Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Aber warum sollte er das Mindestmaß nicht erhöhen dürfen wenn es dafür im DAFV eine Mehrheit gibt?
Das kann ja schon jeder Angelverein. Warum sollte der DAFV dies dann nicht können?

Guckst Du hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677

Hier in Mittelfranken dürfen die Vereine seit diesem Jahr weder Mindestmaße noch Schonzeiten ohne Genehmigung der Fachbehörde (die nur in Ausnahmefällen erteilt wird) über das gesetzliche Maß hinaus erhöhen.

Mein Verein musste z.B. das Wallerschutzmaß für geschlossene Gewässer streichen.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Das ist richtig, wenn im Fischereigesetz eines verankert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Verein/Verband ein Nachtangelverbot ohne Rücksprache mit Behörden für seine Gewässer verhängen.

Die gleiche Logik gilt für Setzkescher etc.

Bei Schonzeiten usw. ist es einem Verband/Verein aber eben nicht erlaubt, ohne Rücksprache mit den Behörden über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Festlegungen zu treffen. Siehe hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677


Wieso kann der BV die Schonzeiten nicht verlängern wenn es dafür eine Mehrheit im DAFV gibt?

Das kann ja schon jeder Angelverein für sein Gewässer.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

siehst du und wenn der bv sowas beschließt haben es die lv umzusetzen.

antonio

Auslöser der Diskussion war folgendes Statement von Ralle:

Selbstverständlich kann die Mitgliederversammlung des DAFV beschließen, dass an Verbandsgewässern jeder nicht geschützte Fisch entnommen werden muss

Genau das kann ein Verband eben nicht entscheiden, ohne es sich von jeder zuständigen Bezirksbehörde absegnen zu lassen.
 
S

Sharpo

Guest
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Guckst Du hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677

Hier in Mittelfranken dürfen die Vereine seit diesem Jahr weder Mindestmaße noch Schonzeiten ohne Genehmigung der Fachbehörde (die nur in Ausnahmefällen erteilt wird) über das gesetzliche Maß hinaus erhöhen.

Mein Verein musste z.B. das Wallerschutzmaß für geschlossene Gewässer streichen.

Ok, von wem kommt dies? LV und Landesregierung?
 

antonio

Active Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Guckst Du hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=255677

Hier in Mittelfranken dürfen die Vereine seit diesem Jahr weder Mindestmaße noch Schonzeiten ohne Genehmigung der Fachbehörde (die nur in Ausnahmefällen erteilt wird) über das gesetzliche Maß hinaus erhöhen.

Mein Verein musste z.B. das Wallerschutzmaß für geschlossene Gewässer streichen.

jup in bayern gehts eben nicht mit den schonmaßen,aber es gibt eben viele andere dinge außer schonmaße.
und die lv haben dann wie sie es bisher auch getan haben die möglichkeit bezüglich der gesetzgebung einfluß zu nehmen.



antonio
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Land.
Es redet keiner von einem Bundesfischereigesetz.
Da wird der Verband eh nichts dran ausrichten können an...Gesetze.


Aber warum sollte er das Mindestmaß nicht erhöhen dürfen wenn es dafür im DAFV eine Mehrheit gibt?
Das kann ja schon jeder Angelverein (natürlich nur für seine Gewässer). Warum sollte der DAFV dies dann nicht können?

Warum sollte er das tun?

Und... gab es so etwas bisher vom VDSF, falls ja bitte ich um Beispiele, wo der VDSF per Verordnung explizit Einfluß auf Mindestmaße in einem Landesverband genommen hat...

Ansonsten bin ich jetzt raus hier, ziehe mir ne rote Badehose an und schnupper mal, ob mein Furz in dieser anders riecht....
 
S

Sharpo

Guest
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Warum? Keine Ahnung. Edt: Um das Warum geht es auch gar nicht.

Blauzahn..mir geht es darum, dass dieser Passus in der Satzung des DAFV doch sehr viel Interprätationsspielraum lässt.

