AW: Ausgeflogen- werfen war gestern
ab einem Abfluggewicht von 250g muss das Fluggerät mit einer feuerfesten Plakette mit den Adressdaten des Piloten deutlich sichtbar angebracht werden.
Ab einer Startmasse von 2kg ist eine sogenannte "Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß §21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs Ordnung" notwendig.
@feederbrassen...na dann will ich mit meinem Quadrokopter mal bei Euch auftauchen,was für ein Problem bekomme ich dann ? woher kommt Deine Abneigung dagegen ? leidest Du auch an durch die Medien geschürten Ängsten wie "ich werde nackig auf dem Balkon aussspioniert ? "
Das ist dummer Populismus.
Dann gibt es noch so Leute die sagen "sehe ich so ein Ding über meinem Grundstück, schiesse ich es ab"
Und genau da beginnt so ein Teil gefährlich zu werden, wenn es waidwund geschossen irgendeinem Passanten auf den Kopf fällt..
Im weiter oben verlinkten Artikel bei drohnen.de stecken auch noch einige Fehler.
So ist z.B das Überfliegen (nicht anhalten und Filmen,Fotografieren) von Wohngrundstücken nicht per se verboten. Mit Genehmigung des Grundstückeigentümers darf dann auch dort Videomaterial und Fotos erstellt werden.
Also erst überlegen, dann meckern, denn meist haben die was dagegen, die eigentlich keine Ahnung von etwas haben... (S.Pufpaff)
Über solche Sprüche , die auch noch (Spacko) diskriminierende Aussagen enthalten kann ich mich fürchterlich aufregen.
Zudem Bundeswasserstrassen z.B. sogennante No-Fly Zonen sind.
Die aktuelle Luftfahrtverordnung beschützt ängstliche Personen bezg. der persönlichen Privatsphäre durch eindeutig gekennzeichnete Zonen in denen geflogen bzw. nicht geflogen werden darf.
Zudem ist das Recht auf das eigene Bild schon von vornherein gesetzlich geschützt.