Aufstellen von Fotofallen/Wildkameras - erlaubt?

Peter_Piper

Well-Known Member
Liebe Boardies,

ich bräuchte mal fundierte, am besten noch belegbare Infos zum Thema Videoüberwachung.
Folgender Sachverhalt. Auf unserem Vereinsgelände (NRW, eingezäuntes Areal, nur für Mitglieder begehbar) wurde eine Fotofalle in Form von Wildkameras installiert. (Im Bereich des Vereinsheimes). Dies wurde aber den Mitgliedern von Seiten des Vorstandes nicht mitgeteilt.
Ist dies rechtens? Müsste der Vorstand die Mitglieder vorab informieren? Wenn Ja, in welcher Form?
Würde mich freuen, wenn ihr mir fundierte Informationen zukommen lassen könnt. Vielleicht kann @Kolja Kreder auch etwas dazu beitragen.
Danke im Voraus!
 

Toni_1962

freidenkend
Das Thema hatten wir auch letztes Jahr.
Rechtsauskunft hierzu bekommen: Mitgliederbefragung nicht notwendig, wenn Vereins-Vertretungsberechtigter dies beschließt, aber rechtlich notwendig (!): sichtbare Hinweise aufstellen, dass das Gelände videoüberwacht wird; zuzätzlich haben wir zur Erhaltung der Vereinsatmosphäre die Mitglieder per mail, Brief, website informiert mit kurzer Begründung; gab bisher keine Probleme, da jeder den Grund einsieht.
 
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Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

ich würde sagen ja, der Vorstand hätte die Mitglieder informieren müssen, da niemand gegen seinen Willen so einfach fotografiert werden darf.
Allerdings wenn man z.B. vor einem historischen Gebäude steht und jemand fotografiert das Gebäude und man kommt dann auf das Bild, weil man gerade da vorbei läuft, das wäre erlaubt. Aber da wirst Du sicher noch eine kompetentere Antwort bekommen.

Gruß

Lajos
 

sprogoe

-Privatier- sponsert by DRV
Was für ein Problem sollte ein Vereinsmitglied damit haben? Bestenfalls jemand, der Angst hat, daß man ihm in den Kescher schaut, weil er kontinuierlich die Höchstfangmenge überschreitet?
 

Danielsu83

Well-Known Member
Hallo,

Toni hat das schon völlig richtig zusammen gefasst. Hatten uns mit dem Thema auch befasst, da sich an einer von unseren Mitgliedern nicht genutzten Stelle immer irgendein Popogesicht zum Baden durch den Zaun schneidet den wir bisher nicht ran bekommen haben. Kannst du eigentlich sicher seien das die Kamera vom Vorstand montiert wurde ?

Mfg

Daniel
 

Casso

Active Member
@Toni_1962 hat vollkommen Recht. Auf dem privaten Gelände ist das Anbringen einer Wildkamera grundsätzlich erlaubt. Und da lieber @Peter_Piper sagst, dass nur Vereinsmitglieder Zutritt auf das Gelände haben, handelt es sich eben um ein privates und kein öffentliches Gelände. Dennoch steht immer der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Vordergrund. Das heißt, dass niemand einfach so fotografiert oder gefilmt werden darf, ohne vorher darüber in Kenntnis gesetzt zu werden. Dementsprechend sollte der Verein seine Mitglieder darüber informieren. Davon abgesehen muss er sichtbare Hinweise anbringen, dass auf dem Gelände Videoaufnahmen (in welcher Form auch immer) aufgenommen werden.

Hier noch ein passendes Zitat einer Seite für Wildkameras:

"Berücksichtigen Sie dennoch, dass jede Privatperson per Gesetz das Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte besitzt. Sie dürfen auch auf dem eigenen Grundstück Niemanden ungefragt fotografieren oder filmen – und zwar unabhängig davon, ob das Bild danach elektronisch oder anders verbreitet wird. Dies ist sowieso ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Das gilt auch für Familienmitglieder, Freunde, Handwerker oder Lieferanten, die euer Haus oder euer Grundstück betreten. Deshalb sollten Sie diesen Personenkreis immer darauf hinweisen, dass eine Wildkamera zur Überwachung installiert wurde. Die so entstandenen Bilder sollten Sie regelmäßig löschen."
 

Peter_Piper

Well-Known Member
Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für eure Kommentare. Um eines vorweg zu schicken: Es geht hier nicht darum, Mitgliedern ein Vergehen nachzuweisen, oder sonst Jemanden an's Bein zu pinkeln. Die Kamera wurde def. von Seiten des Vorstandes installiert. Mir geht es um die Rechtsicherheit und evtl. Paragraphen, bzw. gesetzl. Verordnungen. Also eher darum, was der Verein/Vorstand tun muss, um dies zu legimitieren, ohne angreifbar zu sein.
 

Waller Michel

Well-Known Member
Was das rechtliche betrifft, wurde hier schon das Richtige geschrieben!
Der Vorstand darf dies ohne die Mitglieder zu Informieren veranlassen, muss aber einen Aufkleber, Schild anbringen das eine Videoüberwachung stattfindet!
Voraussetzung hierfür ist jedoch das es sich um ein eingefriedetes Grundstück handelt .
Ist das Grundstück nicht eingefriedet ,muss es mit Schildern gekennzeichnet sein " Privatgelände ,Betreten Verboten "
Das neue BDSG sieht das als wahrnehmung des Hausrechts .
Es muß diesbezüglich jedoch auch dem Datenschutzgesetz genüge getan werden, in dem zB. vorgeschrieben wird ,das keine massenspeicherung von Personenbezogenen Daten stattfinden darf .
( das wäre in diesem Zusammenhang etwa soo gedacht, es dürfte nicht gespeichert werden 23.10.19 / 10.45 Uhr Wiili Mayer guckt durchs Fenster , 11.45 Karlheinz Müller angelt seit 2 Stunden ) nur als Beispiel gemeint .

LG Michael
 
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