Und er nicht ausschliesst, dass der DAFV sich in die Fischereiangelegenheit der LV einmischt.

Diesen Satzungpunkt gab es im VDSF nicht, mir jedenfalls zur Zeit nicht bekannt.

Der VDSF hatte damals in den 80iger massiven Einfluss darauf gehabt was über den LV den Angelvereinen mitgeteilt wurde.
Z.B. Setzkescherverbot
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

...andreas.b...

In dubio pro lucio
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Selbstverständlich kann die Mitgliederversammlung des DAFV beschließen, dass an Verbandsgewässern jeder nicht geschützte Fisch entnommen werden muss
Genau das kann ein Verband eben nicht entscheiden, ohne es sich von jeder zuständigen Bezirksbehörde absegnen zu lassen.
Wie kommst du darauf dass ein Verband ebensolches nicht beschliessen kann? Es gibt für die Fische gesetzliche Schonmaße und -zeiten, außerhalb dieser kann Fisch entnommen werden. Wenn aber ein Verband beschließt dass außerhalb der Schonzeiten und -maße der Fisch nicht nur entnommen werden kann sondern muss und dieser Verband in seiner Satzung geregelt hat die mittelbaren und unmittelbaren Mitglieder dies umzusetzen haben dann ist das so! Da brauch auch keiner ein Amt zu befragen!

Ralle, hat ja auch die Erklärung mitgelierfert wo dies steht:
Gem. Satzung haben die Mitglieder solche Beschlüsse umzusetzen. Mitglieder, die sich dessen verweigern, müssen von anderen Mitgliedern, die Kenntnis davon haben, gemeldet werden.

Steht alles so in der Satzung des DAFV, musst nur lesen und verstehen wollen.

Verdrängen und schönreden hilft nix.
siehe:
Gewässerordnung des VDSF e.V. Punkt 1.5.2.
Satzungsentwurf DAFV §4 Abs.2 / §6 Abs.2
steht alles da!
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Man bezieht sich hier immer wieder gerne auf den umstrittenen § 6 Abs. 2 a. Den Diskutanten ist dabei sicher nicht entgangen, dass es diesen Absatz nahezu im gleichen Wortlaut auch schon in der Satzung des DAV-Bund gab, oder? Hier wurde geradezu wortgleich der Satzung des DAV-Bund abgeschrieben. Und es ist ironischerweise der selbe § 6 Abs. 2 a:

"...Rechte und Pflichten der Mitglieder...
2a)...Die Mitglieder haben die Pflicht, den DAV bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der Hauptversammlung anzuerkennen und auszuführen sowie den festgelegten Beitrag an den DAV pünktlich abzuführen...."


Nachzulesen hier:

http://www.anglerverband.com/index.php?option=com_content&view=article&id=71&Itemid=83

Gleiches gilt für den umstrittenen § wo es um die Strafandrohung geht.
Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, wo hier der Zusammenhang zur Einflußnahme auf das Fischereirecht der Länder bestanden und und nun bestehen soll.
Es ist genug schief gegangen bei der Fusion und man wird viel dafür tun müssen, dass es künftig besser wird. Aber dieser Nebenkriegsschauplatz ist sicher nicht der richtige dafür und lenkt unnötig von den wichtigeren Themen ab.

Gruß

Tomasz
 
L

Lazarus

Guest
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Ralle, hat ja auch die Erklärung mitgelierfert wo dies steht:

siehe:
Gewässerordnung des VDSF e.V. Punkt 1.5.2.
Satzungsentwurf DAFV §4 Abs.2 / §6 Abs.2
steht alles da!
Die übliche Nebelkerze.
Diese 'Gewässerordnung' ist eine MUSTERgewässerordnung die der VDSF seinen Mitgliedern als Vorlage zur Verfügung stellt.
Gültig ist sie so wohl nirgends. Schließlich hat der VDSF keine Gewässer, an denen er was ordnen könnte.

