Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

fleks

Active Member
Kam denn ein Anruf?
Nein, hab bis 23 Uhr gewartet. Unverschämtheit... Glaub auch dass er auf einem Machttrip ist.

Ich hatte ein paar Blinker dabei in der Tasche, das stimmt. Werd auf jeden Fall mal höflich bleiben und sehen wie er mir kommt. Wenn ich da zu seinem Verein ~ca. 150 km fahren muss und dort die Hosen runterlassen muss überlege ich mir das glaub ich nochmal.

Nach Art. 77 im Bayerischen Fischereigesetzt muss die Angel gebrauchsfertig sein. Ich hab es auch so gelernt, dass ein Köder/ Haken dran sein muss um als "gebrauchsfertig" zu zählen.

Was wäre denn da, wenn ich am Starnberger See angeln möchte, und dafür mit dem Rad am Isar Radweg entlang radeln würde, wenn ich dort hinfahre? Angenommen ich würde angehalten werden an der Isar - natürlich hab ich nur einen Schein für den Starnberger See... Würd ich dann auch eine Owi bekommen, nur weil ich 'neben' der Isar war mit einer Angel?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Zwei Polizisten des Morgens um Vier.......nachvollziehbar.

Aber nicht überall.

Bei uns haben Aufseher schon am hellichtigten Tag Schwarzfischer, die ihre Personalien nicht preisgeben wollten, ziehen lassen müssen, weil die Polizei eben nicht kam.

Zum Ausgangsfall wo ja gar nicht geangelt wurde:

Um wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Art 77 BayFig belangt zu werden, müssten mehrere Tatbestände erfüllt sein.

Dass keine Angelerlaubnis vorlag wird nicht bestritten.

In der Nähe eines Fischwassers ist nicht genau bestimmt, also Auslegungssache.

Gebrauchsfertiges Angelgerät ebenfalls, wobei die Mehrheitsmeinung da schon Anbissstellen voraussetzt, wie sie auch in § 16 AVFiG genannt sind.

Würde auch mich wundern, wenn da tatsächlich ein Verfahren eröffnet würde. Da wurden schon viele Anzeigen bei eindeutigen Sachverhalten der Fischwilderei eingestellt.

Hängt aber immer von der jeweiligen Staatsanwaltschaft / Gerichtsbarkeit / Behörde ab.

Dem Aufseher würde ich jetzt nicht vollends verteufeln wollen, der sieht halt ein Zelt und eine Angel und denkt da nicht sofort an Casting.

Wenn er dann aber im Nachgang nicht einsieht, dass er ggf. nen Fehler gemacht hat, liegt der Fall schon wieder anders.
 

Fruehling

Well-Known Member
Völlig unerheblich, Lajos.

Er hatte vielleicht auch noch ne Pulle Branntwein in der Tasche und wird nicht schon deshalb wegen eines evtl. Vorsatzes strunkelig Auto zu fahren verknackt.
 

Lajos1

Well-Known Member
Völlig unerheblich, Lajos.

Er hatte vielleicht auch noch ne Pulle Branntwein in der Tasche und wird nicht schon deshalb wegen eines evtl. Vorsatzes strunkelig Auto zu fahren verknackt.

Hallo,

na ja, ich denke ja auch nicht, dass die Sache gerichtsmassig wird, kann mir aber schon vorstellen, dass es Richter gibt, die ihm die Story vom Nichtangeln eben nicht abnehmen würden, eben wegen der mitgeführten Köder. Ich habe schon öfters erlebt, dass Richter ziemlich sauer reagieren, wenn sie glauben, verarscht zu werden. Da geht es nicht zu wie bei den, total unrealistischen, Fernsehgerichtssendungen. Ich hatte öfters (beruflich und ehrenamtlich bedingt) mit Gerichten zu tun und habe da auch Überraschungen erlebt.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

kann mir aber schon vorstellen, dass es Richter gibt, die ihm die Story vom Nichtangeln eben nicht abnehmen würden

Auch ein Richter braucht aber Beweise für eine Tat, Bauchgefühl reicht da nicht.

Im BayFiG steht "gebrauchsfertig" , nicht "gebrauchsfertig machbar".

Aber in der Tat läge es im Ermessen des Gerichts, den Begriff "gebrauchsfertig" individuell anders auszulegen.

Gibt ja auch den Witz mit dem Aufseher und der sexuellen Belästigung wegen seines gebrauchsfertigen Geschlechtsorgans.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Auch ein Richter braucht aber Beweise für eine Tat, Bauchgefühl reicht da nicht.

Im BayFiG steht "gebrauchsfertig" , nicht "gebrauchsfertig machbar".

