fleks
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Grüß euch,
ich möchte hier meine Situation von letzter Nacht schildern.
Ich und ein paar alte Freunde wollten uns mal wieder treffen. Die Wahl fiel auf einen Sandstrand in einem Fluss in Bayern. Dort haben wir Zelte aufgebaut, ein kleines Lagerfeuer gemacht und witzige Spiele gespielt. Jeder von uns bekommt ne Aufgabe, der eine kümmert sich um Spiele, der andre um Holz und der nächste soll einen Vortrag halten (mit ausgedruckten powerpoint folien) über das Thema "Wie fange ich eine Forelle im Inn". Ich bin umweltbewusster und ungescholtener Angler, und hatte mich eine Woche zuvor schlau gemacht ob man dort als Gastfischer Karten bekommt - leider nein, sondern nur als Vereinsmitglied. Gut, dachte ich mir dann machen wir eben den Vortag und ein Spielchen draus.
Eines davon war "Zielwerfen mit der Angel". Dafür hab ich wie beim Castingsport ein Ziel auf den Boden gezeichnet. Hatte meine Angel dabei und vorne nur ein Blei dran, sonst nix - so wie im Castingsport eben auch. Hab eine Beschreibung gezeichnet, Punkte vergeben und wir haben das ein paar Runden gespielt.
Danach hab ich die Angel auseinandergesteckt und neben das Zelt gelegen, dann gingen wir schlafen. Um ca. 4 Uhr früh stehen auf einmal 2 Polizisten vor unseren Zelten mit 2 Fischereiaufsehern. Die Polizisten waren relativ jung .... die Aufseher waren von anfang an agressiv - haben sich nicht ausgewiesen und ich war zu verschlafen um das auf die Kette zu bekommen...
"Fischereischein und Lizenz bitte" sagte der eine. Ich hab gesagt dass ich den nicht dabei hab weil wir nicht geangelt haben. Er verwies dann auf die auseinandergebaute Angel neben meinem Zelt und ich hab den Polizisten und den beiden sogar noch das "Spielfeld" gezeigt und auch meine Kumpels haben ständig beteuert dass wir nicht geangelt haben ( haben wir auch nicht ). In meinem Zelt hatte ich noch eine kleine Tasche mit ein paar Blinkern, die ich den Jungs zeigen wollte damit sie wissen wie man Forellen fängt. Hatte sonst nix dabei - kein Kescher gar nix .... Alles erklären hat nix geholfen. Die beiden Herrschaften meinten, dass das Verboten sei, eine Angel mitzunehmen. Ich konterte dass das gar nicht stimmt - sie darf nur nicht fangfertig neben dem Wasser liegen und selbst dann wäre es bloß ein Verdacht auf Wilderei und keine gesicherte Tat. Wir haben den Polizisten (die waren die Verünftigen hier) sogar Videos von unserem "Wettbewerb" gezeigt...
Ich hab im Internet ein Urteil gefunden: " Das bloße Montieren und Beködern der Angel am Gewässer erfüllt noch nicht den Tatbestand der Fischwilderei (§ 293 Nr. 1 StGB); vielmehr ist eine “räumliche Beziehung zwischen Täterhandlung und Gewässer” erforderlich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.1983, Az. 2 Ss 398/83 = NJW 84, 812), d.h. es muss tatsächlich geangelt werden, also der Köder ausgebracht werden. " und ich bin mir sicher in der Fischerprüfung wurde gelehrt, dass die Rute aufgebaut und beködert sein muss, damit zumindest ein Tatverdacht besteht.
Ende vom Lied war, dass mir die Kontrollettis bei mir alles durchsucht haben (was sie ja dürfen) - wenn auch unverhältnismäßig. Dann hat der eine Kontroletti mein Zeug genommen und meinte das nimmt er jetz mit. Ich hab gesagt - ne ... er wiederum mit allen möglichen Anzeigen gedroht und bevor es noch mehr eskaliert wäre, habe ich stillschweigend das alles hingenommen.
Nach allem was ich gelesen habe, war das Einziehen der Gerätschaften nicht legal. Dies darf man nämlich nur machen, wenn eine Tat offensichtlich vorliegt.
Abgesehen von meinem Zeug, hab ich die Nummern von 3 weiteren Parteien die ebenfalls neben uns ihr lager aufgeschlagen haben, die alle bezeugen könnten, dass ich nicht geangelt habe sondern bloss diesen Wettbewerb gemacht haben... Ich gehe mal davon aus, dass hier keine Strafanzeige haltbar wäre ?!