Dieses Muster ist so geschrieben, dass die Vereine die sie als Vorlage nehmen, maximale Rechtssicherheit hat.
Genau das erwartet man von einem guten Verband nämlich.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

@ Tomasz:
Irgendwas siehst Du falsch.

Es geht um den § 4,2, der eine ganz andere Qualität hat als das von Dir verlinkte ehemalige DAV-Konstrukt.

Im VDSF/DAFV wird gelten:
2. Die Landesverbände unterstützen den Verband bei der Durchsetzung seiner satzungsmäßig bestimmten Aufgaben und Ziele.
Die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hinzuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht (Anmerkung: gemeint damit vom BV gesetzt) von ihren Mitgliedern beachtet wird.

Da der DAV früher weniger anglerfeindlich war als der VDSF, war das wohl auch kein größeres Problem für Angler mit dem von Tomasz zitierten § - der jetzt aktuelle beinhaltet für alle im DAFV organisierten Angler aber jede MEnge Zündstoff.

Da auch der DAV in den VDSF/DAFV übertritt zu dessen bis jetzt geltenden Regeln, da ja auch der VDSF/DAFV Rechtsnachfolger des VDSF ist, während der DAV ohne Rechtsnachfolge erlischt.

Angesichts der Mehrheiten im DAFV (3 zu 2 für VDSF im Präsidium, 8 zu 5 im Gesamtpräsidium und 4 zu 1 in der HV) muss sich angesichts des von mir genannten § 4,2 ja aber kein Ex-DAVler dann Gedanken machen .

Es war ja auch deswegen versprochen worden, alles für den DAV angelpolitisch Wichtige VORHER festzuschreiben....

uuuuuups............





Nochmal:
Es geht nicht um Einflussnahme des BV auf irgendein Landesfischereirecht - das brauchen die nicht, können die nicht, dürfen die nicht!!.

Das Fischereigesetz legt z. B. fest, welche Fische geschont sind (Schonmaß/Schonzeit) - auch da kann man heute schon jeden gefangenen Fisch mitnehmen, der nicht geschont ist.

Der BV kann nun aber mit der Satzung seinen LV (die das dann in die Vereine umsetzen müssten) vorschreiben (Angeln nur zur Ernährung), dass jeder im Geltungsbereich des DAFV gefangene und NICHT im jeweiligen Land geschonte Fisch zu entnehmen ist und man nicht angeln darf, wenn man das nicht will/kann und aufzuhören hat, wenn die Fanggbegrenzung erreicht ist.

Hat nix, ABSOLUT NIX! mit Fischereigesetz zu tun, sondern ist das eine rein vereinsrechtliche Sache!!

Zu der sich alle Vereine der (kon)fusionierten Verbände mit Anerkennung dieser Satzung durch ihre LV VERPFLICHTET haben.

Genauso könnten sie Wertungsangeln für die DAFVler verbieten, Nachtangeln, Setzkescher, Boilies, füttern, schleppangeln etc..

Weil ja in keinem Landesgesetz verpflichtend die Ausübung dieser Dinge vorgeschrieben ist, kann es der BV problemlos als vereinsrechtliches Verbot für seine Mitglieder vorschreiben, die sich sazungsgemäß verpflichtet haben, das dann bei ihren Mitgliedern (den Vereinen) durchzusetzen.

Und mit der Machtfülle, mit der da das Präsidium ausgestattet wurde satzungsgemäß, brauchen die für sowas nicht mal nen HV-Beschlußwie im § 6 (wobei da die Mehrheit ja noch größer wäre für die VDSFler)...
 
Zuletzt bearbeitet:

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Man bezieht sich hier immer wieder gerne auf den umstrittenen § 6 Abs. 2 a. Den Diskutanten ist dabei sicher nicht entgangen, dass es diesen Absatz nahezu im gleichen Wortlaut auch schon in der Satzung des DAV-Bund gab, oder? Hier wurde geradezu wortgleich der Satzung des DAV-Bund abgeschrieben. Und es ist ironischerweise der selbe § 6 Abs. 2 a:

"...Rechte und Pflichten der Mitglieder...
2a)...Die Mitglieder haben die Pflicht, den DAV bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen, die Beschlüsse der Hauptversammlung anzuerkennen und auszuführen sowie den festgelegten Beitrag an den DAV pünktlich abzuführen...."

