Anzeigen wegen Dauer-Angeln

Angeln oder Campen? Darum geht's am Hörzendorfer See in Kärnten.

mist-g7e4db7789_1920.jpg

Beispielfoto @pixabay

Eines der beliebtesten Anglerreviere Österreich ist der Hörzendorf See. Einige Angler verbringen das ganze Wochenende an den Ufern - und das ist ein Dorn im Auge der örtlichen Bergwacht. Sie ist für den Naturschutz zuständig und sieht in den langen Angel-Sessions verbotenes Camping.
Das österreichische Naturschutzgesetz regelt zwar, wie der Wetterschutz für Dauerangler beschaffen sein darf, aber auf die Aufenthaltsdauer wird nicht genauer eingegangent. Die Angler sehen keinen Verstoß, wenn sie von Freitag bis Sonntag auf ihrem Platz verweilen. Aber die Naturschutzabteilung des Landes sieht es anders. Die Angler müssen austreten und schlafen - dadurch wird die Angelei unterbrochen und es sei somit Dauercampen. Die Angler argumentieren, dass sie dank Funkbissanzeiger auch während des Schlafens aktiv Angeln.
Der zuständige Bergwächter kommt nun mehrmals am Wochenende, um die Papiere der Anglern zu kontrollieren und den Wetterschutz zu vermessen. Als der Wächter aber schlafende Angler um vier Uhr morgens fotografierte, hagelte es Anzeigen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Anwaltsrechnungen und zahlreichen Anzeigen liegen nun bei der Bezirkshauptmannschaft der Bergwacht.

Wie seht Ihr das? Wer ist da im Recht? Schreibt uns Eure Meinung hier in die Kommentare!




Quelle: https://www.krone.at/2886315
 
Hi, der Klappspaten ist hier bei vielen Vereinen Pflicht, wenn man über Nacht angelt. Für jeden vernünftigen Angler ist das Vergraben der Exkremente ohnehin selbstverständlich. Leider kacken dafür auch viele Nichtangler ohne Spaten in die Natur. Ich mag einige Auswüchse der Karpfenangelei auch nicht, aber hier schießt der Möchtegernsheriff weit über das Ziel hinaus.
 
Hallo,
ich glaube in Frankreich ist auch nachtangelverbot.
Grundsätzlich ist Nachtangeln an öffentlichen Gewässern in Frankreich verboten.

Es gibt aber auch Gewässer, wo innerhalb bestimmter Zonen nachts auf Karpfen geangelt werden darf.

Zum eigentlichen Thema:

Der Hörzendorfer See liegt m.W. in einem Landschaftsschutzgebiet, da sind die Bergwächter sicherlich etwas sensibilisiert. .

In dem oben geschilderten Fall geht es hauptsächlich um die Auslegung der Rechtsbegriffe "Wetterschutz" "Angeln" "Schlafen" und "Campieren".

Die Angler scheinen da ne andere Rechtsauffassung zu vertreten als der Bergwächter.

Das dürfte nun wohl vor Gericht geklärt werden.

Ich könnte mir leider vorstellen, dass das evtl. nicht im Sinne der Angler ausgehen könnte.

Und dass ggf. dann die Regeln noch weiter präzisiert werden und weitere Einschränkungen drohen.

Wäre den Kollegen dort aber natürlich schon zu wünschen, dass es anders ausgeht.
 
Die Angler scheinen da ne andere Rechtsauffassung zu vertreten als der Bergwächter.

Das dürfte nun wohl vor Gericht geklärt werden.

Ich könnte mir leider vorstellen, dass das evtl. nicht im Sinne der Angler ausgehen könnte.
So wird es erfahrungsgemäß laufen, alles was auch nur entfernt mit dem Prädikat Naturschutz versehen ist, hier wird auch der Landschaftsschutz reichen, wird im Regelfall vor Gericht dazu gereichen, Anglern mal wieder eins einzuschenken.
In Ösiland genau so wie auch in Deutschland.
Selbst finde ich es auch fragwürdig, auch wenn man sich auf den E-Bissanzeiger beruft, mit fangfähiger Angel im Wasser zu pennen.
Muss aber zugeben, dieses auch selbst in seltenen Fällen so zu machen, auf Waller.
Dabei bin ich aber bemüht, die Nacht wenigstens im Stuhl zu verbringen, also unmittelbar bei den Ruten.
Aber irgendwann gehen einfach die Augen zu, dabei könnte man mich sicher auch fotografieren, wie in Österreich passiert.
Aber dies ist ja nur vorgeschoben, es geht hier wohl eher um die Tatsache, dass sich die Angler über mehrere Tage "unverschämter weise" am Wasser aufhalten.

