ernie1973
NICHT Mundtoter! ;)
AW: Aus für Forellenpuffs?
....bei allem gebotenen respekt, aber verbreite nicht solche jura-halbweisheiten!
....oder informier dich, bevor du sowas vom stapel läßt!
richtig ist wohl, dass sich u.U. einiges ändern wird - aber es dürfte wohl eher so enden, dass die teichanlagen dann mehr teiche anlegen, um immer einige bereits vor wochen besetzte zum fischen berit zu haben und dann im rotationsprinzip nachbesetzen!
damit wäre die sache dann vor dem gesetz ok, wenn die forellis sich dann in einigen wochen um 15 g verbessert haben!
...und wer kann und will schon genau nachhalten, wann & wo & mit welcher startgröße in welchem teich welche forelle eingesetzt wurde?
dürfte schwer zu kontrollieren sein!
und wenn man in dem glauben fischt, die forellen seien lange genug schon in dem beangelten teich, dann dürfte wegen "in dubio pro reo" wohl niemals der beweis gelingen, dass man böses wußte und wolte!
;O)
....es gibt immer wege sowas zu umgehen, aber für die teichwirte könnte das leben schwerer werden!
ernie
anglerfundgrube schrieb:Hallö an alle Angler.
Da haben wir das Problem!
So steht es aber im Gesetz. Und alle die dagegen verstoßen sind Straftäter!!
Und nicht nur die Teichbesitzer, sondern alle die sich daran beteiligen. Tatbestand der Mittäterschaft.
Gruß Gerd
www.sag-ahlen.de
....bei allem gebotenen respekt, aber verbreite nicht solche jura-halbweisheiten!
....oder informier dich, bevor du sowas vom stapel läßt!
richtig ist wohl, dass sich u.U. einiges ändern wird - aber es dürfte wohl eher so enden, dass die teichanlagen dann mehr teiche anlegen, um immer einige bereits vor wochen besetzte zum fischen berit zu haben und dann im rotationsprinzip nachbesetzen!
damit wäre die sache dann vor dem gesetz ok, wenn die forellis sich dann in einigen wochen um 15 g verbessert haben!
...und wer kann und will schon genau nachhalten, wann & wo & mit welcher startgröße in welchem teich welche forelle eingesetzt wurde?
dürfte schwer zu kontrollieren sein!
und wenn man in dem glauben fischt, die forellen seien lange genug schon in dem beangelten teich, dann dürfte wegen "in dubio pro reo" wohl niemals der beweis gelingen, dass man böses wußte und wolte!
;O)
....es gibt immer wege sowas zu umgehen, aber für die teichwirte könnte das leben schwerer werden!
ernie