Nachzulesen hier:

http://www.anglerverband.com/index.php?option=com_content&view=article&id=71&Itemid=83

Gleiches gilt für den umstrittenen § wo es um die Strafandrohung geht.

Genau richtig, und schaut man sich Land auf, Land ab mal alle Satzungen von Vereinen und Verbänden so an, dann wird man ähnliche Formulierungen fast überall finden. Denn genau das ist der Zweck von Vereinen, nämlich, dass sich die Mitglieder eigene Regelungen schaffen, nach denen sie im Verein leben.

Es ist schon immer so gewesen, dass Landesverbände die Mehrheitsentscheidungen der Bundesverbände ausführen. Genauso haben Kreisverbände die Mehrheitsentscheidungen in den Landesverbänden zu akzeptieren und Vereine Mehrheitsentscheidungen der Landes- und Kreisverbände, genauso wie Mitglieder die Mehrheitsentscheidungen ihrer Jahreshauptversammlungen zu akzeptieren haben.

Wäre das alles nicht so, dann wären Beschlüsse nicht nötig und würden auch nicht getroffen werden. Dann könnte man sich alle Abstimmungen selbst in den Vereinen sparen. Und um diesen Beschlüssen Nachdruck zu verleihen gibt es in den Vereinen oft Bußgeldordnungen oder es ist in den Satzungen festgehalten, dass man im Falle von Verstößen aus dem Verein ausgeschlossen werden kann oder andere Sanktionen, wie z.B. zum Müllsammeln des Vereines zu erscheinen oder ähnliches.

Wer so etwas nicht akzeptiert, der sollte in keinen Verein eintreten und diese ganz weit meiden...;)

Diese ganzen Horrorszenarien, die hier immer aufgebaut werden kann ich nach über 30 Jahren VDSF-Zugehörigkeit nicht nachvollziehen, aber wer es braucht....|kopfkrat
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Bis auf den letzten Satz hat Dorschgreifer vollkommen recht!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es war ja auch deswegen versprochen worden, alles für den DAV angelpolitisch Wichtige VORHER festzuschreiben....

uuuuuups............



Aber Frau Dr. fängt ja jetzt dann schon mal an "Gemeinsamkeiten auszuloten"
(Mehrheitsverhältnisse: 3 zu 2 für VDSF im Präsidium, 8 zu 5 im Gesamtpräsidium und 4 zu 1 in der HV) .....

Um dem Zweck des Vereines (hier DAFV) gerecht zu werden und den Anglern dann zu sagen, wie sie zu angeln haben, das ist genau das, was ich geschrieben habe..
Dorschgreifer schrieb:
Denn genau das ist der Zweck von Vereinen, nämlich, dass sich die Mitglieder eigene Regelungen schaffen, nach denen sie im Verein leben.

Und dann muss man als guter Demokrat helfen, dass die organisierten Angler ihre Wünsche (wurde ja mehrheitlich so gewollt) erfüllt bekommen und schwarze Schafe aussortiert werden...

Und da ja bald die bisherige Alternative DAV wegfällt, kann nun der VDSF/DAFV natürlich ganz anders vorgehen als bisher, da er damit jetzt nicht mehr befürchten muss, dass Vereine den Verband wechseln könnten..




Ich kenne Leute, die das als Herrn M´s. späte Rache am DAV bezeichnen, da die ihn nach der Wende nicht gewählt hatten....
 
Zuletzt bearbeitet:

wolkenkrieger

Dumm und Sand in den Augen :/
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hinzuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht (Anmerkung: gemeint damit vom BV gesetzt) von ihren Mitgliedern beachtet wird.
Genau Thomas - Recht, dass der Verband zum Zwecke des Verbandslebens und der Rechts- und Handlungsfähigkeit setzt.