Jürgen
 
In dem oben geschilderten Fall geht es hauptsächlich um die Auslegung der Rechtsbegriffe "Wetterschutz" "Angeln" "Schlafen" und "Campieren".
Hallo,

ein Wetterschutz ist es dann nicht mehr, wenn da Liegen oder Schlafsäcke drin sind, dann ist es ein Zelt und dies ist, strenggenommen, auch in Deutschland erstmal nirgends in freier Natur erlaubt. Es mag ja schön sein, wenn dies weitgehend geduldet wird und ich würde da auch keine schlafenden Hunde wecken - wo kein Kläger, da kein Richter :rolleyes: . Aber wenns hart auf hart geht, wird es nicht gut für die Angler ausgehen.
Siehe auch mein obiges Beispiel: nicht mal der Grundstückseigentümer kann das Campieren so einfach zulassen - das darf er nämlich gar nichtab51.

Gruß

Lajos
 
.
Dabei bin ich aber bemüht, die Nacht wenigstens im Stuhl zu verbringen, also unmittelbar bei den Ruten.
Aber irgendwann gehen einfach die Augen zu, dabei könnte man mich sicher auch fotografieren, wie in Österreich passiert.
Hallo,

habe da mal mit einem Fischereiaufseher darüber geredet. Der sagte; keiner sagt etwas, wenn da einer im Stuhl eingepennt ist, aber im Zelt liegen und schlafen und gleichzeitig die Angeln im Wasser haben, das geht nicht.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,
ein Wetterschutz ist es dann nicht meh
Ein Wetterschutz soll z.B. vor Feuchtigkeit oder starker Sonne schützen. Soweit ich weiß ist in Kärnten aber eine Fischerliege im Wetterschutz erlaubt, wenn dabei geangelt wird.

aber im Zelt liegen und schlafen und gleichzeitig die Angeln im Wasser haben, das geht nicht
In Bayern wird das wegen § 16 Abs 2 wohl so so ausgelegt.

In Kärnten wird das vermutlich vor Gericht geklärt werden.
 
Um mal den Bogen zu schlagen auf meine Angellokalität, ich verbringe häufig bis zu zwei Wochen campierend an meinem Gewässer.
Bei einer einfachen Anreise von über 300km, habe ich auch gar keine andere Möglichkeit diesen Aufenthalt sinnvoll zu gestalten.
Dies wurde aber schon toleriert, als es in BW noch das Nachtangelverbot gab!
Ein Verbot wäre für mich der Moment, alles an den Nagel zu hängen und auch meine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen.

Jürgen
 
Um mal den Bogen zu schlagen auf meine Angellokalität, ich verbringe häufig bis zu zwei Wochen campierend an meinem Gewässer.
Bei einer einfachen Anreise von über 300km, habe ich auch gar keine andere Möglichkeit diesen Aufenthalt sinnvoll zu gestalten.
Dies wurde aber schon toleriert, als es in BW noch das Nachtangelverbot gab!
Ein Verbot wäre für mich der Moment, alles an den Nagel zu hängen und auch meine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen.

Jürgen
Hallo,

ist ja klar, wird ja auch toleriert und normalerweise sagt da auch keine alte Sau etwas. Nur hat das in den letzten Jahren eben doch stark zugenommen und wie heißts so schön im Tell: Allzu straff gespannt zerspringt der Bogen...

Petri Heil

Lajos
 
Wie so oft werden die Dinge schwammig oder überhaupt nicht geregelt, man redet nicht miteinander und alle Beteiligten wähnen sich im Recht.

Es könnte so einfach sein...
Angeln erlaubt, ja oder nein. Nachtangeln erlaubt? Wetterschutz erlaubt? Pennen und Ruten im Wasser? Klappspaten dabei?

Alles Dinge, die unmissverständlich und ohne die Option, die Regeln biegen und zum eigenen Vorteil auslegen zu können, geklärt und festgeschrieben werden könnten.
 
Hallo,
Dies wurde aber schon toleriert,
Kommt halt immer drauf an wer da so vorbeikommt.

Angler und Aufseher haben da vermutlich ne andere Toleranzschwelle als Naturschützer und Ranger.

Ich kenne auch ein Gewässer wo scheinbar herrenlose RodPods mit ausgelegten Ruten am Ufer stehen und die zugehörigen Angler mit Funkbissanzeiger im Kleinbus auf dem Parkplatz schlafen. Aber dort kommen eben auch nur Leute vorbei, die was mit Angeln zu tun haben.

Am Hörzendorfer See geht es um Angler vs Bergwächter. Das ist dann schon ne ganz andere Kategorie.

Aus Naturschutzsicht finde ich aber das Verweilen am Angelplatz aber sogar weniger schädlich als wenn die jeden Tag anmarschieren, aufbauen, dann nachts wieder abbauen und zurück laufen um am nächsten Morgen wieder anzurücken. Da wäre das Störungspotential m.M. deutlich höher.

