetuum-Mobile Thread. Ich fände es auch schön, wenn Du zu Deiner früheren Form mit den vielen Ausrufezeichen, redundanten Bastarufen und düsteren Gewaltandrohungen zurückfinden würdest, das hat die ganze Sache ungemein belebt,
cin cin,
Dein
Minimax
Du darfst überhaupt kein Angelzeug bei dir haben wenn du für das Gewässer keine Berechtigung hast, dass ist zumindest bei uns klar formuliert. Ob die Geschichte überhaupt stimmt stell ich mal in Frage! Er bzw. Sie waren ja an einem staatlichen Gewässer an einem Eigentumsgewässer hätte man ihm, ihnen einfach auch ein Hausverbot geben können.Hallo,
Im Ausgangspost stand aber, dass bei der Kontrolle eine auseinandersgesteckte Rute ohne Anbissstelle neben dem Zelt lag.
Dass ohne Beschluss sein Zelt durchsucht wurde und dass ohne Quittung/Sicherungsprotokoll sein Eigentum mitgenommen wurde. Und dass er wegen Fischwilderei angezeigt wurde, obwohl es dafür keine Beweise gab.
Deshalb wurde das Verfahren auch nach §170 ZPO eingestellt. Keine Beweise, kein Verfahren.
Da haben sich m.E. die Aufseher eben auch nicht korrekt verhalten und müssten wohl dringend nachgeschult werden.
Ziemlich unwahrscheinlich, dass es sich hier um staatliche Fischereiaufseher gehandelt hat.
ob nun montiert oder nicht ob mit oder ohne Anbissstelle,
Nee, alles gutAber haben sie dir Quatsch erzählt?
was ist in dieser Ausgangssituation fangfägig oder nicht,
Hallo,
In Art 77 BayFiG geht es nicht um ".....fähig", sondern um "....fertig". Das macht juristisch schon einen Unterschied.
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Der Staatsanwalt hat den Beamten gesagt, dass er gerne die zwei Zeugen die unmittelbar bei mir waren befragen möchte. Hier der Beamte wörtlich:
"Er möchte wissen ob ein Auswurf stattgefunden hat" ... und weiter "Er möchte außerdem wissen wie gebrauchsfertig die Angel war".
Ich habe gemeint, die beiden Zeugen haben sich bereiterklärt auszusagen, die beiden sollten in den nächsten Tagen einen Brief o.ä. bekommen.
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Er bzw. Sie waren ja an einem staatlichen Gewässer an einem Eigentumsgewässer hätte man ihm, ihnen einfach auch ein Hausverbot geben können.