Der Verband hat aber nicht das Recht, Hoheitsrechte seiner Mitglieder einzuschränken (das dürfen nur solche juritsischen Personen, die einer öffentlich-rechtlichen Satzung unterliegen - hier gilt Öffentlichkeitsrecht ... beim Anglerverband gilt aber Privatrecht, was die Durchgriffsmöglichkeiten massiv einschränkt). Und zu diesen Hoheitsrechten zählt eben auch alles, was an das Ausüben des Fischereirechtes geknüpft ist.

Sprich: ein etwaiger Beschluss der HV wäre nicht rechtskräftig. Es sei denn, er wäre einstimmig gefasst worden - der Deliquent hätte also für die Beschneidung seiner Rechte gestimmt. Und selbst dann, wäre an der Rechtsfähigkeit zu zweifeln ... der Zweifel wird aber nicht aufkommen, weil ja auch die Benachteilgten dafür gestmmt haben. Du erkennst die Logik, die ich meine?

Bei den "befürchteten" Beschlüssen kommt noch was ganz anderes zum Tragen: die Pflicht zur Verhältnismäßigkeit. Da könnten wir noch Tage drüber sennieren und kämen auf keinen grünen Zweig.

Nochmal: der Landesverband ist eine in seinen Entscheidungen frei handelnde juristische Person. Deren Rechte einzuschränken, bedarf es eines Gesetzes oder einer öffentlichen Verordnung. Und beides KANN ein nach Privatrecht handelnder Verein NICHT erlassen. Beschlüsse einer HV erstrecken sich lediglich auf den vereinsinternen, satzungsgemäß gesteckten Rahmen - sie haben keinen Einfluss darüber hinaus.

Das Vereinsmitglied unterwirft sich der Satzung, unumstritten aber ihm sind vom Gesetzgeber reichlich Mittel in die Hand gegeben worden, um sich gegen Entscheidungen zu wehren, die seinen Interessen zugegen laufen. Im Klartext heisst das: er legt die Fristlose auf den Tisch, wenns ihm zu bunt wird.

Und hier sind wir beim Schwanz, der mit dem Hund wedelt: riskiert ein finanziell angeschlagener Verband den Verlust eines zahlenden Mitgliedes oder tut er das nicht?

Wenn der Beschluss einstimmig abgenickt wird - und da gebe ich dir uneingeschränkt Recht - haben wir als Mischpoke am Teich die Arschkarte gezogen. Aber dann liegt es nicht an irgendenwelchen juristischen Winkelzügen, sondern an der Blödheit der Großkopferten.

Diese Situation aber zu orakeln - und da musst du mir Recht geben - ist im Moment reine Glaskugelleserei.

@sonstwer

Was für'n Zander? Ich bin in einigen Foren Mitglied aber ein Zander im Logo? Nicht, dass ich wüsste :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Lies Dorschgreifers Posting - er hat damit schlicht recht.
 

Ralle 24

User
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Ralle, beweise du doch erst einmal, dass diese Einflussnahme so stattfindet, wie von dir propagiert...

Was soll ich da beweisen ? Ich sage, die Satzung ermöglicht es dem Dachverband Vorschriften zu erlassen, die von den Mitgliedern umgesetzt werden müssen.
Ob der Dachverbad das macht, und in welchem Umfang oder welchen Betreffen, das ist reine Spekulation.
Dass er das tun wird, ist meine persönliche Überzeugung, die nicht geteilt werden muss.

Fakt ist, der Dachverband hat die Möglichkeit. Das wird bestritten und daher bitte ich um Belege aus denen hervorgeht, dass der Dachverband diese Möglichkeiten nicht hat.



Dies beruht auf deiner Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren mit dem VDSF, welchen es nun nicht mehr gibt und das neue Präsidium nicht mehr nur aus, wie von dir andernorts bezeichnet - ideologisch verblendeten VDSF Funktionären -besteht.

Nicht mehr nur, aber mehrheitlich. Das reicht.