Aber das müssen die beteiligten Parteien untereinander klären.
Als Angler bin ich da vermutlich auch nicht ganz objektiv.
 
Klappspaten dabei?
Da geht es schon los, bei dem Boden an meinem Gewässer brauchst du eher ne Spitzhacke, oder du gehst auf nächste Feld.
Da wird sich der Bauer aber freuen beim Pflügen?
Oder hat sich schon mal einer daran versucht, sich durch Schilfwurzeln zu graben, wahlweise auch festen Kies?
Ich habe es versucht, es ist nahezu aussichtslos, der Klappspaten war danach auch hinüber!
Deshalb scheixxe ich schon einige Jahre in die Tüte, welche dann im Mülleimer entsorgt wird.
Auch so ein hier gezeigtes Klappklo, würde diese Angelegenheit nur bequemer machen, dafür mit einem höheren Platzbedarf im KFZ.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Wettersschutz baue ich nur auf bzw. führe ihn mit, wenn die Wettervorhersage entsprechend Regen angekündigt hat.

Egal,ob ich nun ein oder 2 Tage angeln fahre, ich "mache" vorher grundsätzlich ZUHAUSE, dann erspart man sich den ganzen Stress mit dem Geschleppe von Klappspaten, Klo und die Entsorgung von Fäkalien...Wenn aber so ein Klo beim Nachtangeln vorgeschrieben ist bzw. eine Mitführungspflicht besteht, so nehme ich dann so ein Papp-Klappdingens eben mit, da bei einer Kontrolle das bestimmt gesehen werden will...

Einige Angel- Sitzgelegenheiten sind Stuhl und Liege in einem, das wäre zumindest eine Option, um den Vorwurf zu entkräften, das man am Wasser bei ausgelegten Montagen mit Kissen, Schlafsack usw. pennt.

Die Augen mal zu zumachen, dagegen ist ja nichts zu sagen. Bloß wenn die Gewässer weiter weg liegen und man von Fr. bis Sonntag bleibt, ist logisch, daß man auch mal richtig schlafen muß. Aber dann bitte direkt bei den Ruten bleiben und nicht im Fahrzeug oder im 4-Mann Protz-Bivy oder - brolly!

Wie feko in #10 geschrieben hat, würde ich so ein Erlebnis (2. WaschPo-Kontrolle) nicht so einfach akzeptieren bzw. abnicken, sondern mich zu diesem Vorfall nicht weiter äußern und auf jeden Fall einen RA hinzuziehen!

Man braucht sich nicht alles gefallen lassen, wenn jemand Fotos von einem macht, kann man den übrigens wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes anzeigen! Egal, ob in Österreich oder Deutschland. Ob jetzt nun von Polizei, Ranger, Bergwachtler oder sonstwem, da sollte man sich immer den Ausweis zeigen lassen und sich diesen mit dem Handy abfotografieren.
 
zitiere mikesch
Soweit ich das mitbekommen habe ist es "nur" ein "Bergwachtler" an einem Gewässer in Kärnten der wohl eine Art "Privatkrieg" gegen die Angler führt.
Ob mit, oder ohne Hinterlassenschaft ist Dem egal.



Wir hatten einen vom Landratsamt bestellten "ehrenamtlichen Fischereiaufseher".
50, ledig , nichts los in der Hos , aber Geländewagen.
Der fuhr die ganze Nacht herum von Gewässer zu Gewässer .
Am Tage pennte er , als Frührentner kann man sich das ja erlauben.
Angler war der übrigens auch nicht, sondern bezeichnete sich selbst als "Anwalt der Tiere".
Suchte er sich Sünder und versuchte sie dann fertig zu machen.

Ich sitze mit einem Kollegen abends, Sonnenuntergang beim Fischen am Kiessee auf Zander.
Da kommt der doch lautlos durchs Gestrüpp gekrochen und macht ein Foto ohne Blitz im Nachtmodus.
Von meinem Kumpel , im Hintergrund auf der Wasseroberfläche 4 Posen.
Wir haben das nicht bemerkt.

Er hat mich nicht gesehen weil ich nebendran im Schilf gesessen hab.
Hat er versucht meinen Kumpel anzuzeigen wegen Fischen mit 4 Ruten weil ja nur 2 erlaubt sind.

Als Beweis das Foto.
Was haben wir gelacht .:p
Die Geschichte ist schon ein paar Jahre alt und seinen Job macht jetzt auch jemand anderes.
 
Haben die "gewissen Leute" keinen Klappspaten ich versteh das Problem nicht, wenn ich schon ein paar Tage am Angeln bin dann ist der Klappspaten mit das wichtigste.


Gruß Frank
Möchte man meinen,ja. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit,wenn die Leute lange draußen bleiben. Von mir aus können die 3Wochen am Stück angeln. Aber ich erwarte, dass jeder seinen Platz sauber verlässt.
 
Oben