Aber in der Tat läge es im Ermessen des Gerichts, den Begriff "gebrauchsfertig" individuell anders auszulegen,.

Hallo,

so ist es allgemein schon. Aber wie Du schon schreibst, es liegt im Ermessen des Gerichts und hier greift auch wieder der Spruch .........in Gottes Hand.
Ich denke aber nicht, dass es soweit kommt. Jetzt aber mal im Ernst wärest Du, als Angler jemals auf den Gedanken gekommen, an einem fremden Wasser zu zelten, eine Angel mitzuführen, dort Zielübungen zu machen und noch dazu eine Tasche mit Ködern mitzuführen. Also ich nicht, da ich gewusst hätte, dass ich da Probleme bekommen könnte.

Gruß

Lajos
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Übrigens (auch wenn ein wenig OT): Die Rechtsprechung sieht hier durchaus von Bundesland zu Bundesland anders aus. In Schleswig-Holstein hätte der TE tatsächlich ein Problem, denn da gilt:

§ 36
Mitführen von Fanggeräten
(1) Außerhalb der Grenzen des freien Fischfangs darf keine Person auf Wasserfahrzeugen gebrauchsfertige Fanggeräte mit sich führen oder sich mit unverpacktem Fanggerät außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege an Fischgewässern aufhalten, es sei denn, daß sie in dem Gewässer fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist oder sich auf dem Wege zwischen ihrem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem sie den Fischfang ausüben darf.

 

kridkram

Well-Known Member
Also was mir hier auffällt, keiner hat bemerkt, das die ganze Sache vollkommen rechtswidrig abgelaufen ist, immer vorausgesetzt der Hergang war tatsächlich wie geschildert.
Folgender Fakt, meines Wissens MUSS jeder Kontrolleur sich VOR der Kontrolle ausweisen. Schlimmer ist noch, das die Polizei dabei war und das geduldet hat.
Ich würde die Kontrolleure anzeigen, eventuell wegen Rechtsbeugung und bei den Polizisten wäre zu überlegen wegen Beihilfe!
Daraus folgend denke ich, einer eventuellen Anzeige kannst du gelassen entgegen sehen. Kein Staatsanwalt der Normal ist, wird das verfolgen.
Aber den Kontrolleuren würde ich das nicht durchgehen lassen.
Da kann ich nix von Auslegungssache sehen, wie manche hier behaupten.
 

fleks

Active Member
Also was mir hier auffällt, keiner hat bemerkt, das die ganze Sache vollkommen rechtswidrig abgelaufen ist, immer vorausgesetzt der Hergang war tatsächlich wie geschildert.
Folgender Fakt, meines Wissens MUSS jeder Kontrolleur sich VOR der Kontrolle ausweisen. Schlimmer ist noch, das die Polizei dabei war und das geduldet hat.
Ich würde die Kontrolleure anzeigen, eventuell wegen Rechtsbeugung und bei den Polizisten wäre zu überlegen wegen Beihilfe!
Daraus folgend denke ich, einer eventuellen Anzeige kannst du gelassen entgegen sehen. Kein Staatsanwalt der Normal ist, wird das verfolgen.
Aber den Kontrolleuren würde ich das nicht durchgehen lassen.
Da kann ich nix von Auslegungssache sehen, wie manche hier behaupten.

Ausserdem hatten weder die Polizisten, noch die Kontrolleure Masken an.

Wenn sie mir mein Zeug wieder geben, belasse ich es dabei und schalte keinen Anwalt ein. Wenn sie mir was aufbrummen wollen oder mich mit der Rückgabe meines Gerätes erpressen wollen, dann werd ich ungemütlich.
 
Keine Rechtsberatung, bin kein Anwalt, aber:
Wenn die Rute und das andere Zeug nicht bald wieder da ist, würde ich dem Mann meiner Meinung nach auch mal darlegen, dass er da Unterschlagung betreibt. Mal ein bisschen Druck machen - bin eigentlich jemand, der immer mit sich reden lässt und ein Gespräch unter den Konfliktparteien zur Lösung bevorzugt, aber wenn jemand meint, den Paragraphenreiter zu machen, können das Spiel auch zwei spielen.
Ich hoffe, dass du die Kontaktdaten von dem Mann hast. Wenn nicht, würde ich noch bis heute Abend auf den Anruf warten - ansonsten hast du Grund anzunehmen, dass er die Sachen nicht herausgeben möchte. Da wäre dann deinerseits der Gang zur Polizei angesagt. Die werden ja wohl die Daten vorliegen haben. Herausgeben dürfen sie die sicher nicht, also direkt anzeigen. Wenn du das Zeug wieder hast, kannst du die Anzeige ja wieder zurückziehen, wenn du willst.
 

fuerstmyschkin

Well-Known Member
Das der Kontrolleur hier Verdacht geschöpft hat, kann ihm wohl keiner übel nehmen.