Das aber kannst du nicht, weil es ja noch nicht eingetreten ist, der neue Verband ist momentan noch nicht mit Rechtskraft eingetragen.

Dagegen werden hellseherisch Konstrukte erfunden und düsterste Szenarien durchgespielt...
der gemeine Angler huppt drauf und schon sind alle glücklich und zufrieden, das man doch Recht hatte.
Aber das ist so unnötig wie ein Kropf.

Es geht nicht um hellseherische Konstrukte, sondern um den Freibrief, den der Dachverband gem. Satzung hat. Wie er diesen nutzt, darüber kann man philosophieren, oder hoffen.

... ich hab eigentlich überhaupt keine Zeit.... also nur kurz

@Ralle
Korrekt! Das Verbot von Wettfischen und das (nicht/teilweise umgesetzte) Setzkescherverbot haben sich etablieren können, weil man dem Zitronenfalter in der Vergangenheit vermutlich Zitronen in die Hand gedrückt hat. Auf welche Art und Weise bzw mit welchen Mitteln explizit aber Drosse für eine Umsetzung der Verbote gesorgt hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Der immer mal wieder erwähnte Monitor-Bericht dürfte da recht hilfreich gewesen sein.
ABER: An deren Durchsetzung haben ALLE "mitgeholfen" und genau das ist doch das Problem!

Momentan sitzen wir jetzt mit nur noch einem Bundesverband da und mit dem müssen wir halt auskommen. Sich hinsetzen und auf Verbote harren, diese fleissig zu begrüssen und zu unterstützen ist doch exakt das, was in den vergangenen Jahren zur heutigen Situation geführt hat.

Aber ist das die einzige Möglichkeit?
Eben nicht, wie die jüngste Vergangenheit zeigt:
- keine Einstimmigkeit mehr bei Abstimmungen im VDSF (zB Fusion)
- ein (eigentlich zwei mit TLAV) LV tritt aus dem BV aus, andere denken über ihren Verbleib offen nach
- direkte und öffentlich geführte Kritik seitens der LVs am BV
-... und Braun ist sicherlich nicht wegen Schnupfen von seinem Amt zurückgetreten (worden)
und was weiss ich, was noch läuft oder am laufen ist.

Wenn man sich jetzt hinsetzt und andere dazu auffordert, eben wie bisher, auf die nun kommenden Verbote zu warten, dann hat man aus den vergangen Jahren nichts und zwar absolut NICHTS gelernt!

Verstehst du auf was ich hinauswill?



Grüzze
Zoddl


PS:Und auch deshalb frage ich mich eben, warum das Präsidium hier jetzt extra noch direkten Einfluss nehmen will. Das zwingt doch Landesverbände, Vereine und Angler regelrecht dazu miteinander im Bedarfsfall gegen den BV zu arbeiten.


Ich verstehe offen gesagt nicht, worauf Du hinauswillst, wenn auch Deine Zeilen insgesamt richtig sind. Inklusive der Feststellung, dass in diesem Verbandskonstrukt von einer Einheit nicht gesprochen werden kann.

Auslöser der Diskussion war folgendes Statement von Ralle:



Genau das kann ein Verband eben nicht entscheiden, ohne es sich von jeder zuständigen Bezirksbehörde absegnen zu lassen.


Das sind Nebelkerzen.

Wozu willst Du erklären, dass ein Bundesverband keine Mindestmaße festlegen kann ? Das steht überhaupt nicht zur Debatte und ist völlig außerhalb des Diskussionsstranges.
Dass ein Verband bestehende Gesetze nicht außer Kraft setzen oder diese auch nicht entgegen deren Sinn verändern kann, muss man das wirklich diskutieren ? Ich denke Nein.

Dass ein Fischereirechtinhaber aber seine Gewässerordnung über das gesetzlich geforderte hinaus verschärfen kann, dass steht wohl außer Frage. Ein Fischereirechtinhaber kann ohne weiteres für seine Gewässer z.B. ein Nachtangelverbot aussprechen, dass Dienstags und Donnerstags nicht gefischt werden darf, dass nicht geschonte Fische zu entnehmen sind und,und,und....eben alles, was nichtgegen das bestehende Recht verstößt.