Was meint ihr.
ich möchte hier meine Situation von letzter Nacht schildern.
Ich und ein paar alte Freunde wollten uns mal wieder treffen. Die Wahl fiel auf einen Sandstrand in einem Fluss in Bayern. Dort haben wir Zelte aufgebaut, ein kleines Lagerfeuer gemacht und witzige Spiele gespielt. Jeder von uns bekommt ne Aufgabe, der eine kümmert sich um Spiele, der andre um Holz und der nächste soll einen Vortrag halten (mit ausgedruckten powerpoint folien) über das Thema "Wie fange ich eine Forelle im Inn". Ich bin umweltbewusster und ungescholtener Angler, und hatte mich eine Woche zuvor schlau gemacht ob man dort als Gastfischer Karten bekommt - leider nein, sondern nur als Vereinsmitglied. Gut, dachte ich mir dann machen wir eben den Vortag und ein Spielchen draus.
Eines davon war "Zielwerfen mit der Angel". Dafür hab ich wie beim Castingsport ein Ziel auf den Boden gezeichnet. Hatte meine Angel dabei und vorne nur ein Blei dran, sonst nix - so wie im Castingsport eben auch. Hab eine Beschreibung gezeichnet, Punkte vergeben und wir haben das ein paar Runden gespielt.
Danach hab ich die Angel auseinandergesteckt und neben das Zelt gelegen, dann gingen wir schlafen. Um ca. 4 Uhr früh stehen auf einmal 2 Polizisten vor unseren Zelten mit 2 Fischereiaufsehern. Die Polizisten waren relativ jung .... die Aufseher waren von anfang an agressiv - haben sich nicht ausgewiesen und ich war zu verschlafen um das auf die Kette zu bekommen...
"Fischereischein und Lizenz bitte" sagte der eine. Ich hab gesagt dass ich den nicht dabei hab weil wir nicht geangelt haben. Er verwies dann auf die auseinandergebaute Angel neben meinem Zelt und ich hab den Polizisten und den beiden sogar noch das "Spielfeld" gezeigt und auch meine Kumpels haben ständig beteuert dass wir nicht geangelt haben ( haben wir auch nicht ). In meinem Zelt hatte ich noch eine kleine Tasche mit ein paar Blinkern, die ich den Jungs zeigen wollte damit sie wissen wie man Forellen fängt. Hatte sonst nix dabei - kein Kescher gar nix .... Alles erklären hat nix geholfen. Die beiden Herrschaften meinten, dass das Verboten sei, eine Angel mitzunehmen. Ich konterte dass das gar nicht stimmt - sie darf nur nicht fangfertig neben dem Wasser liegen und selbst dann wäre es bloß ein Verdacht auf Wilderei und keine gesicherte Tat. Wir haben den Polizisten (die waren die Verünftigen hier) sogar Videos von unserem "Wettbewerb" gezeigt...
Ich hab im Internet ein Urteil gefunden: " Das bloße Montieren und Beködern der Angel am Gewässer erfüllt noch nicht den Tatbestand der Fischwilderei (§ 293 Nr. 1 StGB); vielmehr ist eine “räumliche Beziehung zwischen Täterhandlung und Gewässer” erforderlich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.1983, Az. 2 Ss 398/83 = NJW 84, 812), d.h. es muss tatsächlich geangelt werden, also der Köder ausgebracht werden. " und ich bin mir sicher in der Fischerprüfung wurde gelehrt, dass die Rute aufgebaut und beködert sein muss, damit zumindest ein Tatverdacht besteht.
Ende vom Lied war, dass mir die Kontrollettis bei mir alles durchsucht haben (was sie ja dürfen) - wenn auch unverhältnismäßig. Dann hat der eine Kontroletti mein Zeug genommen und meinte das nimmt er jetz mit. Ich hab gesagt - ne ... er wiederum mit allen möglichen Anzeigen gedroht und bevor es noch mehr eskaliert wäre, habe ich stillschweigend das alles hingenommen.
Nach allem was ich gelesen habe, war das Einziehen der Gerätschaften nicht legal. Dies darf man nämlich nur machen, wenn eine Tat offensichtlich vorliegt.
Abgesehen von meinem Zeug, hab ich die Nummern von 3 weiteren Parteien die ebenfalls neben uns ihr lager aufgeschlagen haben, die alle bezeugen könnten, dass ich nicht geangelt habe sondern bloss diesen Wettbewerb gemacht haben... Ich gehe mal davon aus, dass hier keine Strafanzeige haltbar wäre ?!
Was meint ihr.