Nachdem aber die Sache unmissverständlich und durch Zeugenaussagen bestätigt aufgeklärt wurde, sich derart uneinsichtig zu zeigen kann ich nicht nachvollziehen.

Danach noch, meines Erachten widerrechtlich, die Angel einzukassieren finde ich schon dreist. Allein deswegen würde ich persönlich es auf eine Zivilklage anlegen.
 

Fischkopp 1961

Well-Known Member
Den würd ich gerne hören :-D Könnte mich evtl. aufmuntern ;-)

Nun das war bereits der "Witz"
Mann hat eigentlich immer seine Waffe dabei, kann aber nicht belangt werden, solange er sie nicht einsetzt!
 

fleks

Active Member
Achja noch etwas. Es gibt viele Angler in Bayern die eine 3. oder 4. Rute am Wasser aufgebaut haben, aber keine Anbissstelle dran haben. Ich z.B. fische auf Karpfen mit 2 Angeln mit Ködern und eine Rute an der die Markerpose oder mein Deeper befestigt ist. Somit muss man nicht ständig umbauen. Wenn man die strenge Seite vertreten würde wie Lajos, wäre all das Illegal und als Fischwilderei einzustufen. Ich habe aber noch nie gehört, dass das ein Problem war /ist da viele das machen. Auch beim schleppen verwenden viele eine 3. Handangel mit Downrigger System die nach der strengen Auslegung ebenfalls verboten wäre (weil nur 2 Angeln erlaubt...). Ich selbst wurde schon beim Karpfenangeln kontrolliert und hatte eine 3. Rute mit dem Deeper im Wasser, netter Kontrolleur, hab den Deeper eingeholt und ihm gezeigt was das ist, und er hat keinerlei Probleme gemacht.

"Mit Augenmaß und Menschenverstand" sollte das Credo der Aufseher sein, viele sehen aber in der Aufgabe des Fischkontrolleurs ihre verpasste Polizistenkarriere, weil sie den Einstellungstest nicht geschafft haben...

Auf jeden Fall schonmal danke für die Antworten an alle ! Hat mir sehr weitergeholfen. Ich berichte was raus kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischkopp 1961

Well-Known Member
Ich finde es auch skurril, dass zwei Aufseher gleich in Begleitung zweier Polizisten aufschlagen.
Ich bitte die Polizei selbst mehrfach im Jahr dazu. Aber erst, wenn ich vor Ort selbst die Sachlage geprüft habe und dann deren Unterstützung brauche.

Ausnahme, wenn man vorab einen Termin setzt um gemeinsam gegen das Schwarzangeln vorzugehen.
In der Regel ist es zumindest bei uns so, dass die Polizei sich dann erst mal über den Gewässerwart bezüglich der Gewässer und deren Vorschriften aufklären lässt.

Wenn dies ggf. auch so ein Termin war, stell ich hier mal die Frage an den TE. Wurden denn die anderen Benannten auf den umliegenden Plätzen auch kontrolliert.
Müsstet ihr , wenn die sich als Zeugen sogar zur Verfügung stellen, ja mitbekommen haben. Außerdem schreibst Du, die Kontrolleure hätten sich nicht ausgewiesen. Wurden sie denn von Euch dazu aufgefordert? Würde mich nämlich nicht wundern, wenn die Polizei die Daten von den Kontrolleuren auch nicht hat. Dann musst Du froh sein, wenn sie diese noch nachträglich ermitteln.

Wünsch Dir viel Erfolg, dass Du aus der ja nicht ganz unbedachten Nummer unbeschadet raus kommst.
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Aber mal ehrlich, was soll ein Fischereiaufseher denn denken, wenn er ein aufgebautes Zelt am Wasser sieht, neben dem eine Angel liegt und niemand eine Fischereiberechtigung vorweisen kann? Momentan zwar nicht fangfähig, da nur ein Blei einghängt war, aber es theoretisch eine Sache von Sekunden ist, dort auch ein beködertes Vorfach einzuhängen. Eventuell ging er davon aus, daß ihr dort nächtigen wolltet und ev. bei Dunkelheit schwarzangeln.
Wenn man die Fischereiprüfung abgelegt hat, sollte man sich ein wenig bewußter verhalten, eure Wurfspielchen hättet ihr auch auf jeder anderen Wiese abhalten können und nicht gerade unmittelbar am Wasser.
 
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