Und der Dachverband kann per Beschluß festlegen, dass sich seine Mitglieder an irgendwelche Regeln zu halten haben. Und die Mitglieder sind gem. Satzung verpflichtet, diese Regeln an ihren Gewässern zu befolgen.

Es ist völlig wumpe, ob und was ein Dachverband in diesem Rahmen beschließt oder fordert, Knackpunkt ist, er hat die Möglichkeit das zu tun.

Und dazu muss er nicht einmal die Angler oder Vereine befragen. Das wird auf der Hauptversammlung mit den Delegierten der LV´s ausgekaspert.
 

Zoddl

Member
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Genauso könnten sie Wertungsangeln für die DAFVler verbieten, Nachtangeln, Setzkescher, Boilies, füttern, schleppangeln etc..
Wenn sie Langeweile haben, können Sie anschliessend nen Eis essen gehen und sich überlegen, wie die ganze Verbieterei mit ihrer Satzung konform zu bringen ist.
Ist euch schon einmal aufgefallen,
das in der Satzung des DAFV ein ganz entscheidender Punkt, gegenüber der des VDSF, hinzugekommen ist?
2. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer für Mensch, Tier und
Pflanzen lebensfähigen Natur, insbesondere gesunder Gewässer und der damit verbundenen
Ökosysteme, zum Wohle der Allgemeinheit und zur Sicherung aller Formen einer nachhaltigen
Angelfischerei.
Mittagsgrüße
Denn an diese müssen sie sich ebenfalls halten, da zum Bewerten auf die Nachhaltigkeit einer Angelmethode ein Präsidentsposten eines Interessenverbandes wohl schwerlich ausreicht.
Man könnte als Strafmassnahme ja den BV feuern, wäre sicher mal was neues! ;)



Grüzze
Zoddl
 
S

Sharpo

Guest
AW: Auch DAV stimmt der Zersplitterung der organisierten Angler zu

Genau richtig, und schaut man sich Land auf, Land ab mal alle Satzungen von Vereinen und Verbänden so an, dann wird man ähnliche Formulierungen fast überall finden. Denn genau das ist der Zweck von Vereinen, nämlich, dass sich die Mitglieder eigene Regelungen schaffen, nach denen sie im Verein leben.

Es ist schon immer so gewesen, dass Landesverbände die Mehrheitsentscheidungen der Bundesverbände ausführen. Genauso haben Kreisverbände die Mehrheitsentscheidungen in den Landesverbänden zu akzeptieren und Vereine Mehrheitsentscheidungen der Landes- und Kreisverbände, genauso wie Mitglieder die Mehrheitsentscheidungen ihrer Jahreshauptversammlungen zu akzeptieren haben.

Wäre das alles nicht so, dann wären Beschlüsse nicht nötig und würden auch nicht getroffen werden. Dann könnte man sich alle Abstimmungen selbst in den Vereinen sparen. Und um diesen Beschlüssen Nachdruck zu verleihen gibt es in den Vereinen oft Bußgeldordnungen oder es ist in den Satzungen festgehalten, dass man im Falle von Verstößen aus dem Verein ausgeschlossen werden kann oder andere Sanktionen, wie z.B. zum Müllsammeln des Vereines zu erscheinen oder ähnliches.

Wer so etwas nicht akzeptiert, der sollte in keinen Verein eintreten und diese ganz weit meiden...;)

Diese ganzen Horrorszenarien, die hier immer aufgebaut werden kann ich nach über 30 Jahren VDSF-Zugehörigkeit nicht nachvollziehen, aber wer es braucht....|kopfkrat

Jop, und da der DAFV auch nur ein Verein ist, kann er für seine Mitglieder Regelungen erlassen die bis in die Basis umgesetzt werden müssen.
 
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